Bildungsunternehmen gründen: Modelle, Recht & Kosten

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du willst Wissen weitergeben und davon leben. Ich finde mit dir das passende Modell und baue dein Bildungsunternehmen Schritt für Schritt auf.

  • Keine pädagogische Ausbildung? Für private Kurse schreibt das Gesetz meist keine vor.
  • Unsicher bei Dozentenverträgen? Honorar oder Anstellung bespreche ich mit dir, bevor du Verträge schließt.
  • Wenig Startkapital? Mit Online-Kursen oder gemieteten Räumen startest du klein.
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Mann im Sakko steht in einem Schulungsraum mit Whiteboards, Bücherregal und Bildschirm

Kurz gesagt

Ein Bildungsunternehmen gründest du in den meisten Fällen ohne staatliche Genehmigung, solange du keine Schule im Sinne des Schulrechts betreibst. Entscheidend ist zuerst das Modell: Seminare, Akademie, Nachhilfe, Online-Kurse oder Schule. Danach klärst du Rechtsform und Steuern, die Beschäftigung von Dozenten und die Räume. Für Akademie, Nachhilfeinstitut und Privatschule gibt es eigene Leitfäden mit allen Details.

Modell zuerst

Seminare, Nachhilfe, Online-Kurse oder Schule: Davon hängen Genehmigung, Kosten und Steuern ab.

Genehmigung

Nur Schulen im Sinne des Schulrechts brauchen die Schulaufsicht. Private Kurse in der Regel nicht.

Dozenten

Honorarkräfte sind seit dem Herrenberg-Urteil ein Risiko. Eine Übergangsregel gilt bis Ende 2027.

Umsatzsteuer

Berufliche Bildung kann befreit sein, Freizeitkurse sind steuerpflichtig. Seit 2025 gelten neue Regeln.

Geschäftsmodell

Welche Art von Bildungsunternehmen passt zu dir?

Das hängt davon ab, wen du unterrichten willst und wie. Seminare für Erwachsene, Nachhilfe für Schüler, Online-Kurse und eine Privatschule unterscheiden sich stark bei Genehmigung, Kosten und Risiko. Leg dich zuerst auf ein Modell und eine Zielgruppe fest. Erweitern kannst du später, wenn das erste Angebot trägt.

ModellTypische KundenGenehmigungLeitfaden
Akademie, Seminare, TrainingsErwachsene, Firmenin der Regel keineAkademie gründen
NachhilfeinstitutSchüler und Elternin der Regel keineNachhilfeinstitut gründen
Online-Kurseüberregionalje nach Format Zulassung nach Fernunterrichtsschutzgesetzsiehe unten
PrivatschuleSchüler, SchulpflichtErsatzschule: Genehmigung der SchulaufsichtPrivatschule gründen

Die Regeln für Schulen setzen die Länder. Gewerbe- oder Finanzamtsanmeldung brauchst du in jedem Fall.

Unterrichtest du zunächst allein, ohne eigenes Institut, lohnt ein Blick auf freiberuflicher Dozent werden. Bist du Erzieherin oder Erzieher, findest du die passenden Wege unter Selbstständig als Erzieher.

Genehmigung

Brauchst du eine Genehmigung für ein Bildungsunternehmen?

In der Regel nicht. Private Seminare, Kurse und Nachhilfe meldest du beim Finanzamt und, wenn du gewerblich tätig bist, beim Gewerbeamt an. Eine Genehmigung der Schulaufsicht brauchst du erst für eine Ersatzschule, also eine Schule anstelle einer öffentlichen. Ergänzungsschulen werden meist angezeigt. Die Einzelheiten regeln die Schulgesetze der Länder.

  • Kurse, Seminare, Nachhilfe: keine Genehmigung, Anmeldung bei Finanzamt und gegebenenfalls Gewerbeamt.
  • Ergänzungsschule: in der Regel Anzeige bei der Schulbehörde.
  • Ersatzschule: Genehmigung der Schulaufsicht nach Landesrecht, mit Anforderungen an Lehrkräfte, Lehrziele und Finanzierung.
  • Angebote für Kinder mit Betreuung: je nach Konzept kann eine Erlaubnis des Jugendamts nötig sein. Frag dort vorab nach.
Dozenten

Kannst du Dozenten auf Honorarbasis beschäftigen?

Das ist seit dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 riskanter. Lehrkräfte, die fest in deinen Ablauf eingebunden sind, gelten danach schnell als Beschäftigte. Eine Übergangsregel in § 127 SGB IV schützt nach aktuellem Stand bis Ende 2027, wenn beide Seiten bei Vertragsschluss von Selbstständigkeit ausgingen und die Lehrkraft zustimmt.

Merkmalspricht eher für Selbstständigkeitspricht eher für Anstellung
Inhalte und MethodenDozent gestaltet selbstdu gibst Lehrplan und Ablauf vor
Zeiten und Ortfrei vereinbart, eigene Räume möglichfester Stundenplan in deinen Räumen
Organisationeigene Kunden, eigener AuftrittVertretungen, Konferenzen, Absprachen im Team
Unternehmerisches Risikoeigene Arbeitsmittel, mehrere Auftraggeberkein eigenes Risiko

Die Abwägung erfolgt im Einzelfall. Stand der Übergangsregel: Verlängerung bis 31.12.2027, vom Bundestag am 05.03.2026 beschlossen.

Nach der Übergangszeit

Plane schon jetzt, wie du nach 2027 aufgestellt sein willst. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung bringt Klarheit für einzelne Verträge. Selbstständige Lehrkräfte sind außerdem selbst oft rentenversicherungspflichtig.
Räume

Was musst du bei Schulungsräumen beachten?

Mietest du Räume für regelmäßigen Unterricht, prüfe vorher, ob die genehmigte Nutzung passt. Wird aus einem Büro oder Laden ein Schulungsraum, kann eine Nutzungsänderung beim Bauamt nötig sein. Dazu kommen Brandschutz, Fluchtwege und Toiletten passend zur Zahl der Teilnehmenden. Kläre das, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.

  • Beim Bauamt nachfragen, ob für Unterricht eine Nutzungsänderung nötig ist.
  • Im Mietvertrag den Nutzungszweck „Schulung und Unterricht“ festhalten.
  • Umbaukosten, Laufzeit und Verlängerungsoption vor der Unterschrift klären.
  • Für den Anfang gemietete Seminarräume oder Inhouse-Schulungen bei Firmen prüfen.
Steuern

Welche Steuern fallen bei einem Bildungsunternehmen an?

Unterrichtest du selbst, gilt das nach § 18 EStG oft als freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbesteuer. Mit vielen Dozenten, Produktverkauf oder als GmbH wird es gewerblich. Bei der Umsatzsteuer gilt seit 2025 eine neue Fassung von § 4 Nr. 21 UStG: Berufliche Bildung kann befreit sein, Freizeitkurse sind steuerpflichtig.

SituationEinkommensteuerUmsatzsteuer in der Regel
Du unterrichtest selbst, Kurse zur beruflichen Bildungfreiberuflichkann als Privatlehrer ohne Bescheinigung befreit sein
Institut mit vielen Dozentenmeist gewerblichje nach Kursart, für die Befreiung meist Bescheinigung der Landesbehörde
Hobby- und Freizeitkurseje nach Struktursteuerpflichtig
GmbH oder UGimmer gewerblichje nach Kursart

Die Einordnung im Einzelfall klärst du mit Steuerberatung und Finanzamt.

Eine Steuerbefreiung hat einen Haken: Auf deine Einkäufe kannst du dann keine Vorsteuer abziehen. Die Einzelheiten zu Freiberuflichkeit und Umsatzsteuer stehen im Leitfaden zur Akademie.

Online-Kurse

Was gilt, wenn du Kurse online anbietest?

Online sparst du Räume, musst aber das Fernunterrichtsschutzgesetz prüfen. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass es auch gegenüber Unternehmern gilt. Wird Wissen überwiegend räumlich getrennt vermittelt und kann der Lernerfolg überwacht werden, braucht der Kurs eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Sonst ist der Vertrag nichtig.

  • Live-Unterricht, Aufzeichnungen und Aufgaben mit Feedback genau beschreiben und vor dem Verkauf prüfen lassen.
  • Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung für Privatkunden bereitstellen.
  • Mit Kursplattform und Videotool Verträge zur Auftragsverarbeitung schließen.

Rückforderungen vermeiden

Fehlt eine nötige Zulassung, können Teilnehmende ihr Geld zurückfordern. Kläre das Format deshalb, bevor du die ersten Verträge abschließt.
Dozent unterrichtet live online, bei Onlinekursen ist das Fernunterrichtsschutzgesetz zu prüfen
Rechtsform

Welche Rechtsform passt zu deinem Bildungsunternehmen?

Allein startest du meist als Einzelunternehmen, schnell gegründet und ohne Mindestkapital. Mit Räumen, Personal und größeren Verträgen schützt eine GmbH oder UG dein Privatvermögen. Für gemeinnützige Bildungsarbeit gibt es die gGmbH oder den Verein. Beide bringen Steuervorteile, binden aber alle Mittel an den Zweck und erlauben keine Gewinnausschüttung.

RechtsformHaftungKapitalPasst für
Einzelunternehmenpersönlich, unbeschränktkein MindestkapitalSolo-Start, Online-Kurse
UG (haftungsbeschränkt)auf Gesellschaftsvermögen beschränktab 1 EuroStart mit wenig Kapital und Haftungsschutz
GmbHauf Gesellschaftsvermögen beschränkt25.000 Euro, mindestens 12.500 Euro bei Gründung eingezahltInstitut mit Team und Räumen
gGmbH oder e. V.beschränktgGmbH wie GmbH, Verein ohne Mindestkapitalgemeinnützige Bildungsarbeit, Privatschulen

Was eine gemeinnützige Gesellschaft verlangt, steht unter gGmbH gründen.

Gründerin begrüßt einen Dozenten, mit Personal und Räumen schützt eine GmbH ihr Privatvermögen
Kosten

Was kostet die Gründung eines Bildungsunternehmens?

Das hängt fast ganz vom Modell ab. Online-Kurse als Einzelunternehmen startest du mit wenigen tausend Euro. Ein Institut mit eigenen Räumen braucht Geld für Kaution, Ausstattung und die ersten Gehälter. Eine Privatschule muss oft mehrere Jahre ohne Landeszuschüsse überbrücken. Rechne immer auch deine Lebenshaltung für die Anlaufzeit ein.

ModellStartkosten grob
Online-Kurse, Einzelunternehmen2.000 – 6.000 €
Seminare in gemieteten Räumen3.000 – 10.000 €
Institut mit eigenen Räumen15.000 – 40.000 €, als GmbH plus Stammkapital
Privatschuledeutlich mehr, Finanzplan für mehrere Jahre nötig

Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort, Raumgröße und Konzept.

  1. 1

    Modell und Zielgruppe festlegen

    Ein Angebot, eine Zielgruppe, ein erstes Format.
  2. 2

    Steuern und Dozenten klären

    Freiberuflich oder gewerblich, Umsatzsteuer, Honorar oder Anstellung.
  3. 3

    Businessplan und Finanzplan

    Teilnehmerzahlen, Preise und Kosten durchrechnen. Hilfe dazu unter Businessplan erstellen.
  4. 4

    Anmelden und starten

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER, bei Gewerbe zusätzlich die Gewerbeanmeldung.

Aus meiner Praxis

Bei Kursen ist die Auslastung der große Hebel. Ich rechne mit dir aus, wie viele Teilnehmende pro Woche nötig sind, und plane Ferien und Sommerloch mit ein.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Für Räume, Ausstattung und Technik kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW infrage. Er finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Daneben haben die Förderbanken der Länder eigene Gründungskredite, die deine Hausbank beantragt.

Gemeinnützige Bildungsträger können sich zusätzlich um Mittel von Stiftungen, Kommunen oder Landesprogrammen bewerben. Das klappt nur mit anerkannter Gemeinnützigkeit und einem klaren Konzept.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Bildungsunternehmen gründen

Brauche ich eine pädagogische Ausbildung, um ein Bildungsunternehmen zu gründen?

Als Inhaber nicht. Für private Kurse und Seminare schreibt das Gesetz keine bestimmte Qualifikation vor. Bei einer Ersatzschule verlangt die Schulaufsicht aber Lehrkräfte mit anerkannter Ausbildung, und auch sonst entscheiden die Qualifikationen deiner Dozenten über Ruf und Preise.

Was ist der Unterschied zwischen Ersatzschule und Ergänzungsschule?

Eine Ersatzschule tritt an die Stelle einer öffentlichen Schule, an ihr kann die Schulpflicht erfüllt werden. Dafür ist eine Genehmigung der Schulaufsicht nötig. Eine Ergänzungsschule bietet Bildungsgänge, die es an öffentlichen Schulen so nicht gibt, und wird in der Regel nur angezeigt.

Darf ich mein Bildungsunternehmen Akademie oder Institut nennen?

„Akademie“ ist nicht geschützt, darf aber nicht in die Irre führen. Bei „Institut“ sind Gerichte strenger, weil viele dabei an eine öffentliche oder wissenschaftliche Einrichtung denken. Frag vor der Eintragung bei der IHK nach, ob dein Name passt.

Kann ich ein Bildungsunternehmen nebenberuflich starten?

Ja, viele beginnen mit Abendkursen, Wochenendseminaren oder Online-Kursen neben dem Job. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt. Auch nebenberuflich meldest du dich beim Finanzamt an.

Lohnt sich eine gemeinnützige GmbH für ein Bildungsunternehmen?

Wenn Bildung für dich ein gemeinnütziger Zweck ist und du auf Gewinnausschüttungen verzichtest, kann sie passen. Die gGmbH bringt Steuervorteile und Zugang zu Spenden und Fördermitteln. Willst du vom Gewinn leben und frei entscheiden, ist eine normale GmbH oder ein Einzelunternehmen meist passender.

Welche Versicherungen braucht ein Bildungsunternehmen?

Wichtig ist eine Betriebshaftpflicht, die Schäden von Teilnehmenden in deinen Räumen abdeckt. Beratest du auch, kommt eine Vermögensschadenhaftpflicht dazu. Deinen Betrieb meldest du außerdem innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst dein eigenes Bildungsunternehmen gründen?

In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Mit Erlaubnis oder Anerkennung

Hier brauchst du je nach Angebot eine Erlaubnis, Genehmigung, Registrierung oder Ermächtigung, etwa vom Jugendamt, der Schulaufsicht oder der Betreuungsbehörde.