AVGS und Gründungszuschuss:Unterschied & Kombination

Du willst gefördert gründen und weißt nicht, was zuerst kommt. Hier siehst du, wie Coaching und Zuschuss zusammenpassen.

  • Angst, dich zwischen beiden entscheiden zu müssen? Musst du nicht. Beide Leistungen lassen sich nacheinander nutzen.
  • Sorge, dass die Zeit nicht reicht? Mit einem Zeitplan vom Restanspruch rückwärts bleibt sie überschaubar.
  • Keine Lust auf Papierkram? Die Unterlagen für den Antrag entstehen im Coaching Schritt für Schritt.
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Berater im dunklen Sakko zeigt einem jungen Mann am Laptop Diagramme, auf dem Tisch liegen eine Mappe und ein Notizbuch

Kurz gesagt

Der AVGS ist ein Gutschein für ein Coaching, der Gründungszuschuss eine Geldleistung für deinen Lebensunterhalt nach dem Start. Beide schließen sich nicht aus. Üblich ist die Reihenfolge: erst das AVGS-Gründercoaching, um Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeit vorzubereiten, dann der Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Start. Über beide Leistungen entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.

AVGS = Coaching

Ein Gutschein, mit dem die Agentur oder das Jobcenter die Kosten eines Coachings übernimmt.

Gründungszuschuss = Geld

Sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate 300 Euro.

Kombinierbar

Erst das Coaching, dann der Antrag auf Gründungszuschuss, beides vor dem Start.

Restanspruch im Blick

Beim Start brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Unterschied

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?

Der AVGS bezahlt Unterstützung, der Gründungszuschuss bezahlt dich. Mit dem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten eines Coachings vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert nach dem Start deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung. Es sind zwei getrennte Leistungen mit eigenen Voraussetzungen und eigenem Antrag.

AVGS (Gründercoaching)Gründungszuschuss
Art der LeistungGutschein für ein CoachingGeldleistung an dich
WofürBeratung und Begleitung bei der VorbereitungLebensunterhalt und soziale Absicherung nach dem Start
Wannvor der Gründungab dem Start, Antrag vorher
Wer bekommt ihnArbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, auch bei GrundsicherungsgeldBezieher von Arbeitslosengeld I mit mind. 150 Tagen Restanspruch
ZuständigAgentur für Arbeit oder JobcenterAgentur für Arbeit
Rechtsgrundlage§ 45 SGB III, beim Jobcenter mit § 16 Abs. 1 SGB II§§ 93 und 94 SGB III
Rechtsanspruchnein, Ermessennein, Ermessen
Wirkung auf dein Arbeitslosengeldkeine zusätzliche Minderung, Arbeitslosengeld läuft weiterPhase 1 wird auf deinen Anspruch angerechnet

Grundlage: §§ 45, 93, 94 und 148 SGB III, § 16 Abs. 1 SGB II. Stand Oktober 2026.

Entweder oder?

AVGS oder Gründungszuschuss: Muss ich mich entscheiden?

Nein. AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus, weil sie unterschiedliche Zwecke haben. Viele nutzen beide nacheinander. Es gibt aber Fälle, in denen nur eines infrage kommt, etwa bei Grundsicherungsgeld ohne Arbeitslosengeld I oder wenn du deine Unterlagen schon fertig hast und kein Coaching brauchst.

Deine SituationWas passt
Arbeitslosengeld I, Idee steht, Plan fehlt nocherst AVGS-Gründercoaching, dann Gründungszuschuss
Arbeitslosengeld I, Businessplan und Stellungnahme fertigGründungszuschuss direkt beantragen
Nur GrundsicherungsgeldAVGS über das Jobcenter, dann Einstiegsgeld statt Gründungszuschuss
Noch angestellt, Kündigung durch den Arbeitgeber steht festAVGS schon möglich, wenn die Agentur ihn ausstellt; Gründungszuschuss erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
Restanspruch zu knapp für ein CoachingZeitplan mit der Agentur klären; der rechtzeitige Antrag auf Gründungszuschuss geht vor

Über beide Leistungen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Stand Oktober 2026.

Zusammenspiel

Wie hilft das AVGS-Gründercoaching beim Gründungszuschuss?

Für den Gründungszuschuss musst du der Agentur die Tragfähigkeit deiner Gründung nachweisen und deine Kenntnisse darlegen. Genau dafür ist das Coaching da: Du erarbeitest Businessplan und Finanzplan, prüfst Preise und Lebensunterhalt und bereitest die Stellungnahme zur Tragfähigkeit vor. Die Teilnahme an einer Gründungsmaßnahme kann zudem als Nachweis deiner Vorbereitung dienen.

  • Businessplan mit Angebot, Zielgruppe, Markt und Vorgehen
  • Finanzplan mit Umsatz, Kosten, Lebensunterhalt und Krankenversicherung
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit auf Grundlage deines Plans
  • Lebenslauf und Nachweise, die deine Kenntnisse belegen

Teilnehmende meiner Begleitung erhalten die Stellungnahme zur Tragfähigkeit im Rahmen des Coachings, im Vier-Augen-Prinzip und kostenfrei. Wie das AVGS-Gründercoaching bei mir abläuft, steht auf der Angebotsseite. Was in die Stellungnahme gehört, erklärt Tragfähigkeitsbescheinigung.

Frau im beigen Pullover und Mann im blauen Sakko sitzen lachend an einem Besprechungstisch mit Laptop und Notizen
Reihenfolge

In welcher Reihenfolge beantrage ich AVGS und Gründungszuschuss?

Zuerst kommt der Gutschein, dann das Coaching, dann der Antrag auf Gründungszuschuss, und erst danach startest du. Sprich deine Gründungsidee möglichst früh bei der Agentur an. Den Antrag auf Gründungszuschuss stellst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst oder sie nach außen sichtbar vorbereitest, etwa mit Werbung oder Verträgen.

  1. 1

    Melden

    Arbeitsuchend spätestens drei Monate vor Jobende, arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Job.
  2. 2

    Gutschein ansprechen

    Gründungsidee und Wunsch nach einem Coaching mit AVGS im Termin nennen. Wie das geht, steht unter AVGS beantragen.
  3. 3

    Coaching

    Idee prüfen, Businessplan und Finanzplan erarbeiten, Stellungnahme zur Tragfähigkeit vorbereiten.
  4. 4

    Antrag auf Gründungszuschuss

    Mit allen Unterlagen vor dem Start, solange beim Starttermin noch mindestens 150 Tage Anspruch bestehen.
  5. 5

    Start

    Erst nach dem Antrag Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden. Phase 2 später gesondert beantragen.

Coaching vor dem Start abschließen

Mit dem Start endet deine Arbeitslosigkeit. Laut Weisung ist die Agentur dann in der Regel nicht mehr an die Zusage des Gutscheins gebunden. Plane die Termine so, dass alle Unterlagen vor dem Starttermin fertig sind.
Zeitplan

Wie viel Zeit habe ich für Coaching und Antrag?

Deine Zeit ist dein Anspruch auf Arbeitslosengeld minus 150 Tage. So lange kannst du Coaching und Antrag erledigen, bevor du spätestens starten musst. Der Gutschein selbst verkürzt deinen Anspruch nicht. Während des Coachings läuft aber dein Arbeitslosengeld weiter, und diese Tage zählen wie sonst gegen deinen Anspruch.

Anspruch auf ArbeitslosengeldSpätester Start nach BeginnZeit für Coaching und Antrag
6 Monate (180 Tage)nach rund 30 Tagensehr knapp, früh planen, am besten schon in der Kündigungsfrist
12 Monate (360 Tage)nach rund 210 Tagenausreichend für Coaching, Stellungnahme und Antrag
18 Monate (540 Tage)nach rund 390 Tagenviel Spielraum, trotzdem nicht unnötig warten
24 Monate (720 Tage)nach rund 570 Tagenviel Spielraum

Rechenbeispiele ohne Sperrzeit oder andere Minderungen. Phase 1 des Gründungszuschusses wird danach auf den Restanspruch angerechnet (§ 148 SGB III). Stand Oktober 2026.

Die Bearbeitung des Antrags braucht ebenfalls Zeit. Plane deshalb einen Puffer von einigen Wochen zwischen Antrag und geplantem Start ein und frag bei deiner Agentur, womit du rechnen kannst.

Beraterin im dunklen Blazer spricht mit einer blonden Frau am Schreibtisch, vor ihr liegt eine aufgeschlagene Mappe
Vor der Arbeitslosigkeit

Kann ich das Coaching schon vor der Arbeitslosigkeit nutzen?

Das ist möglich. Den AVGS können auch Menschen bekommen, denen Arbeitslosigkeit droht, etwa nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Dann kannst du die Kündigungsfrist für die Vorbereitung nutzen. Den Gründungszuschuss gibt es dagegen erst, wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beanspruchen kannst. Ob die Agentur den Gutschein so früh ausstellt, entscheidet sie im Einzelfall.

Schon in der Kündigungsfrist

  • arbeitsuchend melden
  • AVGS ansprechen und, wenn bewilligt, mit dem Coaching beginnen
  • Businessplan und Finanzplan erarbeiten

Erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit

  • Gründungszuschuss bewilligt bekommen
  • nach außen sichtbar starten, etwa mit Werbung oder Verträgen
  • Gewerbe anmelden
Jobcenter

Was gilt, wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe?

Beziehst du nur Grundsicherungsgeld, gibt es keinen Gründungszuschuss. Das Jobcenter kann dir aber ebenfalls einen AVGS für ein Gründercoaching ausstellen. Für die Zeit nach dem Start kommt dann Einstiegsgeld infrage, auch das nach Ermessen. Beziehst du Arbeitslosengeld I und aufstockend Grundsicherungsgeld, ist für die Gründung die Agentur für Arbeit zuständig.

LeistungsbezugCoachingGeld nach dem Start
Arbeitslosengeld IAVGS der Agentur für ArbeitGründungszuschuss
Arbeitslosengeld I und aufstockend GrundsicherungsgeldAVGS der Agentur für ArbeitGründungszuschuss
Nur GrundsicherungsgeldAVGS des JobcentersEinstiegsgeld

Grundlage: § 45 und § 93 SGB III, § 16 Abs. 1 und § 16b SGB II, Fachliche Weisungen GZ. Stand Oktober 2026.

Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses erklärt Gründungszuschuss. Was ohne Arbeitslosengeld gilt, steht unter Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit, alle Wege im Überblick unter Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

Aus meiner Praxis

Beim Gründungszuschuss entscheidet die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld beziehst, dann gründen. Wer zu früh das Gewerbe anmeldet, riskiert den Anspruch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: AVGS und Gründungszuschuss

Verringert der AVGS meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Gutschein selbst nicht. Während des Coachings bekommst du aber weiter Arbeitslosengeld, und jeder dieser Tage zählt wie sonst auch gegen deinen Anspruch. Plane das Coaching deshalb so, dass beim Start noch mindestens 150 Tage übrig sind.

Ist das Coaching Voraussetzung für den Gründungszuschuss?

Nein. Für den Gründungszuschuss brauchst du Businessplan, Finanzplan und eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit, aber kein Coaching. Das Coaching ist ein Weg, diese Unterlagen gründlich zu erarbeiten. Die Teilnahme an einer Gründungsmaßnahme kann außerdem helfen, deine Kenntnisse zu belegen.

Kann ich das Coaching nach dem Start fortsetzen?

In der Regel nicht über denselben Gutschein. Mit dem Start bist du nicht mehr arbeitslos, und laut Weisung ist die Agentur dann nicht mehr an die Zusage des Gutscheins gebunden. Plane deshalb so, dass das Coaching vor dem Starttermin abgeschlossen ist.

Wer zahlt was?

Beim AVGS zahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten des Coachings direkt an den Anbieter, für dich ist es mit bewilligtem Gutschein kostenfrei. Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur an dich, als Beitrag zu Lebensunterhalt und sozialer Absicherung.

Was, wenn das Coaching zeigt, dass meine Idee nicht trägt?

Dann hast du es erfahren, bevor du Geld und Restanspruch eingesetzt hast. Oft lässt sich das Konzept anpassen. Manchmal ist es klüger, die Gründung zu verschieben oder eine andere Richtung zu prüfen.

Ich beziehe Arbeitslosengeld und aufstockend Grundsicherungsgeld. Wer ist zuständig?

Für deine Gründung ist dann die Agentur für Arbeit zuständig. Sie kann dir sowohl den Gutschein als auch den Gründungszuschuss bewilligen. Einstiegsgeld vom Jobcenter kommt in diesem Fall nicht infrage.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.