Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit:Was geht und was nicht

Du willst aus dem Job heraus gründen. Hier siehst du ehrlich, wann der Zuschuss möglich ist und welche Wege sonst tragen.

  • Noch fest angestellt? Dann klären wir zuerst, welcher Weg zu deiner Situation passt.
  • Angst vor der Sperrzeit? Die Folgen einer eigenen Kündigung prüfst du vorher mit der Agentur.
  • Kein Zuschuss möglich? Kredite, Länderprogramme und ein nebenberuflicher Start bleiben trotzdem offen.
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Nachdenklicher Mann im Sakko stützt das Kinn in die Hand und blickt auf zwei Zettel mit den Worten Job und Selbstständigkeit

Kurz gesagt

Ohne Arbeitslosigkeit gibt es in der Regel keinen Gründungszuschuss. Du musst bis zum Start Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Rest haben und mit der Gründung deine Arbeitslosigkeit beenden (§ 93 SGB III). Die einzige Ausnahme betrifft Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe von der Agentur für Arbeit erhalten. Wer direkt aus dem Job gründet, nutzt andere Förderung wie Kredite oder Länderprogramme.

Arbeitslosengeld ist Pflicht

Bis zum Start brauchst du Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Rest.

Nicht aus dem Job

Wer direkt aus einer Anstellung gründet, bekommt keinen Gründungszuschuss.

Eine enge Ausnahme

Nur für Menschen mit Behinderungen mit Leistungen zur Teilhabe der Agentur (§ 116 Abs. 7 SGB III).

Andere Wege

Förderkredite, Länderprogramme, Einstiegsgeld beim Jobcenter oder ein nebenberuflicher Start.

Grundregel

Gibt es den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?

In der Regel nicht. Das Gesetz fördert Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Du musst bis zum Start einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, und davon müssen noch mindestens 150 Tage übrig sein. Ein Anspruch nur dem Grunde nach reicht nicht, es muss ein konkreter Zahlungsanspruch bestehen.

Gründungszuschuss möglich

  • arbeitslos gemeldet mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • beim Start noch mindestens 150 Tage Restanspruch
  • hauptberufliche Gründung mit Antrag vor dem Start

Gründungszuschuss nicht möglich

  • Gründung direkt aus einer Anstellung
  • nur Grundsicherungsgeld ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • nebenberufliche Gründung neben einem Job

Höhe, Ablauf und alle Voraussetzungen im Überblick erklärt Gründungszuschuss.

Personenkreis

Wer bekommt den Gründungszuschuss, wenn man nicht arbeitslos ist?

Wer nicht arbeitslos ist, bekommt den Gründungszuschuss in der Regel nicht. Die einzige Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Alle anderen brauchen beim Start Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Rest. Was in deiner Situation gilt, zeigt die Tabelle.

Deine SituationGründungszuschuss?Stattdessen
Arbeitslos mit Arbeitslosengeld I, mind. 150 Tage Restmöglich, nach Ermessen–
Arbeitslosengeld I und aufstockend Grundsicherungsgeldmöglich, zuständig ist die Agentur–
Nur GrundsicherungsgeldneinEinstiegsgeld beim Jobcenter
Angestellt, ohne KündigungneinFörderkredite, Länderprogramme, nebenberuflicher Start
Arbeitslosengeld ruht, etwa wegen Sperrzeitnicht, solange es ruhtZeitplan mit der Agentur klären
Mensch mit Behinderung mit Leistungen zur Teilhabe der Agenturauch unter 150 Tagen oder ohne Arbeitslosengeld möglich–

Grundlage: § 93 SGB III, § 116 Abs. 7 SGB III, Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Stand Oktober 2026. Die Agentur entscheidet im Einzelfall.

Wer den Gründungszuschuss allgemein bekommt und welche Ausschlüsse gelten, steht unter Gründungszuschuss.

Ausnahme

Für wen gilt die Ausnahme ohne Arbeitslosengeld?

Die Ausnahme steht in § 116 Abs. 7 SGB III und ist eng. Sie gilt für Menschen mit Behinderungen, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Für sie kann der Gründungszuschuss auch mit weniger als 150 Tagen Restanspruch oder ganz ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld gezahlt werden.

  • Die Ausnahme ersetzt nicht die übrigen Voraussetzungen: Tragfähigkeit, Kenntnisse und eine hauptberufliche Gründung bleiben nötig.
  • Auch hier gibt es keinen Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet nach Ermessen.
  • Ansprechpartner ist die Reha-Beratung deiner Agentur für Arbeit.

Gut zu wissen

Eine anerkannte Behinderung allein öffnet die Ausnahme nicht automatisch. Entscheidend ist, dass du im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Agentur gefördert wirst.
Kündigung

Kann ich kündigen, um den Gründungszuschuss zu bekommen?

Davon ist abzuraten. Kündigst du selbst oder schließt einen Aufhebungsvertrag nur wegen der Gründung, ist eine Förderung laut Bundesagentur in der Regel nicht möglich. Meist folgt eine Sperrzeit, während der kein Gründungszuschuss gezahlt wird. Anders ist es, wenn dein Arbeitgeber kündigt. Dann ist der Weg über das Arbeitslosengeld offen.

WegWas passiertFolge für den Zuschuss
Kündigung durch den ArbeitgeberArbeitslosengeld in der Regel ohne Sperrzeit, wenn du dich rechtzeitig meldestmöglich, wenn beim Start mind. 150 Tage Rest bleiben
Aufhebungsvertragoft Sperrzeit, Ruhen möglich bei Abfindung und verkürzter Kündigungsfristnicht, solange der Anspruch ruht; nur wegen der Gründung geschlossen in der Regel keine Förderung
Eigene Kündigungin der Regel Sperrzeit, Anspruch wird gekürztlaut Bundesagentur in der Regel keine Förderung
Befristeter Vertrag läuft ausArbeitslosengeld, wenn du dich rechtzeitig meldestmöglich wie bei Arbeitgeberkündigung

Grundlage: § 93 Abs. 3 SGB III, §§ 158 und 159 SGB III, Fachliche Weisungen GZ (93.03) und Seite „Gründungszuschuss beantragen“ der Bundesagentur. Stand Oktober 2026.

Rechtzeitig melden

Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Jobs arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche, und auch in dieser Woche gibt es keinen Gründungszuschuss.

Was nach einer eigenen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag gilt, steht ausführlich unter Gründungszuschuss nach Kündigung.

Frau im dunklen Pullover sitzt am Holztisch, liest in einem aufgeschlagenen Kalender und hält einen Stift
Zeitrahmen

Wie viel Zeit bleibt mir nach der Kündigung bis zum Start?

Das hängt davon ab, wie lange dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist. Beim Start müssen noch mindestens 150 Tage übrig sein. Wer nur zwölf Monate versichert war und jünger als 50 ist, hat in der Regel sechs Monate Anspruch. Dann bleiben nach Beginn der Arbeitslosigkeit nur rund 30 Tage, um den Antrag zu stellen und zu starten.

AnspruchsdauerIn TagenSpielraum bis zum Start
6 Monate180 Tagerund 30 Tage
8 Monate240 Tagerund 90 Tage
12 Monate360 Tagerund 210 Tage
18 Monate540 Tagerund 390 Tage

Rechenbeispiele: Anspruchsdauer minus 150 Tage, ohne Sperrzeit oder andere Minderungen. Deine Anspruchsdauer steht im Bewilligungsbescheid (§ 147 SGB III). Stand Oktober 2026.

Nutze deshalb die Kündigungsfrist. Businessplan und Finanzplan kannst du schon vorbereiten, solange du noch angestellt bist. Nach außen sichtbar starten darfst du erst nach dem Antrag.

Aus dem Job

Welche Förderung gibt es, wenn ich aus dem Job heraus gründe?

Gründest du direkt aus einer Anstellung, gibt es keinen Gründungszuschuss, aber andere Förderung. Wichtig sind Förderkredite wie der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, Programme der Landesförderbanken, Bürgschaften und Beratung bei den Kammern. Viele starten auch erst nebenberuflich und behalten so ihr Gehalt, bis die Selbstständigkeit trägt.

Förderkredite

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW geht bis 200.000 Euro, Eigenkapital ist nicht erforderlich. Beantragt wird er über die Hausbank.

Länderprogramme

Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken bieten eigene Kredite, Bürgschaften und teils Zuschüsse. Frag nach dem aktuellen Stand in deinem Bundesland.

Nebenberuflich starten

Erst mit wenigen Stunden neben dem Job, dann ausbauen. Was du dabei beachten musst, steht unter Nebenberuflich selbstständig.

Absicherung

Wer aus einer versicherungspflichtigen Stelle gründet, kann sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiterversichern. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Start fällig.

Alle Programme im Überblick zeigt Fördermittel für die Unternehmensgründung.

Junger Mann im dunklen Hemd arbeitet abends am Laptop, daneben Schreibtischlampe, Notizbuch und Tasse
Jobcenter

Was gilt, wenn ich nur Grundsicherungsgeld beziehe?

Beziehst du nur Grundsicherungsgeld und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, gibt es keinen Gründungszuschuss. Dann ist das Jobcenter zuständig. Es kann dir Einstiegsgeld zahlen, wenn du hauptberuflich gründest und die Selbstständigkeit dich voraussichtlich aus dem Leistungsbezug führt. Auch das ist eine Ermessensleistung, und der Antrag kommt vor dem Start.

GründungszuschussEinstiegsgeld
Für wenArbeitslosengeld I, mind. 150 Tage RestGrundsicherungsgeld
ZuständigAgentur für ArbeitJobcenter
Rechtsgrundlage§ 93 SGB III§ 16b SGB II
EntscheidungErmessenErmessen

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Stand Oktober 2026.

Höhe, Voraussetzungen und Antrag stehen unter Einstiegsgeld beantragen. Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit bündelt Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

Vorgehen

Wie gehe ich vor, wenn mir die Kündigung bevorsteht?

Melde dich sofort arbeitsuchend und sprich deine Gründungsidee beim ersten Termin an. Kläre, wie lang dein Anspruch auf Arbeitslosengeld sein wird und wann du spätestens starten musst. Nutze die Zeit für Businessplan und Finanzplan. Den Antrag auf Gründungszuschuss stellst du, bevor du nach außen sichtbar mit der Selbstständigkeit beginnst.

  1. 1

    Arbeitsuchend melden

    Spätestens drei Monate vor Jobende, sonst innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.
  2. 2

    Gründung ansprechen

    Restanspruch, Zeitplan und mögliche Unterstützung mit der Vermittlungsfachkraft klären.
  3. 3

    Unterlagen erarbeiten

    Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Mit einem Gutschein kann das im AVGS-Gründercoaching geschehen, wenn die Agentur ihn ausstellt.
  4. 4

    Arbeitslos melden

    Spätestens am ersten Tag ohne Job, damit dein Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt.
  5. 5

    Antrag vor dem Start

    Antrag stellen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst oder nach außen sichtbar vorbereitest, etwa mit Verträgen oder Werbung.

Keine Rechtsberatung

Ob in deinem Fall eine Sperrzeit droht oder ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit. Frag dort nach, bevor du kündigst oder etwas unterschreibst.

Aus meiner Praxis

Beim Gründungszuschuss entscheidet die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld beziehst, dann gründen. Wer zu früh das Gewerbe anmeldet, riskiert den Anspruch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Kommt der Gründungszuschuss für dich nicht infrage, lohnt ein Blick auf die Landesförderbank deines Bundeslandes und auf die Bürgschaftsbank. Viele Länder fördern Gründungen mit eigenen Krediten, Bürgschaften oder Beratungsprogrammen, die du je nach Programm auch aus einer Anstellung heraus nutzen kannst.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit

Wie lange muss ich arbeitslos sein, um den Gründungszuschuss zu bekommen?

Eine feste Mindestdauer nennt das Gesetz nicht. Du musst aber arbeitslos gemeldet sein und tatsächlich Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld haben, bevor du startest. Ein Anspruch nur auf dem Papier reicht nach den Weisungen der Bundesagentur nicht.

Bekomme ich den Gründungszuschuss nach einer Elternzeit oder Krankheit ohne Job?

Das hängt davon ab, ob du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Entscheidend sind die Zeiten, in denen du versichert warst, und ob noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig sind. Lass dir das von deiner Agentur für Arbeit ausrechnen, bevor du planst.

Gilt die Ausnahme für alle Menschen mit Behinderung?

Nein, sie ist eng. Sie gilt für Menschen mit Behinderungen, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Dann kann der Zuschuss auch mit weniger als 150 Tagen oder ganz ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld fließen. Ob das auf dich zutrifft, klärst du mit der Reha-Beratung deiner Agentur.

Ich beziehe Arbeitslosengeld und aufstockend Grundsicherungsgeld. Was gilt?

Dann bist du für die Gründung bei der Agentur für Arbeit richtig, nicht beim Jobcenter. Für dich kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Einstiegsgeld vom Jobcenter gibt es in diesem Fall nicht.

Darf ich während der Kündigungsfrist schon Kunden ansprechen?

Planen und rechnen darfst du jederzeit. Vorsicht bei allem, was nach außen wirkt, etwa Verträge, Werbung oder Gewerbeanmeldung. Nach den Weisungen der Bundesagentur muss der Antrag schon vor vorbereitenden Tätigkeiten mit Außenwirkung gestellt sein.

Kann ich später noch in den Gründungszuschuss wechseln, wenn ich nebenberuflich anfange?

Das ist möglich, wenn du später arbeitslos wirst, Arbeitslosengeld beziehst und die Nebentätigkeit dann hauptberuflich ausweiten willst. Den Antrag stellst du vor der Ausweitung. Einen Anspruch darauf hast du nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst klären, welcher Weg für deine Gründung passt?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.