Nebenberuflich selbstständig: Nebengewerbe, Steuern & Absicherung

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026

Du willst deine Idee testen, ohne dein Gehalt aufzugeben. So startest du nebenbei sauber angemeldet, ohne Ärger mit Arbeitgeber, Finanzamt oder Krankenkasse.

  • Wenig Zeit neben dem Job? Klein starten reicht. Wenige feste Stunden pro Woche bringen dich voran.
  • Sorge vor dem Arbeitgeber? Verbieten darf er nur bei berechtigtem Interesse, etwa Konkurrenz.
  • Angst vor Steuerchaos? Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung reicht für die meisten.
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Kurz gesagt

Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn du neben deinem Job ein Nebengewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübst und der Job zeitlich und finanziell im Vordergrund bleibt. Ein Gewerbe meldest du bei der Gemeinde an, eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt. Du informierst deinen Arbeitgeber und versteuerst den Gewinn zusammen mit deinem Gehalt. Steuerfrei sind nur bestimmte Pauschalen, etwa die Übungsleiterpauschale.

Job im Vordergrund

Keine feste Stundengrenze. Zeit und Einkommen aus dem Job müssen überwiegen.

Arbeitgeber informieren

Arbeitsvertrag prüfen. Ein Verbot ist nur bei berechtigtem Interesse möglich, auch neben Vollzeit.

Steuern

Gewinn zählt zum Gehalt. Steuerfrei sind seit 2026 bis 3.300 Euro Übungsleiter- und 960 Euro Ehrenamtspauschale.

Krankenversicherung

Über den Job pflichtversichert? Dann fallen auf den Nebengewinn in der Regel keine Kassenbeiträge an.

Abgrenzung

Ab wann bist du nebenberuflich selbstständig?

Selbstständig bist du, sobald du auf eigene Rechnung, regelmäßig und mit Gewinnabsicht etwas anbietest, auch in kleinem Umfang. Nebenberuflich ist das, wenn deine Anstellung zeitlich und wirtschaftlich klar überwiegt. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Bei mehr als 20 Wochenstunden im Job mit ordentlichem Gehalt geht die Krankenkasse in der Regel von Nebenberuflichkeit aus.

KriteriumEher nebenberuflichEher hauptberuflich
ArbeitszeitJob mit mehr als 20 Stunden pro WocheSelbstständigkeit nimmt mehr Zeit ein als der Job
EinkommenGehalt über der Hälfte der monatlichen BezugsgrößeGewinn übersteigt das Gehalt deutlich
Angestelltekeineeigene Mitarbeiter, die mehr als geringfügig beschäftigt sind
Krankenversicherungüber den Jobselbst versichern, Beitrag nach Gewinn

Orientierung nach den Grundsätzen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Wer nur gelegentlich private Dinge verkauft, ist noch nicht selbstständig. Willst du dagegen dauerhaft verdienen, etwa mit selbst gemachten Produkten oder Aufträgen, brauchst du in der Regel eine Anmeldung. Ideen, die sich gut neben dem Job starten lassen, sammelt Nebenberuflich selbstständig: Ideen.

Woher die 15 Stunden kommen

Die 15-Stunden-Grenze gilt beim Arbeitslosengeld: Wer ALG I bezieht, darf nur weniger als 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten. Für Angestellte, die nebenbei gründen, ist sie nicht maßgeblich.
Junge Frau verpackt nach Feierabend selbst gegossene Kerzen für ihren nebenberuflichen Verkauf
Nebengewerbe

Wie funktioniert ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe funktioniert wie jedes andere Gewerbe, nur betreibst du es neben deinem Hauptberuf. Eine eigene Rechtsform ist es nicht, meist bist du Einzelunternehmer. Du meldest es beim Gewerbeamt an und gibst dort an, dass du es im Nebenerwerb führst. Danach reichst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein.

  1. 1

    Arbeitgeber informieren

    Vor dem Start, damit es keinen Ärger gibt.
  2. 2

    Gewerbe oder freiberuflich

    Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt. Den Ablauf im Nebenerwerb zeigt Nebengewerbe anmelden.
  3. 3

    Finanzamt

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER einreichen. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
  4. 4

    Krankenkasse

    Die Tätigkeit melden. Die Kasse prüft, ob sie neben- oder hauptberuflich ist.
  5. 5

    Besondere Fälle

    Bei Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit vorher informieren, bei Grundsicherungsgeld das Jobcenter.
BegriffWas er bedeutet
NebengewerbeGewerbe neben einem Hauptberuf. Gleiche Pflichten wie jedes Gewerbe.
KleingewerbeGewerbe ohne kaufmännisch eingerichteten Betrieb, ohne Eintrag im Handelsregister und mit einfacher Einnahmenüberschussrechnung.
KleinunternehmerBegriff aus dem Umsatzsteuerrecht: Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €, dann ohne Umsatzsteuer.
Freiberufliche NebentätigkeitKein Gewerbe, keine Gewerbesteuer und keine IHK. Du meldest dich nur beim Finanzamt.

Stand Oktober 2026. Als Gewerbetreibender bist du IHK-Mitglied. Ohne Handelsregistereintrag zahlst du keinen Beitrag, solange dein Gewerbeertrag 5.200 € im Jahr nicht übersteigt.

Ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist, klärt die Seite Freiberufler oder Gewerbe.

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Arbeitgeber

Darf man als Angestellter ein Kleingewerbe führen?

Ja, als Angestellter darfst du ein Kleingewerbe führen, auch neben einer Vollzeitstelle. Informieren solltest du deinen Arbeitgeber fast immer, denn viele Arbeitsverträge verlangen eine Anzeige von Nebentätigkeiten. Verbieten darf er sie nur, wenn seine berechtigten Interessen betroffen sind, vor allem bei Konkurrenz oder wenn deine Arbeitsleistung leidet. Beamte brauchen in der Regel eine Genehmigung.

  • Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf Klauseln zu Nebentätigkeiten prüfen.
  • Arbeitgeber schriftlich informieren: was du machst, in welchem Umfang und dass es nicht mit seinem Geschäft konkurriert.
  • Keine Kunden, Daten oder Arbeitszeit des Arbeitgebers für das eigene Geschäft nutzen.
  • Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für deine Arbeit als Angestellter. Achte trotzdem auf Erholung, damit der Job nicht leidet.
Steuern

Welche Steuern fallen bei einer Nebentätigkeit an?

Dein Gewinn wird zu deinem Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 410 Euro Nebeneinkünfte im Jahr bleibt er steuerfrei. Von der Umsatzsteuer befreit dich in vielen Fällen die Kleinunternehmerregelung. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn aus dem Gewerbe den Freibetrag übersteigt.

SteuerWas giltHinweis
EinkommensteuerGewinn wird zum Gehalt addiertbis 410 € Nebeneinkünfte steuerfrei, darüber Pflicht zur Steuererklärung
UmsatzsteuerKleinunternehmer: Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €freiwillige Regelbesteuerung möglich
Gewerbesteuernur für GewerbetreibendeFreibetrag 24.500 € Gewinn für Einzelunternehmer
GewinnermittlungEinnahmenüberschussrechnungBelege von Anfang an sauber sammeln

Stand Oktober 2026. Für deine konkrete Situation hilft Steuerberatung.

Nebeneinkünfte im JahrFolge für dich als Arbeitnehmer
bis 410 €aus diesem Grund keine Pflicht zur Steuererklärung; gibst du trotzdem ab, bleibt der Betrag über den Härteausgleich steuerfrei
über 410 € bis 820 €Pflicht zur Steuererklärung; abgezogen wird der Betrag, um den die Nebeneinkünfte unter 820 € liegen (500 € Gewinn: 320 € Abzug, 180 € steuerpflichtig)
über 820 €Pflicht zur Steuererklärung, der Gewinn wird voll zusammen mit deinem Gehalt versteuert

§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 EStG, § 70 EStDV, Stand Oktober 2026. Nebeneinkünfte sind alle Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusammen, etwa auch aus Vermietung. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer zählen dabei nicht mit.

So wirkt der persönliche Steuersatz: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Job bei 40.000 Euro und kommen 5.000 Euro Gewinn dazu, steigt die Einkommensteuer 2026 für Ledige von 7.209 auf 8.835 Euro. Auf den Nebengewinn entfallen also 1.626 Euro, gut 32 Prozent, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Steuer zahlst du erst nach dem Bescheid, eventuell kommen danach Vorauszahlungen dazu. Leg deshalb von Anfang an einen Teil zurück.

Gewerbe- und Umsatzsteuer im Nebenerwerb

Für den Gewerbesteuer-Freibetrag und die Kleinunternehmergrenzen zählt nur dein Geschäft, nicht dein Gehalt. Den Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag überschreiten viele Nebengewerbe nicht. Hast du mehrere selbstständige Tätigkeiten, werden ihre Umsätze für die Kleinunternehmergrenze zusammengerechnet.

Mehr zur Umsatzsteuer-Befreiung steht unter Kleinunternehmerregelung. Schreibt die Nebentätigkeit über Jahre nur Verluste, prüft das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht, siehe Liebhaberei.

Steuerfreie Pauschalen

Ist eine freiberufliche Nebentätigkeit steuerfrei?

Nur in bestimmten Fällen. Grundsätzlich versteuerst du jeden Gewinn. Steuerfrei sind aber Einnahmen aus begünstigten Nebentätigkeiten für gemeinnützige Einrichtungen oder öffentliche Stellen: seit 2026 bis 3.300 Euro im Jahr als Übungsleiterpauschale und bis 960 Euro als Ehrenamtspauschale. Das gilt auch, wenn du selbstständig auf Honorarbasis arbeitest.

PauschaleBetrag seit 2026Für welche TätigkeitBeispiel
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)3.300 € im Jahr (bis 2025: 3.000 €)Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, künstlerische Tätigkeit, Pflege alter, kranker oder behinderter MenschenTrainerin im Sportverein, Kursleiter an der Volkshochschule
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)960 € im Jahr (bis 2025: 840 €)jede andere nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen BereichKassenwart oder Vorstand im Verein

Stand Oktober 2026, Steueränderungsgesetz 2025. Für dieselbe Tätigkeit gibt es nur eine der beiden Pauschalen.

  • Nebenberuflich heißt hier: höchstens ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle.
  • Auftraggeber ist ein gemeinnütziger Verein, eine Kirche oder eine öffentliche Stelle, kein privates Unternehmen.
  • Ausgaben kannst du nur abziehen, soweit sie die steuerfreien Einnahmen übersteigen.

Unterricht für private Anbieter

Unterrichtest du für eine private Akademie oder ein Unternehmen, greift die Übungsleiterpauschale nicht. Dann versteuerst du den Gewinn normal.
Sozialversicherung

Was gilt bei Kranken- und Rentenversicherung?

Bist du über deinen Job gesetzlich pflichtversichert, zahlst du auf den Nebengewinn in der Regel keine zusätzlichen Kassenbeiträge. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen auch auf den Gewinn. Bei der Rente bist du über den Job abgesichert. Manche Tätigkeiten lösen aber auch nebenberuflich eine eigene Rentenversicherungspflicht aus, etwa Unterrichten.

Wie die Kasse Haupt- und Nebenberuf abgrenzt und was du als freiwillig Versicherter zahlst, erklärt Krankenversicherung für Selbstständige.

Rentenversicherungspflicht im Nebenerwerb

Selbstständige Lehrende, Trainer, Pflegepersonen und einige andere Gruppen ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte sind auch nebenberuflich rentenversicherungspflichtig, wenn ihr Gewinn regelmäßig über der Minijob-Grenze liegt, 2026 also über 603 Euro im Monat. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn, steuerfreie Einnahmen aus der Übungsleiterpauschale zählen in der Regel nicht mit. Kläre das früh mit der Deutschen Rentenversicherung, damit keine Nachforderung kommt.
Besondere Situationen

Was gilt bei Minijob, Arbeitslosengeld oder Elternzeit?

Je nach Lebenslage gelten eigene Regeln, die schnell Geld kosten können, wenn du sie übersiehst. Beim Arbeitslosengeld zählt die Stundengrenze, beim Minijob die Krankenversicherung, im Studium die Einkommensgrenzen für Familienversicherung und BAföG, in der Elternzeit die Zustimmung des Arbeitgebers. Informiere die zuständige Stelle immer, bevor du startest.

Minijob

Minijob und Selbstständigkeit lassen sich kombinieren, der Gewinn zählt getrennt. Über den Minijob bist du nicht krankenversichert. Prüfe Familienversicherung oder eigene Versicherung.

Arbeitslosengeld I

Unter 15 Stunden pro Woche bleibst du arbeitslos. Bis 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei, der Rest wird angerechnet. Vorher melden. Mehr unter Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld.

Grundsicherungsgeld

Das Jobcenter rechnet den Gewinn nach Abzug von Freibeträgen an. Die Tätigkeit vorher anzeigen.

Studium

Familienversicherung und BAföG haben eigene Einkommensgrenzen. Frag vorher bei Krankenkasse und BAföG-Amt nach. Mehr unter Selbstständig als Student.

Elternzeit

Bis 32 Wochenstunden möglich, der Arbeitgeber muss zustimmen. Mehr unter Gründen in der Elternzeit.
Der nächste Schritt

Wann lohnt sich der Wechsel in die Vollzeit?

Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 entstanden 2025 rund 70 Prozent aller Gründungen im Nebenerwerb. Viele wechseln später in die Vollzeit. Ein guter Zeitpunkt ist erreicht, wenn die Nachfrage nebenbei kaum noch zu bewältigen ist und dein Finanzplan zeigt, dass der Gewinn deine Lebenshaltung und Rücklagen trägt.

Spricht für den Wechsel

  • Feste Stammkunden und volle Auftragslage
  • Gewinn deckt Lebenshaltung, Versicherungen und Rücklagen
  • Puffer für drei bis sechs Monate

Spricht fürs Abwarten

  • Umsatz schwankt stark von Monat zu Monat
  • Noch keine Kalkulation mit eigener Krankenversicherung
  • Kaum Kunden außerhalb des eigenen Umfelds

Wie du den Wechsel planst, steht unter Karrierewechsel in die Selbstständigkeit. Alle Schritte und Ratgeber zur Gründung findest du unter Selbstständig machen.

Mann schließt am ersten Tag in Vollzeit seine eigene Polsterwerkstatt auf

Aus meiner Praxis

Viele starten nebenberuflich, um das Risiko klein zu halten. Wichtig ist, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und zu prüfen, was der Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Wichtig für den Nebenerwerb: Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Für eine Gründung neben dem Job gibt es ihn nicht.

Ein AVGS-Gründungscoaching kommt nach § 45 Abs. 1 SGB III nur infrage, wenn du arbeitslos bist oder dir Arbeitslosigkeit droht, etwa weil dein Job gekündigt ist. Die bloße Meldung als arbeitsuchend reicht dafür nicht. Wer ungekündigt angestellt ist und nebenbei gründet, bekommt in der Regel keinen Gutschein. Über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Welche Wege es für ein Coaching neben dem Job gibt, zeigt Gründercoaching im Nebenerwerb.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Nebenberuflich selbstständig

Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbstständig arbeiten?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass dein Job zeitlich und finanziell im Vordergrund bleibt und deine Leistung dort nicht leidet. Nur wenn du Arbeitslosengeld beziehst, gilt eine harte Grenze von unter 15 Stunden pro Woche.

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?

Eine allgemeine Verdienstgrenze gibt es nicht. Wichtig sind einzelne Schwellen: Über 410 Euro Nebeneinkünften im Jahr wird eine Steuererklärung fällig, über 25.000 Euro Vorjahresumsatz endet die Kleinunternehmerregelung. Wächst dein Gewinn über dein Gehalt hinaus, kann die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig einstufen.

Muss ich schon bei kleinen Gewinnen eine Steuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmer musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben, sobald deine Nebeneinkünfte im Jahr über 410 Euro liegen. Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn über den Härteausgleich steuerfrei, bis 820 Euro wird er teilweise freigestellt. Darüber wird er zusammen mit deinem Gehalt versteuert.

Muss ich im Nebenerwerb Steuervorauszahlungen leisten?

Das kann passieren. Ergibt sich nach Abzug der Lohnsteuer voraussichtlich eine Nachzahlung von mindestens 400 Euro im Jahr, kann das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen, fällig am 10. März, Juni, September und Dezember. Sinkt dein Nebengewinn, kannst du eine Herabsetzung beantragen.

Bin ich nebenberuflich Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Das hängt von der Tätigkeit ab, nicht vom Umfang. Handel, Handwerk und viele Dienstleistungen sind ein Gewerbe. Beratende, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten können freiberuflich sein, dann meldest du dich nur beim Finanzamt.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Nebenerwerb?

Oft ja, weil du keine Umsatzsteuer ausweisen musst und weniger Aufwand hast. Wenn du viel investierst oder fast nur an Unternehmen verkaufst, kann die Regelbesteuerung günstiger sein, weil du dann die Vorsteuer zurückbekommst. Das lohnt sich vorher durchzurechnen.

Brauche ich für den Nebenerwerb einen Businessplan?

Vorgeschrieben ist er nur, wenn du Förderung oder einen Kredit willst. Ein schlanker Plan hilft trotzdem: Er zeigt, ob sich deine Preise rechnen und wie viele Kunden du brauchst, bevor du über den Ausstieg aus dem Job nachdenkst.

Was passiert, wenn ich nur für einen Auftraggeber arbeite?

Dann solltest du das Thema Scheinselbstständigkeit prüfen, vor allem wenn du weisungsgebunden und eingegliedert arbeitest. Arbeitest du ohne Angestellte im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber, kann außerdem Rentenversicherungspflicht entstehen. Mehrere Kunden und ein eigener Auftritt schützen dich.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.