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Versicherungen für Selbstständige: Was Pflicht ist, was sinnvoll ist
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026
Du willst abgesichert starten, ohne dein Budget zu sprengen. Hier siehst du, was Pflicht ist, was wirklich schützt und was warten kann.
- Angst vor hohen Beiträgen? Erst die existenzbedrohenden Risiken absichern, der Rest kann warten.
- Kein Durchblick bei den Policen? Eine Übersicht nach Priorität zeigt, was du wirklich brauchst.
- Unsicher wegen Rentenpflicht? Ob dein Beruf betroffen ist, lässt sich vor dem Start klären.
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Kurz gesagt
Pflicht ist für alle Selbstständigen nur die Kranken- und Pflegeversicherung, gesetzlich freiwillig oder privat. Manche Berufe sind zusätzlich rentenversicherungspflichtig, etwa Lehrende, Hebammen, eingetragene Handwerker sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Für einige Berufe ist eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben. Dringend sinnvoll sind für fast alle eine Betriebshaftpflicht und ein Schutz der eigenen Arbeitskraft bei Krankheit und Berufsunfähigkeit.
Pflicht für alle
Kranken- und Pflegeversicherung. Du wählst zwischen gesetzlicher und privater Kasse.
Pflicht für manche
Rentenversicherung für bestimmte Berufe, Berufshaftpflicht etwa für Anwälte, Ärzte oder Versicherungsvermittler.
Fast immer sinnvoll
Betriebshaftpflicht, bei Beratung und Planung zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Arbeitskraft schützen
Krankengeld und Berufsunfähigkeit sichern dein Einkommen, wenn du ausfällst.
Welche Versicherungen sind für Selbstständige Pflicht?
Für alle Selbstständigen gilt die Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben sind manche Berufsgruppen gesetzlich rentenversicherungspflichtig, und für einige Berufe schreibt das Gesetz eine Berufshaftpflicht vor. Außerdem meldest du deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft an, auch ohne Mitarbeiter. Alles Weitere ist freiwillig, aber nicht unbedingt verzichtbar.
| Absicherung | Pflicht? | Für wen |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | ja | alle Selbstständigen |
| Gesetzliche Rentenversicherung | für bestimmte Berufe | z. B. Lehrende, Hebammen, eingetragene Handwerker, Künstler und Publizisten |
| Berufshaftpflicht | für bestimmte Berufe | z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsvermittler |
| Berufsgenossenschaft | Anmeldung des Betriebs | Unternehmer; eigener Schutz je nach Satzung pflichtig oder freiwillig |
| Betriebshaftpflicht | meist freiwillig | praktisch alle mit Kundenkontakt |
Ob und wie die Pflichten für dich gelten, entscheiden Krankenkasse, Rentenversicherung, Kammer oder Berufsgenossenschaft im Einzelfall.

Gesetzlich oder privat: Wie versicherst du dich am besten?
Beides ist möglich. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen, es gibt aber einen Mindestbeitrag. Die private Kasse rechnet nach Alter, Gesundheit und Tarif. Am Anfang wirkt sie oft günstiger, doch der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist später meist versperrt. Entscheide deshalb langfristig.
Gesetzlich (freiwillig versichert)
- Beitrag nach Einkommen, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze
- Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichert
- Krankengeld ab dem 43. Tag auf Wunsch wählbar
Das solltest du wissen
- Mindestbeitrag auch bei wenig Gewinn
- Privat: jede Person braucht einen eigenen Vertrag
- Privat: Rückkehr in die gesetzliche Kasse meist nicht mehr möglich
Richtwert 2026
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Wann bist du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?
Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig und sorgen selbst vor. Für einige Gruppen gilt aber eine gesetzliche Pflicht, wenn ihr Einkommen über der Minijob-Grenze liegt. Wer betroffen ist und sich nicht meldet, riskiert hohe Nachzahlungen für mehrere Jahre. Kläre die Frage deshalb vor dem Start bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Selbstständige Lehrende, Trainer und Erzieher ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte
- Selbstständige Pflegepersonen und Hebammen
- Handwerker, die mit eigener Qualifikation in die Handwerksrolle eingetragen sind, in der Regel für 18 Jahre
- Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, die einen Teil der Beiträge trägt
- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige: keine Angestellten und im Wesentlichen nur ein Auftraggeber
Wer genau pflichtig ist, was der Beitrag kostet und wie du dich meldest, steht unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige, mehr zu den Pflichten im Handwerk unter Selbstständig im Handwerk. Wie alle anderen fürs Alter vorsorgen, zeigt Altersvorsorge für Selbstständige.
Welche betrieblichen Versicherungen brauchst du wirklich?
Fast jeder Betrieb sollte eine Betriebshaftpflicht haben, denn ein einziger Schaden beim Kunden kann sonst die Existenz kosten. Wer berät, plant oder Software entwickelt, braucht zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie ist nur für bestimmte Berufe Pflicht, aber für viele Freiberufler sinnvoll. Inhalt, Rechtsschutz und Ausfallversicherungen kommen später, wenn sie zum Betrieb passen.
| Versicherung | Deckt | Sinnvoll für |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Personen- und Sachschäden bei Dritten | fast alle Betriebe |
| Vermögensschadenhaftpflicht | reine Geldschäden durch Fehler in Beratung oder Leistung | Berater, IT, Agenturen, Planer |
| Inhaltsversicherung | Einrichtung, Geräte, Ware bei Feuer, Wasser, Einbruch | Betriebe mit Lager oder teurer Technik |
| Firmenrechtsschutz | Kosten von Rechtsstreitigkeiten je nach Tarif | Betriebe mit vielen Verträgen |
Leistungen und Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif. Prüfe die Bedingungen vor dem Abschluss.

Welche Haftpflichtversicherung brauchst du als Selbstständiger?
Das hängt davon ab, welche Schäden du bei anderen anrichten kannst. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt bei reinen Geldschäden durch Fehler in Beratung oder Arbeit. Berufshaftpflicht heißt die Absicherung freier und beratender Berufe. Für einige Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, oft mit einer Mindestsumme.
| Tätigkeit | Typischer Schaden | Passende Haftpflicht |
|---|---|---|
| Handwerk, Reinigung, Hausmeisterdienst | Wasserschaden beim Kunden, jemand stolpert über dein Werkzeug | Betriebshaftpflicht |
| Handel, Onlineshop, Herstellung | ein verkauftes Produkt verursacht einen Schaden | Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht |
| Beratung, Coaching, IT, Agentur | falsche Empfehlung, Programmfehler oder versäumte Frist kostet den Kunden Geld | Vermögensschadenhaftpflicht, bei Arbeit vor Ort zusätzlich Betriebshaftpflicht |
| Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler | Fehler in Beratung oder Vermittlung | gesetzlich vorgeschriebene Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht |
| Heilberufe, Architekten, Ingenieure | Behandlungs- oder Planungsfehler | Berufshaftpflicht, je nach Berufsrecht und Kammer Pflicht |
Beispiele, keine vollständige Liste. Ob eine Pflicht besteht und welche Mindestsumme gilt, regeln Berufsrecht, Kammer oder Erlaubnisbehörde.
- Beschreibe deine Tätigkeit im Antrag genau. Was nicht beschrieben ist, ist oft nicht versichert.
- Wähle die Deckungssumme nach dem größten Schaden, den du realistisch verursachen kannst, nicht nach dem Beitrag.
- Lies die Ausschlüsse, etwa für Vertragsstrafen, eigene Leistungsmängel oder Tätigkeiten im Ausland.
Wie sicherst du Krankheit und Berufsunfähigkeit ab?
Als Selbstständiger zahlt dir niemand den Lohn weiter, wenn du krank bist. In der gesetzlichen Kasse kannst du Krankengeld ab dem 43. Tag wählen, privat gibt es Krankentagegeld. Fällst du dauerhaft aus, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist umso günstiger, je jünger und gesünder du beim Abschluss bist.
Krankengeld
Berufsunfähigkeit
Berufsgenossenschaft
| Absicherung | Zahlt ab | Bindung | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Krankengeld per Wahlerklärung (gesetzlich) | 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | drei Jahre | 70 % des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, dafür allgemeiner statt ermäßigter Beitragssatz. Wirkt nicht für eine Krankheit, die schon läuft. Ab 2027: Geht sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft ein, gilt eine Wartezeit von drei Monaten. |
| Wahltarif Krankengeld (gesetzlich) | je nach Satzung der Kasse, teils früher | mindestens drei Jahre | Extrabeitrag, Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich stark zwischen den Kassen |
| Krankentagegeld (privat) | ab dem vereinbarten Tag | laut Vertrag | Höhe wählst du selbst, höchstens bis zu deinem Nettoeinkommen; auch als Zusatz zur gesetzlichen Kasse erhältlich |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | wenn du deinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kannst, in vielen Verträgen ab 50 Prozent | langfristiger Vertrag | Gesundheitsfragen vollständig beantworten, Rentenhöhe am Bedarf ausrichten, Bedingungen vergleichen |
Stand Oktober 2026: § 44 Abs. 2, §§ 46 bis 48 und § 53 Abs. 6 und 8 SGB V, familienportal.de; Wartezeit ab 2027 laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das gesetzliche Krankengeld endet wegen derselben Krankheit nach höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Für viele Gründer ja, weil sie günstig ist und ein Auffangnetz bietet, falls die Selbstständigkeit nicht trägt. Du musst sie innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Agentur für Arbeit beantragen. Später ist der Zugang verschlossen. Der Beitrag hängt nicht von deinem Einkommen ab.
- In den 30 Monaten vor der Gründung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld bezogen
- Unmittelbar vor dem Start versicherungspflichtig beschäftigt oder im Bezug von Arbeitslosengeld, eine Lücke von höchstens etwa einem Monat ist unschädlich
- Selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
- Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit
Richtwert 2026
In welcher Reihenfolge solltest du dich absichern?
Sichere zuerst alles ab, was dich finanziell ruinieren könnte, und erst danach Risiken, die du notfalls selbst tragen kannst. Pflichtversicherungen und Haftpflicht stehen ganz oben, dann folgt die eigene Arbeitskraft. Alle Beiträge gehören in deinen Finanzplan, denn sie bestimmen mit, welchen Preis du verlangen musst.
- 1
Pflichten klären
Krankenversicherung wählen, Rentenversicherungspflicht prüfen, Berufshaftpflicht und Berufsgenossenschaft klären. - 2
Haftung absichern
Betriebshaftpflicht und, wenn du berätst oder planst, Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. - 3
Arbeitskraft schützen
Krankengeld wählen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen. - 4
Auffangnetz
Freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Monaten beantragen. - 5
Später ergänzen
Inhalt, Rechtsschutz oder Altersvorsorge, wenn der Betrieb läuft.
Rechne die Beiträge in deine Preise und in die Liquidität deines Finanzplans ein. Wer Versicherungen nicht nur braucht, sondern selbst vermitteln will, findet den Weg unter Versicherungsmakler werden.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditFür die Versicherungen selbst gibt es keine eigene Förderung. Wer den Gründungszuschuss erhält, bekommt in den ersten sechs Monaten zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung.
Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen nur etwa die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
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Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Versicherungen für Selbstständige
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich Krankengeld habe?
Krankengeld und Krankentagegeld überbrücken eine vorübergehende Krankheit. Das gesetzliche Krankengeld endet wegen derselben Krankheit nach höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Kannst du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, hilft nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beides ergänzt sich also. Schließe sie möglichst früh ab, solange du gesund bist.
Kann ich Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Betriebliche Versicherungen wie Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht sind in der Regel Betriebsausgaben. Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge sowie viele private Vorsorgeversicherungen zählen zu den Sonderausgaben und wirken nur im Rahmen der Höchstbeträge. Wie das bei dir aussieht, klärst du am besten mit Steuerberatung.
Komme ich aus der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche zurück?
Das ist oft schwierig. Als Selbstständiger geht es meist nur, wenn du wieder versicherungspflichtig angestellt wirst, und ab 55 Jahren gelten zusätzliche Hürden. Triff die Entscheidung für die private Kasse deshalb mit Blick auf Familie, Alter und Einkommen in zehn oder zwanzig Jahren.
Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, wenn ich allein arbeite?
Den Betrieb meldest du in der Regel innerhalb einer Woche nach dem Start bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Ob du als Inhaber selbst pflichtversichert bist, regelt deren Satzung. Ist das nicht der Fall, kannst du dich meist freiwillig versichern.
Wie hilft der Gründungszuschuss bei den Versicherungskosten?
Wer den Gründungszuschuss bekommt, erhält in den ersten sechs Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung. Die Leistung ist eine Ermessensleistung und muss vor dem Start beantragt werden. Die Beiträge selbst zahlst du trotzdem in voller Höhe.
Brauche ich als Gründer eine Rechtsschutzversicherung?
Am Anfang selten. Firmenrechtsschutz ist sinnvoll, wenn du viele Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Vermietern hast. Vertragsstreitigkeiten sind in vielen Tarifen allerdings ausgeschlossen, deshalb lohnt der Blick ins Kleingedruckte.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.