Freiwillige Arbeitslosenversicherung:Beitrag 2026, Antrag & Leistung
Du gründest und willst nicht ohne Netz starten. Für wenig Geld im Monat sicherst du dir Arbeitslosengeld, falls es nicht klappt.
- Zu teuer? In der Startphase zahlst du 2026 nur 51,42 Euro im Monat.
- Angst, dich lange zu binden? Fünf Jahre Bindung sichern dich genau in der riskanten Startzeit ab.
- Unsicher, ob es sich lohnt? Wir rechnen gemeinsam, was sie kostet und was sie im Ernstfall bringt.
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Kurz gesagt
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige heißt im Gesetz Versicherungspflicht auf Antrag (§ 28a SGB III). Du kannst sie beantragen, wenn du mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest und vorher versichert warst oder Arbeitslosengeld bezogen hast. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Agentur sein. 2026 kostet sie 102,83 Euro im Monat, in der Startphase die Hälfte.
Ab 15 Stunden
Versichern kannst du nur eine Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
Drei Monate Frist
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Start der Selbstständigkeit bei der Agentur sein.
Beitrag 2026
102,83 Euro im Monat, im Gründungsjahr und im Jahr danach 51,42 Euro.
Echter Anspruch
Nach mindestens zwölf Monaten Versicherung bekommst du im Ernstfall Arbeitslosengeld, meist nach deiner Qualifikation berechnet.
Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Sie ist eine Möglichkeit, als Selbstständige in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu bleiben. Im Gesetz heißt sie Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Du zahlst einen festen Monatsbeitrag an die Agentur für Arbeit und erwirbst damit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Musst du deine Selbstständigkeit aufgeben, kannst du dann wie Angestellte Arbeitslosengeld beziehen.
Das bekommst du
- Arbeitslosengeld, wenn die Selbstständigkeit endet
- Versicherungszeiten, die für einen neuen Anspruch zählen
- einen festen Beitrag, unabhängig von deinem Gewinn
Das ist sie nicht
- keine Absicherung bei Auftragsflaute, solange du selbstständig bleibst
- keine private Versicherung mit frei wählbarer Leistung
- kein Ersatz für Kranken- und Rentenversicherung
Welche Voraussetzungen gelten für Selbstständige?
Du musst eine Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen. Außerdem warst du in den letzten 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig, etwa als Angestellte, oder du hattest direkt vor dem Start Anspruch auf Arbeitslosengeld. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten.
| Voraussetzung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Umfang | selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche, gelegentliche Unterschreitungen schaden nicht |
| Vorversicherung | mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten 30 Monate vor dem Start |
| oder Leistungsbezug | unmittelbar vor dem Start Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III, zum Beispiel beim Start aus dem Arbeitslosengeld mit Gründungszuschuss |
| keine andere Versicherung | du bist nicht schon anderweitig in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert |
| Frist | Antrag spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit |
Grundlage: § 28a SGB III und Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2026. Unmittelbar heißt laut Weisung: höchstens ein Monat Lücke.

Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung 2026?
Der Beitrag 2026 beträgt 102,83 Euro im Monat. Er berechnet sich aus 2,6 Prozent der Bezugsgröße von 3.955 Euro, unabhängig von deinem Gewinn. Als Gründer zahlst du bis zum Ende des Kalenderjahres nach dem Jahr deines Starts den halben Beitrag, also 51,42 Euro. Die Beträge ändern sich in der Regel jedes Jahr.
| Phase | Grundlage | Beitrag im Monat 2026 | Beitrag im Jahr 2026 |
|---|---|---|---|
| Startphase | 50 % der Bezugsgröße (1.977,50 €) | 51,42 € | rund 617 € |
| danach | 100 % der Bezugsgröße (3.955 €) | 102,83 € | rund 1.234 € |
Quelle: Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 28a SGB III, gültig ab 01.01.2026. Beitragssatz 2,6 %, Bezugsgröße bundeseinheitlich.
Beispiel Startphase
Wie stellst du den Antrag und welche Frist gilt?
Den Antrag stellst du bei deiner Agentur für Arbeit, schriftlich oder online. Er muss spätestens drei Monate nach dem Start deiner Selbstständigkeit dort sein. Wer die Frist verpasst, kann sich für diese Tätigkeit in der Regel nicht mehr versichern. Am sichersten stellst du ihn gleich zusammen mit der Gewerbeanmeldung.
- 1
Starttermin festhalten
Ab dem Tag, an dem du die Selbstständigkeit aufnimmst, läuft die Frist von drei Monaten. - 2
Antrag stellen
Bei der Agentur für Arbeit den Antrag auf Versicherungspflicht für Selbstständige einreichen, mit Angaben zu Tätigkeit und Wochenstunden. - 3
Nachweise beifügen
Belege über deine bisherige Versicherung, etwa Arbeitsbescheinigungen, oder deinen Bescheid über Arbeitslosengeld. - 4
Beitrag zahlen
Nach dem Bescheid zahlst du monatlich. Mehr als drei Monate Rückstand beenden die Versicherung.
Mit Gründungszuschuss
Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du später?
Hattest du in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage mit Arbeitsentgelt, rechnet die Agentur mit einem fiktiven Entgelt. Es hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle nötig ist, auf die sie dich vermittelt. Davon bekommst du wie Angestellte 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent.
| Qualifikationsgruppe | Anteil der Bezugsgröße | Fiktives Entgelt pro Tag 2026 | grob im Monat (brutto) |
|---|---|---|---|
| 1: Hochschule oder Fachhochschule | 1/300 | 158,20 € | 4.746 € |
| 2: Meister, Techniker, Fachschule | 1/360 | 131,83 € | 3.955 € |
| 3: abgeschlossene Berufsausbildung | 1/450 | 105,47 € | 3.164 € |
| 4: ohne Ausbildung | 1/600, mindestens auf Basis des Mindestlohns | 79,10 € | 2.373 € |
Grundlage: § 152 SGB III, jährliche Bezugsgröße 2026 von 47.460 €. Die Untergrenze nach dem Mindestlohn liegt in Gruppe 4 derzeit darunter. Das Arbeitslosengeld selbst ist niedriger: 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Stand Oktober 2026.
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, wie lange du versichert warst. Nach zwölf Monaten Versicherung sind es sechs Monate, nach 24 Monaten zwölf Monate. Ab 50 Jahren gelten längere Zeiten.

Wann endet die Versicherung und wann kannst du kündigen?
Kündigen kannst du erstmals nach fünf Jahren, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Vorher endet die Versicherung, wenn die Voraussetzungen wegfallen, etwa weil du unter 15 Stunden arbeitest, oder wenn du länger als drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand bist. Ein Rückstand kostet dich also den Schutz.
- Kündigung: erstmals nach fünf Jahren, Frist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten: Ende mit dem letzten bezahlten Tag
- Selbstständigkeit endet oder fällt unter 15 Stunden: Versicherung endet
- Neue versicherungspflichtige Anstellung: Die Versicherung auf Antrag ruht
Zweimal Arbeitslosengeld
Was beim Ende der Selbstständigkeit außerdem zu erledigen ist, zeigt die Checkliste Selbstständigkeit aufgeben.
Für wen lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Für die meisten Gründerinnen und Gründer, die die Voraussetzungen erfüllen, ist sie ein günstiges Sicherheitsnetz. Ein Jahr mit vollem Beitrag kostet 2026 rund 1.234 Euro. Nach zwölf Monaten Versicherung steht dem im Ernstfall Arbeitslosengeld für sechs Monate gegenüber. Weniger sinnvoll ist sie, wenn du ohnehin große Rücklagen hast.
Lohnt sich eher, wenn
- du ohne große Rücklagen gründest
- dein Geschäftsmodell noch unsicher ist
- du eine Familie mitversorgst
- du nach dem Gründungszuschuss nahtlos abgesichert sein willst
Lohnt sich weniger, wenn
- du hohe Rücklagen für mehrere Monate hast
- du die Regelaltersgrenze bald erreichst
- du ohnehin bald wieder angestellt arbeiten willst
Rechne den Beitrag in deinen Finanzplan ein, zusammen mit Kranken- und Rentenversicherung. Welche weiteren Versicherungen zum Start passen, zeigt Versicherungen für Selbstständige. Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit stehen unter Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditDie freiwillige Arbeitslosenversicherung ist keine Förderung, sondern eine Absicherung. Sie passt aber gut zum Gründungszuschuss: Wer aus dem Arbeitslosengeld gründet, erfüllt die Voraussetzung über den Leistungsbezug. Wenn du vorher eine Nebentätigkeit testen willst, lies Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Kann ich mich während des Gründungszuschusses freiwillig versichern?
Ja, und das ist sogar der typische Fall. Wer direkt vor dem Start Arbeitslosengeld bezogen hat, erfüllt die Voraussetzung über den Leistungsbezug. Die Frist von drei Monaten beginnt aber mit dem Start der Selbstständigkeit, nicht erst mit dem Ende des Zuschusses.
Was passiert, wenn ich die Frist von drei Monaten verpasse?
Dann kannst du dich für diese Tätigkeit in der Regel nicht mehr nachträglich versichern. Eine neue Möglichkeit entsteht erst, wenn du die Voraussetzungen später erneut erfüllst, etwa nach einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung. Stell den Antrag deshalb am besten gleich mit dem Start.
Gilt die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch für Freiberufler?
Ja. Entscheidend ist, dass du selbstständig bist und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitest. Ob du ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausübst, spielt keine Rolle. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH hängt es vom sozialversicherungsrechtlichen Status ab, den du vorher klären solltest.
Kann ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit versichern?
Nein. Die Versicherung auf Antrag setzt eine Selbstständigkeit von mindestens 15 Wochenstunden voraus. Bist du nebenher angestellt, bist du über deinen Job ohnehin pflichtversichert.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie wirken sich aber nur aus, solange der Höchstbetrag dafür nicht schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, was bei Selbstständigen oft der Fall ist. Klär das im Zweifel mit deiner Steuerberatung.
Was passiert mit meinem alten Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ein nicht verbrauchter Restanspruch kann in der Regel bis vier Jahre nach seiner Entstehung wieder genutzt werden. Die freiwillige Versicherung baut zusätzlich einen neuen Anspruch auf, wenn du lange genug Beiträge zahlst. Welcher Anspruch im Ernstfall gilt, berechnet die Agentur.
Muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?
Du musst arbeitslos sein. Das heißt: Du gibst die Selbstständigkeit auf oder reduzierst sie auf weniger als 15 Stunden pro Woche, meldest dich arbeitslos und stehst der Vermittlung zur Verfügung. Ein Rest an Tätigkeit wird dann wie ein Nebeneinkommen angerechnet.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.