Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld:Regeln, Freibetrag & Meldung

Du willst deine Idee schon testen, während du Arbeitslosengeld beziehst. Mit den richtigen Regeln geht das, ohne deinen Anspruch zu gefährden.

  • Angst, das Arbeitslosengeld zu verlieren? Unter 15 Wochenstunden bleibst du arbeitslos und behältst deinen Anspruch.
  • Unsicher, was angerechnet wird? 30 Prozent Pauschale und 165 Euro Freibetrag gehen vorher ab.
  • Später ganz gründen? Dann beantragst du rechtzeitig den Gründungszuschuss, bevor du ausweitest.
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Frau im Strickpullover arbeitet abends in ihrer Küche am Laptop, daneben eine Tasse und ein aufgeschlagenes Notizbuch, im Hintergrund eine Lichterkette

Kurz gesagt

Ein Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld I ist erlaubt, wenn alle Tätigkeiten zusammen weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen und du es vorher bei der Agentur für Arbeit meldest. Von den Einnahmen werden 30 Prozent Betriebsausgaben pauschal abgezogen, danach bleiben 165 Euro im Monat frei. Der Rest wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Hattest du die Tätigkeit schon vorher, kann ein höherer Freibetrag gelten.

Unter 15 Stunden

Alle Tätigkeiten zusammen müssen unter 15 Stunden pro Woche bleiben, sonst endet die Arbeitslosigkeit.

165 Euro frei

Vom Einkommen nach 30 Prozent Betriebsausgaben-Pauschale bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei.

Vorher melden

Die Tätigkeit meldest du der Agentur für Arbeit vor dem Start, die Einnahmen danach jeden Monat.

Weg zum Zuschuss

Willst du hauptberuflich gründen, brauchst du beim Start noch mindestens 150 Tage Restanspruch.

15-Stunden-Grenze

Darf ich arbeitslos sein und ein Nebengewerbe haben?

Ja. Eine selbstständige Tätigkeit schließt die Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn sie weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst. So steht es in § 138 Abs. 3 SGB III. Die Stunden aller Tätigkeiten werden zusammengerechnet, also auch ein Minijob. Gelegentliche kurze Abweichungen schaden nicht. Wer regelmäßig darüber liegt, ist nicht mehr arbeitslos.

Umfang pro WocheFolge für dein Arbeitslosengeld
unter 15 StundenDu bleibst arbeitslos. Das Einkommen wird oberhalb des Freibetrags angerechnet.
gelegentlich kurz darüberbleibt in der Regel unberücksichtigt, wenn es eine Ausnahme von geringer Dauer ist
regelmäßig 15 Stunden oder mehrDie Arbeitslosigkeit endet. Du meldest dich ab, das Arbeitslosengeld entfällt.
hauptberufliche Gründung geplantGründungszuschuss vor dem Start beantragen, dann ausweiten

Grundlage: § 138 Abs. 3 SGB III und Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2026.

Gut zu wissen

Zur Arbeitszeit zählt nicht nur die Zeit beim Kunden. Rechne auch Angebote, Buchhaltung, Einkauf und Fahrten ehrlich mit ein. Wie die Agentur deine Stunden einschätzt, klärst du am besten vorab mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Was für Minijob und Selbstständigkeit nebeneinander sonst gilt, steht unter Selbstständig und Minijob.

Anrechnung

Wie viel darf ich mit Arbeitslosengeld nebenbei verdienen?

Verdienen darfst du so viel du willst, angerechnet wird aber alles über dem Freibetrag. Bei Selbstständigen zieht die Agentur von den Betriebseinnahmen pauschal 30 Prozent als Betriebsausgaben ab, oder deine höheren tatsächlichen Ausgaben. Danach kommen Steuern, Sozialversicherung und 165 Euro Freibetrag weg. Der Rest mindert dein Arbeitslosengeld im selben Monat.

Betriebseinnahmen im Monatnach 30 % Pauschaledavon freiwird angerechnet
200 €140 €140 €0 €
400 €280 €165 €115 €
600 €420 €165 €255 €
1.000 €700 €165 €535 €

Vereinfachte Beispiele nach § 155 Abs. 1 SGB III ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Stand Oktober 2026. Mit höheren nachgewiesenen Ausgaben fällt die Anrechnung niedriger aus.

Angerechnet wird im Kalendermonat, in dem du die Tätigkeit ausübst. Den vollen Freibetrag bekommst du auch, wenn du in einem Monat nur einige Tage Arbeitslosengeld beziehst. Mindert die Anrechnung dein Arbeitslosengeld auf null, hebt die Agentur die Bewilligung für diesen Zeitraum auf.

Hand schreibt Zahlen in ein Notizbuch, daneben Taschenrechner, Laptop mit Tabelle, eine Tasse Kaffee und eine blaue Mappe
Bestandsschutz

Was gilt, wenn ich die Nebentätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit hatte?

Dann kann ein höherer Freibetrag gelten. Hast du in den letzten 18 Monaten vor Entstehung deines Anspruchs mindestens zwölf Monate lang neben deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nebenher gearbeitet, bleibt dein durchschnittliches Monatseinkommen der letzten zwölf Monate vor Entstehung des Anspruchs anrechnungsfrei. Mindestens sind es auch hier 165 Euro. Grundlage ist § 155 Abs. 2 SGB III.

  • Zeitraum: die letzten 18 Monate vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Dauer: mindestens zwölf Monate Nebentätigkeit, auch mehrere nacheinander
  • Bedingung: neben einem Versicherungspflichtverhältnis, also etwa neben deinem Job
  • Freibetrag: Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor Entstehung des Anspruchs, mindestens 165 Euro

15 Stunden gelten trotzdem

Der Bestandsschutz erhöht nur den Freibetrag. Die Grenze von unter 15 Wochenstunden gilt auch für eine Tätigkeit, die du schon lange nebenher ausübst. Halte Belege über dein bisheriges Einkommen bereit, etwa Steuerbescheide oder deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Meldepflicht

Wann und wie muss ich das Nebengewerbe der Agentur melden?

Melde die Tätigkeit vor dem Start, spätestens am Tag, an dem du anfängst. Das geht online über die eServices der Agentur für Arbeit oder bei deiner Vermittlungsfachkraft. Danach gibst du deine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig mit dem Vordruck der Agentur an. Wer zu spät meldet, riskiert seine Arbeitslosmeldung und Rückforderungen.

  1. 1

    Agentur informieren

    Art der Tätigkeit, geplante Stunden und Starttermin vorab mitteilen.
  2. 2

    Anmelden

    Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an, eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt. Wie das geht, steht unter Gewerbe anmelden.
  3. 3

    Finanzamt

    Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  4. 4

    Einnahmen nachweisen

    Einnahmen, Ausgaben und Stunden für jeden Monat aufschreiben und der Agentur auf ihrem Vordruck mitteilen.

Nicht gemeldet

Nimmst du eine selbstständige Tätigkeit auf, ohne sie unverzüglich mitzuteilen, erlischt die Wirkung deiner Arbeitslosmeldung (§ 141 SGB III). Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld fordert die Agentur zurück, und es kann ein Bußgeld drohen.
Grundsicherungsgeld

Was gilt beim Grundsicherungsgeld statt beim Arbeitslosengeld?

Beim Grundsicherungsgeld gibt es keine Grenze von 15 Stunden. Dein Gewinn wird dort nach den Freibeträgen des § 11b SGB II angerechnet: 100 Euro bleiben frei, darüber gestaffelt 20, 30 und 10 Prozent. Dein Einkommen gibst du dem Jobcenter mit der Anlage EKS an. Zuständig ist das Jobcenter, nicht die Agentur.

PunktArbeitslosengeld IGrundsicherungsgeld
ZuständigAgentur für ArbeitJobcenter
Stundengrenzeunter 15 Stunden pro Wochekeine
Freibetrag165 Euro, bei Bestandsschutz mehr100 Euro, darüber gestaffelt 20 %, 30 % und 10 %
NachweisVordruck der AgenturAnlage EKS
Förderung für die GründungGründungszuschussEinstiegsgeld

Grundlage: §§ 138, 155 SGB III und § 11b SGB II, Stand Oktober 2026. Die Freibeträge im SGB II sind durch die Umstellung auf das Grundsicherungsgeld unverändert.

Wie Gründen mit dem Jobcenter funktioniert, steht unter Selbstständig mit Jobcenter.

Frau mit Brille schreibt am Schreibtisch in Unterlagen, daneben Taschenrechner, Laptop und zwei beschriftete Ordner
Übergang

Kann ich aus dem Nebengewerbe heraus den Gründungszuschuss bekommen?

Ja. Eine Nebentätigkeit kann zur hauptberuflichen Selbstständigkeit werden, und dafür kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, dann ausweiten. Beim Start musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Jeder Monat, den du abwartest, verbraucht davon etwa 30 Tage.

  • Restanspruch früh bei der Agentur erfragen und den Starttermin rückwärts planen.
  • Businessplan und Finanzplan erstellen. Worauf es ankommt, steht unter Businessplan für den Gründungszuschuss.
  • Erste Zahlen aus dem Nebengewerbe nutzen: Echte Umsätze machen deine Planung glaubwürdiger.
  • Den Antrag vor der Ausweitung auf 15 Stunden oder mehr stellen.

Gut zu wissen

Führst du deine Nebentätigkeit in die Hauptselbstständigkeit über, richtet sich der Gründungszuschuss laut Fachlicher Weisung der Bundesagentur nach deinem Arbeitslosengeld ohne die Minderung durch das Nebeneinkommen. Voraussetzungen und Höhe stehen unter Gründungszuschuss.
Typische Fehler

Welche Fehler kosten Arbeitslose mit Nebengewerbe Geld?

Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Nebengewerbe selbst, sondern durch fehlende Meldungen und schlechte Planung. Wer zu spät meldet, Stunden unterschätzt oder ohne Antrag hauptberuflich startet, verliert schnell Arbeitslosengeld oder die Chance auf den Gründungszuschuss. Mit einer kurzen Liste vermeidest du die häufigsten Stolperfallen.

  • Gewerbe anmelden, ohne die Agentur vorher zu informieren
  • nur die Stunden beim Kunden zählen und Büroarbeit vergessen
  • Einnahmen nicht monatlich aufschreiben und Belege nicht aufheben
  • die Tätigkeit auf 15 Stunden oder mehr ausweiten, bevor der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt ist
  • so lange abwarten, bis der Restanspruch unter 150 Tage fällt

Aus meiner Praxis

Beim Gründungszuschuss entscheidet die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld beziehst, dann gründen. Wer zu früh das Gewerbe anmeldet, riskiert den Anspruch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Solange du arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen, auch wenn du nebenher schon kleine Umsätze machst. Wie Coaching und Zuschuss zusammenpassen, steht unter AVGS und Gründungszuschuss.

Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit findest du in der Übersicht Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld

Zählt beim Arbeitslosengeld der Umsatz oder der Gewinn?

Angerechnet wird nicht der Umsatz, sondern das Einkommen. Von deinen Betriebseinnahmen werden pauschal 30 Prozent als Betriebsausgaben abgezogen, oder deine tatsächlichen Ausgaben, wenn sie höher sind und du sie nachweist. Danach kommen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und der Freibetrag von 165 Euro weg.

Was passiert, wenn ich in einer Woche mehr als 15 Stunden arbeite?

Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben laut Gesetz unberücksichtigt. Arbeitest du regelmäßig 15 Stunden oder mehr, bist du nicht mehr arbeitslos und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt für diese Zeit. Melde Änderungen deshalb sofort, statt auf eine Ausnahme zu hoffen.

Habe ich mit Minijob und Nebengewerbe zweimal 165 Euro frei?

Nein. Die Arbeitszeiten aller Tätigkeiten werden zusammengerechnet und müssen zusammen unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Der Freibetrag von 165 Euro gilt für dein Nebeneinkommen im Monat insgesamt, nicht pro Tätigkeit.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch, wenn ich arbeitslos bin?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer und hat mit dem Arbeitslosengeld nichts zu tun. Für die Anrechnung bei der Agentur zählt dein Einkommen nach den Regeln des § 155 SGB III, egal ob du Umsatzsteuer ausweist oder nicht.

Bekomme ich mit Nebengewerbe trotzdem einen AVGS für ein Gründungscoaching?

Das ist möglich. Mit einer Nebentätigkeit unter 15 Stunden bleibst du arbeitslos gemeldet, und die Agentur kann einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Muss ich das Nebengewerbe abmelden, wenn ich wieder einen Job finde?

Nein. Du kannst es neben einer neuen Anstellung weiterführen, wenn dein Arbeitsvertrag das erlaubt. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, ob die Tätigkeit mit deinem Job in Konkurrenz steht. Bei der Agentur meldest du dich ohnehin ab, sobald du die Stelle antrittst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst aus deinem Nebengewerbe mehr machen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.