AVGS und Gründungszuschuss:Unterschied & Kombination
Du willst gefördert gründen und weißt nicht, was zuerst kommt. Hier siehst du, wie Coaching und Zuschuss zusammenpassen.
- Angst, dich zwischen beiden entscheiden zu müssen? Musst du nicht. Beide Leistungen lassen sich nacheinander nutzen.
- Sorge, dass die Zeit nicht reicht? Mit einem Zeitplan vom Restanspruch rückwärts bleibt sie überschaubar.
- Keine Lust auf Papierkram? Die Unterlagen für den Antrag entstehen im Coaching Schritt für Schritt.
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Kurz gesagt
Der AVGS ist ein Gutschein für ein Coaching, der Gründungszuschuss eine Geldleistung für deinen Lebensunterhalt nach dem Start. Beide schließen sich nicht aus. Üblich ist die Reihenfolge: erst das AVGS-Gründercoaching, um Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeit vorzubereiten, dann der Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Start. Über beide Leistungen entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.
AVGS = Coaching
Ein Gutschein, mit dem die Agentur oder das Jobcenter die Kosten eines Coachings übernimmt.
Gründungszuschuss = Geld
Sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate 300 Euro.
Kombinierbar
Erst das Coaching, dann der Antrag auf Gründungszuschuss, beides vor dem Start.
Restanspruch im Blick
Beim Start brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?
Der AVGS bezahlt Unterstützung, der Gründungszuschuss bezahlt dich. Mit dem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten eines Coachings vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert nach dem Start deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung. Es sind zwei getrennte Leistungen mit eigenen Voraussetzungen und eigenem Antrag.
| AVGS (Gründercoaching) | Gründungszuschuss | |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Gutschein für ein Coaching | Geldleistung an dich |
| Wofür | Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung | Lebensunterhalt und soziale Absicherung nach dem Start |
| Wann | vor der Gründung | ab dem Start, Antrag vorher |
| Wer bekommt ihn | Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, auch bei Grundsicherungsgeld | Bezieher von Arbeitslosengeld I mit mind. 150 Tagen Restanspruch |
| Zuständig | Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III, beim Jobcenter mit § 16 Abs. 1 SGB II | §§ 93 und 94 SGB III |
| Rechtsanspruch | nein, Ermessen | nein, Ermessen |
| Wirkung auf dein Arbeitslosengeld | keine zusätzliche Minderung, Arbeitslosengeld läuft weiter | Phase 1 wird auf deinen Anspruch angerechnet |
Grundlage: §§ 45, 93, 94 und 148 SGB III, § 16 Abs. 1 SGB II. Stand Oktober 2026.
AVGS oder Gründungszuschuss: Muss ich mich entscheiden?
Nein. AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus, weil sie unterschiedliche Zwecke haben. Viele nutzen beide nacheinander. Es gibt aber Fälle, in denen nur eines infrage kommt, etwa bei Grundsicherungsgeld ohne Arbeitslosengeld I oder wenn du deine Unterlagen schon fertig hast und kein Coaching brauchst.
| Deine Situation | Was passt |
|---|---|
| Arbeitslosengeld I, Idee steht, Plan fehlt noch | erst AVGS-Gründercoaching, dann Gründungszuschuss |
| Arbeitslosengeld I, Businessplan und Stellungnahme fertig | Gründungszuschuss direkt beantragen |
| Nur Grundsicherungsgeld | AVGS über das Jobcenter, dann Einstiegsgeld statt Gründungszuschuss |
| Noch angestellt, Kündigung durch den Arbeitgeber steht fest | AVGS schon möglich, wenn die Agentur ihn ausstellt; Gründungszuschuss erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit |
| Restanspruch zu knapp für ein Coaching | Zeitplan mit der Agentur klären; der rechtzeitige Antrag auf Gründungszuschuss geht vor |
Über beide Leistungen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Stand Oktober 2026.
Wie hilft das AVGS-Gründercoaching beim Gründungszuschuss?
Für den Gründungszuschuss musst du der Agentur die Tragfähigkeit deiner Gründung nachweisen und deine Kenntnisse darlegen. Genau dafür ist das Coaching da: Du erarbeitest Businessplan und Finanzplan, prüfst Preise und Lebensunterhalt und bereitest die Stellungnahme zur Tragfähigkeit vor. Die Teilnahme an einer Gründungsmaßnahme kann zudem als Nachweis deiner Vorbereitung dienen.
- Businessplan mit Angebot, Zielgruppe, Markt und Vorgehen
- Finanzplan mit Umsatz, Kosten, Lebensunterhalt und Krankenversicherung
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit auf Grundlage deines Plans
- Lebenslauf und Nachweise, die deine Kenntnisse belegen
Teilnehmende meiner Begleitung erhalten die Stellungnahme zur Tragfähigkeit im Rahmen des Coachings, im Vier-Augen-Prinzip und kostenfrei. Wie das AVGS-Gründercoaching bei mir abläuft, steht auf der Angebotsseite. Was in die Stellungnahme gehört, erklärt Tragfähigkeitsbescheinigung.

In welcher Reihenfolge beantrage ich AVGS und Gründungszuschuss?
Zuerst kommt der Gutschein, dann das Coaching, dann der Antrag auf Gründungszuschuss, und erst danach startest du. Sprich deine Gründungsidee möglichst früh bei der Agentur an. Den Antrag auf Gründungszuschuss stellst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst oder sie nach außen sichtbar vorbereitest, etwa mit Werbung oder Verträgen.
- 1
Melden
Arbeitsuchend spätestens drei Monate vor Jobende, arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Job. - 2
Gutschein ansprechen
Gründungsidee und Wunsch nach einem Coaching mit AVGS im Termin nennen. Wie das geht, steht unter AVGS beantragen. - 3
Coaching
Idee prüfen, Businessplan und Finanzplan erarbeiten, Stellungnahme zur Tragfähigkeit vorbereiten. - 4
Antrag auf Gründungszuschuss
Mit allen Unterlagen vor dem Start, solange beim Starttermin noch mindestens 150 Tage Anspruch bestehen. - 5
Start
Erst nach dem Antrag Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden. Phase 2 später gesondert beantragen.
Coaching vor dem Start abschließen
Wie viel Zeit habe ich für Coaching und Antrag?
Deine Zeit ist dein Anspruch auf Arbeitslosengeld minus 150 Tage. So lange kannst du Coaching und Antrag erledigen, bevor du spätestens starten musst. Der Gutschein selbst verkürzt deinen Anspruch nicht. Während des Coachings läuft aber dein Arbeitslosengeld weiter, und diese Tage zählen wie sonst gegen deinen Anspruch.
| Anspruch auf Arbeitslosengeld | Spätester Start nach Beginn | Zeit für Coaching und Antrag |
|---|---|---|
| 6 Monate (180 Tage) | nach rund 30 Tagen | sehr knapp, früh planen, am besten schon in der Kündigungsfrist |
| 12 Monate (360 Tage) | nach rund 210 Tagen | ausreichend für Coaching, Stellungnahme und Antrag |
| 18 Monate (540 Tage) | nach rund 390 Tagen | viel Spielraum, trotzdem nicht unnötig warten |
| 24 Monate (720 Tage) | nach rund 570 Tagen | viel Spielraum |
Rechenbeispiele ohne Sperrzeit oder andere Minderungen. Phase 1 des Gründungszuschusses wird danach auf den Restanspruch angerechnet (§ 148 SGB III). Stand Oktober 2026.
Die Bearbeitung des Antrags braucht ebenfalls Zeit. Plane deshalb einen Puffer von einigen Wochen zwischen Antrag und geplantem Start ein und frag bei deiner Agentur, womit du rechnen kannst.

Kann ich das Coaching schon vor der Arbeitslosigkeit nutzen?
Das ist möglich. Den AVGS können auch Menschen bekommen, denen Arbeitslosigkeit droht, etwa nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Dann kannst du die Kündigungsfrist für die Vorbereitung nutzen. Den Gründungszuschuss gibt es dagegen erst, wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beanspruchen kannst. Ob die Agentur den Gutschein so früh ausstellt, entscheidet sie im Einzelfall.
Schon in der Kündigungsfrist
- arbeitsuchend melden
- AVGS ansprechen und, wenn bewilligt, mit dem Coaching beginnen
- Businessplan und Finanzplan erarbeiten
Erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit
- Gründungszuschuss bewilligt bekommen
- nach außen sichtbar starten, etwa mit Werbung oder Verträgen
- Gewerbe anmelden
Was gilt, wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe?
Beziehst du nur Grundsicherungsgeld, gibt es keinen Gründungszuschuss. Das Jobcenter kann dir aber ebenfalls einen AVGS für ein Gründercoaching ausstellen. Für die Zeit nach dem Start kommt dann Einstiegsgeld infrage, auch das nach Ermessen. Beziehst du Arbeitslosengeld I und aufstockend Grundsicherungsgeld, ist für die Gründung die Agentur für Arbeit zuständig.
| Leistungsbezug | Coaching | Geld nach dem Start |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I | AVGS der Agentur für Arbeit | Gründungszuschuss |
| Arbeitslosengeld I und aufstockend Grundsicherungsgeld | AVGS der Agentur für Arbeit | Gründungszuschuss |
| Nur Grundsicherungsgeld | AVGS des Jobcenters | Einstiegsgeld |
Grundlage: § 45 und § 93 SGB III, § 16 Abs. 1 und § 16b SGB II, Fachliche Weisungen GZ. Stand Oktober 2026.
Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses erklärt Gründungszuschuss. Was ohne Arbeitslosengeld gilt, steht unter Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit, alle Wege im Überblick unter Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: AVGS und Gründungszuschuss
Verringert der AVGS meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Der Gutschein selbst nicht. Während des Coachings bekommst du aber weiter Arbeitslosengeld, und jeder dieser Tage zählt wie sonst auch gegen deinen Anspruch. Plane das Coaching deshalb so, dass beim Start noch mindestens 150 Tage übrig sind.
Ist das Coaching Voraussetzung für den Gründungszuschuss?
Nein. Für den Gründungszuschuss brauchst du Businessplan, Finanzplan und eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit, aber kein Coaching. Das Coaching ist ein Weg, diese Unterlagen gründlich zu erarbeiten. Die Teilnahme an einer Gründungsmaßnahme kann außerdem helfen, deine Kenntnisse zu belegen.
Kann ich das Coaching nach dem Start fortsetzen?
In der Regel nicht über denselben Gutschein. Mit dem Start bist du nicht mehr arbeitslos, und laut Weisung ist die Agentur dann nicht mehr an die Zusage des Gutscheins gebunden. Plane deshalb so, dass das Coaching vor dem Starttermin abgeschlossen ist.
Wer zahlt was?
Beim AVGS zahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten des Coachings direkt an den Anbieter, für dich ist es mit bewilligtem Gutschein kostenfrei. Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur an dich, als Beitrag zu Lebensunterhalt und sozialer Absicherung.
Was, wenn das Coaching zeigt, dass meine Idee nicht trägt?
Dann hast du es erfahren, bevor du Geld und Restanspruch eingesetzt hast. Oft lässt sich das Konzept anpassen. Manchmal ist es klüger, die Gründung zu verschieben oder eine andere Richtung zu prüfen.
Ich beziehe Arbeitslosengeld und aufstockend Grundsicherungsgeld. Wer ist zuständig?
Für deine Gründung ist dann die Agentur für Arbeit zuständig. Sie kann dir sowohl den Gutschein als auch den Gründungszuschuss bewilligen. Einstiegsgeld vom Jobcenter kommt in diesem Fall nicht infrage.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.