Selbstständig im Handwerk: Alle Ratgeber nach Gewerk

Du kannst dein Handwerk. Hier findest du den Weg zum eigenen Betrieb, sortiert nach Gewerk, ob Neugründung oder Übernahme.

  • Kein Meisterbrief? Viele Gewerke sind zulassungsfrei, für andere gibt es anerkannte Ausnahmen.
  • Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit StartGeld brauchst du kein Eigenkapital.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anträge machen wir zusammen.
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Lächelnder Handwerker mit Schürze und Stechbeitel an der Hobelbank in seiner Holzwerkstatt

Kurz gesagt

Ob du im Handwerk einen Meisterbrief brauchst, regelt die Handwerksordnung: 53 Gewerke in Anlage A sind zulassungspflichtig. Für zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerke reicht die Eintragung bei der Handwerkskammer ohne Meister. Dazu kommen Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und je nach Gewerk Sozialkassen. Statt neu zu gründen, kannst du auch einen bestehenden Betrieb übernehmen. Unten findest du alle Ratgeber nach Gewerk sortiert.

53 Gewerke mit Meisterpflicht

Sie stehen in Anlage A der Handwerksordnung. Dafür brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle.

Ohne Meister gründen

Für Gewerke aus Anlage B1 und B2 brauchst du keinen Meisterbrief, aber die Eintragung bei der Handwerkskammer.

Übernahme als Alternative

Mit einem bestehenden Betrieb übernimmst du Kunden, Team und Ausstattung. Kaufpreis und Verträge prüfst du vorher genau.

Rentenversicherung

Eingetragene Handwerker mit eigener Qualifikation sind in der Regel 18 Jahre rentenversicherungspflichtig.

Übersicht · 50 Ratgeber

Alle Ratgeber zum Thema Handwerk

Jeder Ratgeber erklärt für sein Gewerk, welche Zulassung du brauchst, was der Start kostet und welche Förderung infrage kommt.

Meisterpflichtig (Anlage A)

Diese Handwerke stehen in Anlage A. Für den eigenen Betrieb brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle, in der Regel mit Meisterbrief oder anerkanntem Ausnahmeweg.

Kein Handwerk: Gewerbeanmeldung reicht

Diese Tätigkeiten stehen weder in Anlage A noch in Anlage B. Du meldest ein Gewerbe an und wirst in der Regel Mitglied der IHK.

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Handwerksordnung

Brauche ich für meinen Handwerksbetrieb einen Meisterbrief?

Nur, wenn dein Gewerk in Anlage A der Handwerksordnung steht. Das betrifft seit 2020 wieder 53 Handwerke, etwa Elektrotechnik, Dachdecker, Friseure oder Fliesenleger. Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe brauchst du keinen Meister. Eingetragen wirst du bei der Handwerkskammer trotzdem, nur in ein anderes Verzeichnis.

GruppeBeispieleWas du brauchst
Anlage A: zulassungspflichtigElektrotechnik, SHK, Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Bäcker, Friseure, seit 2020 auch Fliesenleger, Parkettleger, RaumausstatterEintragung in die Handwerksrolle, meist mit Meisterbrief
Anlage B1: zulassungsfreiGebäudereiniger, Fotografen, Drucker, Textilreiniger, Maßschneider, KosmetikerEintragung ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
Anlage B2: handwerksähnlichÄnderungsschneider, Bodenleger, Einbau genormter BaufertigteileEintragung ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

Nach Anlage A und B der Handwerksordnung. Wie dein Vorhaben eingeordnet wird, entscheidet die Handwerkskammer.

Wege ohne eigenen Meisterbrief

  • Gleichwertiger Abschluss (§ 7 HwO), etwa ein passendes Studium oder eine Technikerausbildung.
  • Altgesellenregelung (§ 7b HwO): 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 in leitender Stellung. Sie gilt nicht für Schornsteinfeger und Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker.
  • Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO), wenn du meistergleiche Kenntnisse im Einzelfall nachweist.
  • Ein angestellter Meister übernimmt als Betriebsleiter die fachliche Leitung.

Gut zu wissen

Ob dein Weg passt, entscheidet die Handwerkskammer. Ein Anruf dort, bevor du planst, spart dir Zeit und Umwege. Alle Wege im Detail, mit Liste der Gewerke ohne Meisterpflicht: Selbstständig ohne Meister.
Neugründung oder Übernahme

Soll ich neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen?

Beides kann sich lohnen. Bei einer Neugründung startest du schlanker und baust alles selbst auf. Bei einer Übernahme hast du vom ersten Tag an Kunden, Team und Ausstattung, brauchst aber meist mehr Kapital und eine gründliche Prüfung. Die Zulassung für ein meisterpflichtiges Handwerk brauchst du in beiden Fällen selbst.

PunktNeugründungÜbernahme
Kapitalmeist geringer, du kaufst nach BedarfKaufpreis plus Betriebsmittel, oft deutlich mehr
Kundenmusst du erst gewinnensind da, hängen aber oft am bisherigen Inhaber
Mitarbeitendestellst du selbst eingehen beim Betriebsübergang nach § 613a BGB mit ihren Verträgen auf dich über
RisikoNachfrage noch unbewiesenZahlen prüfbar, aber Altlasten und Investitionsstau möglich
Zulassungeigene Eintragung bei der Kammerebenso, die Eintragung des Vorgängers gilt nicht für dich

Vor einer Übernahme gehören Jahresabschlüsse, Verträge, Maschinen und Personal auf den Prüfstand. Was du dabei abhaken solltest, steht in der Checkliste zur Betriebsübernahme. Wie ein fairer Preis entsteht, erklärt Firmenwert berechnen, und welche Programme helfen, zeigt Förderung für die Unternehmensübernahme.

Anmeldung und Pflichten

Welche Anmeldungen und Pflichten kommen bei der Gründung auf dich zu?

Für einen Handwerksbetrieb meldest du dich bei mehreren Stellen an: Handwerkskammer, Gewerbeamt, Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Die Reihenfolge zählt. Die Eintragung bei der Kammer kommt meist vor der Gewerbeanmeldung, und den Gründungszuschuss beantragst du, bevor du startest. Je nach Gewerk kommen Rentenversicherung und Sozialkassen dazu.

StelleWasFrist und Hinweis
HandwerkskammerEintragung in die Handwerksrolle oder ins Verzeichnis für B1/B2vor dem Start, danach Pflichtmitglied
GewerbeamtGewerbeanmeldungGebühr je nach Gemeinde
FinanzamtFragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTERinnerhalb eines Monats
BerufsgenossenschaftAnmeldung des Unternehmensinnerhalb einer Woche
RentenversicherungPflichtversicherung für eingetragene Handwerker (Anlage A)in der Regel 18 Jahre, danach Befreiung möglich
SozialkasseSOKA-BAU, SOKA-DACH, Malerkasse oder SOKA-Gerüstbauin der Regel, sobald du Arbeitnehmer oder Auszubildende beschäftigst

Welche Sozialkasse gilt?

Das hängt von der überwiegenden Tätigkeit deines Betriebs ab. Maurer, Zimmerer, Fliesenleger und Trockenbauer gehören meist zur SOKA-BAU, Dachdecker zur SOKA-DACH, Maler und Lackierer zur Malerkasse. Gerüstbauer haben eine eigene Sozialkasse.

Die Schritte beim Amt erklärt Gewerbe anmelden, die passende Absicherung findest du unter Versicherungen für Selbstständige.

Kosten und Preise

Wie viel Startkapital brauchst du und wie kalkulierst du deinen Stundensatz?

Das hängt stark vom Gewerk ab. Ein Ausbaubetrieb mit Transporter startet oft mit einigen zehntausend Euro, eine Augenoptik oder Tiefbaufirma braucht deutlich mehr. Deinen Stundensatz rechnest du nicht nach Gefühl: Jahreskosten plus gewünschtes Einkommen, geteilt durch die Stunden, die du wirklich abrechnen kannst.

GewerkStartkapital grob
Bodenleger20.000 – 40.000 €
Elektriker25.000 – 40.000 €
Trockenbau26.000 – 60.000 €
Fahrradwerkstatt40.000 – 80.000 €
Textilreinigung45.000 – 105.000 €
Tiefbau100.000 – 220.000 €
Augenoptik150.000 – 300.000 €

Richtwerte aus den jeweiligen Ratgebern. Sie hängen von Region, Größe sowie Neu- oder Gebrauchtkauf ab.

Rechenbeispiel Stundensatz

Jahreskosten für Betrieb und Privates von 55.000 Euro plus 15.000 Euro Gewinn und Rücklagen ergeben 70.000 Euro. Geteilt durch 1.300 abrechenbare Stunden sind das rund 54 Euro netto als Untergrenze. Fahrten, Angebote und Büro zahlt dir niemand extra, deshalb liegen die abrechenbaren Stunden deutlich unter deiner Arbeitszeit.

Wie du Kosten, Umsatz und Liquidität sauber planst, zeigt der Finanzplan.

Mit Partner

Kannst du dich als Handwerker mit kaufmännischem Partner selbstständig machen?

Ja. Viele Handwerker und Meister wollen sich selbstständig machen, scheuen aber Angebote, Buchhaltung, Personal und Förderanträge. Ein kaufmännischer Mitgründer übernimmt genau diesen Teil, du bleibst Chef im eigenen Betrieb und kümmerst dich ums Handwerk. Das funktioniert, wenn Rollen, Anteile und ein Ausstieg vor der Gründung schriftlich geregelt sind.

Wer einen Handwerksbetrieb gründen will, muss nicht alles allein können. Ich steige selbst als kaufmännischer Mitgründer bei ausgewählten Handwerkern ein: Du führst den Betrieb, ich kümmere mich im Hintergrund um Kunden, Mitarbeiter, Zahlen und Fördermittel. Wie das abläuft, steht unter Mitgründer finden, was ihr vorher regeln solltet, unter Gesellschaftervereinbarung.

Du suchst genau so jemanden? Dann lass uns 15 Minuten über eine Mitgründung reden, ganz ohne Verkaufsgespräch.

Einfach reden
Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Für Handwerker gibt es zusätzlich Programme der Länder, etwa Meistergründungsprämien. Ob es so etwas in deinem Bundesland gibt und in welcher Höhe, erfährst du bei deiner Handwerkskammer.

Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter dir für den Start Einstiegsgeld bewilligen. Es ist eine Ermessensleistung. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026).

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Selbstständig im Handwerk

Was passiert, wenn ich ohne Eintragung in die Handwerksrolle arbeite?

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung selbstständig betreibt, handelt ordnungswidrig. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen, und die Behörde kann die Fortführung des Betriebs untersagen. Kläre deshalb vor dem ersten Auftrag mit der Handwerkskammer, ob dein Vorhaben eingetragen werden muss.

Darf ich als Allrounder auch einzelne Handwerksarbeiten anbieten?

Einfache Tätigkeiten, die sich in kurzer Zeit erlernen lassen, darfst du in der Regel ohne Meister anbieten. Wesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, etwa Elektroinstallationen, gehören nicht dazu. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, beurteilt die Handwerkskammer.

Kann ich im Handwerk nebenberuflich starten?

Ja. Auch nebenberuflich brauchst du für ein zulassungspflichtiges Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. Kläre außerdem, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt, und informiere deinen Arbeitgeber.

Welche Rechtsform passt für einen Handwerksbetrieb?

Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil die Gründung schnell und günstig ist. Willst du die Haftung begrenzen, kommen UG oder GmbH infrage. In einem zulassungspflichtigen Handwerk braucht dann auch die Gesellschaft einen Betriebsleiter mit passender Qualifikation. Die steuerliche Seite klärst du am besten mit einer Steuerberatung.

Was kostet die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer?

Der Beitrag besteht in der Regel aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der sich nach deinem Gewinn oder Gewerbeertrag richtet. Die Höhe legt jede Kammer selbst fest. Für Gründer gibt es je nach Gewinn Ermäßigungen, frag bei deiner Kammer nach.

Wie finde ich einen Handwerksbetrieb zur Übernahme?

Gute Anlaufstellen sind die Betriebsbörsen der Handwerkskammern und die bundesweite Nachfolgebörse nexxt-change. Oft lohnt auch die direkte Frage bei Betrieben in deiner Region, deren Inhaber in den Ruhestand gehen wollen. Plane für Suche, Prüfung und Übergabe ausreichend Zeit ein.

Brauche ich einen Businessplan, wenn ich keinen Kredit aufnehme?

Pflicht ist er dann nicht. Für den Gründungszuschuss und für Kredite brauchst du ihn aber. Auch ohne Finanzierung zeigt er dir, welchen Umsatz du brauchst und ob sich dein Betrieb trägt.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst dich im Handwerk selbstständig machen?

In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.