Selbstständig mit Jobcenter:Förderung, Kredit & Ablauf

Du willst raus aus dem Grundsicherungsgeld und von deiner eigenen Arbeit leben. Ich zeige dir, welche Hilfen das Jobcenter bietet und was es prüft.

  • Kein Startkapital? Für nötige Ausstattung gibt es meist ein Darlehen, im Einzelfall einen Zuschuss.
  • Angst, das Grundsicherungsgeld zu verlieren? Reicht der Gewinn anfangs nicht, stockst du auf.
  • Keine Ahnung, was das Jobcenter sehen will? Businessplan und Zahlen erarbeiten wir gemeinsam, Schritt für Schritt.
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Frau im braunen Blazer arbeitet am Laptop mit bunten Diagrammen, vor ihr liegt ein Notizbuch mit Skizzen

Kurz gesagt

Machst du dich aus dem Grundsicherungsgeld selbstständig, kann dich das Jobcenter fördern: mit Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, mit einem Darlehen oder im Einzelfall einem Zuschuss bis 5.000 Euro für nötige Ausstattung nach § 16c SGB II und mit einem Coaching über einen AVGS. Alle Leistungen sind Ermessen. Voraussetzung ist eine hauptberufliche, voraussichtlich tragfähige Gründung. Reicht der Gewinn anfangs nicht, stockst du auf.

Einstiegsgeld

Monatlicher Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld, höchstens 24 Monate.

Ausstattung

Darlehen für nötige Sachgüter, im Einzelfall ein Zuschuss bis 5.000 Euro.

Coaching

Mit einem AVGS bereitest du die Gründung vor, kostenfrei bei bewilligtem Gutschein.

Prüfung nach einem Jahr

Seit Juli 2026 prüft das Jobcenter spätestens nach zwölf Monaten Leistungsbezug, ob deine Gründung trägt.

Überblick

Welche Förderung gibt das Jobcenter für die Selbstständigkeit?

Das Jobcenter kann eine Gründung aus dem Grundsicherungsgeld auf mehreren Wegen fördern: mit Einstiegsgeld als monatlichem Zuschuss, mit einem Darlehen oder Zuschuss für nötige Ausstattung und mit einem Coaching über einen AVGS. Bist du schon selbstständig, ist geförderte Beratung möglich. Alle Leistungen sind Ermessen, einen Rechtsanspruch hast du nicht.

LeistungRechtsgrundlageWofürForm
Einstiegsgeld§ 16b SGB IILebensunterhalt in der Startphase, zusätzlich zum Grundsicherungsgeldmonatlicher Zuschuss, höchstens 24 Monate
Sachgüter§ 16c Abs. 1 SGB IInotwendige und angemessene Ausstattung, etwa Computer, Werkzeug oder Fahrzeugin der Regel Darlehen, im Einzelfall Zuschuss bis 5.000 €
Beratung und Kenntnisse§ 16c Abs. 2 SGB IIBeratung für bereits Selbstständige, etwa zu Marketing oder Buchhaltungdurch geeignete Dritte, keine beruflichen Fachkenntnisse
Coaching vor dem Start§ 16 Abs. 1 SGB II mit § 45 SGB IIIVorbereitung der Gründung, Businessplan, FinanzplanAktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Grundlage: SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026, Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Stand Oktober 2026. Über jede Leistung entscheidet dein Jobcenter.

Berater mit Brille zeigt einem Gründer im grünen Hemd am Laptop Diagramme, auf dem Tisch liegen Notizbücher
Einstiegsgeld

Was zahlt das Jobcenter als Einstiegsgeld?

Einstiegsgeld ist ein Zuschuss nach § 16b SGB II, den du zusätzlich zum Grundsicherungsgeld bekommst und der nicht angerechnet wird. Für eine Gründung musst du hauptberuflich mit mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig sein. Gezahlt wird höchstens 24 Monate, die Höhe legt das Jobcenter fest. Den Antrag stellst du vor dem Start.

  • Grundbetrag höchstens die Hälfte des Regelbedarfs, dazu mögliche Zuschläge
  • kein Einstiegsgeld für eine nebenberufliche Gründung
  • kann mit einem Darlehen oder Zuschuss für Ausstattung kombiniert werden

Höhe, Rechenbeispiele und Antrag erklärt die Seite Einstiegsgeld beantragen.

Kredit vom Jobcenter

Gibt es einen Kredit vom Jobcenter für die Selbstständigkeit?

Ja, für Sachgüter. Nach § 16c SGB II kann das Jobcenter dir Ausstattung finanzieren, die für deine Selbstständigkeit notwendig und angemessen ist. In der Regel gibt es ein Darlehen, nur im Einzelfall einen Zuschuss von höchstens 5.000 Euro. Vorher musst du andere zumutbare Finanzierungswege ausschöpfen. Den Antrag stellst du, bevor du etwas kaufst.

PunktWas gilt
Was gefördert wirdzum Beispiel Computer, Software, Büromöbel, Maschinen, Fahrzeuge, Website und Werbemittel oder die Kaution für Gewerberäume
Formin der Regel Darlehen ohne gesetzliche Obergrenze, Zuschuss nur im Einzelfall, Zuschüsse insgesamt höchstens 5.000 €
Vorrangzuerst andere zumutbare Wege prüfen, etwa Förderprogramme von Bund und Ländern oder Mikrokredite
ZeitpunktAntrag vor der Anschaffung
Tragfähigkeitin der Regel mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, bei Beträgen bis 500 € kann das Jobcenter darauf verzichten
RückzahlungTilgung meist erst nach einer Anlaufphase oder wenn du kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst

Quellen: § 16c SGB II, Bundesagentur für Arbeit (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Fachliche Weisung § 16c). Stand Oktober 2026.

Für größere Investitionen kommt ein Förderkredit über die Hausbank infrage, etwa der KfW-Gründerkredit.

Hand notiert Rechnungen in einem Notizbuch, daneben Taschenrechner, Laptop mit Tabelle und eine blaue Mappe mit der Aufschrift Förderantrag
Tragfähigkeit

Wie prüft das Jobcenter, ob deine Gründung trägt?

Das Jobcenter schätzt ab, ob du mit deiner Selbstständigkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ohne Grundsicherungsgeld auskommst. Bei einer Gründung schaut es laut Weisung, ob das innerhalb von 24 Monaten gelingen kann. Grundlage sind dein Businessplan, deine Zahlen und deine Eignung. Kann es das nicht selbst beurteilen, verlangt es in der Regel eine Stellungnahme von außen.

ZeitpunktWas das Jobcenter prüft
Bei der Gründungob du voraussichtlich innerhalb von 24 Monaten genug Überschuss erzielst, um deine eigene Hilfebedürftigkeit zu überwinden
Nach 12 Monatenob sich die Selbstständigkeit wie geplant entwickelt und dich 24 Monate nach der Gründung tragen wird
Nach 24 Monatenob in weiteren 12 Monaten der Bedarf deiner ganzen Bedarfsgemeinschaft gedeckt sein wird
Nach 36 Monatenob die Selbstständigkeit den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft deckt

Quelle: Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Rz. 10.41b, Stand 1. Juli 2026. Grundlage ist § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II.

Neu seit Juli 2026

Spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs prüft das Jobcenter, ob es dich auf eine Anstellung verweisen kann. Fällt die Prognose schlecht aus, kann es dich auf eine zumutbare Beschäftigung verweisen. Die Selbstständigkeit aufzugeben, kann es laut Weisung nicht anordnen, wohl aber empfehlen. Wie du den Plan für diese Prüfung aufbaust, zeigt Businessplan fürs Jobcenter.
Aufstocken

Wie funktioniert Aufstocken mit der Anlage EKS?

Reicht dein Gewinn anfangs nicht zum Leben, bekommst du weiter Grundsicherungsgeld und stockst auf. Dafür schätzt du in der Anlage EKS deine Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum, in der Regel sechs Monate. Danach reichst du die tatsächlichen Zahlen ein. Das Jobcenter rechnet ab und zahlt nach oder fordert zurück.

  1. 1

    Vorläufige Angaben

    Mit dem Antrag schätzt du Einnahmen und Ausgaben Monat für Monat. Das Jobcenter bewilligt vorläufig.
  2. 2

    Durchschnitt bilden

    Angerechnet wird der durchschnittliche Gewinn im Bewilligungszeitraum. Vermeidbare Ausgaben erkennt das Jobcenter nicht an.
  3. 3

    Freibeträge abziehen

    Vom Gewinn bleiben 100 Euro und darüber gestaffelte Anteile frei. Der Rest mindert dein Grundsicherungsgeld.
  4. 4

    Abschließende Angaben

    Nach dem Zeitraum belegst du die tatsächlichen Zahlen. Dann wird nachgezahlt oder zurückgefordert.

Grundlage sind die Ausfüllhinweise zur Anlage EKS (Stand Oktober 2026) und die Freibeträge nach § 11b SGB II, die die Reform zum 1. Juli 2026 nicht geändert hat.

Coaching

Bekommst du vom Jobcenter ein Coaching für die Gründung?

Ja, das ist möglich. Das Jobcenter kann dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen, mit dem du ein Coaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit besuchst. Grundlage ist § 16 Abs. 1 SGB II mit § 45 SGB III. Ob du ihn bekommst, entscheidet deine Integrationsfachkraft. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei.

Vor dem Start

Coaching mit AVGS für Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan. Wie das beim Jobcenter läuft, steht unter AVGS vom Jobcenter.

Nach dem Start

Bist du schon selbstständig, kommt statt eines AVGS eher Beratung und Kenntnisvermittlung nach § 16c Abs. 2 SGB II infrage.

Wie das Gründungscoaching bei mir abläuft, steht unter AVGS-Gründercoaching.

Lächelnder Mann im beigen Pullover bespricht mit einem Berater am Tisch ausgedruckte Diagramme
Kleingewerbe

Was gilt für ein Kleingewerbe neben dem Grundsicherungsgeld?

Ein kleines Gewerbe neben dem Leistungsbezug ist erlaubt, wird aber anders behandelt als eine hauptberufliche Gründung. Einstiegsgeld und Hilfen für Ausstattung setzen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Deinen Gewinn musst du melden, er wird nach Abzug der Freibeträge angerechnet. Auch ein Kleingewerbe meldest du beim Gewerbeamt und beim Finanzamt an.

NebenherHauptberufliche Gründung
Umfangkleiner Nebenverdienst neben dem Leistungsbezughauptberuflich, für Einstiegsgeld mindestens 15 Stunden pro Woche
Einstiegsgeldneinmöglich, nach Ermessen
Darlehen oder Zuschuss für Ausstattungneinmöglich, nach Ermessen
EinkommenGewinn wird nach Freibeträgen angerechnetGewinn wird nach Freibeträgen angerechnet
MeldungTätigkeit und Einkommen dem Jobcenter mitteilenTätigkeit und Einkommen dem Jobcenter mitteilen

Grundlage: §§ 11b, 16b und 16c SGB II. Stand Oktober 2026.

Gut zu wissen

Kleingewerbe heißt nur, dass dein Betrieb nicht im Handelsregister steht. Auch ein hauptberufliches Kleingewerbe kann das Jobcenter fördern. Wie du nebenher startest, steht unter Nebenberuflich selbstständig.
Ablauf

In welcher Reihenfolge gehst du vor?

Sprich zuerst mit deiner Integrationsfachkraft, bevor du etwas anmeldest oder kaufst. Kläre, welche Förderung infrage kommt und welche Unterlagen dein Jobcenter erwartet. Dann arbeitest du Businessplan und Finanzplan aus, gern mit einem Coaching. Erst wenn die Anträge gestellt sind, meldest du dein Gewerbe an und startest.

  1. 1

    Gespräch im Jobcenter

    Vorhaben vorstellen, Coaching ansprechen und die Gründung als Ziel im Kooperationsplan festhalten lassen.
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    Plan ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan mit realistischen Zahlen, am besten mit Begleitung.
  3. 3

    Tragfähigkeit klären

    Fragen, ob das Jobcenter selbst prüft oder eine Stellungnahme von außen erwartet.
  4. 4

    Anträge stellen

    Einstiegsgeld vor dem Start, Darlehen oder Zuschuss für Ausstattung vor dem Kauf.
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    Anmelden und starten

    Gewerbe anmelden, innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben und die Anlage EKS einreichen.

Alle Wege aus Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld im Überblick: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

Aus meiner Praxis

Viele rechnen im Finanzplan nur die Betriebskosten. Was oft fehlt, sind Miete, Krankenversicherung und Rücklagen fürs eigene Leben. Erst mit dieser Summe sieht man, wie viel Umsatz wirklich nötig ist.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Beziehst du nur Grundsicherungsgeld, ist das Jobcenter dein Ansprechpartner, nicht die Agentur für Arbeit. Statt des Gründungszuschusses kommt dann Einstiegsgeld infrage, ergänzt um ein Darlehen oder im Einzelfall einen Zuschuss bis 5.000 Euro für nötige Ausstattung nach § 16c SGB II.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Selbstständig mit Jobcenter

Bekomme ich als Aufstocker mit Arbeitslosengeld den Gründungszuschuss?

Beziehst du Arbeitslosengeld I und zusätzlich Grundsicherungsgeld, ist für deine berufliche Eingliederung die Agentur für Arbeit zuständig. Dann kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Das Jobcenter erbringt in diesem Fall in der Regel keine eigenen Eingliederungsleistungen wie Einstiegsgeld.

Muss ich das Darlehen vom Jobcenter zurückzahlen?

Ja, ein Darlehen zahlst du zurück. Die Tilgung beginnt laut Weisung meist erst nach einer Anlaufphase oder wenn du kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst. Die Raten und Bedingungen stehen in deinem Bescheid, ein Zuschuss muss dagegen nicht zurückgezahlt werden.

Kann das Jobcenter verlangen, dass ich die Selbstständigkeit aufgebe?

Nein. Seit dem 1. Juli 2026 prüft das Jobcenter spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs, ob es dich auf eine Anstellung verweisen kann. Fällt die Prognose schlecht aus, musst du dich um eine zumutbare Beschäftigung bemühen. Die Aufgabe der Selbstständigkeit kann es laut Weisung nicht anordnen, nur empfehlen. Gute Zahlen und ein ehrlicher Plan sind dein bester Schutz.

Wie viel darf ich als Selbstständiger mit Grundsicherungsgeld verdienen?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Dein Gewinn wird angerechnet, nachdem die Freibeträge abgezogen sind: 100 Euro bleiben frei, darüber jeweils ein Teil. Verdienst du so viel, dass du kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst, endet der Bezug.

Muss ich mein Gewerbe anmelden, bevor ich Förderung beantrage?

Nein, umgekehrt. Einstiegsgeld beantragst du vor dem Start, ein Darlehen oder einen Zuschuss für Ausstattung vor dem Kauf. Wer zuerst anmeldet oder einkauft, riskiert die Förderung.

Kann ich Einstiegsgeld und ein Darlehen für Ausstattung kombinieren?

Ja, das ist möglich. Die Weisung der Bundesagentur nennt ausdrücklich, dass Einstiegsgeld parallel zu Leistungen für Sachgüter gezahlt werden kann. Über beides entscheidet dein Jobcenter getrennt und nach Ermessen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst mit dem Jobcenter in die Selbstständigkeit starten?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.