e.V. gründen: Satzung, Kosten & Gemeinnützigkeit

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du hast eine Idee, die Menschen zusammenbringt. Mit klarer Satzung und gutem Plan wird daraus ein Verein, der wirklich trägt.

  • Keine sieben Leute? Familie, Freunde und Unterstützer dürfen Gründungsmitglieder sein.
  • Angst vor Haftung? Ehrenamtliche Vorstände sind bei leichter Fahrlässigkeit gesetzlich besonders geschützt.
  • Satzung zu kompliziert? Für gemeinnützige Vereine gibt die Mustersatzung der Abgabenordnung den Rahmen vor.
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Mitglieder der Gründungsversammlung sitzen am Tisch, einer unterschreibt die Satzung

Kurz gesagt

Für einen eingetragenen Verein brauchst du mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen gewählten Vorstand. Der Vorstand meldet den Verein mit notariell beglaubigter Unterschrift beim Amtsgericht zum Vereinsregister an. Stammkapital ist nicht nötig, die Gründungskosten liegen grob bei 100 bis 250 Euro. Gemeinnützig wird der Verein erst, wenn das Finanzamt die Satzung anerkennt.

Sieben Gründer

Für die Eintragung brauchst du mindestens sieben Mitglieder, später dürfen es weniger sein.

Kein Stammkapital

Gründungskosten grob 100 bis 250 Euro für Notar und Amtsgericht.

Haftung begrenzt

Für Schulden haftet in der Regel nur das Vereinsvermögen.

Gemeinnützigkeit

Erkennt das Finanzamt an, nicht das Amtsgericht. Erst dann gibt es die Steuervorteile.

Grundlagen

Was ist ein eingetragener Verein?

Ein eingetragener Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen, nicht wirtschaftlichen Ziel. Mit der Eintragung ins Vereinsregister wird er eine juristische Person: Er schließt selbst Verträge, hat eigenes Vermögen und führt den Zusatz e.V. Nach außen vertritt ihn der Vorstand, Grundsätzliches beschließt die Mitgliederversammlung.

Sport und Freizeit

Sportvereine, Wandergruppen, Hobbygemeinschaften.

Soziales

Nachbarschaftshilfe, Tierschutz, Fördervereine für Schulen und Kitas.

Kultur und Bildung

Musik, Theater, Heimatpflege, Bildungsangebote.

Wann der e.V. nicht passt

Wenn Geldverdienen der Hauptzweck ist oder du allein entscheiden willst. Dann passt eher eine gGmbH oder ein Unternehmen.

Wie ein Verein zum Beispiel ein Kommunalkino trägt, zeigt Kino eröffnen.

Arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet?

Dann kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründungscoaching mit einem AVGS bezahlen. Mit bewilligtem Gutschein begleite ich dich kostenfrei bis Businessplan, Finanzplan und Förderantrag.

Mitglieder

Wie viele Mitglieder braucht ein Verein?

Für die Eintragung ins Vereinsregister brauchst du mindestens sieben Mitglieder, die die Satzung unterschreiben. Nach der Eintragung darf die Zahl sinken. Fällt sie unter drei, muss das Amtsgericht dem Verein die Rechtsfähigkeit entziehen. Gründungsmitglieder können auch Familie, Freunde und Unterstützer sein.

ZahlWannWas gilt
7bei der GründungMindestens sieben Mitglieder unterschreiben die Satzung, sonst wird nicht eingetragen.
3nach der EintragungSinkt die Zahl unter drei, entzieht das Amtsgericht dem Verein die Rechtsfähigkeit.
0 €KapitalEin Mindestkapital gibt es nicht.

Nach §§ 56, 59 und 73 BGB.

Gründungsversammlung eines Vereins im Gasthaus, sieben Mitglieder stimmen per Handzeichen ab

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Satzung

Was muss in die Satzung eines Vereins?

Das Gesetz unterscheidet Muss- und Sollinhalte. Zwingend sind Zweck, Name, Sitz und die Absicht, den Verein eintragen zu lassen. Daneben soll die Satzung Ein- und Austritt, Beiträge, Vorstand und Mitgliederversammlung regeln. Fehlt etwas davon, lehnt das Amtsgericht die Eintragung in der Regel ab.

ArtInhalt
Muss (§ 57 BGB)Zweck, Name, Sitz, Absicht der Eintragung
Soll (§ 58 BGB)Ein- und Austritt der Mitglieder, Beiträge, Bildung des Vorstands
Soll (§ 58 BGB)Wann und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird, wie Beschlüsse protokolliert werden
Für GemeinnützigkeitPflichtformulierungen der Mustersatzung aus der Abgabenordnung, insbesondere Zweck und Vermögensbindung

Formuliere den Zweck so genau wie möglich und so offen wie nötig. Ein zu enger Zweck bremst den Verein später, ein zu weiter Zweck macht dem Finanzamt die Prüfung schwer.

Ablauf

Wie läuft die Gründung eines Vereins ab?

Zuerst klärst du Zweck und Satzung, dann findet die Gründungsversammlung statt. Dort beschließen die Mitglieder die Satzung und wählen den Vorstand. Der Vorstand lässt seine Unterschriften unter der Anmeldung notariell beglaubigen, der Notar reicht alles beim Amtsgericht ein. Nach der Eintragung folgen Finanzamt und Vereinskonto.

  1. 1

    Zweck und Satzung

    Satzung entwerfen. Für einen gemeinnützigen Verein den Entwurf am besten vorab vom Finanzamt prüfen lassen.
  2. 2

    Gründungsversammlung

    Mindestens sieben Mitglieder beschließen die Satzung und unterschreiben sie. Über die Versammlung wird ein Protokoll geführt.
  3. 3

    Vorstand wählen

    Den Vorstand so wählen, wie es die Satzung vorsieht, und die Wahl im Protokoll festhalten.
  4. 4

    Anmeldung beim Notar

    Der Vorstand unterschreibt die Anmeldung, der Notar beglaubigt sie. Viele Notare bieten das inzwischen auch per Video an.
  5. 5

    Eintragung

    Das Amtsgericht prüft die Unterlagen und trägt den Verein ins Vereinsregister ein.
  6. 6

    Finanzamt und Konto

    Den Verein über ELSTER beim Finanzamt anmelden, bei Gemeinnützigkeit die Feststellung nach § 60a AO beantragen und ein Vereinskonto eröffnen.
Kosten

Was kostet die Gründung eines Vereins?

Die Gründung ist günstig, weil kein Stammkapital nötig ist. Du zahlst den Notar für die Beglaubigung und das Amtsgericht für die Eintragung. Zusammen sind das grob 100 bis 250 Euro. Teurer wird es, wenn du die Satzung von einer Anwaltskanzlei schreiben lässt oder für den Verein Versicherungen abschließt.

KostenpositionRichtwert
Notar (Beglaubigung, elektronische Einreichung)grob 40 – 100 €
Amtsgericht (Eintragung)grob 75 – 100 €
Gesamt Gründunggrob 100 – 250 €
Vereinshaftpflicht (laufend)je nach Verein und Tätigkeit
Buchhaltung, Kontoführung (laufend)je nach Umfang

Richtwerte. Die Gebühren hängen vom Einzelfall und vom Notar ab.

Gründungsmitglied rechnet in der Gartenhütte die Kosten für die Gründung des neuen Vereins durch
Gemeinnützigkeit

Wie wird ein Verein gemeinnützig?

Über das Finanzamt, nicht über das Amtsgericht. Die Satzung muss die Vorgaben der Abgabenordnung erfüllen und der Verein muss tatsächlich danach handeln. Auf Antrag stellt das Finanzamt fest, dass die Satzung passt. Danach darf der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Geprüft wird später regelmäßig anhand der Steuererklärungen.

  • Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer im gemeinnützigen Bereich
  • Spenden sind für die Geber in der Regel steuerlich absetzbar, Mitgliedsbeiträge nur bei bestimmten Zwecken
  • Nebenberuflich Engagierte können steuerfreie Pauschalen erhalten: seit 2026 bis 960 Euro Ehrenamtspauschale und bis 3.300 Euro Übungsleiterpauschale im Jahr
  • Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wie ein Vereinsfest ist erst steuerpflichtig, wenn die Einnahmen 50.000 Euro im Jahr übersteigen

Gut zu wissen

Seit 2026 müssen Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro im Jahr ihre Mittel nicht mehr zeitnah innerhalb von zwei Jahren verwenden. Das erleichtert Rücklagen für größere Vorhaben.
Haftung

Wann haftet der Vorstand eines Vereins persönlich?

Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen. Vorstände, die unentgeltlich arbeiten oder höchstens 3.300 Euro im Jahr erhalten, haften gegenüber Verein und Mitgliedern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Persönlich wird es vor allem bei nicht abgeführten Steuern und Sozialbeiträgen oder bei falsch verwendeten Spenden.

  • Lohnsteuer und Sozialbeiträge für Angestellte pünktlich abführen, hier haftet der Vorstand bei Pflichtverletzung persönlich.
  • Spenden nur für den Satzungszweck verwenden und Zuwendungsbestätigungen korrekt ausstellen.
  • Beschlüsse protokollieren und Finanzen für alle nachvollziehbar führen.
  • Eine Vereinshaftpflicht ist sinnvoll, eine Versicherung für Vorstände kann bei größeren Vereinen dazukommen.

Die Grenze von 3.300 Euro für den Haftungsschutz nach § 31a BGB gilt seit 2026. Welche Versicherungen für Selbstständige und Organisationen infrage kommen, steht unter Versicherungen für Selbstständige.

Aus meiner Praxis

Wer alles für alle anbietet, wird schwer gefunden. Fast immer hilft es, eine Zielgruppe und ein Kernangebot klar zu benennen. Erweitern kann man später immer noch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Gründungszuschuss und AVGS-Gründungscoaching setzen voraus, dass du dich selbst hauptberuflich selbstständig machst. Eine Anstellung im eigenen Verein ist keine Selbstständigkeit. Planst du neben dem Verein eine eigene Selbstständigkeit, etwa als Trainer oder Dozent, kann die Förderung dafür infrage kommen.

Für Vereinsprojekte gibt es Zuschüsse von Kommunen, Ländern und Stiftungen, zum Beispiel von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie sind meist an bestimmte Projekte gebunden. Wie du ein Projekt sauber durchrechnest, zeigt der Finanzplan.

So begleite ich dich

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    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

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    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: e.V. gründen

Darf ein Verein Geld verdienen?

Ja, solange das Geldverdienen nicht der Hauptzweck ist. Ein Vereinsfest oder ein Kiosk am Sportplatz sind erlaubt, wenn sie dem ideellen Zweck untergeordnet bleiben. Überschüsse dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.

Kann ich in meinem eigenen Verein angestellt sein?

Ja, ein Verein kann Mitarbeitende beschäftigen, auch Mitglieder. Vorstandsmitglieder arbeiten nach dem Gesetz aber unentgeltlich, außer die Satzung erlaubt eine Vergütung. Für Angestellte führt der Verein Lohnsteuer und Sozialversicherung ab.

Brauche ich einen Notar für die Satzung?

Nein. Die Satzung könnt ihr selbst schreiben und in der Gründungsversammlung beschließen. Der Notar beglaubigt nur die Unterschriften des Vorstands unter der Anmeldung zum Vereinsregister und reicht sie beim Amtsgericht ein.

Wie lange dauert die Eintragung ins Vereinsregister?

Das hängt vom Amtsgericht ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Unvollständige Unterlagen oder Fehler in der Satzung verlängern die Zeit. Bis zur Eintragung ist der Verein noch nicht rechtsfähig.

Was ist der Unterschied zum nicht eingetragenen Verein?

Ein nicht eingetragener Verein braucht keine Eintragung und keinen Notar. Wer in seinem Namen Verträge schließt, haftet aber in der Regel persönlich. Sobald es um Geld, Mitarbeitende oder Räume geht, ist der eingetragene Verein meist die sicherere Wahl.

Kann aus einem Verein später eine gGmbH werden?

Ja, zum Beispiel indem der Verein einen Bereich in eine gGmbH ausgliedert. Das ist ein eigener rechtlicher Vorgang mit Notar und sollte mit Rechts- und Steuerberatung geplant werden.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.