Steuern für Selbstständige: Steuersätze, Abgaben & Rücklagen

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026

Du willst dich auf deine Kunden konzentrieren, nicht auf Steuerbescheide. Mit Überblick und festen Rücklagen startest du ohne böse Überraschungen.

  • Angst vor Nachzahlungen? Mit einer festen Rücklage von jeder Rechnung bist du vorbereitet.
  • Keine Ahnung von Buchhaltung? Für den Anfang reicht meist eine saubere Einnahmenüberschussrechnung.
  • Steuerberater zu teuer? Viele starten ohne. Kosten für Beratung sind Betriebsausgaben.
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Kurz gesagt

Steuern für Selbstständige sind vor allem die Einkommensteuer auf den Gewinn, die Umsatzsteuer auf die Umsätze und bei einem Gewerbe die Gewerbesteuer oberhalb von 24.500 Euro Gewerbeertrag. 2026 bleiben 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen steuerfrei, danach steigt der Satz von 14 auf bis zu 45 Prozent. Lohnsteuer zahlst du nur für Angestellte. Als grober Richtwert gelten 25 bis 35 Prozent des Gewinns als Rücklage.

Einkommensteuer

Auf deinen Gewinn. 2026 bleiben 12.348 Euro steuerfrei, danach steigt der Satz von 14 auf bis zu 45 Prozent.

Umsatzsteuer

Meist 19 oder 7 Prozent auf deine Rechnungen, abzüglich der Vorsteuer aus deinen Einkäufen.

Gewerbesteuer

Nur für Gewerbetreibende. Einzelunternehmer haben 24.500 Euro Freibetrag und eine Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Abgaben und Rücklagen

Krankenversicherung zahlst du allein. Leg von Anfang an einen festen Teil jedes Gewinns zurück.

Überblick

Welche Steuern zahlst du als Selbstständiger?

Welche Steuern anfallen, hängt von Tätigkeit, Rechtsform und Umsatz ab. Einkommensteuer zahlt jeder Einzelunternehmer auf seinen Gewinn. Umsatzsteuer berechnest du auf deine Leistungen, außer du bist Kleinunternehmer. Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende. Dazu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag bei hohen Einkommen und Lohnsteuer, sobald du Mitarbeiter hast.

SteuerFreiberuflerGewerbe (Einzelunternehmen)GmbH / UG
Einkommensteuerja, auf den Gewinnja, auf den Gewinnnur Gesellschafter auf Gehalt und Ausschüttungen
Körperschaftsteuerneinneinja, 15 % plus Solidaritätszuschlag
Gewerbesteuerneinja, über 24.500 € Freibetragja, ohne Freibetrag
Umsatzsteuerja, außer Kleinunternehmerja, außer Kleinunternehmerja, außer Kleinunternehmer
Lohnsteuersobald du Mitarbeiter hastsobald du Mitarbeiter hastfür alle Gehälter, auch des Geschäftsführers

Stand Oktober 2026. Für die Körperschaftsteuer ist eine schrittweise Senkung ab 2028 beschlossen.

Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, klärt Freiberufler oder Gewerbe. Welche Rechtsform steuerlich zu dir passt, zeigt Rechtsform wählen.

Steuersätze

Welche Steuersätze gelten für Selbstständige?

Für Selbstständige gelten dieselben Steuersätze wie für alle anderen, nur zahlst du sie selbst an das Finanzamt. Die Einkommensteuer steigt 2026 progressiv von 14 auf bis zu 45 Prozent. Die Umsatzsteuer beträgt meist 19 oder 7 Prozent. Die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen gegebenenfalls dazu.

SteuerSatz 2026Worauf
Einkommensteuer0 % bis 12.348 €, dann 14 % bis 42 %, ab 277.826 € 45 %zu versteuerndes Einkommen (Werte für Ledige)
Umsatzsteuer19 % regulär, 7 % ermäßigtNettobetrag deiner Rechnungen
Gewerbesteuer3,5 % Messzahl mal Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %)Gewerbeertrag, bei Einzelunternehmen über 24.500 €
Solidaritätszuschlag5,5 %Einkommensteuer, erst über 20.350 € Steuer (Ledige)
Kirchensteuer8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %Einkommensteuer, nur für Kirchenmitglieder
Körperschaftsteuer15 %Gewinn einer GmbH oder UG

Stand Oktober 2026. Einkommensteuer nach § 32a EStG; bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.

Zu versteuerndes Einkommen 2026Grenzsteuersatz
bis 12.348 €0 % (Grundfreibetrag)
12.349 € bis 69.878 €14 % bis 42 %, ansteigend
69.879 € bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Der Grenzsteuersatz gilt nur für jeden zusätzlichen Euro. Dein durchschnittlicher Satz liegt deutlich darunter.

Selbstständige Hufschmiedin beschlägt auf einem Reiterhof ein Pferd, Thema Steuersätze für Selbstständige

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Berechnung

Wie berechnest du deine Steuern als Selbstständiger?

Grundlage ist dein Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Davon ziehst du private Abzüge wie Vorsorgeaufwendungen ab und erhältst das zu versteuernde Einkommen. Darauf wendest du den Einkommensteuertarif an. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer rechnest du getrennt. Die Beispiele zeigen, wie viel Einkommensteuer 2026 bei Ledigen anfällt und wie hoch der Durchschnittssatz ist.

  1. 1

    Gewinn ermitteln

    Einnahmen minus Betriebsausgaben, meist mit der Einnahmenüberschussrechnung.
  2. 2

    Abzüge berücksichtigen

    Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge mindern als Vorsorgeaufwendungen zum Teil dein zu versteuerndes Einkommen.
  3. 3

    Tarif anwenden

    Auf das zu versteuernde Einkommen gilt der progressive Einkommensteuertarif.
  4. 4

    Gewerbe- und Umsatzsteuer getrennt

    Gewerbesteuer rechnest du über den Gewerbeertrag, die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten.
Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuer 2026Durchschnittssatz
20.000 €1.570 €rund 8 %
30.000 €4.217 €rund 14 %
40.000 €7.209 €rund 18 %
60.000 €14.233 €rund 24 %
80.000 €22.464 €rund 28 %

Grundtarif für Ledige nach § 32a EStG 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.

Häufige Betriebsausgaben

Laptop und Software, Büromiete, Telefon und Internet, Fahrtkosten, Fortbildung, Fachliteratur, Steuerberatung, betriebliche Versicherungen, Kontoführung.

Mit Besonderheiten

Bewirtung von Geschäftspartnern zu 70 Prozent. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sofort absetzbar. Homeoffice ohne eigenes Arbeitszimmer mit 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Belege ordnest du am einfachsten von Anfang an digital, zum Beispiel mit einer Buchhaltungssoftware.

Hände berechnen mit Taschenrechner und Belegstapeln den Gewinn als Grundlage für die Steuer
Umsatzsteuer

Wie funktionieren Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Du schlägst auf deine Rechnungen in der Regel 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer auf und führst sie an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst, ziehst du als Vorsteuer ab. Überwiesen wird nur die Differenz. Die Umsatzsteuer ist für dich also ein durchlaufender Posten und kein Einkommen.

Umsatzsteuer im VorjahrVoranmeldung
über 9.000 €monatlich
2.000 € bis 9.000 €vierteljährlich
bis 2.000 €Befreiung möglich, dann nur Jahreserklärung
Neugründung (Regel gilt bis Ende 2026)im Gründungsjahr nach der voraussichtlichen Steuer, im Folgejahr nach der auf ein Jahr umgerechneten Steuer des Gründungsjahres

§ 18 UStG, Stand Oktober 2026. Die Voranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Bleibt dein Umsatz unter den Grenzen, kannst du als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer arbeiten, verlierst dann aber den Vorsteuerabzug. Grenzen, Rechnungshinweis und Verzicht erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung. Ob du darunter bleibst, zeigt dir der Kleinunternehmer-Check per Ampel.

Steuersätze, Vorsteuer und Reverse Charge im Detail erklärt Umsatzsteuer für Selbstständige, Fristen und Ablauf der Meldung die Seite Umsatzsteuervoranmeldung.

Gewerbesteuer

Wann zahlst du Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer zahlst du nur mit einem Gewerbe, nicht als Freiberufler. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Darüber gilt: Ertrag mal 3,5 Prozent ergibt den Messbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert. Als Einzelunternehmer wird dir ein Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.

  • Gewerbeertrag 60.000 Euro minus Freibetrag 24.500 Euro ergibt 35.500 Euro.
  • 35.500 Euro mal 3,5 Prozent ergibt einen Messbetrag von 1.242,50 Euro.
  • Messbetrag mal Hebesatz 400 Prozent ergibt 4.970 Euro Gewerbesteuer.
  • Auf die Einkommensteuer angerechnet wird bis zum 4-fachen Messbetrag, hier also bis zu 4.970 Euro.

Vereinfacht ist hier der Gewerbeertrag gleich dem Gewinn. Hinzurechnungen und Kürzungen bleiben außen vor. Die Anrechnung ist außerdem auf die Einkommensteuer begrenzt, die auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt.

Lohnsteuer

Zahlst du als Selbstständiger Lohnsteuer?

Für dich selbst nicht. Lohnsteuer ist die Form, in der Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer zahlen. Als Selbstständiger zahlst du Einkommensteuer über Vorauszahlungen und die jährliche Steuererklärung. Lohnsteuer wird erst ein Thema, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Dann behältst du sie vom Gehalt ein, meldest sie über ELSTER an und führst sie ab.

Lohnsteuer im VorjahrLohnsteuer-Anmeldung
über 5.000 €monatlich
über 1.080 € bis 5.000 €vierteljährlich
bis 1.080 €jährlich

§ 41a EStG, Stand Oktober 2026. Fällig am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.

Geschäftsführer einer GmbH

Bist du Geschäftsführer deiner eigenen GmbH oder UG, bekommst du in der Regel ein Gehalt. Darauf führt die Gesellschaft Lohnsteuer ab, auch wenn du sozialversicherungsrechtlich als selbstständig giltst.
Abgaben

Welche Abgaben zahlst du als Selbstständiger?

Neben Steuern zahlst du vor allem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, und zwar den vollen Beitrag allein. Je nach Tätigkeit kommen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Kammerbeiträge oder die Künstlersozialkasse dazu. Die Arbeitslosenversicherung kannst du unter Voraussetzungen freiwillig fortführen. Diese Abgaben gehören genauso in deine Kalkulation wie die Steuern.

AbgabeWerGut zu wissen (Stand 2026)
Kranken- und Pflegeversicherungallegesetzlich: Beitrag nach Einkommen, mindestens aus 1.318,33 € und höchstens aus 5.812,50 € im Monat; Mindestbeitrag grob 280 € im Monat, je nach Kasse
RentenversicherungPflicht z. B. für Lehrende, Dozenten, Hebammen, eingetragene Handwerkersonst freiwillig; Pflicht innerhalb von drei Monaten melden
Berufsgenossenschaftalle UnternehmenAnmeldung innerhalb einer Woche; ob du als Inhaber versichert bist, regelt die Satzung
IHK oder HandwerkskammerGewerbetreibendeohne Handelsregistereintrag beitragsfrei bis 5.200 € Gewerbeertrag; Gründer als Einzelperson mit Gewinn bis 25.000 € unter weiteren Voraussetzungen in den ersten zwei Jahren beitragsfrei, im dritten und vierten Jahr nur Grundbeitrag
Künstlersozialkasseselbstständige Künstler und Publizistenbei Versicherungspflicht zahlst du etwa die Hälfte der Beiträge
Arbeitslosenversicherungauf Antragnur unter Voraussetzungen und mit Antragsfrist nach dem Start

Quellen: hkk.de (Rechengrößen Krankenversicherung 2026), IHK Berlin und IHK Dortmund (Beitragsbefreiung für Existenzgründer).

Welche Versicherungen du darüber hinaus brauchst, hängt von deiner Tätigkeit ab.

Rücklagen und Fristen

Wie viel solltest du für Steuern zurücklegen?

Als grober Richtwert gelten 25 bis 35 Prozent des Gewinns, bei kleineren Gewinnen oft weniger. Die eingenommene Umsatzsteuer kommt komplett dazu, denn sie gehört dem Finanzamt. Ein eigenes Rücklagenkonto hilft, das Geld nicht versehentlich auszugeben. Wichtig sind außerdem die festen Termine für Vorauszahlungen, Voranmeldungen und die Steuererklärung.

Zahlung oder ErklärungTermin
Einkommensteuer-Vorauszahlung10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Gewerbesteuer-Vorauszahlung15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Umsatzsteuer-Voranmeldung10. des Folgemonats bzw. nach dem Quartal
Lohnsteuer-Anmeldung10. Tag nach dem Anmeldungszeitraum
Steuererklärung ohne Beraterin der Regel 31. Juli des Folgejahres

Stand Oktober 2026. Mit Steuerberater gelten längere Abgabefristen.

Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen nach deinen Angaben im Fragebogen fest. Mit dem ersten Steuerbescheid kann eine Nachzahlung kommen, oft zusammen mit höheren Vorauszahlungen. Ein Richtwert ersetzt keine eigene Rechnung: Den Durchschnittssatz aus der Tabelle oben plus Gewerbesteuer kannst du für deinen geplanten Gewinn selbst überschlagen. Formulare und Fristen der Jahreserklärung erklärt Steuererklärung für Selbstständige.

Verspätungszuschlag

Gibst du die Erklärung zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt in der Regel je angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer abzüglich deiner Vorauszahlungen, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.

Steuertipps für Existenzgründer

  • Rücklage ab dem ersten Euro: Die eingenommene Umsatzsteuer und einen festen Anteil für die Einkommensteuer legst du direkt auf ein eigenes Konto.
  • Vorauszahlungen realistisch schätzen: Das Finanzamt richtet sie nach dem Gewinn, den du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angibst. Läuft es schlechter als geplant, kannst du eine Herabsetzung beantragen. Läuft es besser, erhöhe die Rücklage, sonst kommt die Nachzahlung auf einen Schlag.
  • Kosten vor der Gründung sammeln: Beratung, Ausstattung oder Website vor dem Start sind in der Regel vorweggenommene Betriebsausgaben. Ein Verlust im ersten Jahr lässt sich meist mit anderen Einkünften verrechnen. Was alles zählt, zeigt Betriebsausgaben absetzen.
  • Fristen eintragen: Fragebogen innerhalb eines Monats nach dem Start, dann die Termine aus der Tabelle oben fest im Kalender.
  • Kleinunternehmer-Wahl prüfen: Meist triffst du die Entscheidung schon im Fragebogen. Ein Verzicht bindet dich fünf Jahre, rechne deshalb Vorsteuer und Aufwand vorher durch.
  • Beratung gezielt nutzen: Ein Gespräch vor dem Fragebogen klärt Rechtsform, Gewinnschätzung und Umsatzsteuer. Wann sich das lohnt, steht unter Steuerberater für Existenzgründer.
Junger selbstständiger Gärtner plant in der Pause seine Rücklagen für Steuern und Fristen

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Der Gründungszuschuss ist nach Angaben des Existenzgründungsportals des Bundeswirtschaftsministeriums steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Im Finanzplan führst du ihn deshalb getrennt vom betrieblichen Gewinn. Wie das aussieht, zeigt der Finanzplan.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Steuern für Selbstständige

Muss ich als Kleinunternehmer Steuern zahlen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du ganz normal, als Gewerbetreibender oberhalb des Freibetrags auch Gewerbesteuer.

Zahle ich als Selbstständiger Solidaritätszuschlag?

Für die meisten nicht mehr. 2026 fällt er für Ledige erst an, wenn die Einkommensteuer über 20.350 Euro liegt, also ab rund 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. GmbH und UG zahlen ihn weiterhin auf die Körperschaftsteuer.

Welche Steuern zahlt eine GmbH oder UG?

Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Zusammen sind das je nach Hebesatz grob 30 Prozent. Schüttet sie Gewinne aus, zahlen die Gesellschafter darauf zusätzlich Steuern, in der Regel die Abgeltungsteuer.

Brauche ich als Selbstständiger einen Steuerberater?

Pflicht ist das nicht. Viele erledigen Fragebogen, Einnahmenüberschussrechnung und Erklärung am Anfang selbst, oft mit Buchhaltungssoftware. Sinnvoll wird Beratung bei Mitarbeitern, hohen Investitionen, einer GmbH oder Kunden im Ausland. Die Kosten sind Betriebsausgaben, und mit Berater verlängern sich die Abgabefristen.

Was passiert, wenn ich Steuern zu spät zahle?

Für verspätete Zahlungen berechnet das Finanzamt Säumniszuschläge von 1 Prozent der rückständigen Steuer je angefangenem Monat. Wenn du absehbar nicht zahlen kannst, sprich früh mit dem Finanzamt über Stundung oder Ratenzahlung.

Welche Steuern zahlen Freiberufler?

Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn und, außer als Kleinunternehmer, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen. Einige Leistungen wie ärztliche Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Gewerbesteuer fällt nicht an, solange die Tätigkeit rein freiberuflich bleibt und du nicht als GmbH oder UG auftrittst. Mit Angestellten kommt die Lohnsteuer dazu.

Kann ich meine Steuervorauszahlungen senken lassen?

Ja. Fällt dein Gewinn voraussichtlich deutlich niedriger aus als angenommen, beantragst du beim Finanzamt eine Herabsetzung und belegst sie mit einer aktuellen Gewinnermittlung oder Prognose. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen bis zum Ablauf des 15. Monats nach Jahresende anpassen. Festgesetzt werden sie nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr betragen.

Ändern sich die Steuern für Selbstständige 2027?

Das Bundeskabinett hat im September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, unter anderem mit einem höheren Grundfreibetrag. Bundestag und Bundesrat haben ihn im Oktober 2026 noch nicht verabschiedet. Für deine Planung 2026 gelten die Werte auf dieser Seite.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.