Gründen in der Elternzeit: Selbstständig mit Elterngeld

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026

Du willst Zeit mit deinem Kind und eine berufliche Zukunft, die zu deiner Familie passt. Beides geht, wenn Elterngeld und Stunden sauber geplant sind.

  • Zu wenig Zeit mit Baby? Erlaubt sind bis 32 Stunden, oft reichen wenige feste Stunden.
  • Angst ums Elterngeld? Der Mindestbetrag bleibt, wenn du die Stundengrenze einhältst.
  • Arbeitgeber dagegen? Ablehnen kann er nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
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Vater mit Baby auf dem Schoß arbeitet am Küchentisch am Laptop, daneben Unterlagen und Spielzeug

Kurz gesagt

In der Elternzeit darfst du dich selbstständig machen und bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Bist du angestellt, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Wer schon selbstständig ist, hat keine Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn, bekommt aber Elterngeld, solange er höchstens 32 Stunden arbeitet. Grundlage ist dann meist der Gewinn im Kalenderjahr vor der Geburt. Gewinne während des Bezugs werden angerechnet, der Mindestbetrag bleibt.

32 Stunden

Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, für Geburten ab dem 1. September 2021.

Zustimmung

Dein Arbeitgeber muss zustimmen. Ablehnen kann er nur binnen vier Wochen und schriftlich.

Elterngeld für Selbstständige

Auch Selbstständige bekommen Elterngeld. Grundlage ist meist der Gewinn im Kalenderjahr vor der Geburt.

Zuverdienst

Gewinne während des Bezugs werden angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro, bei ElterngeldPlus 150 Euro, bleibt.

Rechtliche Grundlagen

Darfst du dich in der Elternzeit selbstständig machen?

Ja, das ist ausdrücklich erlaubt. Für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren sind, darfst du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten, egal ob angestellt oder selbstständig. Bist du noch angestellt, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Er kann nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

  • Arbeitgeber schriftlich über Art und Umfang der Tätigkeit informieren und um Zustimmung bitten.
  • Arbeitszeit dokumentieren, damit du die 32 Stunden im Monatsdurchschnitt belegen kannst.
  • Keine Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
  • Die Regeln gelten für Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit gleichermaßen.

Wie du dein Vorhaben anmeldest und versteuerst, steht unter Nebenberuflich selbstständig.

Selbstständige

Gibt es Elternzeit für Selbstständige?

Nein. Elternzeit ist ein Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber. Als Selbstständiger planst du deine Auszeit selbst. Elterngeld bekommst du trotzdem, wenn du dein Kind selbst betreust und im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeitest. Wer angestellt ist und nebenbei gründet, hat beides: Elternzeit im Job und Elterngeld.

Deine LageElternzeitElterngeldDarauf achten
Angestellt, Gründung in der Elternzeitja, beim Arbeitgeber beantragtjaZustimmung des Arbeitgebers, höchstens 32 Wochenstunden insgesamt
Angestellt mit NebengewerbejajaElterngeld wird meist nach dem Kalenderjahr vor der Geburt berechnet
Hauptberuflich selbstständignein, Auszeit selbst organisierenjahöchstens 32 Wochenstunden, Gewinn im Bezug wird angerechnet

Stand Oktober 2026, für Kinder ab dem 1. September 2021 geboren.

  • Kunden früh informieren und klären, wer in der Zeit Anfragen beantwortet.
  • Laufende Kosten wie Miete, Versicherungen und Krankenkasse weiter einplanen.
  • Arbeitszeit dokumentieren, damit du die 32 Stunden belegen kannst.

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Elterngeld

Bekommen Selbstständige Elterngeld und wie wird es berechnet?

Ja. Selbstständige bekommen in der Regel 65 bis 67 Prozent ihres wegfallenden Nettoeinkommens, beim Basiselterngeld mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Grundlage ist der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist dem Kalenderjahr davor. Steuern und Sozialabgaben zieht die Elterngeldstelle pauschal ab.

PunktAngestellteSelbstständige
Zeitraumzwölf Monate vor der GeburtKalenderjahr vor der Geburt, bei abweichendem Wirtschaftsjahr der steuerliche Veranlagungszeitraum
NachweisLohnabrechnungenEinkommensteuerbescheid, falls er fehlt Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz
AbzügeSteuern und Sozialabgaben pauschalSteuern und Sozialabgaben pauschal, kann vom echten Netto abweichen
Gehalt und Gewinn zugleichfür das Gehalt ebenfalls das Kalenderjahr vor der GeburtGewinne werden addiert, Verluste einer Einkunftsart mit null angesetzt

Quelle: familienportal.de, Stand Oktober 2026. Für Kinder ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei mehr als 175.000 € zu versteuerndem Einkommen der Eltern.

Gut zu wissen

Liegt dein Steuerbescheid bei der Antragstellung noch nicht vor, kannst du den Gewinn anders glaubhaft machen. Die Elterngeldstelle zahlt dann zunächst vorläufig.
Paar sitzt am Küchentisch und geht gemeinsam Unterlagen in einem Ordner durch, daneben ein Laptop mit Diagrammen
Zuverdienst

Wie wirkt sich dein Gewinn während des Bezugs auf das Elterngeld aus?

Verdienst du während des Bezugs dazu, sinkt das Elterngeld, weil nur der Unterschied zum Einkommen vor der Geburt ersetzt wird. Der Mindestbetrag bleibt. Von deinen Einnahmen zieht die Elterngeldstelle pauschal 25 Prozent als Betriebsausgaben ab, auf Antrag die tatsächlichen. Weil dein Gewinn vorab nur geschätzt wird, zahlt sie zunächst vorläufig.

VarianteBesonderheitFür Gründer
Basiselterngeldmindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monatsinkt spürbar, wenn du viel dazuverdienst
ElterngeldPlushalber Betrag, doppelt so langebei Teilzeit-Einkommen oft günstiger
Partnerschaftsbonuszwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteilbeide Eltern arbeiten parallel 24 bis 32 Wochenstunden

Die genaue Berechnung übernimmt die Elterngeldstelle deines Landes.

Das gilt auch für ein Kleingewerbe. Schon kleine Gewinne werden angerechnet, deshalb lohnt sich eine vorsichtige Schätzung.

Gewinn realistisch schätzen

Nach dem Bezug weist du deinen tatsächlichen Gewinn nach. War er höher als geschätzt, musst du zu viel gezahltes Elterngeld zurückzahlen. Plane lieber vorsichtig.
Zeitpunkt

Warum zählt der Zeitpunkt deiner Gründung?

Hattest du vor der Geburt neben deinem Gehalt auch Einkünfte aus Selbstständigkeit, giltst du beim Elterngeld in der Regel als selbstständig. Dann zählt nicht mehr dein Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt, sondern das letzte Kalenderjahr davor. Das kann das Elterngeld senken, besonders bei einem weiteren Kind.

Gründung nach der Geburt

Für dieses Kind bleibt dein Gehalt der letzten zwölf Monate die Grundlage. Der Gewinn wird nur während des Bezugs angerechnet.

Gründung vor der Geburt

Schon kleine Nebeneinkünfte können den Bemessungszeitraum auf das Kalenderjahr vor der Geburt verschieben.

Gut zu wissen

Lag dein Gewinn aus einer kleinen Nebentätigkeit im Kalenderjahr vor der Geburt und im Geburtsjahr bis zur Geburt jeweils im Schnitt unter 35 Euro im Monat und hattest du daneben ein Gehalt, kannst du beantragen, dass die zwölf Monate vor der Geburt zählen. Lass dir das vorab von der Elterngeldstelle bestätigen.
Absicherung

Was gilt bei Krankenversicherung und Steuern?

Bist du gesetzlich pflichtversichert, bleibst du während der Elternzeit in der Regel beitragsfrei versichert. Ob die Selbstständigkeit daran etwas ändert, prüft deine Krankenkasse. Informiere sie deshalb vor dem Start. Steuerlich meldest du dich wie jeder Gründer an. Das Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.

Krankenkasse

Tätigkeit vorher melden. Die Kasse prüft, ob sie neben- oder hauptberuflich ist und ob Beiträge anfallen.

Finanzamt

Gewerbe anmelden oder freiberuflich melden, dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER. Ablauf unter Gewerbe anmelden.

Mutterschutz für Selbstständige: Was gilt 2026?

Die Schutzfristen von sechs Wochen vor und in der Regel acht Wochen nach der Geburt regelt das Mutterschutzgesetz für Beschäftigte. Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz. Geld bekommst du in dieser Zeit nur, wenn du vorher entsprechend versichert bist.

Deine KrankenversicherungLeistung in den SchutzfristenVoraussetzung
gesetzlich mit KrankengeldMutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, bei der Wahlerklärung 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, beim Wahltarif laut Satzung der KasseKrankengeld per Wahlerklärung oder Wahltarif rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist vereinbart; die Wahlerklärung wirkt frühestens ab dem Folgemonat, ab 2027 ohne Erklärung binnen 14 Tagen nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft erst nach drei Monaten Wartezeit
gesetzlich ohne Krankengeldkein Mutterschaftsgeld der Kasse–
privat mit KrankentagegeldKrankentagegeld auch in den Schutzfristen, Höhe laut VertragKrankentagegeld vereinbart, Wartezeiten beachten

Quellen: familienportal.de, existenzgruendungsportal.de, Stand Oktober 2026. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.

Gesetz angekündigt, aber noch nicht in Kraft

Einen Mutterschutz für Selbstständige hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 angekündigt. Stand Oktober 2026 gibt es dafür noch kein Gesetz und keinen Gesetzentwurf. Familienministerin Prien hat einen Entwurf für 2026 angekündigt, im bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Elterngeldreform ist der Mutterschutz für Selbstständige aber nicht enthalten. Wer als Selbstständige ein Kind plant, sollte das Krankengeld deshalb früh wählen. Wie das geht, steht unter Krankenversicherung für Selbstständige.
Planung

Wie bereitest du die Gründung mit wenig Zeit vor?

Mit einem klaren Plan und festen Zeitfenstern. In der Elternzeit sind Stunden knapp und schwer planbar, deshalb hilft ein schlanker Businessplan mit wenigen, messbaren Zielen. Teste dein Angebot früh mit echten Kunden. Rechne im Finanzplan auch durch, was nach dem Ende des Elterngelds passiert.

  1. 1

    Idee und Zielgruppe

    Was bietest du an, wem, und warum gerade du?
  2. 2

    Zustimmung einholen

    Arbeitgeber schriftlich informieren, Antwort abwarten.
  3. 3

    Zahlen klären

    Elterngeld, Gewinn und Krankenversicherung durchrechnen.
  4. 4

    Anmelden

    Gewerbe oder freiberuflich, dann Finanzamt per ELSTER.
  5. 5

    Testen

    Erste Kunden gewinnen, Preise prüfen, Zeitaufwand messen.

Eine Anleitung findest du unter Businessplan erstellen.

Selbstständig als Mutter: in Teilzeit gründen

Manche Mütter gründen bewusst in Teilzeit, um Arbeit und Familie selbst zu gestalten. Für Väter gelten dieselben Regeln. Entscheidend ist, dass Angebot, Preise und Betreuung zu den Stunden passen, die du wirklich hast.

  • Teilzeit ehrlich planen: Rechne Umsatz und Preise für deine tatsächlich verfügbaren Stunden, nicht für eine volle Woche.
  • Betreuung früh klären: Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Melde den Bedarf früh bei deiner Kommune an.
  • Grundschule: Ab August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für die erste Klasse und wächst bis 2029 auf alle Grundschulklassen an.
  • Betreuungskosten absetzen: Seit 2025 zählen 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben, für Kinder unter 14 Jahren in deinem Haushalt. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.
  • Puffer einbauen: Lege Kundentermine in feste Betreuungszeiten und plane Ausfalltage ein, wenn dein Kind krank ist.
Frau im Blazer macht sich am Schreibtisch Notizen, vor ihr Laptop und ausgedruckte Diagramme
Nach der Elternzeit

Wie geht es nach der Elternzeit weiter?

Du hast im Wesentlichen drei Wege: zurück in den Job und nebenbei weitermachen, in Teilzeit zurückkehren oder ganz in die Selbstständigkeit wechseln. Wer kündigt, um sich mit Gründungszuschuss selbstständig zu machen, muss die Reihenfolge genau planen. Bei einer eigenen Kündigung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

WegVorteilDarauf achten
Zurück in Vollzeit, nebenbei gründensicheres GehaltZeit und Zustimmung des Arbeitgebers
Teilzeit plus SelbstständigkeitEinkommen und FreiraumKrankenkasse prüft Haupt- oder Nebenberuflichkeit
Kündigen und hauptberuflich gründenvolle Konzentration aufs eigene GeschäftSperrzeit, Gründungszuschuss nur mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Mehr zu Förderwegen für Mütter steht unter Frauen gründen. Alle Schritte zur Gründung findest du unter Selbstständig machen.

Aus meiner Praxis

Die beste Absicherung sind erste Kunden vor dem offiziellen Start. Ein paar Gespräche mit möglichen Kunden sagen mehr über dein Angebot als jede Marktanalyse aus dem Internet.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Das Elterngeld ist keine Gründungsförderung, kann aber den Start abfedern. Für den Gründungszuschuss brauchst du nach der Elternzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch. Zeiten der Kindererziehung bis zum dritten Geburtstag zählen dabei in der Regel als Versicherungszeit, wenn du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Kündigst du selbst, verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit. Solange sie läuft, wird kein Gründungszuschuss gezahlt, und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich. Lass dich dazu vor der Kündigung bei der Agentur für Arbeit beraten.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Gründen in der Elternzeit

Muss mein Arbeitgeber der Gründung in der Elternzeit zustimmen?

Ja, wenn du noch angestellt bist. Eine selbstständige Tätigkeit in der Elternzeit braucht seine Zustimmung. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Darf ich in der Elternzeit mehr als 32 Stunden arbeiten?

Nein. Bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren sind, liegt die Grenze bei 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Wer mehr arbeitet, gefährdet Elternzeit und Elterngeld. Führe deshalb einen einfachen Stundennachweis.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich gut verdiene?

Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren sind, entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern im Jahr vor der Geburt über 175.000 Euro liegt. Das gilt für Paare und Alleinerziehende. Unterhalb dieser Grenze hängt die Höhe vom bisherigen Einkommen ab.

Muss ich zu viel gezahltes Elterngeld zurückzahlen?

Das kann passieren. Erwartest du Einkommen während des Bezugs, zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig. Nach dem Bezug weist du deinen tatsächlichen Gewinn nach. War er höher als angegeben, fordert die Stelle den Unterschied zurück.

Ist die Elternzeit ein guter Zeitpunkt für eine Gründung?

Für viele ist sie ein guter Zeitpunkt zum Testen, weil das Elterngeld einen Teil des Einkommens absichert und der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Die Zeit ist aber begrenzt und schwer planbar. Am besten passen Ideen, die du in festen, kurzen Blöcken voranbringen kannst.

Kann ich mich als Mutter in Teilzeit selbstständig machen?

Ja. Für die Selbstständigkeit selbst gibt es keine Mindeststundenzahl. Solange du Elterngeld beziehst, darfst du höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Danach entscheidest du selbst. Für Krankenkasse und Gründungszuschuss zählt aber, ob du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist. Kläre das vor dem Start.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich nebenbei ein Kleingewerbe habe?

Ja. Hattest du schon vor der Geburt ein Kleingewerbe neben deinem Gehalt, wird in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt zur Grundlage für beide Einkommen. Das kann den Betrag senken, wenn du in diesem Jahr weniger verdient hast. Lass dir das vor der Geburt von der Elterngeldstelle durchrechnen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst in der Elternzeit deine Gründung vorbereiten?

In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.