GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen – die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen vor deiner Gründung. Sie bestimmt deine Haftung, deine Steuerlast und deinen bürokratischen Aufwand.

Über 90 Prozent aller Neugründungen in Deutschland fallen in eine dieser vier Kategorien. Hier sind die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.


Die Wahl der Rechtsform ist keine Entscheidung für die Ewigkeit, aber ein späterer Wechsel ist mit Notarkosten und steuerlichen Hürden verbunden. Stelle dir diese drei Leitfragen:
Gründest du allein oder im Team?
Allein: Einzelunternehmen, UG oder GmbH. Im Team: GbR, UG oder GmbH.
Wie hoch ist dein finanzielles Risiko?
Geringes Risiko (z. B. IT-Berater): Einzelunternehmen reicht oft. Hohes Risiko (Maschinen, Produkte): UG oder GmbH schützen dein Privatvermögen.
Wie viel Startkapital hast du?
Unter 12.500 €: GmbH scheidet aus. Wähle zwischen Einzelunternehmen/GbR (volle Haftung) oder UG (beschränkte Haftung, Rücklagepflicht).
Rechtsform und Gründungszuschuss
Wenn du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle. Bei einer GbR oder GmbH musst du der Agentur für Arbeit nachweisen, dass du mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile hältst – sonst gilt die Gründung nicht als hauptberuflich selbstständig.
Lass dich nicht von komplexen juristischen Begriffen abschrecken. Im Rahmen unseres AVGS Gründercoachings analysieren wir gemeinsam dein Geschäftsmodell, klären alle Haftungsfragen und bereiten dich optimal auf die Gründung vor – zu 100 % gefördert durch die Agentur für Arbeit.

Ja, ein Rechtsformwechsel ist grundsätzlich immer möglich. Viele Gründer starten als Einzelunternehmer oder GbR und wandeln das Unternehmen später bei steigenden Umsätzen in eine GmbH um. Dieser Vorgang erfordert jedoch einen Notar und steuerliche Beratung.
Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten) üben eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit aus. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer. Alle anderen Tätigkeiten gelten als Gewerbe und erfordern eine Gewerbeanmeldung.
Ja. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (UG oder GmbH) erfordert zwingend die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung zum Handelsregister. Beim Einzelunternehmen oder der GbR ist kein Notar notwendig.
Die Haftungsbeschränkung gilt für normale geschäftliche Schulden. Ausnahmen bestehen bei grob fahrlässigem Handeln als Geschäftsführer, nicht abgeführten Steuern oder Insolvenzverschleppung – dann greift die sogenannte Geschäftsführerhaftung.