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Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Kosten & Unterlagen
Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten Gründer der offizielle Startschuss in die Selbstständigkeit. Wer gut vorbereitet ist, hat den Gewerbeschein oft schon nach wenigen Minuten in der Hand – oder im digitalen Postfach.

Gewerbe anmelden in 4 einfachen Schritten
Wenn du diese vier Schritte befolgst, kann nichts schiefgehen.
Zuständiges Amt finden
Zuständig ist das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der dein Unternehmen seinen Sitz haben wird. Informiere dich auf der Website deiner Kommune über Öffnungszeiten und Terminvereinbarung.
Formular GewA 1 ausfüllen
Das Herzstück der Anmeldung. Lade es vorab auf der Website deiner Gemeinde herunter. Beschreibe deine Tätigkeit so präzise wie nötig, aber so offen wie möglich – damit du bei kleinen Erweiterungen keine Ummeldung brauchst.
Anmeldung einreichen & Gebühr bezahlen
Mit Formular und Ausweis zum Gewerbeamt. Der Sachbearbeiter prüft deine Unterlagen und trägt dein Gewerbe ein. Die Gebühr beträgt je nach Kommune 20-60 Euro. Du erhältst sofort deinen Gewerbeschein.
Post vom Finanzamt abwarten
Das Gewerbeamt informiert automatisch IHK/HWK, Berufsgenossenschaft und Finanzamt. Das Finanzamt schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - erst danach erhältst du deine Steuernummer.
Welche Unterlagen brauchst du für das Gewerbeamt?
Für die meisten Standard-Gründungen ist der Papierkram sehr überschaubar. Für bestimmte Branchen sind jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich.
Basis-Unterlagen (alle Gründer)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (inkl. Meldebescheinigung)
- Ausgefülltes Formular GewA 1
Zusätzlich bei Gesellschaften (GmbH, UG, OHG)
- Auszug aus dem Handelsregister oder notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (bei GmbH, UG, OHG etc.)
Erlaubnispflichtige Branchen
- Handwerk: Meisterbrief + Eintragung in die Handwerksrolle
- Gastronomie: Gesundheitszeugnis + ggf. Gaststättenerlaubnis
- Makler / Finanzanlagenvermittler: Führungszeugnis + Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Gewerbe online anmelden – geht das?
Eine bundesweit einheitliche Online-Gewerbeanmeldung gibt es in Deutschland noch nicht. Allerdings bieten immer mehr Bundesländer und Kommunen digitale Portale an.
NRW, Berlin, München
Komplett digital über das Wirtschafts-Service-Portal oder das städtische Online-Portal – Formular ausfüllen, Ausweis hochladen, Gebühr per PayPal/Kreditkarte bezahlen.
Gewerbeschein als PDF
Bei Online-Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein bequem als PDF oder per Post – kein Amtsbesuch nötig.
Wichtig: Gründungszuschuss-Reihenfolge
Wenn du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, melde das Gewerbe erst an, nachdem du grünes Licht von der Arbeitsagentur hast. Sonst wird der Antrag abgelehnt.
Starte perfekt vorbereitet in deine Selbstständigkeit
Die Gewerbeanmeldung ist kein Hexenwerk – aber es gibt viele Details, die Gründer häufig übersehen: die richtige Tätigkeitsbeschreibung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die korrekte Reihenfolge beim Gründungszuschuss.
Im Rahmen unseres AVGS Gründercoachings begleiten wir dich Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess – vom Businessplan bis zum Behördengang. Die Kosten werden zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.
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Häufig gestellte Fragen
Wann genau muss ich mein Gewerbe anmelden?
Das Gesetz schreibt vor, dass das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit angemeldet werden muss. Bevor du deinen Laden eröffnest, deinen Onlineshop live schaltest oder die erste Rechnung schreibst, musst du den Gewerbeschein besitzen.
Was passiert, wenn ich die Gewerbeanmeldung vergesse?
Wenn du gewerblich tätig bist, ohne dies angemeldet zu haben, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das Gewerbeamt kann ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängen. Zudem wird das Finanzamt Steuernachzahlungen fordern.
Muss ich als Kleingewerbetreibender ein Gewerbe anmelden?
Ja. Der Begriff Kleingewerbe befreit dich nicht von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Auch wenn du nur geringe Umsätze erwartest, musst du den offiziellen Weg über das Gewerbeamt gehen.
Kann ich mein Gewerbe auch wieder abmelden?
Selbstverständlich. Wenn du deine selbstständige Tätigkeit aufgibst, musst du dein Gewerbe beim zuständigen Amt wieder abmelden (Formular GewA 3). Die Abmeldung ist in den meisten Gemeinden kostenlos.