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Versicherungen für Selbstständige: Pflicht & Empfehlungen
Der Schritt in die Selbstständigkeit bedeutet Freiheit – aber auch Eigenverantwortung. Erfahre, welche Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, welche als Must-have gelten und wie du die Kosten richtig einplanst.

Pflichtversicherungen für Selbstständige
In Deutschland herrscht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass du auch als Selbstständiger zwingend kranken- und pflegeversichert sein musst. Du hast dabei grundsätzlich die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV oft sehr schwierig ist.
Besonders für Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit starten und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten, ist die Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Die Agentur für Arbeit zahlt dir dafür eine Pauschale von 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung aus.
Kranken- & Pflegeversicherung
Einzige echte Pflichtversicherung für alle Selbstständigen. Wahl zwischen GKV (einkommensabhängig, Familienversicherung möglich) und PKV (leistungsstärker, aber im Alter teurer).
Gesetzliche Rentenversicherungspflicht
Gilt für bestimmte Berufsgruppen: Handwerker, Hebammen, selbstständige Lehrer, Erzieher sowie Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse). Prüfe frühzeitig, ob dein Berufsbild betroffen ist.

Prioritäten-Matrix: Was brauchst du wirklich?
Gerade in der Gründungsphase ist das Budget oft knapp. Sichere zuerst die existenzbedrohenden Risiken ab – und spare dir den Rest für später auf.
Kranken- & Pflegeversicherung
Alle Selbstständigen
Gesetzliche Rentenversicherung
Bestimmte Berufe (z.B. Handwerker, Lehrer)
Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle Selbstständigen
Betriebshaftpflichtversicherung
Alle mit Kundenkontakt oder eigenen Räumen
Vermögensschadenhaftpflicht
Beratende Berufe, IT, Agenturen, Freiberufler
Krankentagegeld
Alle ohne große finanzielle Rücklagen
Inhaltsversicherung
Unternehmen mit teurem Inventar oder Warenlager
Firmenrechtsschutz
Unternehmen mit hohem Streitpotenzial
Persönliche vs. betriebliche Versicherungen
Um sich im Dschungel der Policen zurechtzufinden, ist es wichtig, zwischen zwei grundlegenden Kategorien zu unterscheiden: den persönlichen Versicherungen, die deine eigene Arbeitskraft und Gesundheit schützen, und den betrieblichen Versicherungen, die dein Unternehmen vor Schadensersatzforderungen und Sachschäden bewahren.
Betriebliche Versicherungen wie Betriebshaftpflicht oder Inhaltsversicherung sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar. Persönliche Versicherungen wie Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zählen als Sonderausgaben und können im Rahmen der Höchstbeträge geltend gemacht werden.

Dein Unternehmen vor externen Risiken schützen
Die wichtigste Police in diesem Bereich ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist das unternehmerische Pendant zur privaten Haftpflicht und springt ein, wenn du oder deine Mitarbeiter Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügen. Ein klassisches Beispiel: Ein Kunde rutscht in deinen Geschäftsräumen auf einem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich schwer.
Für beratende Berufe wie IT-Consultants, Steuerberater oder Marketing-Agenturen ist die Vermögensschadenhaftpflicht essenziell. Sie greift bei echten finanziellen Schäden durch berufliche Fehler – zum Beispiel wenn eine fehlerhafte Software den Onlineshop deines Kunden für zwei Tage lahmlegt.
Betriebshaftpflicht – für nahezu jede Branche
Deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten ab. Für Unternehmen mit Kundenkontakt, eigenen Räumen oder handwerklicher Tätigkeit unverzichtbar.
Vermögensschadenhaftpflicht – für beratende Berufe
Deckt reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler oder fehlerhafte Arbeitsergebnisse ab. Pflicht für Freiberufler, IT-Dienstleister und Agenturen.
Unsicher, welche Versicherungen du wirklich brauchst?
Die richtige Absicherung ist das Fundament einer erfolgreichen Selbstständigkeit. Du musst dich nicht gegen jedes erdenkliche Risiko versichern, aber die existenzbedrohenden Gefahren müssen zwingend abgedeckt sein. Ein guter Versicherungsschutz kostet Geld, das du von Anfang an in deine Preiskalkulation einfließen lassen musst.
Im Rahmen unseres AVGS Gründercoachings erarbeiten wir gemeinsam einen soliden Business- und Finanzplan, der alle wichtigen Risiken und Kostenpunkte berücksichtigt. Die Kosten für das Coaching werden zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.

Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherungen sind für Selbstständige gesetzlich vorgeschrieben?+
Die einzige absolute Pflichtversicherung für alle Selbstständigen in Deutschland ist die Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Berufsgruppe (zum Beispiel für Handwerker, Künstler, Publizisten oder selbstständige Lehrer) kann zusätzlich eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestehen. Für bestimmte Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Versicherungsmakler ist zudem eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht?+
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab (zum Beispiel: Ein Kunde verletzt sich in deinem Laden oder du beschädigst beim Kunden vor Ort fremdes Eigentum). Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt hingegen reine finanzielle Schäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen (zum Beispiel: Du berätst einen Kunden falsch, wodurch ihm ein finanzieller Verlust entsteht).
Brauche ich als Selbstständiger eine Arbeitslosenversicherung?+
Eine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht für Selbstständige nicht. Du hast jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit abzuschließen. Dies kann sinnvoll sein, wenn du ein hohes unternehmerisches Risiko trägst und dir für den Fall des Scheiterns ein Auffangnetz sichern möchtest.
Kann ich Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen?+
Ja, viele Versicherungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Betriebliche Versicherungen (wie die Betriebshaftpflicht oder Inhaltsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern direkt deinen Gewinn. Persönliche Versicherungen (wie die Kranken-, Pflege- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
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