Buchhaltungssoftware für Selbstständige: Arten, Funktionen & Auswahl

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du willst dich um Kunden kümmern, nicht um Belege. Mit dem passenden Programm läuft die Buchhaltung nebenher und am Jahresende hast du alles beisammen.

  • Angst vor zu viel Technik? Viele Programme führen dich Schritt für Schritt durch Rechnungen und Belege.
  • Wenig Budget? Für den Start reichen oft einfache Tarife. Teste vor dem Abschluss.
  • Schon eine Steuerberatung? Software und Kanzlei ergänzen sich. Frag vorher, welches Format sie braucht.
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Selbstständige sitzt am Laptop, auf dem Bildschirm eine Finanzübersicht mit Diagrammen

Kurz gesagt

Buchhaltungssoftware ist für Selbstständige keine Pflicht, macht aber Rechnungen, Belegerfassung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und EÜR deutlich leichter. Achte bei der Auswahl auf E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD, Anbindung an dein Bankkonto, Belegerfassung per App, Übermittlung an ELSTER und einen Export für deine Steuerkanzlei. Welches Programm passt, hängt von Rechtsform, Umsatzsteuer, Mitarbeitenden und Branche ab.

Keine Pflicht

Vorgeschrieben ist keine Software, wohl aber eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Buchführung nach den GoBD.

E-Rechnung

Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Dein Programm sollte sie lesen, archivieren und später erstellen.

Schnittstellen

Bankkonto, ELSTER und ein Export für die Steuerkanzlei sparen dir am meisten Zeit.

Erst testen

Viele Anbieter haben Testphasen. Prüfe mit echten Belegen und einer Musterrechnung.

Grundlagen

Brauchst du als Selbstständiger eine Buchhaltungssoftware?

Gesetzlich nicht. Du musst aber Einnahmen und Ausgaben vollständig, zeitnah und nachvollziehbar aufzeichnen und Belege geordnet aufbewahren. So verlangen es die GoBD, die Regeln der Finanzverwaltung für digitale Buchführung. Eine Software macht das deutlich einfacher, vor allem bei Umsatzsteuer, vielen Belegen oder E-Rechnungen. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei dir.

  • Vollständig: jede Einnahme und Ausgabe mit Beleg.
  • Zeitnah: laufend erfassen, nicht erst am Jahresende.
  • Unveränderbar: Änderungen müssen erkennbar bleiben, Originale werden nicht überschrieben.
  • Nachvollziehbar: Ein Prüfer muss jeden Vorgang vom Beleg bis zur Steuererklärung verfolgen können.

Eine Tabellenkalkulation ist nicht verboten. Die Anforderung an Unveränderbarkeit erfüllst du damit aber nur mit zusätzlichem Aufwand, etwa durch festgeschriebene und archivierte Fassungen. Ab einigen Dutzend Belegen im Monat wird das schnell unübersichtlich. Belege, Aufbewahrung und GoBD im Überblick erklärt Buchhaltung für Selbstständige.

Lösungsarten

Welche Arten von Buchhaltungslösungen gibt es?

Grob gibt es fünf Wege: Cloud-Programme im Browser, installierte Desktop-Programme, eine Rechnungs- und Belegsoftware in Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei, Branchenlösungen und die Tabellenkalkulation. Keiner ist für alle der beste. Entscheidend ist, wie viele Belege du hast, ob du umsatzsteuerpflichtig bist und wer am Ende die Steuererklärung macht.

LösungPasst fürDarauf achten
Cloud-ProgrammSelbstständige, die überall arbeiten und Belege per App erfassenAbo-Laufzeit, Datenexport, Serverstandort
Desktop-Programmalle, die Daten lieber lokal haltenUpdates für neue Formulare, Datensicherung
Belegsoftware mit Steuerkanzleialle, die Buchung und Erklärung abgeben wollenwelches System die Kanzlei nutzt
BranchenlösungHandwerk, Handel, Gastronomie, PraxenAnbindung an Buchhaltung oder Kanzlei
Tabellenkalkulationsehr wenige Belege, KleinunternehmerUnveränderbarkeit, kein E-Rechnungsversand

Neutrale Übersicht ohne Anbieter. Funktionen und Preise ändern sich häufig, prüfe sie direkt beim Anbieter.

Schreibtisch mit Laptop, Tablet, Smartphone und Belegen als Arbeitsplatz für Buchhaltungssoftware

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Funktionen

Welche Funktionen sind wirklich wichtig?

Wichtig sind die Funktionen, die zu deinem Alltag passen. Für fast alle Selbstständigen gehören Rechnungen, Belegerfassung, Bankabgleich und eine saubere Auswertung dazu. Bist du umsatzsteuerpflichtig, brauchst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER. Arbeitest du mit einer Steuerkanzlei, ist ein passender Export oft das wichtigste Kriterium überhaupt.

FunktionWichtig, wenn
Rechnungen und Angeboteimmer, mit fortlaufender Nummer und Vorlagen
E-Rechnung lesen und erstellendu Rechnungen von Firmen bekommst oder an Firmen schreibst, mehr unter Rechnung schreiben
Belegerfassung per Appdu viele Quittungen und Tankbelege hast
Bankanbindungdu Zahlungen automatisch den Rechnungen zuordnen willst
Umsatzsteuer-Voranmeldungdu nicht Kleinunternehmer bist
EÜR und Anlage EÜRdu deine Gewinnermittlung selbst machst, siehe Einnahmenüberschussrechnung
Export für die Steuerkanzleieine Kanzlei bucht oder prüft
Mahnwesen, Zeiterfassung, Lageres zu deinem Geschäftsmodell passt

Wie du die Auswertung aus deinem Programm jeden Monat liest, zeigt BWA für Gründer.

E-Rechnung

Was muss dein Programm bei der E-Rechnung können?

Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Dein Programm sollte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD lesbar anzeigen und die Originaldatei unverändert archivieren. Das Erstellen wird für Rechnungen an Firmen ab 2027 oder 2028 Pflicht, je nach Vorjahresumsatz. Kleinunternehmer sind vom Versand ausgenommen.

Ein PDF ist keine E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz. Ein PDF per E-Mail zählt nicht dazu, auch wenn es elektronisch verschickt wird. Bekommst du eine E-Rechnung, bewahrst du die Datei selbst auf, nicht nur einen Ausdruck. Fristen und Formate erklärt E-Rechnung Pflicht.
Steuerberatung

Wie arbeiten Software und Steuerberatung zusammen?

Am besten teilt ihr die Arbeit: Du schreibst Rechnungen, erfasst Belege und ordnest Zahlungen zu. Die Kanzlei prüft, bucht Sonderfälle wie Abschreibungen und erstellt die Erklärungen. Je sauberer deine Vorarbeit ist, desto weniger Zeit braucht die Kanzlei. Frag deshalb vor der Auswahl, mit welchem System sie arbeitet.

  1. 1

    Kanzlei fragen

    Welches Programm oder welchen Export nutzt sie, und will sie direkten Zugriff?
  2. 2

    Aufgaben klären

    Wer bucht laufend, wer macht die Umsatzsteuer-Voranmeldung, wer die Jahreserklärung? Was ein Buchhaltungsservice darf, steht unter Steuerberater für Gründer.
  3. 3

    Rhythmus festlegen

    Zum Beispiel monatlich Belege vollständig erfassen und an die Kanzlei übergeben.
Steuerberater bespricht mit einer Gründerin in der Kanzlei einen Belegordner, daneben ein Laptop
Kasse

Was gilt, wenn du eine elektronische Kasse brauchst?

Wer Bargeld mit einer elektronischen Kasse erfasst, braucht nach § 146a AO eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Außerdem musst du für jeden Verkauf einen Beleg ausgeben und die Kasse über ELSTER beim Finanzamt melden. Das betrifft vor allem Handel, Gastronomie und Dienstleister mit viel Barzahlung.

Eine Kasse ist keine Buchhaltung. Prüfe deshalb, ob dein Kassensystem seine Daten an dein Buchhaltungsprogramm oder deine Kanzlei übergeben kann. Eine offene Ladenkasse ohne Elektronik braucht keine TSE, dafür in der Regel aber einen täglichen, sorgfältig geführten Kassenbericht.

Auswahl

Wie findest du das passende Programm?

Schreib zuerst auf, was du wirklich brauchst, und vergleiche erst dann. Rechtsform, Umsatzsteuer, Mitarbeitende, Kasse oder Onlineshop grenzen die Auswahl schnell ein. Teste anschließend zwei oder drei Programme mit echten Belegen und einer Musterrechnung. Prüfe vor dem Abschluss auch Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenexport.

Preismodell

Abo oder Lizenz, Laufzeit, Kosten für Zusatzfunktionen wie Lohn oder weitere Nutzer.

Bedienung

Kommst du ohne Handbuch zurecht? Gibt es eine App für Belege unterwegs?

Wachstum

Passt das Programm auch mit Mitarbeitenden, mehr Umsatz oder einer anderen Rechtsform?

Branche

Brauchst du Anbindung an Kasse, Onlineshop, Zeiterfassung oder Lager?

Weitere digitale Helfer für den Start findest du unter Tools für Gründer. Ein eigenes Geschäftskonto mit Schnittstelle zum Programm spart zusätzlich Zeit beim Abgleich.

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Buchhaltungssoftware für Selbstständige

Welches Buchhaltungsprogramm ist das beste?

Das hängt von deinem Geschäft ab. Ein Freiberufler ohne Umsatzsteuer braucht etwas anderes als ein Onlineshop mit Mitarbeitenden. Eine pauschale Rangliste hilft dir deshalb wenig, entscheidend sind deine Kriterien. Teste zwei oder drei Programme, die deine Muss-Kriterien erfüllen, mit echten Belegen.

Kann ich meine Buchhaltung komplett selbst machen?

Ja, gerade bei einer EÜR mit überschaubaren Zahlen machen das viele selbst. Schwieriger wird es bei Anlagevermögen, Mitarbeitenden, Auslandsgeschäften oder einer Kapitalgesellschaft mit Bilanzpflicht. Dann lohnt sich eine Steuerberatung, auch um teure Fehler zu vermeiden.

Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Software?

Nicht zwingend. Bei wenigen Rechnungen reichen oft eine saubere Rechnungsvorlage, ein Geschäftskonto und eine geordnete Belegablage. E-Rechnungen von Lieferanten musst du aber empfangen und im Originalformat archivieren können. Dafür ist ein Programm meist die einfachste Lösung.

Ist ein GoBD-Zertifikat der Software Pflicht?

Nein. Manche Anbieter lassen ihre Software prüfen und werben mit einem Testat. Das zeigt, dass das Programm bei richtiger Nutzung die Anforderungen erfüllen kann. Für eine ordnungsgemäße Buchführung bleibst trotzdem du verantwortlich.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich das Programm wechsle?

Deine Buchhaltungsdaten musst du für die gesetzlichen Fristen aufbewahren und dem Finanzamt bei einer Prüfung zugänglich machen. Prüfe vor dem Wechsel, wie du alle Daten und Belege exportierst oder ob ein Lesezugang nach der Kündigung bleibt.

Sind meine Daten in der Cloud sicher?

Achte auf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach der DSGVO, Angaben zum Serverstandort und eine Anmeldung mit zwei Faktoren. Deine Kundendaten liegen dann beim Anbieter, du bleibst aber für den Datenschutz verantwortlich.

Kann ich die Kosten für die Software absetzen?

Ja, Abo- oder Lizenzkosten für betrieblich genutzte Software sind Betriebsausgaben. Bei einem Abo setzt du die Beiträge in der EÜR in dem Jahr ab, in dem du sie zahlst. Bei gekaufter Software gelten die Regeln für Anschaffungen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.