Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit:Alle Wege und Förderungen
Du willst die Arbeitslosigkeit mit deiner eigenen Idee beenden. Hier findest du den Weg, der zu deiner Lage passt, Schritt für Schritt.
- Angst, das Arbeitslosengeld zu verlieren? Mit Gründungszuschuss bekommst du sechs Monate lang denselben Betrag plus 300 Euro.
- Nur Grundsicherungsgeld? Dann ist das Jobcenter zuständig, zum Beispiel mit Einstiegsgeld.
- Keine Ahnung, wo du anfangen sollst? Unten findest du jeden Schritt, sortiert nach deiner Lage.
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Kurz gesagt
Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit kannst du mit Förderung starten. Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit zuständig und der Gründungszuschuss möglich. Beziehst du Grundsicherungsgeld, hilft das Jobcenter mit Einstiegsgeld und Hilfen für Sachgüter. In beiden Fällen kann ein AVGS das Gründungscoaching bezahlen. Alle Leistungen sind Ermessen, und die Anträge stellst du vor dem Start.
Arbeitslosengeld I
Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Möglich ist der Gründungszuschuss, wenn beim Start noch 150 Tage Anspruch übrig sind.
Grundsicherungsgeld
Zuständig ist das Jobcenter. Möglich sind Einstiegsgeld sowie Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter.
Coaching mit AVGS
Agentur und Jobcenter können einen Gutschein für ein Gründungscoaching ausstellen. Dann ist es für dich kostenfrei.
Erst Antrag, dann Start
Förderung beantragst du, bevor du hauptberuflich startest. Nachträglich geht es in der Regel nicht.
Alle Ratgeber zum Thema Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Jeder Ratgeber beantwortet eine Frage auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit, vom ersten Gespräch bis zur Absicherung danach.
Gründungszuschuss mit Arbeitslosengeld I
Der wichtigste Zuschuss, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst: Voraussetzungen, Antrag, Unterlagen und die zweite Phase.
- GründungszuschussVoraussetzungen, Höhe und Ablauf der Förderung durch die Agentur für Arbeit im Überblick.
- Antrag ausfüllenWelche Vordrucke und Unterlagen du brauchst und in welcher Reihenfolge du sie einreichst.
- Businessplan für den GründungszuschussWorauf die Agentur im Businessplan schaut und welche Zahlen hineingehören.
- TragfähigkeitsbescheinigungWer die Stellungnahme zur Tragfähigkeit ausstellt und was darin geprüft wird.
- Gründungszuschuss Phase 2Wie du die weiteren neun Monate mit 300 Euro beantragst und was du nachweist.
- Gründungszuschuss und SteuernWarum der Zuschuss steuerfrei ist und was trotzdem in die Steuererklärung gehört.
Sonderfälle und Probleme
Wenn dein Weg nicht ganz gerade verläuft: Kündigung, fehlender Anspruch, Ablehnung oder Rückforderung.
- Gründungszuschuss nach KündigungWas Sperrzeit und Ruhen für deinen Restanspruch und die Förderung bedeuten.
- Gründungszuschuss ohne ArbeitslosigkeitWarum Arbeitslosengeld Voraussetzung ist und welche Wege es aus dem Job heraus gibt.
- Gründungszuschuss abgelehntHäufige Gründe, Widerspruch innerhalb eines Monats und deine nächsten Schritte.
- Gründungszuschuss zurückzahlenWann die Agentur zurückfordert und wie du das vermeidest.
Nebenher starten und absichern
Klein anfangen, während du Arbeitslosengeld beziehst, und dich nach dem Start gegen Arbeitslosigkeit absichern.
Gründen mit dem Jobcenter
Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst, ist das Jobcenter zuständig. Die Förderung heißt dort anders als bei der Agentur.
Gründungscoaching mit AVGS
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann die Begleitung bei der Gründung für dich kostenfrei sein.
- AVGS-GründercoachingWie das Coaching mit Gutschein bei mir abläuft und was du am Ende in der Hand hast.
- AVGS beantragenWer einen Gutschein bekommen kann und wie du ihn bei der Agentur ansprichst.
- AVGS vom JobcenterWie du den Gutschein beim Jobcenter beantragst, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst.
- AVGS und GründungszuschussWie Coaching und Zuschuss zusammenpassen und in welcher Reihenfolge du vorgehst.
Welche Förderung gibt es mit Arbeitslosengeld und welche mit Grundsicherungsgeld?
Das hängt davon ab, welche Leistung du beziehst. Mit Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig und der Gründungszuschuss möglich. Mit Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter zuständig, dort heißt die Förderung Einstiegsgeld. Ein Gründungscoaching per AVGS können beide Stellen bewilligen. Über alles entscheidet die Stelle nach Ermessen.
| Punkt | Arbeitslosengeld I | Grundsicherungsgeld |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Förderung für den Lebensunterhalt | Gründungszuschuss: 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro, danach auf Antrag 9 Monate je 300 Euro | Einstiegsgeld: Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld, höchstens 24 Monate |
| Wichtigste Voraussetzung | beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld | hauptberufliche Selbstständigkeit, die dich voraussichtlich aus dem Leistungsbezug führt |
| Hilfe für Anschaffungen | keine eigene Leistung, Förderkredite über die Hausbank | Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter, Zuschüsse höchstens 5.000 Euro |
| Coaching | AVGS nach § 45 SGB III | AVGS über das Jobcenter |
| Nebenher verdienen | unter 15 Stunden pro Woche, 165 Euro Freibetrag | keine Stundengrenze, Freibeträge nach § 11b SGB II |
| Rechtsanspruch | nein, Ermessen | nein, Ermessen |
Grundlage: §§ 93, 94, 138, 155 SGB III und §§ 11b, 16b, 16c SGB II, Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2026. Seit 01.07.2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld.
Die Einzelheiten stehen unter Gründungszuschuss und Einstiegsgeld beantragen. Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und gründen willst, hilft dir der Ratgeber Selbstständig mit Jobcenter.

Darf ich arbeitslos sein und gleichzeitig selbstständig arbeiten?
Ja, aber nur in kleinem Umfang. Mit Arbeitslosengeld I bleibst du arbeitslos, solange alle Tätigkeiten zusammen weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Dein Einkommen daraus wird oberhalb eines Freibetrags von 165 Euro angerechnet. Ab 15 Stunden endet die Arbeitslosigkeit. Jede Tätigkeit meldest du vorher bei der Agentur für Arbeit.
- Unter 15 Wochenstunden: Du bleibst arbeitslos, das Einkommen wird teilweise angerechnet.
- Ab 15 Wochenstunden: Die Arbeitslosigkeit endet, das Arbeitslosengeld fällt weg.
- Hauptberuflich gründen: Gründungszuschuss vorher beantragen, dann starten.
- Nicht gemeldet: Die Arbeitslosmeldung kann erlöschen, und die Agentur kann Geld zurückfordern.
Gut zu wissen
Wie läuft die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit Schritt für Schritt?
Am Anfang steht das Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Dann klärst du Restanspruch und Förderung, arbeitest Businessplan und Finanzplan aus und lässt die Tragfähigkeit prüfen. Den Antrag stellst du vor dem Start. Erst wenn er gestellt ist, meldest du Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit an und beendest die Arbeitslosigkeit.
- 1
Gespräch bei Agentur oder Jobcenter
Gründungsidee ansprechen, Restanspruch und Zeitplan klären, nach einem AVGS für ein Gründungscoaching fragen. - 2
Businessplan und Finanzplan
Angebot, Kunden, Kosten und Lebensunterhalt durchrechnen. Was die Agentur erwartet, steht unter Businessplan für den Gründungszuschuss. - 3
Tragfähigkeit prüfen lassen
Die Stellungnahme zur Tragfähigkeit gehört zum Antrag auf Gründungszuschuss. Mehr unter Tragfähigkeitsbescheinigung. - 4
Antrag stellen
Vollständigen Antrag einreichen, bevor du hauptberuflich startest. - 5
Anmelden und starten
Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden und den Starttermin der Agentur oder dem Jobcenter mitteilen.

Welche Hilfe bekommst du von Agentur, Jobcenter und anderen Stellen?
Agentur für Arbeit und Jobcenter helfen mit Geld und mit einem Gutschein für Coaching, beides nach Ermessen. Kammern und Gründerzentren bieten Informationsabende, Sprechtage und Erstberatung. Ein Gründungscoaching begleitet dich darüber hinaus über mehrere Wochen bei Businessplan, Finanzplan und Antrag. Mit bewilligtem AVGS ist es für dich kostenfrei.
| Stelle | Was sie bietet |
|---|---|
| Agentur für Arbeit | Beratung durch die Vermittlung, Gründungszuschuss, AVGS für ein Gründungscoaching |
| Jobcenter | Einstiegsgeld, Hilfen für Sachgüter, AVGS für ein Gründungscoaching |
| IHK und Handwerkskammer | Gründungsberatung, Seminare, Informationen zu Anmeldung und Pflichten |
| Gründungscoaching | Begleitung über mehrere Termine bei Idee, Businessplan, Finanzplan und Unterlagen für den Antrag |
Wie das Coaching mit Gutschein bei mir abläuft, steht unter AVGS-Gründercoaching. Teilnehmende meiner Begleitung erhalten die Stellungnahme zur Tragfähigkeit im Rahmen des Coachings, im Vier-Augen-Prinzip und kostenfrei.
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditBeziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter neben dem Einstiegsgeld auch Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter bewilligen, die für deine Selbstständigkeit nötig sind. Zuschüsse sind auf 5.000 Euro begrenzt. Auch das ist eine Ermessensleistung.
Nach dem Start kannst du dich innerhalb von drei Monaten freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Wie das geht und was es 2026 kostet, steht unter Freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit
Darf ich als Arbeitsloser selbstständig sein?
Nebenher ja, solange alle Tätigkeiten zusammen weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen und du sie vorher meldest. Dann bleibst du arbeitslos, dein Einkommen daraus wird oberhalb von 165 Euro angerechnet. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr, endet die Arbeitslosigkeit. Für den hauptberuflichen Start beantragst du deshalb vorher den Gründungszuschuss.
Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich hauptberuflich gründe?
Mit dem Start endet deine Arbeitslosigkeit und damit die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Bewilligt die Agentur den Gründungszuschuss, bekommst du in den ersten sechs Monaten einen Betrag in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 Euro. Melde den Starttermin immer rechtzeitig.
Ich habe weniger als 150 Tage Restanspruch. Was nun?
Dann gibt es keinen Gründungszuschuss. Solange du arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur aber einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Für Investitionen kommen Förderkredite infrage, etwa der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW.
Kann ich Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig beziehen?
Ja, wenn dein Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht, kann das Jobcenter aufstocken. Für den Gründungszuschuss zählt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit. Kläre in diesem Fall mit beiden Stellen, wie sich deine Gründung auf die Leistungen auswirkt.
Bekomme ich das Gründungscoaching kostenfrei?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Was passiert, wenn meine Selbstständigkeit nicht klappt?
Ein nicht verbrauchter Anspruch auf Arbeitslosengeld kann in der Regel bis vier Jahre nach seiner Entstehung wieder genutzt werden. Zusätzlich kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Wo bekomme ich Hilfe bei der Selbstständigkeit, wenn ich arbeitslos bin?
Erste Anlaufstelle ist deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Dazu kommen Gründungsberatungen von IHK und Handwerkskammer und ein Gründungscoaching, das über einen AVGS gefördert werden kann. Wichtig ist, dass du die Förderung vor dem Start klärst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.