Kleinunternehmerregelung 2026: § 19 UStG, Grenzen & Rechnung

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026

Weniger Umsatzsteuer-Papierkram, mehr Zeit für deine Kunden. Ich zeige dir, ob die Regelung zu deinem Geschäftsmodell passt.

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  • Vor allem Geschäftskunden? Dann rechnen wir durch, ob die Regelbesteuerung für dich besser passt.
  • Unsicher bei Rechnungen? Statt Umsatzsteuer steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung darauf.
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Selbstständiger am Schreibtisch mit Laptop, Belegen und einem Ordner mit der Aufschrift Steuer Unterlagen

Kurz gesagt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro. Du weist keine Umsatzsteuer aus, schreibst einen Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung und kannst keine Vorsteuer abziehen. Die Regelung gilt automatisch, solange du nicht verzichtest.

25.000 Euro

Grenze für den Umsatz im Vorjahr und im Gründungsjahr, gerechnet als Nettobetrag.

100.000 Euro

Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort.

Hinweis auf der Rechnung

Keine Umsatzsteuer ausweisen, dafür auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen.

Verzicht möglich

Nach § 19 Abs. 3 UStG kannst du zur Regelbesteuerung wechseln und bist dann fünf Jahre gebunden.

Gesetz

Was regelt § 19 UStG?

§ 19 UStG ist die gesetzliche Grundlage der Kleinunternehmerregelung. Er befreit die Umsätze kleiner Unternehmen von der Umsatzsteuer, wenn bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten sind. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Seit 2025 ist die Regelung als echte Steuerbefreiung gestaltet. Die wichtigsten Punkte stehen in den ersten drei Absätzen des Paragrafen.

VorschriftInhaltWas das für dich heißt
§ 19 Abs. 1 UStGSteuerbefreiung und UmsatzgrenzenVorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €
§ 19 Abs. 2 UStGWas zum Gesamtumsatz zähltbestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen bleiben außen vor
§ 19 Abs. 3 UStGVerzicht auf die Befreiungfreiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung, fünf Jahre Bindung
§ 19a UStGKleinunternehmer in anderen EU-Staatenbesonderes Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern
§ 34a UStDVRechnungen von Kleinunternehmernvereinfachte Rechnung mit Hinweis auf die Steuerbefreiung

Stand Oktober 2026. Quellen: ELSTER-Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2025, IHK.

Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlst du ganz normal. Einen Überblick über alle Steuerarten findest du unter Steuern für Selbstständige. Nicht verwechseln mit dem Kleingewerbe: Dabei geht es darum, ob dein Gewerbe ins Handelsregister muss, nicht um die Umsatzsteuer.

Umsatzgrenzen

Welche Kleinunternehmer-Grenze gilt 2026?

2026 gelten dieselben Grenzen wie seit dem 1. Januar 2025. Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überstiegen haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht übersteigen. Beide Grenzen sind Nettobeträge. Im Gründungsjahr gibt es keine Prognose mehr: Dort zählt die Grenze von 25.000 Euro im laufenden Jahr.

SituationGrenzeWas gilt
Gründungsjahr25.000 € im laufenden JahrKeine Hochrechnung. Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, gilt die Regelbesteuerung.
Folgejahre: Vorjahr25.000 €Lag dein Umsatz im Vorjahr darüber, bist du im neuen Jahr kein Kleinunternehmer.
Folgejahre: laufendes Jahr100.000 €Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, fällt Umsatzsteuer an.
Zum Vergleich bis Ende 202422.000 € / 50.000 €Diese Grenzen gelten nicht mehr.

Stand Oktober 2026, § 19 Abs. 1 UStG. Quelle: Finanzverwaltung Hessen (finanzamt.hessen.de).

Und 2027?

Ob du 2027 Kleinunternehmer bist, entscheidet dein Umsatz 2026: höchstens 25.000 Euro. Stand Oktober 2026 ist keine Änderung der Grenzen für 2027 beschlossen.

Ob deine Umsätze unter den Grenzen bleiben, prüfst du in einer Minute mit dem Kleinunternehmer-Check.

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Gesamtumsatz

Welcher Umsatz zählt für die Kleinunternehmergrenze?

Maßgeblich ist dein Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG, also alle Nettoumsätze aus deiner selbstständigen Tätigkeit. Gerechnet wird nach den Beträgen, die du tatsächlich eingenommen hast. Hast du mehrere Tätigkeiten, zählen sie zusammen, denn umsatzsteuerlich hast du nur ein Unternehmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden herausgerechnet.

Zählt mit

  • Honorare und Verkaufserlöse, netto
  • Umsätze aus allen deinen selbstständigen Tätigkeiten zusammen
  • Umsätze aus einem Nebengewerbe neben dem Job

Zählt nicht mit

  • dein Gehalt aus einer Anstellung
  • bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa aus Vermietung oder Heilbehandlungen
  • Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Geschäftswagens
  • Umsätze einer eigenen GmbH oder UG, sie ist ein eigener Unternehmer
Rechnungen

Wie schreibst du 2026 eine Rechnung als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer stellst du eine vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV aus. Du weist keine Umsatzsteuer aus und gibst stattdessen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa gemäß § 19 UStG. Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt. Eine Berichtigung ist möglich, aber aufwendig.

PflichtangabeBeispiel
Dein Name und deine AnschriftAnna Muster, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Name und Anschrift des Kundenvollständig, auch bei Privatkunden
Steuernummer oder USt-IdNr.die Nummer, die dir das Finanzamt mitgeteilt hat
Ausstellungsdatum15.10.2026
Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung8 Stunden Beratung zur Webseitengestaltung
Betrag in einer Summe640,00 €
Hinweis auf die SteuerbefreiungUmsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.

Nach § 34a UStDV, Stand Oktober 2026. Quelle: IHK-Checkliste Kleinunternehmerrechnung.

  • E-Rechnungen musst du als Kleinunternehmer nicht ausstellen, aber seit 2025 empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür in der Regel.
  • Schreibe Preise gegenüber Privatkunden als Endpreise, ohne Zusatz wie „zzgl. MwSt.“.
  • Ein Muster und alle Angaben für normale Rechnungen findest du unter Rechnung schreiben.
  • Brauchst du für EU-Geschäfte eine USt-IdNr., zeigt USt-IdNr. beantragen den Antrag.
Selbstständiger erstellt am Laptop eine Rechnung
Vor- und Nachteile

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung lohnt sich vor allem, wenn du überwiegend an Privatkunden verkaufst und wenig investierst. Privatkunden können keine Vorsteuer abziehen, für sie ist dein Preis ohne Umsatzsteuer günstiger. Arbeitest du hauptsächlich für Unternehmen oder kaufst viel ein, ist die Regelbesteuerung oft besser, weil du dann die Vorsteuer zurückbekommst.

Spricht dafür

  • überwiegend Privatkunden
  • geringe Investitionen und wenig Wareneinkauf
  • keine Voranmeldungen, weniger Buchhaltung
  • Umsatz bleibt sicher unter den Grenzen

Spricht dagegen

  • überwiegend Geschäftskunden
  • hohe Anschaffungen am Anfang, etwa Fahrzeug oder Maschinen
  • kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe
  • Umsatz wächst schnell Richtung Grenze
BeispielKleinunternehmerRegelbesteuerung
Dein Preis für die Leistung1.000 €1.000 € netto
Umsatzsteuer 19 %keine190 €
Privatkunde zahlt1.000 €1.190 €
Geschäftskunde trägt am Ende1.000 €1.000 € (er zieht 190 € Vorsteuer ab)

Rechenbeispiel mit 19 % Umsatzsteuer.

Beraterin im Gespräch mit einer Gründerin an einem Besprechungstisch mit Laptop
Grenze überschritten

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro, gilt die Regelbesteuerung ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Im Gründungsjahr gilt dasselbe schon bei 25.000 Euro. Liegt dein Jahresumsatz über 25.000 Euro, bist du im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr. Darauf musst du selbst achten.

  1. 1

    Umsatz verfolgen

    Trage jeden Monat ein, wie viel du bisher im Jahr eingenommen hast. Dann siehst du früh, wann es eng wird.
  2. 2

    Rechnungen umstellen

    Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, weist du Umsatzsteuer aus.
  3. 3

    Voranmeldungen abgeben

    Ab dann meldest du die Umsatzsteuer über ELSTER an das Finanzamt. Fristen und Ablauf erklärt Umsatzsteuervoranmeldung.
  4. 4

    Preise prüfen

    Bei Privatkunden kostet dich die Umsatzsteuer Marge, wenn du die Preise nicht anpasst.

Feste Endpreise

Hast du mit Privatkunden feste Endpreise vereinbart, steckt die Umsatzsteuer nach dem Wechsel in deinem Preis. Plane rechtzeitig, ob und wann du Preise anpasst.
Wechsel zur RegelbesteuerungWas gilt
Über 100.000 € im laufenden Jahrsofort ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, im Gründungsjahr schon über 25.000 €
Über 25.000 € im Vorjahrab dem 1. Januar des Folgejahres
Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStGfreiwillig, mindestens fünf Kalenderjahre Bindung
Rechnungenvolle Pflichtangaben: zusätzlich fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag; kein Hinweis auf § 19 UStG mehr
Vorsteuerabziehbar für Einkäufe, die du nach dem Wechsel für steuerpflichtige Umsätze nutzt; für Einkäufe aus der Kleinunternehmerzeit grundsätzlich nicht
Teure Wirtschaftsgüter aus der Kleinunternehmerzeitanteilige Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG möglich, wenn die Vorsteuer darauf über 1.000 € liegt

Stand Oktober 2026. § 19 UStG, § 14 Abs. 4 UStG, § 15a UStG, § 44 UStDV; BMF-Schreiben vom 10.11.2025 zum Vorsteuerabzug beim Übergang zur Regelbesteuerung.

Vorsteuer nachholen nach § 15a UStG

Hast du als Kleinunternehmer etwa ein Fahrzeug oder eine Maschine gekauft und nutzt sie nach dem Wechsel für steuerpflichtige Umsätze, holst du einen Teil der Vorsteuer nachträglich zurück. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern läuft der Berichtigungszeitraum fünf Jahre ab der ersten Nutzung, für jedes verbleibende Jahr gibt es ein Fünftel. Beispiel: Transporter für 30.000 Euro netto mit 5.700 Euro Umsatzsteuer, Wechsel nach zwei vollen Jahren. In den drei restlichen Jahren kannst du jeweils 1.140 Euro über die Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend machen, zusammen 3.420 Euro. Lass die Berechnung von einer Steuerberatung prüfen.
§ 19 Abs. 3 UStG

Wie funktioniert der Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG?

Nach § 19 Abs. 3 UStG kannst du auf die Steuerbefreiung verzichten und freiwillig Umsatzsteuer berechnen. Das erklärst du gegenüber dem Finanzamt, zum Beispiel schon im Fragebogen, spätestens bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Danach bist du mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Lohnen kann sich das bei hohen Investitionen oder fast nur Geschäftskunden.

PunktRegel
Erklärunggegenüber dem Finanzamt, formlos oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Fristbis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Kalenderjahres; für 2025 also bis Ende Februar 2027
Bindungmindestens fünf Kalenderjahre
Widerrufdanach möglich, wirkt ab Beginn eines Kalenderjahres

Stand Oktober 2026. Quellen: ELSTER-Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2025, IHK.

Rechne vorher durch, wie viel Vorsteuer du in den ersten Jahren zurückbekommst und wie viel Aufwand Voranmeldungen bringen. Wie du das im Finanzplan abbildest, steht dort.

GmbH und UG

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für eine GmbH?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung hängt nicht von der Rechtsform ab. Auch eine GmbH, UG oder GbR kann sie nutzen, wenn ihr eigener Umsatz unter den Grenzen bleibt. Die Gesellschaft gilt umsatzsteuerlich als eigener Unternehmer. Ein Einzelunternehmen, das du daneben führst, wird getrennt betrachtet. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bleiben davon unberührt.

Eigene Grenze je Unternehmer

Die GmbH zählt nur ihre eigenen Umsätze. Dein privates Einzelunternehmen hat eine eigene Grenze.

Oft wenig Nutzen

Eine GmbH arbeitet meist für Geschäftskunden und investiert. Dann bringt der Vorsteuerabzug oft mehr als die Befreiung.

Was eine Kapitalgesellschaft sonst ausmacht, steht unter UG gründen. Für einen Überblick über alle Schritte der Gründung lies Selbstständig machen.

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

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    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Kleinunternehmerregelung 2026

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Nein, sie gilt automatisch, solange du die Grenzen einhältst und nicht verzichtest. In der Praxis gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, dass du die Regelung nutzen willst. Willst du sie nicht, erklärst du dort oder später gegenüber dem Finanzamt den Verzicht.

Ändert sich die Kleinunternehmerregelung 2027?

Stand Oktober 2026 ist keine Änderung der Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro für 2027 beschlossen. Ob du 2027 Kleinunternehmer bist, hängt von deinem Umsatz 2026 ab. Neu ist 2027 vor allem die E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz; Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Eine Umsatzsteuererklärung in der Regel nicht, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf oder es liegt ein Sonderfall vor. Die Einkommensteuererklärung mit der Einnahmenüberschussrechnung gibst du aber jedes Jahr ab. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer.

Ist Kleinunternehmer dasselbe wie Kleingewerbe?

Nein. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und keine Rechtsform. Kleingewerbe heißt, dass dein Gewerbe keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb braucht und nicht ins Handelsregister muss. Auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein.

Wie passe ich meine Preise beim Wechsel zur Regelbesteuerung an?

Bei Geschäftskunden schlägst du die Umsatzsteuer auf deinen bisherigen Preis auf. Dürfen sie Vorsteuer abziehen, ändert sich für sie nichts. Bei Privatkunden kostet dich ein gleicher Endpreis Marge: Von 1.000 Euro brutto bleiben dir bei 19 Prozent nur 840,34 Euro. Prüfe, ob deine Verträge Brutto- oder Nettopreise nennen, und kündige Änderungen rechtzeitig an.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Nicht grundsätzlich. Sinnvoll ist sie, wenn du Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland beziehst, etwa Software oder Werbung, weil du die Umsatzsteuer dafür unter Umständen selbst schuldest. Willst du die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Staaten nutzen, gibt es dafür seit 2025 ein eigenes Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

Kann ich als Kleinunternehmer den Gründungszuschuss beantragen?

Ja, die Kleinunternehmerregelung spielt für die Förderung keine Rolle. Über den Zuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen. Im Finanzplan zählen deine Ausgaben dann brutto, weil du keine Vorsteuer zurückbekommst.

Kann ich später wieder Kleinunternehmer werden?

Ja, wenn du die Umsatzgrenzen wieder einhältst. Hast du freiwillig verzichtet, geht das frühestens nach fünf Kalenderjahren, und der Widerruf wirkt jeweils ab Beginn eines Kalenderjahres.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.