Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Anleitung, Regeln & Beispiel

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026

Du musst kein Buchhalter sein. Mit klaren Regeln und sauberen Belegen wird die EÜR zur Routine, und das Finanzamt bekommt, was es braucht.

  • Keine Ahnung von Buchhaltung? Die EÜR ist Einnahmen minus Ausgaben. Doppelte Buchführung brauchst du nicht.
  • Angst vor Fehlern beim Finanzamt? Mit Belegordnung, Software und bei Bedarf Steuerberatung bleibt das Risiko klein.
  • Keine Zeit für Papierkram? Wer Belege laufend erfasst, hat am Jahresende kaum noch Arbeit.
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Selbstständiger arbeitet am Laptop, daneben liegen Kassenbelege und ein aufgeschlagenes Notizbuch

Kurz gesagt

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben eines Jahres. Freiberufler dürfen sie immer nutzen, Gewerbetreibende, solange sie nicht buchführungspflichtig sind, in der Regel bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn. Maßgeblich ist, wann das Geld fließt. Die Anlage EÜR übermittelst du elektronisch mit der Einkommensteuererklärung.

Wer darf?

Freiberufler immer, Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht. GmbH, UG, OHG und KG müssen bilanzieren.

Geldfluss zählt

Einnahmen und Ausgaben zählen im Jahr der Zahlung. Ausnahmen sind Abschreibungen und die 10-Tage-Regel.

Anlage EÜR

Amtliches Formular, elektronisch über ELSTER oder Software, zusammen mit der Einkommensteuererklärung.

Aufbewahrung

Rechnungen und andere Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Aufzeichnungen 10 Jahre.

Grundlagen

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, deshalb heißt sie auch 4/3-Rechnung. Du stellst alle Betriebseinnahmen eines Kalenderjahres den Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ist dein Gewinn oder Verlust. Bilanz, Inventur und doppelte Buchführung brauchst du dafür nicht, saubere Aufzeichnungen und Belege aber schon.

Beispiel GrafikdesignerinBetrag
Honorare (bezahlt im Jahr)42.000 €
Software, Abos, Schriften– 1.800 €
Laptop (Abschreibung)– 1.600 €
Arbeitszimmer, Telefon, Internet– 2.100 €
Weiterbildung, Fachliteratur– 900 €
Versicherungen (betrieblich), Steuerberatung– 1.400 €
Gewinn34.200 €

Vereinfachtes Beispiel mit Nettobeträgen. Bei Regelbesteuerung kommen Umsatzsteuer und Vorsteuer als eigene Posten dazu. Ob und in welcher Höhe Posten wie das Arbeitszimmer absetzbar sind, hängt vom Einzelfall ab.

Auf diesen Gewinn zahlst du Einkommensteuer, bei einem Gewerbe gegebenenfalls auch Gewerbesteuer. Wären die 34.200 Euro dein zu versteuerndes Einkommen, fielen 2026 für Ledige rund 5.430 Euro Einkommensteuer an. Abzüge wie Kranken- und Rentenbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer. Was sonst noch auf dich zukommt, steht unter Steuern für Selbstständige.

Voraussetzungen

Wer darf die EÜR nutzen und wer muss bilanzieren?

Freiberufler dürfen ihren Gewinn immer per EÜR ermitteln, egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind. Gewerbetreibende dürfen das, solange sie nicht buchführungspflichtig sind. Steuerlich wirst du es, wenn du in einem Jahr mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn hast und das Finanzamt dich darauf hinweist. Kapitalgesellschaften bilanzieren immer.

UnternehmensformGewinnermittlungGrenze
FreiberuflerEÜRkeine Grenze, Bilanz freiwillig möglich
Einzelunternehmen ohne HandelsregisterEÜRbis Mitteilung des Finanzamts nach einem Jahr über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
GbR (nicht kaufmännisch)EÜRwie Einzelunternehmen
Eingetragener Kaufmann (e.K.)grundsätzlich BilanzBefreiung nach § 241a HGB, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn
OHG, KGBilanzimmer, als Handelsgesellschaft
GmbH, UGBilanzimmer, als Kapitalgesellschaft

Grenzen seit 2024 (Wachstumschancengesetz). Die steuerliche Buchführungspflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts.

Wenn du noch überlegst, ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, hilft dir Freiberufler oder Gewerbe. Die Rechtsform beeinflusst die Buchhaltung stark, mehr dazu unter Rechtsform wählen. Wer bilanziert, erstellt statt der EÜR einen Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Wie du deine Zahlen schon während des Jahres auswertest, zeigt BWA für Gründer.

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Zufluss und Abfluss

Was bedeutet das Zufluss- und Abflussprinzip?

Nach § 11 EStG zählt eine Einnahme in dem Jahr, in dem das Geld bei dir eingeht, und eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du zahlst. Das Rechnungsdatum spielt grundsätzlich keine Rolle. Schreibst du im Dezember eine Rechnung und dein Kunde zahlt im Januar, gehört die Einnahme ins neue Jahr.

Ausnahme: die 10-Tage-Regel

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Versicherungsbeiträge oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar fällig sind und in diesem Zeitraum auch bezahlt werden.

Das Prinzip gibt dir etwas Spielraum: Eine Anschaffung, die du ohnehin brauchst, kannst du vor oder nach dem Jahreswechsel bezahlen. Plane das aber nicht nur nach der Steuer, sondern nach deiner Liquidität.

Gartenbauer sortiert zum Jahreswechsel seine Belege für die Einnahmenüberschussrechnung auf zwei Stapel
Anschaffungen

Wie setzt du größere Anschaffungen in der EÜR ab?

Hier gilt das Abflussprinzip nicht vollständig. Wirtschaftsgüter, die du länger als ein Jahr nutzt, schreibst du über ihre Nutzungsdauer ab. Ausnahmen sind geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto, die du sofort absetzen darfst. Alle abnutzbaren Anlagegüter listest du zusätzlich in der Anlage AVEÜR mit Kaufdatum und Abschreibung.

Anschaffungskosten nettoBehandlung
bis 250 €sofort als Betriebsausgabe
250,01 bis 800 €wahlweise sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
250,01 bis 1.000 €alternativ Sammelposten, über 5 Jahre verteilt, einheitlich für alle Käufe des Jahres
über 800 € (ohne Sammelposten)Abschreibung über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle

Für die Grenzen zählt immer der Nettobetrag, auch als Kleinunternehmer. Ohne Vorsteuerabzug setzt du dann den Bruttobetrag ab.

Für Computer, Laptops und Software lässt die Finanzverwaltung derzeit eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Damit kannst du solche Anschaffungen im Jahr der Anschaffung voll absetzen. Lass dir das bei größeren Beträgen von deiner Steuerberatung bestätigen. GWG, Sammelposten und degressive AfA erklärt Abschreibung für Selbstständige.

Anlage EÜR

Wie füllst du die Anlage EÜR aus?

Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular für deine Gewinnermittlung und muss elektronisch übermittelt werden, über ELSTER oder eine Buchhaltungssoftware. Das Formular fragt deine Einnahmen und Ausgaben nach festen Kategorien ab. Wenn du deine Belege das Jahr über passend erfasst, überträgst du am Ende vor allem Summen.

  1. 1

    Betriebseinnahmen

    Honorare und Umsätze, getrennt nach umsatzsteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei. Bei Regelbesteuerung zählt auch die eingenommene Umsatzsteuer dazu, ebenso die private Nutzung betrieblicher Dinge.
  2. 2

    Betriebsausgaben

    Nach Kategorien wie Waren, Personal, Raumkosten, Fahrzeug und sonstige Kosten. Bewirtung und Geschenke sind nur eingeschränkt abziehbar und stehen in eigenen Zeilen. Was alles zählt, zeigt Betriebsausgaben absetzen.
  3. 3

    Umsatzsteuer

    Bei Regelbesteuerung sind gezahlte Vorsteuer und die Umsatzsteuer-Zahlungen ans Finanzamt Ausgaben, Erstattungen vom Finanzamt Einnahmen. Als Kleinunternehmer bleiben diese Zeilen leer.
  4. 4

    Anlage AVEÜR

    Hier listest du dein abnutzbares Anlagevermögen wie Laptop, Maschinen oder Fahrzeug mit Anschaffungskosten und Abschreibung.
  5. 5

    Übermitteln

    Zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch ans Finanzamt. Eine formlose Aufstellung reicht nicht.
Hundetrainerin übermittelt am Laptop ihre Anlage EÜR, ihr Hund schläft unter dem Schreibtisch
Pflicht zur Übermittlung

Musst du die Anlage EÜR elektronisch abgeben?

Ja. Nach § 60 Abs. 4 EStDV übermittelst du die Anlage EÜR elektronisch nach amtlichem Datensatz, unabhängig von der Höhe deines Umsatzes. Die frühere Erleichterung, bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro eine formlose Aufstellung auf Papier einzureichen, gilt seit dem Steuerjahr 2017 nicht mehr. Fällig ist die Anlage zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung.

Bereich der Anlage EÜRWas du dort angibst
Allgemeine AngabenArt des Betriebs, Rechtsform und Einkunftsart, etwa Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit (Freiberufler)
Betriebseinnahmenals Kleinunternehmer in einer eigenen Zeile, sonst getrennt nach umsatzsteuerpflichtig und steuerfrei, dazu vereinnahmte Umsatzsteuer und private Nutzung betrieblicher Dinge
Betriebsausgabennach Kategorien wie Waren, Personal, Abschreibung, Raumkosten, Fahrzeug, Bewirtung, Vorsteuer und gezahlte Umsatzsteuer
Ermittlung des GewinnsEinnahmen minus Ausgaben, dazu Hinzurechnungen und Abzüge, etwa beim Investitionsabzugsbetrag
Rücklagen, Entnahmen und EinlagenRücklagen und stille Reserven, etwa nach § 6c EStG, sowie Entnahmen und Einlagen, auch Sachentnahmen und Sacheinlagen

Bereiche nach dem amtlichen Vordruck (BMF-Schreiben zur Anlage EÜR 2025 vom 29.08.2025). Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr, deshalb stehen sie hier nicht.

Ausnahme für Härtefälle

Auf Antrag muss das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 60 Abs. 4 EStDV, § 150 Abs. 8 AO), wenn sie für dich wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn dir Computer und Internetzugang fehlen und die Anschaffung in keinem sinnvollen Verhältnis zu deinen Einkünften steht, oder wenn dir die nötigen Kenntnisse fehlen. Den Antrag begründest du gegenüber deinem Finanzamt. Wird er bewilligt, gibst du den amtlichen Vordruck auf Papier ab. Für die meisten Selbstständigen greift die Ausnahme nicht.
Fristen

Welche Fristen und Aufbewahrungspflichten gelten?

Ohne Steuerberatung gibst du die Anlage EÜR mit deiner Einkommensteuererklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres ab. Mit Steuerberatung gilt eine deutlich längere Frist. Rechnungen und andere Buchungsbelege bewahrst du seit 2025 acht Jahre auf, Bücher und Aufzeichnungen weiterhin zehn Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres.

PflichtFrist
Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜRin der Regel 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberatung später
Umsatzsteuer-Voranmeldung (bei Regelbesteuerung)bis zum 10. des Folgemonats oder Folgequartals, je nach Vorgabe des Finanzamts
Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge8 Jahre aufbewahren
Bücher, Aufzeichnungen, Verfahrensdokumentation10 Jahre aufbewahren

Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO in der Fassung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Praxis

Wie wird die EÜR für dich zur Routine?

Die EÜR wird leicht, wenn du sie nicht am Jahresende, sondern nebenbei machst. Ein eigenes Geschäftskonto, eine feste Belegablage und ein fester Termin pro Woche oder Monat reichen meist schon. Dann ist die Anlage EÜR am Jahresende vor allem eine Zusammenfassung dessen, was du längst erfasst hast.

Konten trennen

Ein eigenes Konto für die Selbstständigkeit macht jede Buchung eindeutig. Worauf du achten solltest, steht unter Geschäftskonto eröffnen.

Belege sofort erfassen

Foto oder PDF direkt ablegen und der Zahlung zuordnen. Hilfe bei der Auswahl gibt Buchhaltungssoftware für Selbstständige.

Steuern zurücklegen

Lege von jedem Zahlungseingang einen festen Anteil für Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer zurück.
  • Ausgangsrechnungen fortlaufend nummerieren und offene Rechnungen im Blick behalten.
  • Privat genutzte Dinge wie Auto oder Handy von Anfang an sauber aufteilen und dokumentieren.
  • Einmal im Quartal Gewinn und Steuerrücklage vergleichen, damit es keine Überraschung gibt.

Belege, GoBD und Kassenbuch im Detail erklärt Buchhaltung für Selbstständige.

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Kann ich die EÜR selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Viele Selbstständige mit überschaubarem Geschäft erstellen die EÜR selbst, meist mit einer Buchhaltungssoftware. Eine Steuerberatung lohnt sich vor allem im ersten Jahr, bei Anlagevermögen, Mitarbeitenden oder gemischt genutzten Dingen wie Auto und Arbeitszimmer. Die Kosten der Steuerberatung sind selbst Betriebsausgaben.

Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer. Deinen Gewinn ermittelst du trotzdem und übermittelst die Anlage EÜR mit der Einkommensteuererklärung. Die Zeilen zur Umsatzsteuer bleiben dabei leer.

Brauche ich auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit eine EÜR?

Ja, auch der Gewinn aus einer Nebentätigkeit wird über die EÜR ermittelt. Als Arbeitnehmer bist du in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn deine Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr liegen. Auch ein Verlust kann sinnvoll sein, weil er mit deinem Lohn verrechnet wird.

Kann ich Kosten absetzen, die vor der Gründung angefallen sind?

Ja, Ausgaben, die eindeutig mit der geplanten Selbstständigkeit zusammenhängen, sind in der Regel vorweggenommene Betriebsausgaben. Dazu gehören etwa Beratung, Laptop oder Website vor dem offiziellen Start. Bewahre die Belege auf und erfasse sie in deiner ersten EÜR.

Was gehört nicht in die EÜR?

Private Ausgaben, eigene Einzahlungen auf das Geschäftskonto und Entnahmen fürs Privatleben. Auch ein Kredit ist keine Einnahme und die Tilgung keine Ausgabe. Absetzbar sind nur die Zinsen. Gemischt genutzte Dinge wie ein Auto teilst du nach dem betrieblichen Anteil auf.

Darf ich freiwillig bilanzieren statt eine EÜR zu machen?

Ja, das ist möglich, bedeutet aber doppelte Buchführung, Inventur und deutlich mehr Aufwand. Für die meisten Einzelunternehmer und Freiberufler lohnt sich das nicht. Ein Wechsel der Gewinnermittlung ist nicht beliebig oft möglich, kläre ihn deshalb vorher mit einer Steuerberatung.

Was passiert, wenn ich die EÜR zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen und den Gewinn schätzen. Eine Schätzung fällt selten zu deinen Gunsten aus. Wenn du merkst, dass es knapp wird, beantrage rechtzeitig eine Fristverlängerung oder lass die Erklärung über eine Steuerberatung abgeben.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.