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e.V. gründen: Satzung, Kosten & Gemeinnützigkeit
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du hast eine Idee, die Menschen zusammenbringt. Mit klarer Satzung und gutem Plan wird daraus ein Verein, der wirklich trägt.
- Keine sieben Leute? Familie, Freunde und Unterstützer dürfen Gründungsmitglieder sein.
- Angst vor Haftung? Ehrenamtliche Vorstände sind bei leichter Fahrlässigkeit gesetzlich besonders geschützt.
- Satzung zu kompliziert? Für gemeinnützige Vereine gibt die Mustersatzung der Abgabenordnung den Rahmen vor.
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Kurz gesagt
Für einen eingetragenen Verein brauchst du mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen gewählten Vorstand. Der Vorstand meldet den Verein mit notariell beglaubigter Unterschrift beim Amtsgericht zum Vereinsregister an. Stammkapital ist nicht nötig, die Gründungskosten liegen grob bei 100 bis 250 Euro. Gemeinnützig wird der Verein erst, wenn das Finanzamt die Satzung anerkennt.
Sieben Gründer
Für die Eintragung brauchst du mindestens sieben Mitglieder, später dürfen es weniger sein.
Kein Stammkapital
Gründungskosten grob 100 bis 250 Euro für Notar und Amtsgericht.
Haftung begrenzt
Für Schulden haftet in der Regel nur das Vereinsvermögen.
Gemeinnützigkeit
Erkennt das Finanzamt an, nicht das Amtsgericht. Erst dann gibt es die Steuervorteile.
Was ist ein eingetragener Verein?
Ein eingetragener Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen mit einem gemeinsamen, nicht wirtschaftlichen Ziel. Mit der Eintragung ins Vereinsregister wird er eine juristische Person: Er schließt selbst Verträge, hat eigenes Vermögen und führt den Zusatz e.V. Nach außen vertritt ihn der Vorstand, Grundsätzliches beschließt die Mitgliederversammlung.
Sport und Freizeit
Soziales
Kultur und Bildung
Wann der e.V. nicht passt
Wie ein Verein zum Beispiel ein Kommunalkino trägt, zeigt Kino eröffnen.
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Wie viele Mitglieder braucht ein Verein?
Für die Eintragung ins Vereinsregister brauchst du mindestens sieben Mitglieder, die die Satzung unterschreiben. Nach der Eintragung darf die Zahl sinken. Fällt sie unter drei, muss das Amtsgericht dem Verein die Rechtsfähigkeit entziehen. Gründungsmitglieder können auch Familie, Freunde und Unterstützer sein.
| Zahl | Wann | Was gilt |
|---|---|---|
| 7 | bei der Gründung | Mindestens sieben Mitglieder unterschreiben die Satzung, sonst wird nicht eingetragen. |
| 3 | nach der Eintragung | Sinkt die Zahl unter drei, entzieht das Amtsgericht dem Verein die Rechtsfähigkeit. |
| 0 € | Kapital | Ein Mindestkapital gibt es nicht. |
Nach §§ 56, 59 und 73 BGB.

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Was muss in die Satzung eines Vereins?
Das Gesetz unterscheidet Muss- und Sollinhalte. Zwingend sind Zweck, Name, Sitz und die Absicht, den Verein eintragen zu lassen. Daneben soll die Satzung Ein- und Austritt, Beiträge, Vorstand und Mitgliederversammlung regeln. Fehlt etwas davon, lehnt das Amtsgericht die Eintragung in der Regel ab.
| Art | Inhalt |
|---|---|
| Muss (§ 57 BGB) | Zweck, Name, Sitz, Absicht der Eintragung |
| Soll (§ 58 BGB) | Ein- und Austritt der Mitglieder, Beiträge, Bildung des Vorstands |
| Soll (§ 58 BGB) | Wann und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird, wie Beschlüsse protokolliert werden |
| Für Gemeinnützigkeit | Pflichtformulierungen der Mustersatzung aus der Abgabenordnung, insbesondere Zweck und Vermögensbindung |
Formuliere den Zweck so genau wie möglich und so offen wie nötig. Ein zu enger Zweck bremst den Verein später, ein zu weiter Zweck macht dem Finanzamt die Prüfung schwer.
Wie läuft die Gründung eines Vereins ab?
Zuerst klärst du Zweck und Satzung, dann findet die Gründungsversammlung statt. Dort beschließen die Mitglieder die Satzung und wählen den Vorstand. Der Vorstand lässt seine Unterschriften unter der Anmeldung notariell beglaubigen, der Notar reicht alles beim Amtsgericht ein. Nach der Eintragung folgen Finanzamt und Vereinskonto.
- 1
Zweck und Satzung
Satzung entwerfen. Für einen gemeinnützigen Verein den Entwurf am besten vorab vom Finanzamt prüfen lassen. - 2
Gründungsversammlung
Mindestens sieben Mitglieder beschließen die Satzung und unterschreiben sie. Über die Versammlung wird ein Protokoll geführt. - 3
Vorstand wählen
Den Vorstand so wählen, wie es die Satzung vorsieht, und die Wahl im Protokoll festhalten. - 4
Anmeldung beim Notar
Der Vorstand unterschreibt die Anmeldung, der Notar beglaubigt sie. Viele Notare bieten das inzwischen auch per Video an. - 5
Eintragung
Das Amtsgericht prüft die Unterlagen und trägt den Verein ins Vereinsregister ein. - 6
Finanzamt und Konto
Den Verein über ELSTER beim Finanzamt anmelden, bei Gemeinnützigkeit die Feststellung nach § 60a AO beantragen und ein Vereinskonto eröffnen.
Was kostet die Gründung eines Vereins?
Die Gründung ist günstig, weil kein Stammkapital nötig ist. Du zahlst den Notar für die Beglaubigung und das Amtsgericht für die Eintragung. Zusammen sind das grob 100 bis 250 Euro. Teurer wird es, wenn du die Satzung von einer Anwaltskanzlei schreiben lässt oder für den Verein Versicherungen abschließt.
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Notar (Beglaubigung, elektronische Einreichung) | grob 40 – 100 € |
| Amtsgericht (Eintragung) | grob 75 – 100 € |
| Gesamt Gründung | grob 100 – 250 € |
| Vereinshaftpflicht (laufend) | je nach Verein und Tätigkeit |
| Buchhaltung, Kontoführung (laufend) | je nach Umfang |
Richtwerte. Die Gebühren hängen vom Einzelfall und vom Notar ab.

Wie wird ein Verein gemeinnützig?
Über das Finanzamt, nicht über das Amtsgericht. Die Satzung muss die Vorgaben der Abgabenordnung erfüllen und der Verein muss tatsächlich danach handeln. Auf Antrag stellt das Finanzamt fest, dass die Satzung passt. Danach darf der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Geprüft wird später regelmäßig anhand der Steuererklärungen.
- Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer im gemeinnützigen Bereich
- Spenden sind für die Geber in der Regel steuerlich absetzbar, Mitgliedsbeiträge nur bei bestimmten Zwecken
- Nebenberuflich Engagierte können steuerfreie Pauschalen erhalten: seit 2026 bis 960 Euro Ehrenamtspauschale und bis 3.300 Euro Übungsleiterpauschale im Jahr
- Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wie ein Vereinsfest ist erst steuerpflichtig, wenn die Einnahmen 50.000 Euro im Jahr übersteigen
Gut zu wissen
Wann haftet der Vorstand eines Vereins persönlich?
Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen. Vorstände, die unentgeltlich arbeiten oder höchstens 3.300 Euro im Jahr erhalten, haften gegenüber Verein und Mitgliedern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Persönlich wird es vor allem bei nicht abgeführten Steuern und Sozialbeiträgen oder bei falsch verwendeten Spenden.
- Lohnsteuer und Sozialbeiträge für Angestellte pünktlich abführen, hier haftet der Vorstand bei Pflichtverletzung persönlich.
- Spenden nur für den Satzungszweck verwenden und Zuwendungsbestätigungen korrekt ausstellen.
- Beschlüsse protokollieren und Finanzen für alle nachvollziehbar führen.
- Eine Vereinshaftpflicht ist sinnvoll, eine Versicherung für Vorstände kann bei größeren Vereinen dazukommen.
Die Grenze von 3.300 Euro für den Haftungsschutz nach § 31a BGB gilt seit 2026. Welche Versicherungen für Selbstständige und Organisationen infrage kommen, steht unter Versicherungen für Selbstständige.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditGründungszuschuss und AVGS-Gründungscoaching setzen voraus, dass du dich selbst hauptberuflich selbstständig machst. Eine Anstellung im eigenen Verein ist keine Selbstständigkeit. Planst du neben dem Verein eine eigene Selbstständigkeit, etwa als Trainer oder Dozent, kann die Förderung dafür infrage kommen.
Für Vereinsprojekte gibt es Zuschüsse von Kommunen, Ländern und Stiftungen, zum Beispiel von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie sind meist an bestimmte Projekte gebunden. Wie du ein Projekt sauber durchrechnest, zeigt der Finanzplan.
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Häufige Fragen: e.V. gründen
Darf ein Verein Geld verdienen?
Ja, solange das Geldverdienen nicht der Hauptzweck ist. Ein Vereinsfest oder ein Kiosk am Sportplatz sind erlaubt, wenn sie dem ideellen Zweck untergeordnet bleiben. Überschüsse dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
Kann ich in meinem eigenen Verein angestellt sein?
Ja, ein Verein kann Mitarbeitende beschäftigen, auch Mitglieder. Vorstandsmitglieder arbeiten nach dem Gesetz aber unentgeltlich, außer die Satzung erlaubt eine Vergütung. Für Angestellte führt der Verein Lohnsteuer und Sozialversicherung ab.
Brauche ich einen Notar für die Satzung?
Nein. Die Satzung könnt ihr selbst schreiben und in der Gründungsversammlung beschließen. Der Notar beglaubigt nur die Unterschriften des Vorstands unter der Anmeldung zum Vereinsregister und reicht sie beim Amtsgericht ein.
Wie lange dauert die Eintragung ins Vereinsregister?
Das hängt vom Amtsgericht ab und reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Unvollständige Unterlagen oder Fehler in der Satzung verlängern die Zeit. Bis zur Eintragung ist der Verein noch nicht rechtsfähig.
Was ist der Unterschied zum nicht eingetragenen Verein?
Ein nicht eingetragener Verein braucht keine Eintragung und keinen Notar. Wer in seinem Namen Verträge schließt, haftet aber in der Regel persönlich. Sobald es um Geld, Mitarbeitende oder Räume geht, ist der eingetragene Verein meist die sicherere Wahl.
Kann aus einem Verein später eine gGmbH werden?
Ja, zum Beispiel indem der Verein einen Bereich in eine gGmbH ausgliedert. Das ist ein eigener rechtlicher Vorgang mit Notar und sollte mit Rechts- und Steuerberatung geplant werden.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.