Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Höhe & Antrag

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du willst gründen und den Zuschuss nutzen. Ich zeige dir, was die Agentur für Arbeit erwartet, damit du deinen Antrag ruhig und vollständig abgibst.

  • Unsicher, ob du die Voraussetzungen erfüllst? Restanspruch, Zeitplan und Unterlagen prüfen wir gleich am Anfang.
  • Kein Rechtsanspruch? Stimmt. Umso mehr zählen vollständige und schlüssige Unterlagen.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme zur Tragfähigkeit erarbeiten wir gemeinsam.
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Gründungszuschuss beantragen: Frau am Küchentisch mit Laptop, Taschenrechner und Antragsunterlagen

Kurz gesagt

Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit nach Ermessen, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch hast. Sechs Monate gibt es dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate je 300 Euro. Du brauchst Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung und stellst den Antrag vor dem Start. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

150 Tage Restanspruch

Beim Start musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Antrag vor dem Start

Den Antrag stellst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Nachträglich geht es nicht.

Zwei Phasen

Sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate je 300 Euro.

Ermessensleistung

Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

Begriff

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus hauptberuflich gründen. Er sichert deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in den ersten Monaten. Umgangssprachlich heißt er auch Gründerzuschuss oder Zuschuss vom Arbeitsamt. Geregelt ist er in den §§ 93 und 94 SGB III.

Das ist der Gründungszuschuss

  • ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlst
  • Geld für Lebensunterhalt und soziale Absicherung
  • eine Leistung nach Ermessen der Agentur für Arbeit

Das ist er nicht

  • kein Kredit für Investitionen
  • keine Förderung für Beratung oder Coaching
  • keine Leistung bei reinem Grundsicherungsgeld

Wann die Agentur ausnahmsweise Geld zurückfordert, steht unter Gründungszuschuss zurückzahlen. Welche weiteren Zuschüsse und Kredite es für Gründungen gibt, zeigt der Überblick Fördermittel für die Unternehmensgründung.

Voraussetzungen

Wer bekommt den Gründungszuschuss?

Den Gründungszuschuss bekommt, wer Arbeitslosengeld I bezieht, beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch hat und seine Arbeitslosigkeit mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beendet. Außerdem weist du die Tragfähigkeit deiner Gründung nach und legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst. So steht es in § 93 SGB III.

VoraussetzungWas das bedeutet
Arbeitslosengeld IDu hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer nur Grundsicherungsgeld bezieht, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I, bekommt keinen Gründungszuschuss. Wer aus einer Anstellung gründen will, findet die Wege unter Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit.
150 Tage RestanspruchGezählt wird am Tag, an dem du die Selbstständigkeit aufnimmst.
HauptberuflichMindestens 15 Stunden pro Woche und nicht weniger Zeit als andere Beschäftigungen zusammen.
TragfähigkeitNachweis durch eine Stellungnahme, zum Beispiel von IHK, Handwerkskammer, Bank oder Steuerberatung. Mehr unter Tragfähigkeitsbescheinigung.
Kenntnisse und FähigkeitenLebenslauf, Zeugnisse und Berufserfahrung zeigen, dass du dein Vorhaben umsetzen kannst.
AusnahmeMenschen mit Behinderungen, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, können ihn auch mit weniger als 150 Tagen oder ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten (§ 116 Abs. 7 SGB III).

Grundlage: § 93 SGB III und Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2026. Die Agentur prüft jeden Antrag einzeln.

Teilnehmende meiner Begleitung erhalten die Stellungnahme zur Tragfähigkeit im Rahmen des Coachings, im Vier-Augen-Prinzip und kostenfrei.

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Höhe und Dauer

Wie hoch ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt, heute Agentur für Arbeit, beträgt sechs Monate lang dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat. Danach kann die Agentur für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zahlen. Die 300 Euro sind für deine soziale Absicherung gedacht, also Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge.

Arbeitslosengeld im MonatPhase 1 pro MonatPhase 1 gesamt (6 Monate)Phase 2 gesamt (9 × 300 €)Höchstens zusammen
1.000 €1.300 €7.800 €2.700 €10.500 €
1.500 €1.800 €10.800 €2.700 €13.500 €
2.000 €2.300 €13.800 €2.700 €16.500 €

Rechenbeispiele nach § 94 SGB III, Stand Oktober 2026. Phase 2 nur, wenn die Agentur sie bewilligt.

Mit deinem eigenen Arbeitslosengeld und Restanspruch rechnest du im Gründungszuschuss-Rechner. Rechne mit diesen Beträgen auch deinen Lebensunterhalt durch, inklusive Krankenversicherung. Wie das geht, zeigt die Anleitung Finanzplan erstellen. Was du für die zweite Phase vorlegst, steht unter Gründungszuschuss Phase 2, wie der Zuschuss steuerlich behandelt wird, unter Gründungszuschuss und Steuern.

Junger Gründer baut sein Fotostudio auf, abgesichert in den ersten Monaten durch den Gründungszuschuss
Kleingewerbe und freie Berufe

Gibt es den Gründungszuschuss für Kleingewerbe und Freiberufler?

Ja. Ob du ein Gewerbe, ein Kleingewerbe oder einen freien Beruf startest, spielt für den Gründungszuschuss keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit hauptberuflich ist und dich voraussichtlich tragen kann. Eine Tätigkeit als kleiner Zusatz- oder Nebenerwerb neben anderen Jobs fördert die Agentur für Arbeit dagegen nicht.

SituationGründungszuschuss möglich?
Gewerbe oder Kleingewerbe, hauptberuflichja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind
Freier Beruf, hauptberuflichja, die Anmeldung läuft dann beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt
Kleinunternehmerregelungkein Ausschlussgrund nach § 93 SGB III, sie betrifft nur die Umsatzsteuer. Entscheidend bleibt die Tragfähigkeit.
Nebenberufliche Gründung neben einem Jobnein
Bestehende Nebentätigkeit wird zur Haupttätigkeit ausgeweitetkann gefördert werden, wenn du den Antrag vorher stellst

Grundlage: § 93 SGB III, Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und IHK-Hinweise, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall entscheidet die Agentur.

Gut zu wissen

Bei sehr kleinen geplanten Umsätzen fragt die Agentur genau nach, ob der Gewinn zum Leben reicht. Was die Kleinunternehmerregelung bedeutet, steht unter Kleinunternehmerregelung. Wer erst einmal nebenher starten will, findet Infos unter Nebenberuflich selbstständig.
Ablauf

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Du sprichst zuerst mit deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit und klärst deinen Restanspruch. Dann erarbeitest du Businessplan und Finanzplan und holst die Stellungnahme zur Tragfähigkeit ein. Den vollständigen Antrag stellst du online oder bei deiner Agentur, bevor du startest. Erst danach meldest du deine Tätigkeit an.

  1. 1

    Gespräch mit der Agentur für Arbeit

    Gründungsabsicht früh ansprechen, Restanspruch und Zeitplan klären.
  2. 2

    Businessplan und Finanzplan

    Angebot, Zielgruppe, Kosten, Umsatz und Lebensunterhalt durchrechnen. Worauf die Agentur dabei schaut, steht unter Businessplan für den Gründungszuschuss.
  3. 3

    Stellungnahme zur Tragfähigkeit

    Den fertigen Plan prüfen lassen. Die prüfende Stelle füllt dafür den Vordruck BA GZ 04 der Agentur für Arbeit aus.
  4. 4

    Antrag stellen

    Antrag mit Businessplan, Finanzplan, Stellungnahme und Lebenslauf vor dem Start einreichen, online oder bei deiner Agentur. Wie du ihn Schritt für Schritt ausfüllst, zeigt Antrag auf Gründungszuschuss ausfüllen.
  5. 5

    Anmelden und starten

    Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit zum geplanten Termin anmelden.
Ermessen

Was bedeutet Ermessensleistung für meinen Antrag?

Ermessensleistung heißt: Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, muss die Agentur für Arbeit nicht zahlen. Seit Januar 2023 darf sie den Antrag aber nicht mehr mit dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit ablehnen. Umso mehr zählt, wie überzeugend du dein Vorhaben begründest. Vollständige Unterlagen und ein gut vorbereitetes Gespräch verbessern deine Ausgangslage.

  • Erkläre, warum du gründest und warum gerade jetzt.
  • Zeige, dass deine Erfahrung zu deinem Vorhaben passt.
  • Belege Umsatzannahmen, etwa mit Gesprächen, Anfragen oder ersten Zusagen.
  • Rechne deinen Lebensunterhalt ehrlich ein, inklusive Krankenversicherung.
  • Halte die Vermittlungsfachkraft auf dem Laufenden und komm vorbereitet zu Terminen.
Hände öffnen am Küchentisch die Antwort der Agentur für Arbeit zum Antrag auf Gründungszuschuss
Ausschlüsse

Wann gibt es keinen Gründungszuschuss?

Keinen Gründungszuschuss gibt es, solange dein Arbeitslosengeld ruht, zum Beispiel während einer Sperrzeit. Ausgeschlossen bist du in der Regel auch, wenn das Ende einer früheren Gründungsförderung der Agentur für Arbeit weniger als 24 Monate zurückliegt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Förderung. Wer selbst kündigt, um zu gründen, sollte die Folgen vorher klären.

  • Sperrzeit oder Ruhen des Arbeitslosengeldes, etwa nach eigener Kündigung
  • weniger als 150 Tage Restanspruch am Starttag
  • Ende einer früheren Gründungsförderung nach dem SGB III vor weniger als 24 Monaten (Ausnahmen nur aus besonderen persönlichen Gründen)
  • Antrag erst nach Aufnahme der Selbstständigkeit
  • nebenberufliche Gründung

Eigene Kündigung

Kündigst du selbst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit. Eine Sperrzeit von zwölf Wochen verkürzt deinen Anspruch um mindestens ein Viertel, und solange sie läuft, gibt es keinen Gründungszuschuss. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass eine Förderung nach eigener Kündigung in der Regel nicht möglich ist, vor allem wenn du nur wegen der geplanten Gründung kündigst oder einen Aufhebungsvertrag schließt. Kläre das vor der Kündigung mit deiner Agentur. Was Sperrzeit und Restanspruch für dich bedeuten, steht unter Gründungszuschuss nach Kündigung.
Ablehnung

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lies zuerst genau, wie die Ablehnung begründet ist. Liegt es an Lücken im Plan oder an fehlenden Unterlagen, bessere sie nach und reiche sie mit dem Widerspruch ein. Wichtig: Starte nicht, bevor geklärt ist, ob du gefördert wirst.

  1. 1

    Begründung lesen

    Geht es um Zweifel an der Tragfähigkeit, an deiner Eignung oder um fehlende Unterlagen?
  2. 2

    Frist notieren

    Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen.
  3. 3

    Unterlagen nachbessern

    Zahlen begründen, Lücken schließen, Nachweise ergänzen.
  4. 4

    Schriftlich begründen

    Sachlich erklären, warum die Entscheidung anders ausfallen sollte. Bei rechtlichen Fragen hilft eine Rechtsberatung. Wie du dabei vorgehst, steht unter Gründungszuschuss abgelehnt.

Aus meiner Praxis

Beim Gründungszuschuss entscheidet die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld beziehst, dann gründen. Wer zu früh das Gewerbe anmeldet, riskiert den Anspruch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) statt Arbeitslosengeld I, gibt es keinen Gründungszuschuss. Dann kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen, ebenfalls nach Ermessen. Mehr dazu unter Einstiegsgeld beantragen. Alle Wege aus Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld in die Selbstständigkeit zeigt Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Gründungszuschuss

Wie bekomme ich die zweite Phase mit 300 Euro?

Die zweite Phase beantragst du gesondert, am besten einige Wochen vor Ende der ersten sechs Monate. Du legst einen kurzen schriftlichen Bericht über deine bisherige Geschäftstätigkeit mit Einnahmen und Ausgaben vor. Auch hier entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, er ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du musst der Agentur für Arbeit aber sofort melden, wenn du die Selbstständigkeit während der Förderung aufgibst. Sonst kann sie zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Nein. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Deine Gewinne aus der Selbstständigkeit versteuerst du dagegen ganz normal.

Gibt es den Gründungszuschuss auch ohne Arbeitslosigkeit?

In der Regel nicht. Du brauchst bis zum Start einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Rest. Wer direkt aus einer Anstellung gründet, bekommt ihn deshalb nicht. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Wie bin ich während des Gründungszuschusses krankenversichert?

Mit dem Start endet die Versicherung über das Arbeitslosengeld. Du versicherst dich selbst, freiwillig gesetzlich oder privat, und zahlst den Beitrag allein. Die 300 Euro im Monat sind genau für diese soziale Absicherung gedacht.

Was passiert mit meinem Restanspruch auf Arbeitslosengeld?

Die sechs Monate der ersten Phase werden auf deinen Anspruch angerechnet. Ein verbleibender Rest kann später wieder genutzt werden, solange er nicht erloschen ist, in der Regel bis vier Jahre nach seiner Entstehung. Zusätzlich kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Wie oft kann ich den Gründungszuschuss beantragen?

Eine feste Höchstzahl nennt das Gesetz nicht, aber zwischen zwei Förderungen müssen mindestens 24 Monate liegen. Gezählt wird ab dem Ende der letzten Gründungsförderung durch die Agentur für Arbeit. Davon kann sie nur aus besonderen persönlichen Gründen absehen. Außerdem brauchst du jedes Mal wieder Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch.

Wie bekomme ich den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur?

Du bekommst ihn nur auf Antrag, und der muss vor dem Start bei deiner Agentur für Arbeit eingehen. Vorher klärst du im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft Restanspruch und Zeitplan und reichst Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme zur Tragfähigkeit ein. Ob du ihn bekommst, entscheidet die Agentur nach Ermessen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.