Deine Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden Cookies, um dir das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten. Du kannst deine Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

Ratgeber für Gründer

Neben­beruflich selbst­ständig machen: Anmeldung, Steuern & Tipps

Du willst neben dem Hauptjob gründen? Erfahre alles über Anmeldung, Steuern, Krankenversicherung und wie du deinen Arbeitgeber richtig informierst.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist für viele der sicherste Weg in das Unternehmertum. Du kannst deine Geschäftsidee unter realen Marktbedingungen testen, erste Kunden gewinnen und wertvolle Erfahrungen sammeln, ohne sofort auf dein festes Gehalt verzichten zu müssen. Doch auch wenn du „nur nebenbei" gründest, gibt es einiges zu beachten.

Definition

Was bedeutet nebenberuflich selbstständig?

Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn dein Angestelltenverhältnis zeitlich und wirtschaftlich den Schwerpunkt bildet. Die Krankenkasse zieht eine klare Grenze bei 15 Stunden pro Woche und dem Verhältnis von Angestelltengehalt zu Selbstständigeneinkommen.

KriteriumNebenberuflichHauptberuflich
ArbeitszeitUnter 15 Std./WocheÜber 15 Std./Woche
EinkommenHauptjob überwiegtSelbstständigkeit überwiegt
KrankenversicherungÜber ArbeitgeberSelbst versichern
RentenversicherungÜber HauptjobEigene Beiträge
Mann arbeitet abends nebenberuflich am Laptop
Frau prüft Steuerunterlagen für Nebengewerbe
Steuern & Finanzen

Welche Steuern fallen bei nebenberuflicher Selbstständigkeit an?

Dein Gewinn aus der Nebentätigkeit unterliegt der Einkommensteuer und wird mit deinem Gehalt zusammengerechnet. Liegt dein Gewinn unter 410 € im Jahr, bleibt er steuerfrei.

Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bist du von der Umsatzsteuer befreit, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt.

Einkommensteuer: Gewinn + Gehalt werden zusammengerechnet
Kleinunternehmerregelung: Keine Umsatzsteuer bis 25.000 € Vorjahresumsatz
EÜR: Einfache Einnahmenüberschussrechnung reicht aus
ELSTER: Steuererklärung bequem online abgeben
Der Weg in die Selbstständigkeit

Nebenberuflich selbstständig machen: Schritt für Schritt

1

Geschäftsidee prüfen

Analysiere, ob deine Idee neben dem Hauptjob zeitlich und logistisch umsetzbar ist. Prüfe Marktpotenzial und Zielgruppe.

2

Arbeitsvertrag checken

Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln und informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig.

3

Gewerbe anmelden

Gewerbetreibende melden beim Gewerbeamt an (20–60 €). Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt.

4

Steuern klären

Entscheide, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist. Kläre Einkommensteuer und EÜR-Pflicht.

5

Krankenversicherung prüfen

Informiere deine Krankenkasse proaktiv über die Aufnahme der Nebentätigkeit, um Nachzahlungen zu vermeiden.

6

Businessplan erstellen

Auch im Nebenerwerb lohnt sich ein schlanker Businessplan für Positionierung, Preisfindung und Fördermittel.

Abwägung

Vorteile und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Vorteile

  • Finanzielle Sicherheit durch Hauptjob bleibt erhalten
  • Geschäftsidee unter realen Bedingungen testen
  • Sozialversicherungsschutz über Arbeitgeber gesichert
  • Schrittweiser Übergang in Vollzeit-Selbstständigkeit möglich
  • Geringeres unternehmerisches Risiko in der Startphase

Herausforderungen

  • Doppelbelastung erfordert exzellentes Zeitmanagement
  • Weniger Zeit für Akquise und Marketing
  • Arbeitgeber muss oft informiert und Zustimmung eingeholt werden
  • Erholungszeiten und Wochenenden werden fürs Business genutzt
  • Wachstum durch begrenzte Stundenanzahl gebremst
Besondere Situationen

Sonderfälle: Beamte, Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Studenten

Beamte

Beamte brauchen zwingend eine Genehmigung ihres Dienstherrn. Die Nebentätigkeit darf dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen.

Teilzeitangestellte

Das Arbeitszeitgesetz muss beachtet werden (max. 48 Std./Woche insgesamt). Der Arbeitgeber muss informiert werden.

Arbeitslose (ALG I / Bürgergeld)

ALG-I-Empfänger dürfen bis zu 165 € Gewinn pro Monat anrechnungsfrei erzielen. Die Arbeitsagentur muss vorab informiert werden.

Studenten

Studenten können problemlos nebenberuflich gründen. Achtung: Über 520 € monatlich oder mehr als 15 Std./Woche gefährdet BAföG und Familienversicherung.

Fördermittel

AVGS-Coaching für den Nebenerwerb nutzen

Viele Gründer wissen nicht, dass auch für den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit Fördermittel zur Verfügung stehen. Wenn du aktuell arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du ein AVGS Gründercoaching beantragen.

Mit diesem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten für eine professionelle Gründungsberatung. Ein erfahrener Coach hilft dir, deinen Businessplan zu erstellen, deine Zielgruppe zu definieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Scheinselbstständigkeit vermeiden:

  • Nicht dauerhaft nur für einen einzigen Auftraggeber arbeiten
  • Eigenes Auftreten nach außen (Website, Marketing)
  • Eigene Hard- und Software nutzen
  • Arbeitszeit und -ort selbst bestimmen
Gründungscoaching für nebenberufliche Selbstständigkeit
Rechtliches

Welche Rechtsform passt für den Start im Nebenerwerb?

RechtsformGeeignet fürHaftungAufwand
EinzelunternehmenDie meisten NebengewerbeUnbeschränktGering
FreiberuflerBerater, Designer, Texter, CoachesUnbeschränktMinimal
GbRTeams / PartnerschaftenUnbeschränktGering
UG (haftungsbeschränkt)Wenn Haftungsbegrenzung wichtig istBeschränkt (ab 1 €)Mittel bis Hoch

Mehr Details findest du in unserem Ratgeber Rechtsform wählen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Muss ich meinen Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren?+
In den meisten Fällen ja. Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag gibt Aufschluss über bestehende Nebentätigkeitsklauseln. Auch ohne explizite Klausel gebietet die arbeitsvertragliche Treuepflicht eine Information. Ein Verbot darf der Arbeitgeber nur bei berechtigten Interessen aussprechen (z.B. bei direkter Konkurrenz).
Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbstständig sein?+
Die Krankenkasse setzt die Grenze bei 15 Stunden pro Woche. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig oder verdienst du mit der Selbstständigkeit mehr als im Hauptjob, wirst du als hauptberuflich selbstständig eingestuft und musst dich selbst krankenversichern.
Muss ich für ein Nebengewerbe Steuern zahlen?+
Ja, Gewinne aus einem Nebengewerbe sind einkommensteuerpflichtig. Sie werden zu deinem Gehalt aus dem Hauptjob addiert. Liegt dein Gewinn unter 410 Euro im Jahr, bleibt er steuerfrei. Bezüglich der Umsatzsteuer kannst du dich oft durch die Kleinunternehmerregelung befreien lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler im Nebenerwerb?+
Gewerbetreibende (z.B. Handel, Handwerk) müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und zahlen ab einem bestimmten Freibetrag Gewerbesteuer. Freiberufler (z.B. beratende, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten) melden sich direkt beim Finanzamt an und sind von der Gewerbesteuer befreit.

Bereit, deinen Nebenerwerb professionell zu starten?

Individuell, praxisnah und mit dem AVGS komplett kostenlos. Buche jetzt dein kostenloses Erstgespräch mit Maximilian Rothenberger.

Kostenloses Erstgespräch buchen