Gründungszuschuss-Rechner:Höhe & Phasen berechnen

Du willst wissen, mit wie viel Geld du in den ersten Monaten planen kannst. Hier siehst du es in einer Minute, Phase für Phase.

  • Unsicher, ob deine Tage reichen? Gib deinen Restanspruch zum Starttag ein, der Rechner prüft die 150 Tage.
  • Kein Rechtsanspruch? Stimmt. Der Rechner zeigt den Höchstbetrag, die Agentur entscheidet nach Ermessen.
  • Zahlen allein überzeugen nicht? Richtig. Businessplan und Finanzplan für den Antrag erarbeiten wir gemeinsam.
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Frau in blauer Bluse sitzt an einem Holztisch und liest ausgedruckte Unterlagen, daneben ein aufgeklappter Laptop

Kurz gesagt

Der Gründungszuschuss hat zwei Phasen. In Phase 1 zahlt die Agentur für Arbeit sechs Monate lang dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro, in Phase 2 auf Antrag neun Monate je 300 Euro. Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind das höchstens 13.500 Euro. Voraussetzung sind mindestens 150 Tage Restanspruch am Starttag. Beide Phasen sind Ermessensleistungen.

Phase 1: ALG plus 300 €

Sechs Monate lang dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat.

Phase 2: 9 × 300 €

Neun weitere Monate je 300 Euro, nur auf Antrag und nach Ermessen.

150 Tage Restanspruch

Am Starttag brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Restanspruch sinkt

Die Tage der Phase 1 werden von deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen.

Rechner

Wie viel Gründungszuschuss bekomme ich?

Wie viel Gründungszuschuss du bekommst, hängt vor allem von deinem Arbeitslosengeld ab. Gib deinen Monatsbetrag oder deinen Tagesbetrag ein und dazu deinen Restanspruch am geplanten Starttag. Der Rechner zeigt dir Phase 1, Phase 2 und die Summe. Das Ergebnis ist ein Höchstbetrag, denn die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.

Gründungszuschuss berechnen

Wie steht dein Arbeitslosengeld in deinen Unterlagen?
€/Monat

Dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld, so wie es ausgezahlt wird.

Tage

Wie viele Tage Arbeitslosengeld dir am Tag der Gründung noch zustehen. Frag im Zweifel bei deiner Agentur nach.

Höchstens zusammen

13.500 €

in 15 Monaten, wenn die Agentur für Arbeit beide Phasen bewilligt

Phase 1 pro Monat (Arbeitslosengeld + 300 €)1.800 €
Phase 1 gesamt (6 Monate)10.800 €
Phase 2 gesamt (9 × 300 €, auf Antrag)2.700 €
Höchstens zusammen13.500 €

Restanspruch reicht: Du hast nach deiner Angabe am Starttag mindestens 150 Tage. Phase 1 mindert deinen Anspruch um 180 Tage, danach blieben rechnerisch noch 120 Tage Arbeitslosengeld.

Beide Phasen sind Ermessensleistungen. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob und wie lange sie zahlt. Phase 2 musst du gesondert beantragen.

Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.

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Rechenweg

Wie rechnet der Gründungszuschuss-Rechner?

Der Rechner nimmt dein monatliches Arbeitslosengeld und zählt 300 Euro dazu. Das ist dein Betrag für jeden der sechs Monate in Phase 1. Für Phase 2 rechnet er neun Monate mit je 300 Euro. Gibst du einen Tagesbetrag ein, rechnet er ihn mit 30 Tagen pro Monat um.

SchrittFormel
Monatsbetrag aus TagesbetragTagesbetrag × 30
Phase 1 pro MonatArbeitslosengeld + 300 €
Phase 1 gesamt6 × (Arbeitslosengeld + 300 €)
Phase 2 gesamt9 × 300 € = 2.700 €
Höchstens zusammenPhase 1 gesamt + 2.700 €

Grundlage: § 94 SGB III, Stand Oktober 2026. Phase 2 nur, wenn die Agentur sie bewilligt.

Voraussetzungen, Antrag und Ausschlüsse erklärt der Überblick Gründungszuschuss.

Hand mit Kugelschreiber trägt Zahlen in eine ausgedruckte Tabelle ein, daneben Münzen und Geldscheine
Beispiele

Wie hoch ist der Gründungszuschuss bei 1.000 bis 2.000 Euro?

Bei 1.000 Euro Arbeitslosengeld sind in Phase 1 bis zu 1.300 Euro im Monat möglich, zusammen mit Phase 2 höchstens 10.500 Euro. Bei 1.500 Euro sind es 1.800 Euro im Monat und höchstens 13.500 Euro. Bei 2.000 Euro sind es 2.300 Euro im Monat und höchstens 16.500 Euro. Phase 2 bringt immer 2.700 Euro.

Arbeitslosengeld im MonatPhase 1 pro MonatPhase 1 gesamtPhase 2 gesamtHöchstens zusammen
1.000 €1.300 €7.800 €2.700 €10.500 €
1.500 €1.800 €10.800 €2.700 €13.500 €
2.000 €2.300 €13.800 €2.700 €16.500 €

Rechenbeispiele nach § 94 SGB III, wie auf der Seite Gründungszuschuss. Stand Oktober 2026.

Restanspruch

Warum prüft der Rechner 150 Tage Restanspruch?

Den Gründungszuschuss gibt es nur, wenn du am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Jeder Tag, an dem du vorher Arbeitslosengeld beziehst, zählt gegen diesen Rest. Eine Sperrzeit verkürzt ihn zusätzlich. Wer knapp plant, rutscht schnell unter die Grenze und verliert die Förderung.

Restanspruch am StarttagGründungszuschuss möglich?Rest nach Phase 1
149 Tagein der Regel neinentfällt
150 Tageja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind0 Tage
300 Tageja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind120 Tage
360 Tageja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind180 Tage

Grundlage: §§ 93 und 148 SGB III, Phase 1 mit 180 Tagen gerechnet. Stand Oktober 2026.

Hast du selbst gekündigt oder droht eine Sperrzeit, lies vorher Gründungszuschuss nach Kündigung.

Mann mit Brille im dunklen Sakko prüft am Schreibtisch ausgedruckte Unterlagen, vor ihm liegt ein Taschenrechner
Arbeitslosengeld danach

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld nach Phase 1?

Die Tage der Phase 1 werden von deinem Restanspruch abgezogen, Phase 2 dagegen nicht. Was danach übrig bleibt, kannst du später wieder nutzen, solange der Anspruch nicht erloschen ist, in der Regel bis vier Jahre nach seiner Entstehung. Der Rechner zeigt dir diesen Rest gleich mit an.

  • Phase 1 mindert deinen Restanspruch um die Tage der sechs Monate.
  • Phase 2 mindert deinen Restanspruch nicht.
  • Innerhalb von drei Monaten nach dem Start kannst du dich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Wie du die zweite Phase beantragst und was du dafür vorlegst, steht unter Gründungszuschuss Phase 2.

Grenzen

Was kann der Rechner nicht berücksichtigen?

Der Rechner zeigt, was das Gesetz höchstens vorsieht. Ob die Agentur für Arbeit zahlt, prüft sie im Einzelfall: Tragfähigkeit, deine Eignung und ob die Gründung hauptberuflich ist. Sperrzeiten, eine frühere Gründungsförderung oder dein Alter kann der Rechner nicht prüfen. Verbindlich ist nur der Bescheid deiner Agentur.

  • Ermessen: Auch mit allen Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch.
  • Sperrzeit oder Ruhen des Arbeitslosengeldes: Solange es ruht, gibt es keinen Gründungszuschuss.
  • Frühere Gründungsförderung: Zwischen zwei Förderungen müssen mindestens 24 Monate liegen.
  • Regelaltersgrenze: Mit ihrem Erreichen endet die Förderung.
  • Antrag nach dem Start: Nachträglich gibt es keinen Gründungszuschuss.

Erst Antrag, dann Start

Den Antrag stellst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Melde dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit erst danach an.
Planung

Wie plane ich mit dem Ergebnis weiter?

Nimm die Beträge aus dem Rechner als Einnahme in deinen Finanzplan, aber nur so lange, wie sie bewilligt sind. Rechne Krankenversicherung, Altersvorsorge und Lebenshaltung ehrlich dagegen. Die 300 Euro sind genau für deine soziale Absicherung gedacht. Plane außerdem ein, dass der Zuschuss erst nach dem jeweiligen Monat ausgezahlt wird.

  1. 1

    Lebenshaltung rechnen

    Miete, Krankenversicherung, Vorsorge und Rücklagen im Monat zusammenzählen. Eine Anleitung steht unter Finanzplan erstellen.
  2. 2

    Zuschuss eintragen

    Phase 1 für sechs Monate, Phase 2 nur als mögliche Einnahme mit Vorbehalt.
  3. 3

    Lücke schließen

    Ab wann muss dein Gewinn die Lebenshaltung allein tragen? Daraus ergibt sich dein Umsatzziel.
  4. 4

    Antrag vorbereiten

    Was die Agentur im Plan sehen will, steht unter Businessplan für den Gründungszuschuss.

Warum der Zuschuss steuerfrei ist und was trotzdem in die Steuererklärung gehört, erklärt Gründungszuschuss und Steuern.

Beraterin im dunklen Blazer spricht mit einer blonden Frau am Schreibtisch, vor ihr liegt eine aufgeschlagene Mappe

Aus meiner Praxis

Beim Gründungszuschuss entscheidet die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld beziehst, dann gründen. Wer zu früh das Gewerbe anmeldet, riskiert den Anspruch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Beziehst du Grundsicherungsgeld statt Arbeitslosengeld I, gibt es keinen Gründungszuschuss. Dann kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen, ebenfalls nach Ermessen. Den möglichen Rahmen zeigt der Einstiegsgeld-Rechner.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Gründungszuschuss-Rechner

Rechnet der Rechner auch mit meinem Tagessatz?

Ja. Stellst du oben auf „Betrag pro Tag“ um, rechnet der Rechner deinen Tagesbetrag mal 30 in einen Monatsbetrag um. Maßgeblich für Phase 1 ist das Arbeitslosengeld, das du zuletzt bezogen hast. Den verbindlichen Betrag nennt dir die Agentur für Arbeit im Bescheid.

Bekomme ich Phase 2 automatisch?

Nein. Die neun Monate mit je 300 Euro beantragst du gesondert, wenn Phase 1 ausläuft. Du legst dafür deine bisherige Geschäftstätigkeit dar, etwa mit einem kurzen Bericht über Einnahmen und Ausgaben. Auch hier entscheidet die Agentur nach Ermessen.

Wann zahlt die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss aus?

Der Gründungszuschuss wird monatlich nachträglich gezahlt. Plane deshalb für den ersten Monat nach dem Start einen Puffer ein, denn Miete, Krankenversicherung und erste Ausgaben sind oft schon vorher fällig.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Nein. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Bewilligte Beträge kommen also ohne Abzug von Steuern bei dir an. Deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit versteuerst du dagegen normal.

Was ist, wenn ich weniger als 150 Tage Restanspruch habe?

Dann gibt es in der Regel keinen Gründungszuschuss. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Kläre deinen Zeitplan deshalb früh mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Kann ich den Gründungszuschuss mehrmals bekommen?

Eine feste Höchstzahl nennt das Gesetz nicht. Zwischen dem Ende einer früheren Gründungsförderung der Agentur für Arbeit und dem neuen Start müssen aber mindestens 24 Monate liegen. Außerdem brauchst du jedes Mal wieder mindestens 150 Tage Restanspruch.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst deinen Antrag auf Gründungszuschuss vorbereiten?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.