Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst du professionelles 1:1-Coaching – für die Karriere oder den Sprung in die Selbstständigkeit. Die Kosten übernimmt zu 100 % die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Hinter der Abkürzung AVGS verbirgt sich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Es handelt sich dabei um ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das nach § 45 SGB III geregelt ist. Ziel dieses Gutscheins ist es, Arbeitsuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Ein AVGS Coaching ist ein individuelles Beratungs- und Trainingsprogramm, das durch diesen Gutschein finanziert wird. Im Gegensatz zu standardisierten Gruppenkursen handelt es sich in der Regel um ein 1-zu-1-Coaching. Das bedeutet, dass ein zertifizierter Coach ganz gezielt auf deine persönliche Situation, deine Stärken und Ziele eingeht.
MAT 1 – Heranführung an den Arbeitsmarkt
Jobcoaching, Karriereberatung, Bewerbungstraining und berufliche Neuorientierung.
MAT 4 – Heranführung an die Selbstständigkeit
Das AVGS Gründercoaching mit Businessplan, Finanzplanung und Gründungsstrategie.
Der AVGS für Coaching- und Trainingsmaßnahmen (MAT) ist nach § 45 Abs. 4 SGB III eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf einen AVGS für Coaching – die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Wichtige Ausnahme: ALG-I-Beziehende, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt wurden, haben nach § 45 Abs. 7 SGB III einen Rechtsanspruch – allerdings ausschließlich auf den AVGS für die private Arbeitsvermittlung (MPAV), nicht für Coaching-Maßnahmen.
Typischerweise wird ein AVGS für Coaching bewilligt für:
Tipp: Bereite dich gut auf das Gespräch beim Amt vor. Argumentiere schlüssig, warum ein AVGS Coaching deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen wird. Je konkreter dein Plan, desto höher die Bewilligungschancen.
Die Inhalte sind so individuell wie du selbst. Da es sich um ein Einzelcoaching handelt, wird der Ablauf genau auf deine Bedürfnisse zugeschnitten.
Der Weg zu deinem geförderten Coaching ist unkompliziert – du musst nur die offiziellen Abläufe einhalten.
Sprich mit deinem Arbeitsvermittler und beantrage den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Du brauchst lediglich den Wunsch, dich selbstständig zu machen.
In 10 Minuten klären wir gemeinsam, ob deine Idee Potenzial hat und ob du Anspruch auf ein kostenfreies Coaching hast – unverbindlich und ehrlich.
Wir arbeiten gemeinsam an deinem Businessplan, deiner Positionierung, Finanzplanung und allem, was du für eine erfolgreiche Gründung brauchst.
Mit einem tragfähigen Konzept und klarer Strategie startest du selbstbewusst in die Selbstständigkeit.

Ein AVGS kann nur bei einem Träger eingelöst werden, der nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für die jeweilige Maßnahme zugelassen ist. Die Zulassung liegt beim Träger – nicht beim einzelnen Coach.
Das Coaching bei FoundingFits wird über unseren Kooperationspartner Erfolgspfad abgewickelt, der als AZAV-zugelassener Bildungsträger die Maßnahme gegenüber der Agentur für Arbeit abrechnet. Du löst deinen AVGS also bei Erfolgspfad ein und wirst persönlich von Maximilian Rothenberger gecoacht.
Das Coaching bei FoundingFits
Alles Wichtige über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Sicher dir jetzt dein 100 % gefördertes AVGS Coaching. Wir prüfen gemeinsam deine Fördermöglichkeiten und finden den passenden Coach für deine Ziele – egal ob neuer Job oder eigene Firma.
Individuelles 1:1-Coaching für angehende Selbstständige – Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung & Strategie.
So beantragst du deinen AVGS bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – mit Checkliste.
Alles über professionelles Existenzgründercoaching – Inhalte, Ablauf und Förderung.
100 % kostenfrei mit AVGS – bundesweit per Video-Call, ohne Anreise.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.