Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit:Alle Wege und Förderungen

Du willst die Arbeitslosigkeit mit deiner eigenen Idee beenden. Hier findest du den Weg, der zu deiner Lage passt, Schritt für Schritt.

  • Angst, das Arbeitslosengeld zu verlieren? Mit Gründungszuschuss bekommst du sechs Monate lang denselben Betrag plus 300 Euro.
  • Nur Grundsicherungsgeld? Dann ist das Jobcenter zuständig, zum Beispiel mit Einstiegsgeld.
  • Keine Ahnung, wo du anfangen sollst? Unten findest du jeden Schritt, sortiert nach deiner Lage.
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Lächelnder Mann im dunklen Pullover am Schreibtisch mit Laptop, hinter ihm ein Flipchart mit den Stichworten Businessplan, Idee, Zielgruppe, Marketing und Finanzierung

Kurz gesagt

Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit kannst du mit Förderung starten. Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit zuständig und der Gründungszuschuss möglich. Beziehst du Grundsicherungsgeld, hilft das Jobcenter mit Einstiegsgeld und Hilfen für Sachgüter. In beiden Fällen kann ein AVGS das Gründungscoaching bezahlen. Alle Leistungen sind Ermessen, und die Anträge stellst du vor dem Start.

Arbeitslosengeld I

Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Möglich ist der Gründungszuschuss, wenn beim Start noch 150 Tage Anspruch übrig sind.

Grundsicherungsgeld

Zuständig ist das Jobcenter. Möglich sind Einstiegsgeld sowie Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter.

Coaching mit AVGS

Agentur und Jobcenter können einen Gutschein für ein Gründungscoaching ausstellen. Dann ist es für dich kostenfrei.

Erst Antrag, dann Start

Förderung beantragst du, bevor du hauptberuflich startest. Nachträglich geht es in der Regel nicht.

Übersicht · 19 Ratgeber

Alle Ratgeber zum Thema Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Jeder Ratgeber beantwortet eine Frage auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit, vom ersten Gespräch bis zur Absicherung danach.

Agentur oder Jobcenter

Welche Förderung gibt es mit Arbeitslosengeld und welche mit Grundsicherungsgeld?

Das hängt davon ab, welche Leistung du beziehst. Mit Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig und der Gründungszuschuss möglich. Mit Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter zuständig, dort heißt die Förderung Einstiegsgeld. Ein Gründungscoaching per AVGS können beide Stellen bewilligen. Über alles entscheidet die Stelle nach Ermessen.

PunktArbeitslosengeld IGrundsicherungsgeld
Zuständige StelleAgentur für ArbeitJobcenter
Förderung für den LebensunterhaltGründungszuschuss: 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro, danach auf Antrag 9 Monate je 300 EuroEinstiegsgeld: Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld, höchstens 24 Monate
Wichtigste Voraussetzungbeim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeldhauptberufliche Selbstständigkeit, die dich voraussichtlich aus dem Leistungsbezug führt
Hilfe für Anschaffungenkeine eigene Leistung, Förderkredite über die HausbankDarlehen oder Zuschüsse für Sachgüter, Zuschüsse höchstens 5.000 Euro
CoachingAVGS nach § 45 SGB IIIAVGS über das Jobcenter
Nebenher verdienenunter 15 Stunden pro Woche, 165 Euro Freibetragkeine Stundengrenze, Freibeträge nach § 11b SGB II
Rechtsanspruchnein, Ermessennein, Ermessen

Grundlage: §§ 93, 94, 138, 155 SGB III und §§ 11b, 16b, 16c SGB II, Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2026. Seit 01.07.2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld.

Die Einzelheiten stehen unter Gründungszuschuss und Einstiegsgeld beantragen. Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und gründen willst, hilft dir der Ratgeber Selbstständig mit Jobcenter.

Ein Mann und eine Frau sitzen sich an einem Schreibtisch voller Unterlagen gegenüber, er reicht ihr ein Blatt Papier
Arbeitslos und selbstständig

Darf ich arbeitslos sein und gleichzeitig selbstständig arbeiten?

Ja, aber nur in kleinem Umfang. Mit Arbeitslosengeld I bleibst du arbeitslos, solange alle Tätigkeiten zusammen weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Dein Einkommen daraus wird oberhalb eines Freibetrags von 165 Euro angerechnet. Ab 15 Stunden endet die Arbeitslosigkeit. Jede Tätigkeit meldest du vorher bei der Agentur für Arbeit.

  • Unter 15 Wochenstunden: Du bleibst arbeitslos, das Einkommen wird teilweise angerechnet.
  • Ab 15 Wochenstunden: Die Arbeitslosigkeit endet, das Arbeitslosengeld fällt weg.
  • Hauptberuflich gründen: Gründungszuschuss vorher beantragen, dann starten.
  • Nicht gemeldet: Die Arbeitslosmeldung kann erlöschen, und die Agentur kann Geld zurückfordern.

Gut zu wissen

Beim Grundsicherungsgeld gibt es keine Grenze von 15 Stunden. Dort wird dein Einkommen nach den Freibeträgen des SGB II angerechnet. Alles zur Nebentätigkeit mit Arbeitslosengeld steht unter Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld.
Ablauf

Wie läuft die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit Schritt für Schritt?

Am Anfang steht das Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Dann klärst du Restanspruch und Förderung, arbeitest Businessplan und Finanzplan aus und lässt die Tragfähigkeit prüfen. Den Antrag stellst du vor dem Start. Erst wenn er gestellt ist, meldest du Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit an und beendest die Arbeitslosigkeit.

  1. 1

    Gespräch bei Agentur oder Jobcenter

    Gründungsidee ansprechen, Restanspruch und Zeitplan klären, nach einem AVGS für ein Gründungscoaching fragen.
  2. 2

    Businessplan und Finanzplan

    Angebot, Kunden, Kosten und Lebensunterhalt durchrechnen. Was die Agentur erwartet, steht unter Businessplan für den Gründungszuschuss.
  3. 3

    Tragfähigkeit prüfen lassen

    Die Stellungnahme zur Tragfähigkeit gehört zum Antrag auf Gründungszuschuss. Mehr unter Tragfähigkeitsbescheinigung.
  4. 4

    Antrag stellen

    Vollständigen Antrag einreichen, bevor du hauptberuflich startest.
  5. 5

    Anmelden und starten

    Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden und den Starttermin der Agentur oder dem Jobcenter mitteilen.
Berater beugt sich in einem hellen Büro über einen Tisch und zeigt einer Frau am Laptop etwas in ausgedruckten Unterlagen
Hilfe bei der Selbstständigkeit

Welche Hilfe bekommst du von Agentur, Jobcenter und anderen Stellen?

Agentur für Arbeit und Jobcenter helfen mit Geld und mit einem Gutschein für Coaching, beides nach Ermessen. Kammern und Gründerzentren bieten Informationsabende, Sprechtage und Erstberatung. Ein Gründungscoaching begleitet dich darüber hinaus über mehrere Wochen bei Businessplan, Finanzplan und Antrag. Mit bewilligtem AVGS ist es für dich kostenfrei.

StelleWas sie bietet
Agentur für ArbeitBeratung durch die Vermittlung, Gründungszuschuss, AVGS für ein Gründungscoaching
JobcenterEinstiegsgeld, Hilfen für Sachgüter, AVGS für ein Gründungscoaching
IHK und HandwerkskammerGründungsberatung, Seminare, Informationen zu Anmeldung und Pflichten
GründungscoachingBegleitung über mehrere Termine bei Idee, Businessplan, Finanzplan und Unterlagen für den Antrag

Wie das Coaching mit Gutschein bei mir abläuft, steht unter AVGS-Gründercoaching. Teilnehmende meiner Begleitung erhalten die Stellungnahme zur Tragfähigkeit im Rahmen des Coachings, im Vier-Augen-Prinzip und kostenfrei.

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter neben dem Einstiegsgeld auch Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter bewilligen, die für deine Selbstständigkeit nötig sind. Zuschüsse sind auf 5.000 Euro begrenzt. Auch das ist eine Ermessensleistung.

Nach dem Start kannst du dich innerhalb von drei Monaten freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Wie das geht und was es 2026 kostet, steht unter Freiwillige Arbeitslosenversicherung.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit

Darf ich als Arbeitsloser selbstständig sein?

Nebenher ja, solange alle Tätigkeiten zusammen weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen und du sie vorher meldest. Dann bleibst du arbeitslos, dein Einkommen daraus wird oberhalb von 165 Euro angerechnet. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr, endet die Arbeitslosigkeit. Für den hauptberuflichen Start beantragst du deshalb vorher den Gründungszuschuss.

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich hauptberuflich gründe?

Mit dem Start endet deine Arbeitslosigkeit und damit die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Bewilligt die Agentur den Gründungszuschuss, bekommst du in den ersten sechs Monaten einen Betrag in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 Euro. Melde den Starttermin immer rechtzeitig.

Ich habe weniger als 150 Tage Restanspruch. Was nun?

Dann gibt es keinen Gründungszuschuss. Solange du arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur aber einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Für Investitionen kommen Förderkredite infrage, etwa der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW.

Kann ich Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig beziehen?

Ja, wenn dein Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht, kann das Jobcenter aufstocken. Für den Gründungszuschuss zählt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit. Kläre in diesem Fall mit beiden Stellen, wie sich deine Gründung auf die Leistungen auswirkt.

Bekomme ich das Gründungscoaching kostenfrei?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Was passiert, wenn meine Selbstständigkeit nicht klappt?

Ein nicht verbrauchter Anspruch auf Arbeitslosengeld kann in der Regel bis vier Jahre nach seiner Entstehung wieder genutzt werden. Zusätzlich kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Selbstständigkeit, wenn ich arbeitslos bin?

Erste Anlaufstelle ist deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Dazu kommen Gründungsberatungen von IHK und Handwerkskammer und ein Gründungscoaching, das über einen AVGS gefördert werden kann. Wichtig ist, dass du die Förderung vor dem Start klärst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.