Gründungszuschuss Phase 2:Voraussetzungen & Unterlagen
Die ersten Monate laufen, du baust dein Geschäft auf. So zeigst du der Agentur überzeugend, dass weitere neun Monate Förderung sinnvoll sind.
- Noch nicht genug Umsatz? Gefragt ist eine ernsthafte, hauptberufliche Geschäftstätigkeit, kein fertiger Erfolg.
- Keine Ahnung, was in den Bericht gehört? Aktivitäten, Einnahmen, Ausgaben und ein Ausblick. Eine Beispielgliederung findest du unten.
- Kein Rechtsanspruch? Stimmt. Ein klarer Bericht mit Belegen macht die Entscheidung nachvollziehbar.
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Kurz gesagt
In Phase 2 des Gründungszuschusses kann die Agentur für Arbeit nach Ermessen weitere neun Monate je 300 Euro zahlen, zusammen 2.700 Euro. Dafür stellst du einen eigenen Antrag, online im Anschluss an Phase 1. Du legst deine Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen dar, vor allem mit einem schriftlichen Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben, und bist weiter hauptberuflich selbstständig.
9 × 300 Euro
Bis zu 2.700 Euro für deine soziale Absicherung, wenn die Agentur die Verlängerung bewilligt.
Eigener Antrag
Phase 2 beantragst du gesondert, online aus der Vorgangsübersicht deines ersten Antrags.
Bericht und Belege
Ein schriftlicher Bericht über Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Monate.
Ermessen
Kein Rechtsanspruch. Wer schon gut von seinem Unternehmen lebt, bekommt sie in der Regel nicht.
Was ist Phase 2 des Gründungszuschusses?
Phase 2 ist die zweite Förderphase nach den ersten sechs Monaten. Die Agentur für Arbeit kann dir dann neun weitere Monate je 300 Euro zahlen. Das Geld ist für deine soziale Absicherung gedacht, also für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge. Rechtsgrundlage ist § 94 Abs. 2 SGB III. Es handelt sich um eine Kann-Leistung.
| Phase 1 | Phase 2 | |
|---|---|---|
| Dauer | 6 Monate | 9 Monate |
| Höhe pro Monat | zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 € | 300 € |
| Antrag | vor Aufnahme der Selbstständigkeit | eigener Antrag im Anschluss an Phase 1 |
| Nachweis | Businessplan, Finanzpläne, Stellungnahme zur Tragfähigkeit | Darlegung der Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen |
| Entscheidung | Ermessen | Ermessen |
| Minderung des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld | ja, um die Tage der Phase 1 | nein |
Grundlage: §§ 94 und 148 SGB III, arbeitsagentur.de. Stand Oktober 2026.
Wie du überhaupt in die Förderung kommst und wie hoch Phase 1 ausfällt, erklärt der Überblick Gründungszuschuss.
Welche Voraussetzungen gelten für Phase 2?
Laut Gesetz musst du deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Die Bundesagentur verlangt in ihren Weisungen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten. Du arbeitest also weiter mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig. Außerdem muss zu erwarten sein, dass dein Unternehmen nach dem Ende der Förderung trägt.
- Du bist weiter hauptberuflich selbstständig, mindestens 15 Stunden pro Woche, und andere Tätigkeiten beanspruchen zusammen nicht mehr Zeit.
- Du kannst zeigen, was du seit dem Start unternommen hast und was dabei herausgekommen ist.
- Deine Zahlen lassen erwarten, dass du nach der Förderung von deinem Unternehmen leben kannst.
- Du brauchst die 300 Euro noch, weil dein Einkommen Lebensunterhalt und soziale Absicherung nicht vollständig deckt.
Gut zu wissen
Welche Unterlagen brauchst du für Phase 2?
Kern ist ein schriftlicher Bericht über deine bisherige Geschäftstätigkeit mit Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Monate. Ergänzen kannst du einen Ausblick, deinen Auftragseingang und deine Bemühungen um neue Aufträge. Belege wie eine Einnahmen-Überschuss-Aufstellung, eine Rechnungsübersicht oder Angebote machen deine Angaben nachprüfbar.
| Unterlage | Was sie zeigt | Einordnung |
|---|---|---|
| Schriftlicher Bericht | Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Monate | laut Weisung vorzulegen |
| Ausblick | wie es in den nächsten Monaten weitergeht | ergänzend |
| Auftragseingang | Aufträge, Angebote, Verträge, wiederkehrende Kunden | ergänzend |
| Bemühungen um Aufträge | Website, Werbung, Netzwerktermine, Akquisegespräche | ergänzend |
| Zahlenübersicht | zum Beispiel Einnahmen-Überschuss-Aufstellung oder Auswertung aus dem Steuerbüro | Beispiel für geeignete Unterlagen |
| Rechnungsübersicht und Kundenzahl | macht Einnahmen und Nachfrage nachprüfbar | Beispiel für geeignete Unterlagen |
Bericht und Ergänzungen nach den Fachlichen Weisungen Gründungszuschuss der Bundesagentur (Stand 13.09.2023). Die übrigen Belege sind Beispiele. Welche Nachweise deine Agentur sehen will, fragst du dort.

Wie schreibst du den Bericht über deine Geschäftstätigkeit?
Schreib kurz, sachlich und mit Zahlen. Beschreibe, was du seit dem Start getan hast, welche Kunden und Aufträge du gewonnen hast und wie sich Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Erkläre Abweichungen vom Businessplan offen und zeige, was du daraus machst. Klare Zahlen überzeugen mehr als lange Texte.
- 1
Ausgangslage
Starttermin, Angebot, Zielgruppe und Rechtsform in wenigen Sätzen. - 2
Aktivitäten
Was du für Sichtbarkeit und Akquise getan hast, etwa Website, Werbung, Netzwerk und Gespräche. - 3
Kunden und Aufträge
Anzahl der Kunden, laufende Aufträge, Angebote und wiederkehrende Umsätze. - 4
Einnahmen und Ausgaben
Monat für Monat in einer kleinen Tabelle, möglichst aus deiner Buchhaltung. - 5
Abweichungen vom Plan
Wo du über oder unter dem Businessplan liegst und welche Maßnahmen du ergreifst. - 6
Ausblick und Arbeitszeit
Was in den nächsten Monaten geplant ist und wie viele Stunden pro Woche du selbstständig arbeitest.
Gut zu wissen
Wann stellst du den Antrag für Phase 2?
Die Bundesagentur beschreibt den Antrag für Phase 2 als Schritt im Anschluss an Phase 1. Laut ihren Weisungen ist er auch dann wirksam, wenn er erst nach Beginn der zweiten Phase eingeht, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Damit keine Lücke entsteht, bereitest du den Bericht am besten schon im fünften Monat vor.
| Zeitraum | Was du tust |
|---|---|
| Monat 1 bis 4 | Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen, Aktivitäten und Kundengespräche notieren |
| Monat 5 | Bericht entwerfen, Zahlen zusammenstellen, Belege sammeln |
| Ende von Phase 1 | Antrag online stellen: im Konto den Antrag für Phase 1 in der Vorgangsübersicht wählen und von dort Phase 2 starten, Bericht hochladen |
| Nach der Entscheidung | bei Bewilligung neun Monate je 300 €, bei Ablehnung Widerspruch innerhalb eines Monats prüfen |
Ablauf nach arbeitsagentur.de, Seite „Gründungszuschuss beantragen“, und Fachlichen Weisungen Gründungszuschuss. Stand Oktober 2026.
Hast du Phase 1 nicht online beantragt, kannst du Phase 2 trotzdem online stellen. Frag deine Agentur, ab wann sie den Antrag für Phase 2 entgegennimmt.
Warum wird Phase 2 abgelehnt?
Die Weisungen der Bundesagentur nennen mehrere Gründe: Die Geschäftstätigkeit ist nicht ausreichend dargelegt, die Selbstständigkeit ist nicht mehr hauptberuflich oder es gibt Zweifel an der Tragfähigkeit. Für viele überraschend: Wer schon so viel verdient, dass Lebensunterhalt und soziale Absicherung gedeckt sind, bekommt grundsätzlich keine weitere Förderung, weil kein Förderbedarf besteht.
| Grund | Was dahintersteckt | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Geschäftstätigkeit nicht dargelegt | Bericht fehlt oder enthält keine Zahlen | Bericht mit Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben nachreichen |
| Nicht mehr hauptberuflich | weniger als 15 Stunden oder eine Anstellung überwiegt | Arbeitszeit belegen, Verhältnis der Tätigkeiten klären |
| Zweifel an der Tragfähigkeit | Zahlen deutlich unter Plan ohne erkennbare Besserung | Maßnahmen zeigen, eventuell neue Stellungnahme vorlegen |
| Kein Förderbedarf | Einkommen deckt Lebensunterhalt und soziale Sicherung | nichts falsch gemacht, das Ziel der Förderung ist erreicht |
Grundlage: § 94 Abs. 2 SGB III und Fachliche Weisungen Gründungszuschuss (Stand 13.09.2023). Die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie du dabei vorgehst, steht unter Gründungszuschuss abgelehnt.

Was passiert nach dem Ende von Phase 2?
Nach höchstens 15 Monaten endet der Gründungszuschuss. Danach finanzierst du Lebensunterhalt und Absicherung vollständig aus deinem Unternehmen. Hast du dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert, kannst du bei einem Scheitern wieder Arbeitslosengeld bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Plane Steuern und Krankenversicherung rechtzeitig ein.
- Die Frist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung läuft schon in den ersten drei Monaten ab. Details stehen unter Freiwillige Arbeitslosenversicherung.
- Der Zuschuss ist steuerfrei, dein Gewinn nicht. Wie du ihn in der Steuererklärung behandelst, erklärt Gründungszuschuss und Steuern.
- Die 300 Euro zählen bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Einnahme, ihr Wegfall ändert deinen Beitrag also nicht. Du zahlst ihn ab dann aber ganz aus deinem Gewinn. Plane ihn rechtzeitig ein.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWelche Wege es aus Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld in die Selbstständigkeit gibt, zeigt der Überblick Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Gründungszuschuss Phase 2
Brauche ich für Phase 2 eine neue Tragfähigkeitsbescheinigung?
In der Regel nicht. Nur wenn begründete Zweifel an deiner Geschäftstätigkeit bestehen, kann die Agentur für Arbeit eine neue Stellungnahme zur Tragfähigkeit verlangen. So steht es in § 94 Abs. 2 SGB III.
Wie viel Umsatz brauche ich für Phase 2?
Eine feste Umsatzgrenze gibt es nicht. Die Agentur schaut auf eine ernsthafte, hauptberufliche Geschäftstätigkeit und darauf, ob dein Unternehmen nach der Förderung tragen kann. Deckt dein Einkommen schon Lebensunterhalt und soziale Absicherung, kann sie die weitere Förderung ablehnen.
Kann ich Phase 2 noch beantragen, wenn Phase 1 schon vorbei ist?
Laut den Weisungen der Bundesagentur ja, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Je später du den Antrag stellst, desto später kommt aber das Geld. Reiche ihn deshalb zeitnah zum Ende der ersten Phase ein.
Wird Phase 2 auf meinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein. Deinen Restanspruch mindern nur die Tage, an denen du den Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosengeldes bekommen hast, also Phase 1. Die 300 Euro aus Phase 2 verringern ihn nicht.
Muss ich die 300 Euro aus Phase 2 versteuern?
Nein. Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Versteuern musst du nur den Gewinn aus deinem Unternehmen.
Darf ich in Phase 2 nebenher angestellt arbeiten?
Ja, solange die Selbstständigkeit hauptberuflich bleibt. Sie muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen, und andere Tätigkeiten dürfen zusammen nicht mehr Zeit beanspruchen. Melde eine neue Beschäftigung immer sofort der Agentur.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.