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Einstiegsgeld beantragen: Höhe, Voraussetzungen & Antrag
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du willst raus aus dem Leistungsbezug und dein eigenes Geld verdienen. Ich helfe dir, den Antrag beim Jobcenter überzeugend vorzubereiten.
- Angst vor einer Ablehnung? Ein durchdachter Businessplan zeigt dem Jobcenter, dass dein Vorhaben trägt.
- Kein Startkapital? Für nötige Ausstattung sind Darlehen, im Einzelfall Zuschüsse bis 5.000 Euro möglich.
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Kurz gesagt
Einstiegsgeld ist ein Zuschuss des Jobcenters nach § 16b SGB II für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich selbstständig machen oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen. Es wird zusätzlich gezahlt, nicht angerechnet und höchstens 24 Monate gewährt. Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest, der Grundbetrag liegt bei höchstens der Hälfte des Regelbedarfs. Den Antrag stellst du online oder im Jobcenter, immer vor dem Start.
Für wen
Für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen. So heißt das frühere Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026.
Höhe
Grundbetrag bis zur Hälfte des Regelbedarfs, dazu mögliche Zuschläge. Festgelegt im Einzelfall.
Dauer
Höchstens 24 Monate, solange du die geförderte Tätigkeit ausübst.
Ermessen
Kein Rechtsanspruch. Das Jobcenter entscheidet, ob es fördert.
Was ist Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld ist ein Zuschuss des Jobcenters nach § 16b SGB II. Das bedeutet: Machst du dich aus dem Grundsicherungsgeld heraus selbstständig oder nimmst eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf, kann das Jobcenter dir zusätzlich Geld zahlen, um den Weg aus dem Leistungsbezug zu erleichtern. Es wird nicht angerechnet. Einen Anspruch darauf hast du nicht, das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.
| Seit 1. Juli 2026 | Was das für dich heißt |
|---|---|
| Bürgergeld heißt Grundsicherungsgeld | Einstiegsgeld gibt es weiterhin nach § 16b SGB II. Bestehende Bescheide und Formulare bleiben gültig. |
| Neue Finanzierung im Jobcenter | Jobcenter dürfen Einstiegsgeld teilweise aus Mitteln der Grundsicherung bezahlen. Ob sie das nutzen, entscheiden sie selbst. |
| Prognose bis zu 24 Monate | Die Weisung der Bundesagentur nennt bis zu 24 Monate als Rahmen, in dem du voraussichtlich ohne Grundsicherungsgeld auskommen solltest. |
Quellen: Fachliche Weisungen § 16b SGB II der Bundesagentur für Arbeit (Stand 03.09.2026), BMAS. Stand Oktober 2026.
Für eine Gründung ist Einstiegsgeld das Gegenstück zum Gründungszuschuss, den nur bekommt, wer Arbeitslosengeld I bezieht.

Wer bekommt Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld bekommt, wer Grundsicherungsgeld bezieht, erwerbsfähig ist und eine Arbeit von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnimmt, als hauptberufliche Selbstständigkeit oder als sozialversicherungspflichtige Stelle. Das Jobcenter prüft, ob das Einstiegsgeld dafür nötig ist und ob du so voraussichtlich ohne Grundsicherungsgeld auskommst. Bei einer Gründung verlangt es einen Businessplan und oft eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
| Voraussetzung | Selbstständigkeit | Anstellung |
|---|---|---|
| Leistungsbezug | Grundsicherungsgeld, erwerbsfähig | Grundsicherungsgeld, erwerbsfähig |
| Umfang | hauptberuflich, mindestens 15 Stunden pro Woche | sozialversicherungspflichtig, mindestens 15 Stunden pro Woche, kein Minijob |
| Nachweis | Businessplan, Finanzplan, Lebenslauf, oft Stellungnahme zur Tragfähigkeit | zum Beispiel Arbeitsvertrag |
| Prüfung | persönliche und fachliche Eignung, Tragfähigkeit | Erforderlichkeit für deine Eingliederung |
| Antrag | vor Beginn der Selbstständigkeit | vor Arbeitsbeginn |
Grundlage: § 16b SGB II, Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand 03.09.2026).
Was in eine Tragfähigkeitsbescheinigung gehört und wie du sie bekommst, steht unter Tragfähigkeitsbescheinigung.
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Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Den Rahmen gibt die Einstiegsgeld-Verordnung vor: ein Grundbetrag von höchstens der Hälfte des Regelbedarfs, dazu Zuschläge bei langer Arbeitslosigkeit und für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Insgesamt darf das Einstiegsgeld den Regelbedarf nicht übersteigen. Gezahlt wird es monatlich im Voraus, höchstens 24 Monate.
| Bestandteil | Rahmen laut Verordnung | Rechenbeispiel bei 563 € Regelbedarf |
|---|---|---|
| Grundbetrag | höchstens 50 % des Regelbedarfs | bis 281,50 € |
| Zuschlag Arbeitslosigkeit | 20 %, wenn du mindestens zwei Jahre arbeitslos warst | 112,60 € |
| Zuschlag Bedarfsgemeinschaft | 10 % je weiterer Person | 56,30 € je Person |
| Obergrenze | insgesamt höchstens der Regelbedarf | 563 € |
Quellen: § 16b SGB II, § 1 Einstiegsgeld-Verordnung, Regelbedarf für Alleinstehende 2026 (unverändert seit 2024). Rechenbeispiel, kein zugesagter Betrag.
Gut zu wissen
Deinen möglichen Rahmen kannst du mit dem Einstiegsgeld-Rechner durchspielen.
Wie viel darfst du mit Einstiegsgeld verdienen?
Für das Einstiegsgeld selbst gibt es keine feste Verdienstgrenze. Es wird nicht angerechnet, dein Einkommen aus Arbeit dagegen schon. Davon bleiben Freibeträge übrig, der Rest mindert dein Grundsicherungsgeld. Verdienst du so viel, dass du kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst, kann das Jobcenter das Einstiegsgeld trotzdem weiterzahlen.
| Teil deines Erwerbseinkommens | Davon bleibt anrechnungsfrei |
|---|---|
| bis 100 € | 100 % (Grundfreibetrag) |
| über 100 € bis 520 € | 20 % |
| über 520 € bis 1.000 € | 30 % |
| über 1.000 € bis 1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €) | 10 % |
| Beispiel: 1.000 € im Monat | 328 € frei, 672 € werden angerechnet |
Grundlage: § 11b Abs. 2 und 3 SGB II, Stand Oktober 2026. Die Reform zum 1. Juli 2026 hat die Freibeträge bisher nicht geändert.
Als Selbstständiger zählt dein Gewinn, also Betriebseinnahmen minus notwendige Betriebsausgaben. Du schätzt ihn vorab in der Anlage EKS. Nach dem Bewilligungszeitraum, in der Regel sechs Monate, gibst du die tatsächlichen Zahlen an. Dann rechnet das Jobcenter ab und zahlt nach oder fordert zurück.
Wie stellst du den Antrag auf Einstiegsgeld?
Sprich zuerst mit deiner Integrationsfachkraft im Jobcenter über dein Vorhaben. Danach erstellst du Businessplan und Finanzplan und holst, wenn das Jobcenter es verlangt, eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit ein. Den Antrag stellst du online über dein Benutzerkonto oder im Jobcenter. Stell ihn, bevor du startest, denn rückwirkend wird Einstiegsgeld in der Regel nicht gezahlt.
- 1
Gespräch im Jobcenter
Vorhaben vorstellen und klären, welche Unterlagen dein Jobcenter erwartet. - 2
Businessplan und Finanzplan
Konzept, Kunden, Preise und Zahlen für drei Jahre. Eine Anleitung steht unter Businessplan erstellen, worauf das Jobcenter achtet, unter Businessplan fürs Jobcenter. - 3
Tragfähigkeit belegen
Prüft das Jobcenter die Tragfähigkeit nicht selbst, brauchst du eine Stellungnahme, etwa von einer Bank oder Kammer. Frag vorher, was dein Jobcenter erwartet. - 4
Antrag stellen
Online über dein Benutzerkonto oder im Jobcenter. Unterlagen kannst du mitbringen oder nachreichen. - 5
Bescheid und Start
Erst nach dem Antrag starten. Dann Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.

Gibt es den Antrag auf Einstiegsgeld als PDF?
Ein bundesweit einheitliches PDF bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zum Einstiegsgeld nicht an. Sie verweist auf den Online-Antrag über dein Benutzerkonto und auf das Gespräch im Jobcenter. Manche Jobcenter haben eigene Vordrucke. Wichtiger als das Formular sind deine Unterlagen, denn nach ihnen entscheidet die Fachkraft.
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| Lebenslauf mit Nachweisen | zeigt deine fachliche und persönliche Eignung |
| Businessplan | beschreibt Angebot, Kunden, Markt und Vorgehen |
| Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan | zeigt, was du brauchst und woher das Geld kommt |
| Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre | zeigt, ob du davon leben kannst |
| Stellungnahme zur Tragfähigkeit | bestätigt die Tragfähigkeit von außen, wenn das Jobcenter sie verlangt |
| Zulassungen, falls nötig | etwa Meisterbrief oder Erlaubnis |
Unterlagenliste nach Bundesagentur für Arbeit, Seite „Einstiegsgeld für Selbstständigkeit“, Stand Oktober 2026.
Achtung
Was unterscheidet Einstiegsgeld vom Gründungszuschuss?
Der wichtigste Unterschied ist, welche Leistung du beziehst. Einstiegsgeld zahlt das Jobcenter bei Grundsicherungsgeld, den Gründungszuschuss die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosengeld I. Beide sind Ermessensleistungen und setzen eine hauptberufliche Gründung voraus. Einstiegsgeld gibt es außerdem für die Aufnahme einer Anstellung, den Gründungszuschuss nur für die Selbstständigkeit.
| Einstiegsgeld | Gründungszuschuss | |
|---|---|---|
| Für wen | Bezieher von Grundsicherungsgeld | Bezieher von Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch |
| Rechtsgrundlage | § 16b SGB II | § 93 SGB III |
| Zuständig | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Höhe | im Einzelfall, Rahmen nach Verordnung | 6 Monate ALG I plus 300 €, danach auf Antrag 9 Monate 300 € |
| Dauer | höchstens 24 Monate | bis zu 15 Monate in zwei Phasen |
| Auch für Anstellung | ja | nein |
Mehr zur Förderung bei Arbeitslosengeld I unter Gründungszuschuss.
Welche Hilfen gibt es zusätzlich zum Einstiegsgeld?
Das Jobcenter kann dir nach § 16c SGB II Sachgüter fördern, die du für deine Selbstständigkeit brauchst. In der Regel gibt es ein Darlehen, Zuschüsse nur im Einzelfall und höchstens 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass deine Gründung voraussichtlich tragfähig ist. Vor dem Start kann ein AVGS-Gründungscoaching helfen, nach dem Start ist geförderte Beratung möglich.
Sachgüter
Coaching vor dem Start
Beratung nach dem Start
Wie du den Gutschein für das Coaching bekommst, steht unter AVGS beantragen. Alle Hilfen des Jobcenters für Gründer im Überblick zeigt Selbstständig mit Jobcenter.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditBeziehst du Grundsicherungsgeld und kein Arbeitslosengeld I, ist das Einstiegsgeld dein Weg statt des Gründungszuschusses. Zusätzlich kann das Jobcenter nach § 16c SGB II notwendige Sachgüter fördern, in der Regel mit einem Darlehen, im Einzelfall mit einem Zuschuss bis höchstens 5.000 Euro.
Einen Überblick über alle Wege bei Agentur und Jobcenter gibt Gründercoaching über die Agentur für Arbeit.
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- 1
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In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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- 4
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Häufige Fragen: Einstiegsgeld beantragen
Gibt es Einstiegsgeld auch für eine Anstellung?
Ja. Einstiegsgeld ist auch möglich, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche aufnimmst. Minijobs werden nicht gefördert. Dann brauchst du keinen Businessplan, sondern zum Beispiel den Arbeitsvertrag. Auch hier entscheidet das Jobcenter nach Ermessen.
Wird das Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Nein. Das Einstiegsgeld zählt nicht als Einkommen und wird nicht auf dein Grundsicherungsgeld angerechnet. Einkommen aus deiner Selbstständigkeit wird dagegen nach den üblichen Regeln berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich kein Grundsicherungsgeld mehr brauche?
Das Gesetz erlaubt, das Einstiegsgeld auch dann weiterzuzahlen, wenn deine Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit wegfällt. Ob und wie lange, entscheidet das Jobcenter. Melde Änderungen bei deinem Einkommen immer sofort.
Kann ich Einstiegsgeld für eine nebenberufliche Gründung bekommen?
Nein. Für die Förderung einer Gründung musst du hauptberuflich selbstständig sein und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ein kleiner Nebenverdienst neben dem Leistungsbezug wird nicht über Einstiegsgeld gefördert.
Wie erhöhe ich meine Chancen auf Bewilligung?
Sprich früh mit deiner Integrationsfachkraft und reiche vollständige Unterlagen ein. Begründe Umsätze mit Preisen, Kundenzahl und Auslastung und rechne Krankenversicherung, Steuern und Rücklagen ein. Erste Kundengespräche oder Absichtserklärungen zeigen, dass dein Plan auf festem Boden steht.
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein, es ist ein Zuschuss. Voraussetzung ist, dass deine Angaben stimmen und du Änderungen meldest, zum Beispiel wenn du die Selbstständigkeit aufgibst. Sonst kann das Jobcenter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Frag nach den Gründen und prüfe, ob du deinen Businessplan nachbessern kannst. Gegen den Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Ein neuer, besser begründeter Antrag ist ebenfalls möglich.
Kann ich Einstiegsgeld mit einem AVGS-Coaching verbinden?
Ja, das passt gut zusammen. Das Coaching hilft dir vor dem Antrag bei Businessplan und Finanzplan, das Einstiegsgeld unterstützt dich nach dem Start. Den Gutschein stellt ebenfalls das Jobcenter aus.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.