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Familienunternehmen übernehmen: Steuern, Fairness & Rollen
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du willst das Lebenswerk deiner Familie fortführen, ohne dass Beziehungen leiden. Gemeinsam bringen wir Zahlen, Rollen und Erwartungen auf den Tisch.
- Angst vor Streit in der Familie? Klare Regeln und eine neutrale Bewertung nehmen viel Druck heraus.
- Sorge vor hoher Schenkungsteuer? Für Betriebsvermögen gibt es Verschonungen bis zu 100 Prozent.
- Die Eltern lassen nicht los? Ein Übergabeplan mit festem Enddatum schafft Klarheit für alle.
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Kurz gesagt
Bei der Übernahme eines Familienunternehmens wird der Betrieb meist verschenkt, verkauft oder gegen Versorgungsleistungen übergeben. Für Betriebsvermögen gelten bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer weitreichende Verschonungen, wenn du Betrieb und Arbeitsplätze mehrere Jahre erhältst. Wichtig sind außerdem ein fairer Ausgleich mit Geschwistern, eine klare Rolle für die Eltern nach der Übergabe und ein Zeitplan, der früh beginnt.
Übergabeform
Schenkung, Verkauf oder Übergabe gegen Versorgungsleistungen. Oft wird kombiniert.
Steuern
Freibetrag für Kinder 400.000 Euro, dazu Verschonung von 85 oder 100 Prozent für Betriebsvermögen.
Geschwister
Pflichtteilsansprüche können noch Jahre später kommen. Ein fairer Ausgleich beugt vor.
Rollen
Wer entscheidet ab wann? Ohne klares Datum entstehen zwei Chefs.
Was ist bei der Übernahme eines Familienunternehmens anders?
In der Familie geht es nie nur um den Betrieb. Eigentum, Familie und Führung greifen ineinander, und alte Rollen wirken weiter. Der Senior verliert seine Aufgabe, Geschwister fragen nach Gerechtigkeit, und langjährige Mitarbeiter sind dem bisherigen Chef verbunden. Wer diese Ebenen trennt und offen anspricht, vermeidet die meisten Konflikte.
Betrieb
Eigentum
Familie
Versorgung

Schenken, verkaufen oder gegen Versorgung übergeben?
Das hängt davon ab, wovon die Eltern künftig leben und was du finanzieren kannst. Bei der Schenkung zahlst du nichts, trägst aber oft Ausgleichspflichten gegenüber Geschwistern. Beim Verkauf brauchst du eine Finanzierung. Bei der Übergabe gegen Versorgungsleistungen zahlst du den Eltern laufende Beträge aus dem Gewinn. Oft wird kombiniert.
| Form | Wie es funktioniert | Worauf achten |
|---|---|---|
| Schenkung | Betrieb geht ohne Gegenleistung auf dich über | Schenkungsteuer und Verschonungsbedingungen, Ausgleich für Geschwister |
| Verkauf | du zahlst einen Kaufpreis, auch in Raten | Finanzierung, Veräußerungsgewinn bei den Eltern steuerpflichtig |
| Gemischte Schenkung | Teil geschenkt, Teil zu einem reduzierten Preis gekauft | steuerlich anspruchsvoll, unbedingt vorher rechnen lassen |
| Gegen Versorgungsleistungen | du zahlst den Eltern laufende Beträge aus dem Betrieb | nur für bestimmte Betriebe und Anteile begünstigt, Liquidität muss reichen |
Vereinfachte Übersicht. Die steuerlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab und gehören zum Steuerberater.
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Welche Steuern fallen bei der Übergabe in der Familie an?
Bei einer Schenkung oder Erbschaft fällt grundsätzlich Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Für Betriebsvermögen gibt es zusätzlich eine Verschonung von 85 oder 100 Prozent. Sie entfällt anteilig, wenn du die Bedingungen später verletzt.
| Regelverschonung | Optionsverschonung | |
|---|---|---|
| Steuerfrei | 85 Prozent des begünstigten Vermögens | 100 Prozent des begünstigten Vermögens |
| Behaltensfrist | 5 Jahre | 7 Jahre |
| Lohnsumme | 400 Prozent über 5 Jahre | 700 Prozent über 7 Jahre |
| Verwaltungsvermögen | muss unter 90 Prozent liegen | höchstens 20 Prozent |
§§ 13a, 13b ErbStG. Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten gilt die Lohnsummenregel nicht, für 6 bis 15 Beschäftigte gelten niedrigere Werte. Oberhalb von 26 Millionen Euro gelten Sonderregeln.
Regeln können sich ändern
Wie bleibt die Übergabe fair gegenüber Geschwistern?
Fair heißt nicht gleich, aber nachvollziehbar. Bekommt nur ein Kind den Betrieb, können die anderen Pflichtteilsansprüche haben, auch wegen Schenkungen der letzten zehn Jahre. Deshalb vereinbaren viele Familien einen Ausgleich und im Gegenzug einen Pflichtteilsverzicht. Der muss notariell beurkundet werden und kann auf den Betrieb beschränkt sein.
- Lasst den Betrieb neutral bewerten, damit Ausgleichszahlungen auf belastbaren Zahlen beruhen.
- Schenkungen zählen beim Pflichtteil noch bis zu zehn Jahre mit, jedes Jahr ein Zehntel weniger.
- Ausgleich muss nicht in bar sein: Immobilien, Geldvermögen oder Raten sind möglich.
- Testament und Gesellschaftsvertrag sollten zur Übergabe passen. Sonst kann ein Todesfall alles umwerfen.
Gut zu wissen
Was ist der Betrieb wert, wenn Gefühle mitreden?
Für die Übergabe zählt, was der Betrieb künftig verdient, nicht wie viel Arbeit darin steckt. Für die Eltern ist der Betrieb oft ein Lebenswerk und die Altersvorsorge. Du musst Ausgleich, Versorgung oder Kaufpreis aber aus künftigen Gewinnen bezahlen. Eine neutrale Bewertung von außen holt diese Diskussion auf eine sachliche Ebene.
| Thema | Blick der Eltern | Blick des Nachfolgers |
|---|---|---|
| Wert | Jahrzehnte Arbeit und Verzicht | künftiger Gewinn nach Abzug des eigenen Lohns |
| Alter der Technik | läuft doch noch | Investitionen, die bald fällig werden |
| Kunden | kommen seit Jahren | kommen sie auch ohne den Senior? |
| Altersvorsorge | steckt im Betrieb | muss aus dem laufenden Gewinn finanzierbar sein |
Wie eine Bewertung im Detail funktioniert, steht unter Firmenwert berechnen.
Wie viel Mitsprache behalten die Eltern nach der Übergabe?
So viel wie vereinbart und nicht mehr. Eine Übergangszeit, in der der Senior Kunden und Lieferanten vorstellt, ist wertvoll. Danach braucht es einen klaren Schnitt. Schreibt Aufgaben, Entscheidungsrechte und ein Enddatum fest, etwa in einem Beratervertrag. Sonst wissen Mitarbeiter nicht, wer entscheidet, und du wirst nie wirklich Chef.
- Gemeinsamer Auftritt bei Kunden und Team, dann schrittweise Übergabe der Entscheidungen.
- Ein Beirat kann den Senior einbinden, ohne dass er im Tagesgeschäft mitentscheidet.
- Feste Gesprächstermine statt täglicher Einmischung.
- Ein Datum, ab dem der Senior nicht mehr operativ tätig ist.

Wann sollte die Planung der Übergabe beginnen?
Früher als die meisten denken, oft mehrere Jahre vor dem geplanten Datum. Die steuerlich günstige Gestaltung, die Einarbeitung des Nachfolgers und die Klärung mit Geschwistern brauchen Zeit. Ein Notfallplan gehört sofort dazu: Wer darf handeln, wenn der Inhaber plötzlich ausfällt? Ohne Vollmachten steht ein Betrieb sonst schnell still.
- 1
Entscheidung klären
Will das Kind wirklich übernehmen, und trauen die Eltern es ihm zu? - 2
Notfallplan
Vollmachten, Zugänge, Ansprechpartner und ein aktuelles Testament. - 3
Bewertung und Steuerplan
Neutrale Bewertung und Gestaltung mit dem Steuerberater. - 4
Familie einbinden
Ausgleich mit Geschwistern besprechen und notariell regeln. - 5
Übergabe vereinbaren
Vertrag, Rollen, Versorgung der Eltern und Enddatum festlegen. - 6
Team und Kunden informieren
Gemeinsam auftreten und die Übergabe sichtbar machen.
Was, wenn niemand aus der Familie übernehmen kann?
Dann bleiben vor allem zwei Wege: der Verkauf an Führungskräfte aus dem eigenen Betrieb oder an einen externen Käufer. Für dich als Käufer von außen heißt das: Familienunternehmen haben oft gewachsene Abläufe und eine starke Bindung an den Inhaber. Respekt vor dieser Geschichte ist kein Nebenthema, sondern entscheidet, ob Team und Kunden bleiben.
Wie die interne Lösung funktioniert, zeigt Management Buy-out. Worauf du als Externer achten solltest, steht unter Management Buy-in.
Einen Überblick über alle Wege bietet Firma übernehmen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditBei einer Übergabe in der Familie geht es oft weniger um Kredite als um gute Beratung. Viele IHKs und Handwerkskammern bieten Nachfolgeberatung an, die Erstberatung ist häufig kostenfrei. Steuer- und Erbrechtsfragen gehören trotzdem zu Steuerberater, Anwalt und Notar.
Musst du einen Kaufpreis finanzieren, kann das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW infrage kommen. Es steht laut KfW auch für Übernahmen offen, wenn du zur Geschäftsführung befugt bist. Ausgeschlossen sind laut Merkblatt unter anderem Übertragungen zwischen Ehegatten und Käufe zwischen einem Unternehmen und seinen Gesellschaftern. Ob dein Vorhaben und etwaige Ausgleichszahlungen förderfähig sind, klärst du mit der Hausbank (Stand Juni 2026).
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Familienunternehmen übernehmen
Was tun, wenn ich nicht sicher bin, ob ich den Betrieb übernehmen will?
Sag es früh und offen. Eine Übernahme aus Pflichtgefühl belastet dich, den Betrieb und die Familie über Jahre. Eine Probezeit in verantwortlicher Rolle oder ein paar Jahre Erfahrung in einem anderen Unternehmen helfen bei der Entscheidung. Wenn kein Kind übernehmen will, kann ein Verkauf an das Management die bessere Lösung sein.
Können zwei Geschwister den Betrieb gemeinsam übernehmen?
Ja, aber nur mit klaren Regeln. Legt im Gesellschaftsvertrag fest, wer welche Aufgaben hat, wie bei Streit entschieden wird und wie einer von beiden aussteigen kann. Gleiche Anteile ohne Regel für Pattsituationen sind eine häufige Ursache für Blockaden.
Wer zahlt die Schenkungsteuer bei der Übergabe?
Bei einer Schenkung schulden beide die Steuer, der Beschenkte und der Schenkende. Meist hält sich das Finanzamt zuerst an den Beschenkten, also an dich. Wer die Steuer am Ende trägt, könnt ihr im Übergabevertrag regeln. Dank Freibetrag und Verschonung fällt bei vielen Betrieben wenig oder keine Steuer an, wenn die Bedingungen eingehalten werden.
Darf ich den Firmennamen meiner Eltern weiterführen?
Ja, mit ihrer Zustimmung kannst du den bisherigen Firmennamen fortführen. Bei einem eingetragenen Kaufmann kann das aber eine Haftung für alte Geschäftsschulden auslösen, wenn sie nicht im Handelsregister ausgeschlossen wird. Bei einer GmbH bleibt der Name ohnehin bei der Gesellschaft.
Was passiert mit der Betriebsimmobilie, die privat den Eltern gehört?
Das ist einer der heikelsten Punkte. Gehört eine wichtige Immobilie den Eltern und wird an den Betrieb vermietet, kann die Übergabe steuerlich ganz anders ausfallen als gedacht, etwa bei der Verschonung. Kläre die Immobilie deshalb früh mit dem Steuerberater, bevor ein Vertrag aufgesetzt wird.
Brauche ich bei einer Schenkung überhaupt eine Finanzierung?
Oft weniger als bei einem Kauf, aber selten gar keine. Ausgleich für Geschwister, eine mögliche Steuer, Zahlungen an die Eltern und anstehende Investitionen kosten Geld. Rechne deshalb auch bei einer Schenkung einen Finanzplan für die ersten Jahre durch.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.