Einstiegsgeld-Rechner:Höhe 2026 berechnen
Du willst wissen, mit welchem Zuschuss du beim Start rechnen kannst. Der Rechner zeigt dir den Rahmen, beim Antrag helfe ich dir.
- Angst vor falschen Hoffnungen? Der Rechner zeigt ehrlich den Höchstrahmen, nicht deinen Bescheid.
- Unklar, was vom Verdienst bleibt? Der Rechner zeigt auch deine Freibeträge beim Hinzuverdienst.
- Keine Lust auf Papierkram? Businessplan und Finanzplan für das Jobcenter erarbeiten wir zusammen.
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Kurz gesagt
Die Höhe des Einstiegsgelds nach § 16b SGB II legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Den Rahmen gibt die Einstiegsgeld-Verordnung vor: Grundbetrag bis 50 Prozent des Regelbedarfs, plus 20 Prozent nach mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit und 10 Prozent je weiterer Person der Bedarfsgemeinschaft. Bei 563 Euro Regelbedarf 2026 sind das bis 281,50 Euro Grundbetrag und höchstens 563 Euro im Monat.
Grundbetrag bis 281,50 €
Höchstens die Hälfte des Regelbedarfs von 563 Euro für Alleinstehende 2026.
Zuschläge möglich
20 Prozent nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit, 10 Prozent je weiterer Person.
Ermessen
Kein Rechtsanspruch. Das Jobcenter legt Höhe und Dauer im Einzelfall fest.
Bis 24 Monate
Monatlich im Voraus gezahlt und nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
Wie viel Einstiegsgeld bekomme ich?
Wie viel Einstiegsgeld du bekommst, legt dein Jobcenter fest. Der Rechner zeigt dir den Rahmen, den die Einstiegsgeld-Verordnung erlaubt. Gib an, wie viele Personen mit dir in der Bedarfsgemeinschaft leben und ob du mindestens zwei Jahre arbeitslos warst. Optional siehst du, was von deinem Verdienst anrechnungsfrei bleibt.
Einstiegsgeld-Rahmen berechnen
Ohne dich gezählt, zum Beispiel Partnerin oder Partner und Kinder.
Dafür sieht die Verordnung einen Zuschlag von 20 Prozent vor.
Einstiegsgeld bis zu
281,50 € im Monat
Rahmen nach Einstiegsgeld-Verordnung bei 563 € Regelbedarf für Alleinstehende. Die genaue Höhe legt dein Jobcenter nach Ermessen fest.
Alternativ kann das Jobcenter das Einstiegsgeld pauschal festlegen, dann höchstens 422,25 € im Monat (75 % des Regelbedarfs, ohne Zuschläge). Es kann den Betrag auch stufenweise sinken lassen. Gezahlt wird höchstens 24 Monate.
Optional: Was bleibt von deinem Verdienst?
Als Selbstständige oder Selbstständiger zählt dein Gewinn, also Einnahmen minus notwendige Betriebsausgaben.
Dann gilt die letzte Freibetragsstufe bis 1.500 € statt bis 1.200 €.
Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
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Wie rechnet der Einstiegsgeld-Rechner?
Der Rechner startet mit dem Grundbetrag von 50 Prozent des Regelbedarfs. Warst du mindestens zwei Jahre arbeitslos, kommen 20 Prozent dazu. Für jede weitere Person in deiner Bedarfsgemeinschaft rechnet er 10 Prozent. Die Summe kappt er beim vollen Regelbedarf, denn mehr erlaubt die Verordnung nicht. Gerundet wird erst in der Anzeige.
| Bestandteil | Rahmen laut Verordnung | Bei 563 € Regelbedarf |
|---|---|---|
| Grundbetrag | höchstens 50 % des Regelbedarfs | bis 281,50 € |
| Zuschlag Arbeitslosigkeit | 20 %, wenn du mindestens zwei Jahre arbeitslos warst | 112,60 € |
| Zuschlag Bedarfsgemeinschaft | 10 % je weiterer Person | 56,30 € je Person |
| Obergrenze | insgesamt höchstens der Regelbedarf | 563 € |
Grundlage: § 16b SGB II, § 1 Einstiegsgeld-Verordnung, Regelbedarf für Alleinstehende 2026. Stand Oktober 2026.
Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf erklärt die Seite Einstiegsgeld beantragen.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld in typischen Fällen?
Lebst du allein und warst kürzer als zwei Jahre arbeitslos, liegt der Rahmen bei bis zu 281,50 Euro im Monat. Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit sind es bis zu 394,10 Euro. Für zwei weitere Personen kommen rechnerisch 112,60 Euro dazu. Mit drei weiteren Personen und langer Arbeitslosigkeit erreicht der Rahmen die Obergrenze von 563 Euro.
| Situation | Prozent | Bis zu im Monat |
|---|---|---|
| allein, unter 2 Jahren arbeitslos | 50 % | 281,50 € |
| allein, mindestens 2 Jahre arbeitslos | 70 % | 394,10 € |
| mit 1 weiteren Person, unter 2 Jahren arbeitslos | 60 % | 337,80 € |
| mit 2 weiteren Personen, mindestens 2 Jahre arbeitslos | 90 % | 506,70 € |
| mit 3 weiteren Personen, mindestens 2 Jahre arbeitslos | 100 % | 563,00 € |
| mit 4 weiteren Personen, mindestens 2 Jahre arbeitslos | 110 %, gekappt | 563,00 € |
Rechenbeispiele mit 563 € Regelbedarf nach § 1 Einstiegsgeld-Verordnung. Kein zugesagter Betrag, Stand Oktober 2026.

Was bedeutet die pauschale Bemessung bis 75 Prozent?
Statt Grundbetrag und Zuschlägen kann das Jobcenter das Einstiegsgeld auch pauschal festlegen. Dann sind höchstens 75 Prozent des Regelbedarfs möglich, bei 563 Euro also bis zu 422,25 Euro im Monat, ohne Zuschläge. Das Jobcenter kann den Betrag außerdem stufenweise sinken lassen. Welchen Weg es wählt, entscheidet es selbst.
| Weg | Rahmen | Bei 563 € Regelbedarf |
|---|---|---|
| Grundbetrag plus Zuschläge | 50 % plus 20 % und 10 % je Person, höchstens 100 % | 281,50 € bis 563 € |
| Pauschale Bemessung | höchstens 75 %, ohne Zuschläge | bis 422,25 € |
| Stufenweise geminderter Betrag | möglich, zum Beispiel höher am Anfang | legt das Jobcenter fest |
Grundlage: §§ 1 und 2 Einstiegsgeld-Verordnung, Fachliche Weisungen § 16b SGB II. Stand Oktober 2026.
Gut zu wissen
Wie viel bleibt von meinem Verdienst übrig?
Das Einstiegsgeld selbst wird nicht angerechnet, dein Verdienst aus der neuen Tätigkeit schon. Davon bleiben Freibeträge übrig: die ersten 100 Euro ganz, darüber gestaffelt 20, 30 und 10 Prozent. Bei 1.000 Euro Verdienst bleiben so 328 Euro frei, 672 Euro werden auf dein Grundsicherungsgeld angerechnet.
| Teil deines Verdienstes | Davon bleibt anrechnungsfrei |
|---|---|
| bis 100 € | 100 % |
| über 100 € bis 520 € | 20 % |
| über 520 € bis 1.000 € | 30 % |
| über 1.000 € bis 1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €) | 10 % |
| Beispiel: 1.000 € im Monat | 328 € frei, 672 € angerechnet |
Grundlage: § 11b Abs. 2 und 3 SGB II, Stand Oktober 2026. Vereinfachte Rechnung.
Als Selbstständige oder Selbstständiger zählt dein Gewinn. Du schätzt ihn vorab in der Anlage EKS, nach dem Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten rechnet das Jobcenter mit deinen tatsächlichen Zahlen ab.
Was kann der Rechner nicht wissen?
Der Rechner kennt weder deinen Bescheid noch die Einschätzung deines Jobcenters. Ob es überhaupt Einstiegsgeld gibt, hängt davon ab, ob deine Gründung tragfähig ist und dich voraussichtlich aus dem Leistungsbezug führt. Auch Dauer, Staffelung und den für dich maßgeblichen Regelbedarf legt das Jobcenter fest. Verbindlich ist nur der Bescheid.
- Ermessen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld.
- Hauptberuflich: Für eine Gründung brauchst du mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Antrag vor dem Start: Rückwirkend wird Einstiegsgeld in der Regel nicht gezahlt.
- Dauer: höchstens 24 Monate, im Einzelfall auch kürzer.
- Weitere Absetzbeträge beim Verdienst bildet der Rechner nicht ab.
Wie geht es nach der Berechnung weiter?
Sprich mit deiner Integrationsfachkraft im Jobcenter über dein Vorhaben und frag, welche Unterlagen sie erwartet. Dann erstellst du Businessplan und Finanzplan und stellst den Antrag online über dein Benutzerkonto oder im Jobcenter, immer vor dem Start. Den Betrag aus dem Rechner trägst du nur mit Vorbehalt in deine Planung ein.
- 1
Gespräch im Jobcenter
Vorhaben vorstellen und klären, welche Unterlagen erwartet werden. - 2
Businessplan und Finanzplan
Worauf das Jobcenter achtet, steht unter Businessplan fürs Jobcenter. Wie du die Zahlen aufbaust, zeigt Finanzplan erstellen. - 3
Antrag stellen
Online über dein Benutzerkonto oder im Jobcenter, vor Beginn der Selbstständigkeit. - 4
Erst nach dem Antrag starten
Dann Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
Welche weiteren Hilfen das Jobcenter für Gründer bietet, zeigt Selbstständig mit Jobcenter.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditBeziehst du Arbeitslosengeld I statt Grundsicherungsgeld, ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit dein Weg. Die mögliche Höhe zeigt der Gründungszuschuss-Rechner. Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit findest du unter Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Einstiegsgeld-Rechner
Welcher Regelbedarf steckt im Rechner?
Der Rechner nutzt den Regelbedarf für Alleinstehende 2026 von 563 Euro, wie im Rechenbeispiel der Seite Einstiegsgeld beantragen. Lebst du mit Partnerin oder Partner zusammen, kann für dich ein niedrigerer Regelbedarf gelten. Welcher Regelbedarf in deinem Fall zugrunde liegt, legt dein Jobcenter fest. Das Ergebnis ist deshalb ein Orientierungsrahmen und kein zugesagter Betrag.
Wird das Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Nein. Das Einstiegsgeld zählt nicht als Einkommen und wird zusätzlich gezahlt. Angerechnet wird nur dein Verdienst aus der neuen Tätigkeit, und davon bleiben die Freibeträge übrig.
Wie lange bekomme ich Einstiegsgeld?
Höchstens 24 Monate, solange du die geförderte Tätigkeit ausübst. Wie lange genau, entscheidet dein Jobcenter. Fällt deine Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit weg, kann es das Einstiegsgeld trotzdem weiterzahlen.
Kann das Einstiegsgeld mit der Zeit sinken?
Ja. Das Jobcenter darf den Betrag stufenweise sinken lassen. Der Rechner zeigt deshalb nur den Höchstrahmen für einen Monat. Welche Beträge für welche Monate gelten, steht in deinem Bescheid.
Gilt der Rechner auch für eine Anstellung?
Ja, der Rahmen ist derselbe. Einstiegsgeld gibt es auch für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Minijobs werden nicht gefördert. Statt eines Businessplans legst du dann zum Beispiel den Arbeitsvertrag vor.
Was ist der Unterschied zum Gründungszuschuss?
Einstiegsgeld zahlt das Jobcenter, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit, wenn du Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch hast. Beide sind Ermessensleistungen, für beide stellst du den Antrag vor dem Start.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
Du willst deinen Antrag auf Einstiegsgeld vorbereiten?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.