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Freie Berufe nach § 18 EStG

Freiberuflich anmelden: Ablauf, Finanzamt & Voraussetzungen

Kein Gewerbeamt, keine Gewerbesteuer, weniger Bürokratie. Erfahre, wer als Freiberufler gilt, wie du dich korrekt beim Finanzamt anmeldest und welche weiteren Meldepflichten du beachten musst.

Kein Gewerbeamt notwendig
Keine Gewerbesteuer
Einfache EÜR statt Bilanz
Freiberufler meldet sich beim Finanzamt an – FoundingFits Gründungscoaching
§ 18 EStG

Wer gilt als Freiberufler?

Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, entscheidet nicht du selbst, sondern das Finanzamt auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Die Grundlage bildet § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der die sogenannten Katalogberufe definiert.

Neben den explizit genannten Katalogberufen erkennt das Finanzamt auch katalogähnliche Berufe an – Tätigkeiten, die in Ausbildung und Berufsbild einem Katalogberuf nahekommen, wie IT-Berater, Coaches oder Fotografen.

Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten

Rechts- & Steuerberatung

Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer

Naturwiss.-technische Berufe

Architekten, Ingenieure, Informatiker, Chemiker

Sprachliche & künstlerische Berufe

Journalisten, Dolmetscher, Designer, Musiker, Fotografen

Freiberuflerin prüft Unterlagen für die Finanzamtanmeldung
Unternehmer vergleicht Freiberufler- und Kleinunternehmer-Status
Wichtige Unterscheidung

Freiberufler vs. Kleinunternehmer

Diese beiden Begriffe werden in der Praxis oft verwechselt – dabei beschreiben sie völlig unterschiedliche Sachverhalte. Du kannst problemlos beides gleichzeitig sein.

Bezieht sich auf

Freiberufler

Art der Tätigkeit (§ 18 EStG)

Kleinunternehmer

Umsatzhöhe (§ 19 UStG)

Gewerbesteuer

Freiberufler

Keine Gewerbesteuer

Kleinunternehmer

Abhängig von Rechtsform

Umsatzsteuer

Freiberufler

Regulär (19 % / 7 %)

Kleinunternehmer

Keine USt. auf Rechnungen

Umsatzgrenze

Freiberufler

Keine Grenze

Kleinunternehmer

Max. 22.000 € Vorjahr / 50.000 € laufendes Jahr

Kombination möglich?

Freiberufler

Ja – beide Status gleichzeitig möglich

Kleinunternehmer

Ja – z. B. freiberuflicher Designer als Kleinunternehmer

Je nach Berufsgruppe

Weitere Meldepflichten für Freiberufler

Auch wenn die Anmeldung beim Finanzamt der zentrale Schritt ist, gibt es je nach Berufsgruppe weitere Institutionen, bei denen du dich als Freiberufler melden musst.

🏛️

Künstlersozialkasse (KSK)

Für Künstler und Publizisten (Grafiker, Autoren, Musiker): Du zahlst nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die andere Hälfte übernehmen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe.

🦺

Berufsgenossenschaft

Innerhalb einer Woche nach Tätigkeitsbeginn melden. Für viele Freiberufler freiwillig, für Heil- und Pflegeberufe Pflicht. Die BG prüft nach deiner Meldung, ob Versicherungspflicht besteht.

⚖️

Standeskammern

Ärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater und Architekten müssen sich zwingend bei ihrer jeweiligen Standeskammer registrieren (z. B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer).

Wichtig: Reihenfolge beim Gründungszuschuss

Stelle den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur, bevor du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt übermittelst. Danach gilt die Arbeitslosigkeit als beendet.

Gründungscoaching für Freiberufler bei FoundingFits
Schritt für Schritt

So meldest du dich freiberuflich an

Von der Tätigkeitsprüfung bis zur Steuernummer – der komplette Ablauf in 6 Schritten.

1

Tätigkeit prüfen

Prüfe, ob deine geplante Tätigkeit als Katalogberuf oder katalogähnlicher Beruf nach § 18 EStG anerkannt wird. Im Zweifel: verbindliche Auskunft beim Finanzamt oder Steuerberater einholen.

2

ELSTER-Konto einrichten

Registriere dich auf elster.de. Du benötigst ein Konto, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln zu können.

3

Fragebogen ausfüllen

Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig aus. Angaben zu Person, Tätigkeit und voraussichtlichen Einnahmen im Gründungsjahr sind Pflicht.

4

Fragebogen übermitteln

Sende den Fragebogen spätestens vier Wochen nach Tätigkeitsbeginn elektronisch via ELSTER an dein zuständiges Finanzamt.

5

Steuernummer abwarten

Das Finanzamt prüft deinen Antrag und sendet dir innerhalb von 2–6 Wochen deine Steuernummer per Post zu. Erst dann darfst du rechtsgültige Rechnungen schreiben.

6

Weitere Meldungen

Je nach Berufsgruppe: KSK anmelden (Künstler/Publizisten), Berufsgenossenschaft informieren und ggf. Standeskammer registrieren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

100% kostenlos mit AVGS

Unsicher, ob deine Tätigkeit als freiberuflich gilt?

Im Rahmen unseres AVGS Gründercoachings helfen wir dir, den Fragebogen korrekt auszufüllen und prüfen, ob du alle Voraussetzungen für Fördermittel erfüllst. Die Kosten werden zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.