Die EÜR ist für viele Gründer der einfachste Weg, den Gewinn zu ermitteln. Statt komplexer Bilanzierung reicht es, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen.
In diesem Ratgeber erfährst du, wer die EÜR nutzen darf, wie das Zu- und Abflussprinzip funktioniert und welche Tipps dir helfen, Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG) geregelt ist. Sie wird daher oft auch als „4/3-Rechnung" bezeichnet. Der Gewinn wird berechnet, indem man alle abzugsfähigen Betriebsausgaben von den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen eines Kalenderjahres abzieht.
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung ist keine Inventur erforderlich, und es müssen keine Bestandsveränderungen oder Rückstellungen erfasst werden. Das macht die EÜR besonders für kleine Unternehmen und Selbstständige attraktiv.
Formel: Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust)
Nicht jedes Unternehmen darf seinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Der Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen.
Freiberufler dürfen ihren Gewinn immer mit der EÜR ermitteln – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Dazu zählen u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten und beratende Betriebswirte. Wenn du dich freiberuflich anmelden möchtest, ist die EÜR deine Standardmethode.
Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag dürfen die EÜR nutzen, solange sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Auch Gründer mit Kleinunternehmerregelung ermitteln ihren Gewinn in der Regel über die EÜR.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind kraft ihrer Rechtsform immer bilanzierungspflichtig. Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften gilt seit dem Wachstumschancengesetz (ab 2024): Bilanzierungspflicht entsteht erst bei mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
| Rechtsform / Status | Gewinnermittlung |
|---|---|
| Freiberufler | Immer EÜR |
| Kleingewerbetreibende (GbR, Einzelunternehmen) | EÜR |
| Eingetragene Kaufleute (e.K.) | EÜR möglich |
| Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) | Immer Bilanz |
Das wichtigste Grundprinzip der EÜR ist das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Es besagt, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich wirksam werden, in dem das Geld tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist oder abgebucht wurde.
Das Rechnungsdatum spielt grundsätzlich keine Rolle. Wenn du im Dezember eine Rechnung schreibst, der Kunde aber erst im Januar zahlt, zählt diese Einnahme erst für das neue Jahr.
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (Miete, Versicherungen, Umsatzsteuervorauszahlung), die kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel fällig werden, werden dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugerechnet. Als „kurze Zeit" gelten 10 Tage (22. Dezember bis 10. Januar).
Teure Wirtschaftsgüter (z.B. Laptop für 1.500 €) müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € Netto können sofort vollständig abgesetzt werden.
Die EÜR wird nicht formlos eingereicht. Du musst die standardisierte Anlage EÜR nutzen, die elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt wird.
Alle Einnahmen deines Unternehmens – unterschieden nach umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Einnahmen. Auch vereinnahmte Umsatzsteuer, erstattete Vorsteuer, Einnahmen aus Anlagevermögen-Verkauf und private Kfz-Nutzung gehören hierher.
Das Formular gibt verschiedene Kategorien vor: Wareneinkäufe, Personalkosten, Abschreibungen (AfA), Raumkosten, Kraftfahrzeugkosten, sonstige Betriebsausgaben (Telefon, Porto, Büromaterial, Steuerberatung) sowie beschränkt abziehbare Ausgaben (Bewirtungskosten, Geschenke).
Zusätzlich zur Anlage EÜR musst du die Anlage AVEÜR ausfüllen. Hier listest du dein Anlagevermögen auf (Maschinen, Geschäftsausstattung, Fahrzeuge) mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und jährlicher Abschreibung.
Einfachheit
Deutlich unkomplizierter als doppelte Buchführung – kein buchhalterisches Fachwissen notwendig.
Zeitersparnis
Keine aufwendige Inventur am Jahresende notwendig.
Kostenersparnis
Steuerberaterkosten sind in der Regel günstiger als bei einer Bilanz.
Liquiditätsvorteil
Steuern fallen erst an, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist (Zuflussprinzip).
Trenne private und geschäftliche Finanzen strikt. Ein separates Geschäftskonto ist die wichtigste Grundlage für eine saubere EÜR.
Keine Buchung ohne Beleg! Sammle alle Rechnungen und Quittungen systematisch und ordne sie zeitnah den Kontobewegungen zu.
Moderne Tools automatisieren viele Prozesse, ordnen Belege via Texterkennung zu und erstellen die Anlage EÜR am Jahresende fast auf Knopfdruck. Mehr dazu: Buchhaltungssoftware für Selbstständige.
Die Anlage EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Besonders im ersten Jahr oder bei komplexeren Sachverhalten lohnt sich die Investition in einen Steuerberater. Im Rahmen eines AVGS Gründercoachings lernst du zudem, wie du deine Buchhaltung optimal vorbereitest.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist für Freiberufler und Kleingewerbetreibende der einfachste Weg zur Gewinnermittlung. Mit der richtigen Vorbereitung und guter Buchhaltungssoftware ist sie gut selbst zu erstellen. Im AVGS-Gründungscoaching begleiten wir dich durch alle kaufmännischen Grundlagen – kostenfrei.
Kostenloses Erstgespräch buchenHinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.