Gründungszuschuss und Steuern:steuerfrei & Steuererklärung

Du willst wissen, was vom Zuschuss bleibt und was das Finanzamt sehen muss. Hier bekommst du klare Antworten ohne Steuerchinesisch.

  • Angst vor einer Steuernachzahlung? Auf den Zuschuss nicht. Rücklagen brauchst du für die Steuer auf deinen Gewinn.
  • Unsicher bei der Buchung? Am einfachsten fließt der Zuschuss auf dein privates Konto.
  • Keine Steuerberatung? Die Grundlagen klären wir im Coaching. Einzelfragen beantwortet die Steuerberatung.
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Lächelnde Frau im dunklen Blazer sitzt mit Kugelschreiber an einem Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop, im Hintergrund ein Bild mit dem Spruch Erfolg ist planbar

Kurz gesagt

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, weil § 32b EStG ihn nicht nennt. In die Steuererklärung trägst du ihn deshalb nicht ein. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt er in der Regel nicht als Betriebseinnahme, umsatzsteuerlich ist er nicht steuerbar. Versteuern musst du nur deinen Gewinn. Bei der Krankenversicherung kann er dagegen zählen.

Steuerfrei

Nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG fällt auf den Zuschuss keine Einkommensteuer an, in beiden Phasen.

Kein Progressionsvorbehalt

Er erhöht deinen Steuersatz nicht. Anders das Arbeitslosengeld vor dem Start.

Nicht in die EÜR

Er gilt in der Regel nicht als Betriebseinnahme und erhöht deinen Gewinn nicht.

Krankenkasse rechnet mit

Für den Beitrag zählt der Teil in Höhe des Arbeitslosengeldes, die 300 Euro nicht.

Einkommensteuer

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG steuerfrei, und zwar in beiden Phasen: der Betrag in Höhe deines Arbeitslosengeldes ebenso wie die 300 Euro. Das bestätigen die Bundesagentur für Arbeit und das Existenzgründungsportal des Bundes. Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, den du mit deinem Unternehmen erzielst.

ZahlungEinkommensteuerProgressionsvorbehalt
Arbeitslosengeld bis zum Startsteuerfreija
Gründungszuschuss Phase 1steuerfreinein
Gründungszuschuss Phase 2steuerfreinein
Gewinn aus der Selbstständigkeitsteuerpflichtigentfällt

Grundlage: § 3 Nr. 2 Buchstabe a und § 32b EStG, Fachliche Weisungen Gründungszuschuss der Bundesagentur (FW 93.11). Stand Oktober 2026.

Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses erklärt der Überblick Gründungszuschuss.

Progressionsvorbehalt

Unterliegt der Gründungszuschuss dem Progressionsvorbehalt?

Nein. Der Progressionsvorbehalt erfasst nur Leistungen, die § 32b EStG ausdrücklich aufzählt, etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld. Der Gründungszuschuss steht nicht in dieser Liste. Die Bundesagentur hält in ihren Weisungen ausdrücklich fest, dass er nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Anders ist es beim Arbeitslosengeld, das du vor dem Start bekommen hast.

Progressionsvorbehalt heißt: Eine Leistung bleibt zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Im Jahr deiner Gründung betrifft das nur die Monate mit Arbeitslosengeld vor dem Start. Die Monate mit Gründungszuschuss wirken sich auf deinen Steuersatz nicht aus.

Gut zu wissen

Hast du im Gründungsjahr bis zum Start Arbeitslosengeld bezogen, kann dein Steuersatz auf den Gewinn etwas höher ausfallen. Rechne das bei deinen Rücklagen mit ein.
Hand mit Kugelschreiber schreibt Rechnungen auf einen Notizblock, daneben liegt ein Taschenrechner auf dem Holztisch
Steuererklärung

Muss der Gründungszuschuss in die Steuererklärung?

Nein. Weil er steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, trägst du ihn in der Einkommensteuererklärung nicht ein. Das Arbeitslosengeld aus den Monaten vor deinem Start gibst du dagegen an. Deinen Gewinn ermittelst du mit der Anlage EÜR und überträgst ihn in die Anlage G für ein Gewerbe oder in die Anlage S für einen freien Beruf.

WasWohin in der Steuererklärung
Gründungszuschuss, Phase 1 und 2nirgends, er ist steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt und gehört nicht zu den Einkommensersatzleistungen
Arbeitslosengeld vor dem StartHauptvordruck, Abschnitt Einkommensersatzleistungen
Betriebseinnahmen und BetriebsausgabenAnlage EÜR
Gewinn aus einem GewerbeAnlage G
Gewinn aus einem freien BerufAnlage S

Quellen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 auf elster.de (der Gründungszuschuss steht nicht in der Liste der Einkommensersatzleistungen), Fachliche Weisungen Gründungszuschuss. Maßgeblich sind die Vordrucke des jeweiligen Steuerjahres.

Wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgebaut ist, erklärt die Seite Einnahmenüberschussrechnung.

Frau mit Brille im schwarzen Blazer rechnet am Schreibtisch mit Taschenrechner und Ordner, daneben ein Bildschirm mit Tabelle
Buchung

Wie buchst du den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine persönliche Leistung für deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung und gilt in der Regel nicht als Betriebseinnahme. Er gehört deshalb nicht in deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Am einfachsten lässt du ihn auf dein privates Konto zahlen. Geht er auf das Geschäftskonto, wird er wie eine Privateinlage behandelt, damit er den Gewinn nicht erhöht.

Zahlung geht aufBehandlungWirkung auf den Gewinn
Privatkontokeine Buchung in der Buchhaltungkeine
Geschäftskontowie eine Privateinlagekeine
Fehler: als Umsatz oder Erlös gebuchtGewinn wird zu hoch ausgewiesenzu hohe Steuer und unter Umständen ein höherer Krankenkassenbeitrag

Quellen: Steuerberatungskanzlei Vesting & Partner (Stand Juli 2026), Gründerlexikon. Konkrete Konten klärst du mit deiner Steuerberatung oder in deiner Buchhaltungssoftware.

Frau im beigen Blazer sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop mit Balkendiagramm und schaut lächelnd in die Kamera
Umsatzsteuer

Muss ich auf den Gründungszuschuss Umsatzsteuer zahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist kein Entgelt für eine Leistung, die du erbringst, und damit umsatzsteuerlich nicht steuerbar. Du schreibst dafür keine Rechnung und weist keine Umsatzsteuer aus. Er zählt deshalb auch nicht zu deinem Umsatz, wenn du prüfst, ob du unter der Grenze der Kleinunternehmerregelung bleibst.

Welche Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung gelten und was auf deinen Rechnungen stehen muss, steht unter Kleinunternehmerregelung.

Sozialversicherung

Zählt der Gründungszuschuss bei der Krankenversicherung als Einnahme?

Teilweise. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, darf die Krankenkasse die 300 Euro zur sozialen Sicherung nicht berücksichtigen, so steht es in § 240 SGB V. Den Teil in Höhe deines Arbeitslosengeldes rechnet sie dagegen zu deinen Einnahmen. Als Untergrenze gelten 2026 monatlich 1.318,33 Euro, auch wenn du weniger einnimmst.

BestandteilKranken- und Pflegeversicherung (freiwillig gesetzlich)
Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes (Phase 1)zählt als Einnahme
300 Euro zur sozialen Sicherung (Phase 1 und 2)zählt nicht
Gewinn aus der Selbstständigkeitzählt als Einnahme
Mindestbemessung 20261.318,33 € im Monat

Grundlage: § 240 Abs. 2 und 4 SGB V, Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2015 (B 12 KR 7/14 R), Bezugsgröße 2026. Stand Oktober 2026. Den genauen Beitrag nennt dir deine Krankenkasse.

Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach deinem Einkommen. Rentenversicherungspflichtig sind nur bestimmte Selbstständige, etwa Lehrende oder eingetragene Handwerker. Was für dich gilt, zeigt Versicherungen für Selbstständige.

Rücklagen

Welche Steuern fallen in der Gründungszeit trotzdem an?

Steuern zahlst du auf dein Unternehmen: Einkommensteuer auf den Gewinn, bei einem Gewerbe eventuell Gewerbesteuer und, wenn du nicht Kleinunternehmer bist, Umsatzsteuer auf deine Rechnungen. Weil der Zuschuss steuerfrei ist, kann dein zu versteuernder Gewinn im ersten Jahr niedrig ausfallen. Lege trotzdem von Anfang an einen Teil deiner Einnahmen zurück.

SteuerWorauf sie anfälltZuschuss betroffen?
EinkommensteuerGewinn aus deiner Selbstständigkeitnein
GewerbesteuerGewerbeertrag, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst über 24.500 € Freibetragnein
UmsatzsteuerUmsätze aus deinen Lieferungen und Leistungennein

Grundlage: EStG, GewStG, UStG. Stand Oktober 2026.

Wie du Steuern und Abgaben insgesamt planst, zeigt Steuern für Selbstständige. Einen Überblick über alle Wege aus der Arbeitslosigkeit gibt Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

Mann mit Brille erklärt einer Frau am Besprechungstisch ein Dokument, auf dem Tisch stehen ein Laptop und kleine Pflanzen

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

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    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

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    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Gründungszuschuss und Steuern

Muss ich den Gründungszuschuss beim Finanzamt angeben?

Nein. Weil er steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, trägst du ihn in der Einkommensteuererklärung nicht ein. Angeben musst du deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit und das Arbeitslosengeld aus der Zeit vor dem Start.

Ist der Gründungszuschuss eine steuerfreie Betriebseinnahme in der EÜR?

In der Regel nicht. Der Gründungszuschuss ist eine persönliche Leistung der Agentur für Arbeit an dich für Lebensunterhalt und soziale Absicherung und wird deshalb üblicherweise nicht in der Gewinnermittlung erfasst. Wie du ihn in deinem Fall behandelst, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Zählt der Gründungszuschuss für die Gewerbesteuer?

Nein. Grundlage der Gewerbesteuer ist der Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb. Da der Zuschuss keine Betriebseinnahme ist, erhöht er diesen Gewinn nicht.

Ändert sich mein Krankenkassenbeitrag nach Phase 1?

Oft ja. Endet die Zahlung in Höhe deines Arbeitslosengeldes, zählt für den Beitrag vor allem dein Gewinn, mindestens aber die Mindestbemessung. Bei Selbstständigen setzt die Kasse den Beitrag in der Regel zunächst vorläufig fest und rechnet später nach dem Einkommensteuerbescheid ab.

Muss ich Steuervorauszahlungen leisten?

Das Finanzamt kann nach deinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Vorauszahlungen festsetzen. Grundlage ist dein geschätzter Gewinn, nicht der Zuschuss. Schätze ihn realistisch, damit es später keine große Nachzahlung gibt.

Brauche ich im ersten Jahr eine Steuerberatung?

Pflicht ist sie nicht. Gerade im ersten Jahr hilft sie aber, Buchhaltung, Vorauszahlungen und Rücklagen richtig aufzusetzen. Kosten der Steuerberatung für deinen Betrieb sind Betriebsausgaben.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.