Erfülle ich die Voraussetzungen?
Du beziehst Arbeitslosengeld I, hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch und machst dich hauptberuflich selbstständig. Das prüfen wir gleich im Gründungscheck.
Gründungscheck
Ich bereite mit dir alles vor, was die Agentur für Arbeit für deinen Antrag sehen will – persönlich, klar strukturiert und passend zu deinem Vorhaben.

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Du beziehst Arbeitslosengeld I, hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch und machst dich hauptberuflich selbstständig. Das prüfen wir gleich im Gründungscheck.
Vor allem ein schlüssiger Businessplan mit Finanzplan und die Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Beides erarbeiten wir gemeinsam.
Bevor du gründest. Wer zu spät dran ist, verschenkt die Förderung. Deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.
Deine Möglichkeiten
6 Monate in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich, danach auf Antrag weitere 9 Monate 300 €.
Du erhältst sie von mir im Vier-Augen-Prinzip und kostenfrei im Rahmen der Maßnahme.
Die persönliche Begleitung kann vollständig übernommen werden, wenn dein AVGS dafür bewilligt ist.
* Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch; Höhe und Bewilligung hängen von deiner Ausgangslage ab.

Maximilian Rothenberger
Als IHK-zertifizierter Gründungsberater und B.Sc. Wirtschaftspsychologie begleite ich dich 1:1 bei Businessplan, Zahlen, Tragfähigkeit und Antrag.
So geht es weiter
Du schilderst kurz, wo du stehst und was du gründen willst.
Wir prüfen Gründungszuschuss, AVGS und was die Agentur für Arbeit von dir braucht.
Wenn es passt, erarbeiten wir Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung gemeinsam.
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Häufige Fragen
Lass uns klären, wo du stehst und was für deinen Antrag noch fehlt.
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