Ich-AG:Was sie war und was heute gilt

Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Die Ich-AG gibt es nicht mehr, gute Förderung für deinen Start aber schon.

  • Ich-AG abgeschafft? Der Gründungszuschuss hat sie abgelöst und unterstützt dich heute beim Start.
  • Kein Arbeitslosengeld I? Mit Grundsicherungsgeld kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan und Antrag bereiten wir im Gründungscoaching gemeinsam vor.
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Lächelnder Mann im hellblauen Hemd liest am Schreibtisch zwei Schreiben, vor ihm liegen ausgebreitete Unterlagen

Kurz gesagt

Die Ich-AG war von 2003 bis 2006 eine Förderung der Arbeitsagentur für Arbeitslose, die sich selbstständig machten. Offiziell hieß sie Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III und zahlte bis zu drei Jahre lang einen sinkenden Zuschuss. Eine Rechtsform war sie nie. Seit 1. August 2006 gibt es stattdessen den Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld I, bei Grundsicherungsgeld das Einstiegsgeld.

2003 bis 2006

Die Ich-AG war ein Zuschuss der Arbeitsagentur, eingeführt mit den Hartz-Reformen.

600, 360, 240 Euro

So viel gab es monatlich im ersten, zweiten und dritten Jahr.

Keine Rechtsform

Trotz des Namens nie eine AG, sondern ein Förderprogramm für Einzelgründer.

Heute

Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld I, Einstiegsgeld bei Grundsicherungsgeld.

Begriff

Was ist eine Ich-AG?

Eine Ich-AG war ein Einzelunternehmen, das ein Arbeitsloser mit dem Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur gegründet hatte. Die Förderung stand in § 421l SGB III und galt von 2003 bis 2006. Mit einer Aktiengesellschaft hatte sie nichts zu tun. Heute nutzen manche den Begriff noch umgangssprachlich für Solo-Selbstständige.

MerkmalIch-AG (Existenzgründungszuschuss)
Rechtsgrundlage§ 421l SGB III in der damaligen Fassung
Eingeführt1. Januar 2003 mit dem zweiten Hartz-Gesetz
AusgelaufenMitte 2006, ersetzt zum 1. August 2006
Rechtsformkeine, meist Einzelunternehmen
BekanntheitUnwort des Jahres 2002, bis Ende 2004 rund 268.000 Förderungen

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Fragen und Antworten, Stand 1. August 2006), Wikipedia „Ich-AG“.

Mann im blauen Hemd reicht einer Frau im beigen Pullover am Besprechungstisch ein Blatt, auf dem Tisch liegen Diagramme
Damals

Wie funktionierte die Ich-AG?

Wer arbeitslos war und vorher Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezog, konnte für seine Gründung einen monatlichen Zuschuss bekommen. Er sank von 600 Euro im ersten Jahr auf 360 und dann 240 Euro, insgesamt höchstens drei Jahre. Das Arbeitseinkommen durfte voraussichtlich 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Die Geförderten waren rentenversicherungspflichtig.

FörderjahrZuschuss pro MonatPro Jahr
1. Jahr600 €7.200 €
2. Jahr360 €4.320 €
3. Jahr240 €2.880 €
Insgesamthöchstens 14.400 €

Quelle: § 421l SGB III a. F. (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, 2002). Historische Werte, heute nicht mehr gültig.

Heute

Kann man heute noch eine Ich-AG gründen?

Nein, eine Ich-AG kann man heute nicht mehr gründen. Neue Förderungen gab es nur bis Mitte 2006. Zum 1. August 2006 ersetzte der Gründungszuschuss die Ich-AG und das Überbrückungsgeld, bereits bewilligte Förderungen liefen bis zu ihrem Ende weiter. Allein gründen kannst du natürlich weiterhin, heute heißt das schlicht Einzelunternehmen.

Wie du ein Einzelunternehmen anmeldest und was es kostet, steht unter Einzelunternehmen gründen. Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zeigt Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

Nachfolger

Was ersetzt die Ich-AG heute?

Heute ersetzen drei Bausteine die Ich-AG: der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, das Einstiegsgeld des Jobcenters, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst, und das AVGS-Coaching, das dich vor dem Start bei Businessplan und Antrag unterstützt. Alle drei sind Ermessensleistungen und setzen einen Antrag vor dem Start voraus.

GründungszuschussEinstiegsgeldAVGS-Coaching
Für wenArbeitslosengeld I, mindestens 150 Tage RestanspruchGrundsicherungsgeld, erwerbsfähigarbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet
ZuständigAgentur für ArbeitJobcenterAgentur für Arbeit oder Jobcenter
Leistung6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach auf Antrag 9 Monate 300 €Zuschuss im Einzelfall, höchstens 24 MonateGründungscoaching, kostenfrei bei bewilligtem Gutschein
Grundlage§§ 93, 94 SGB III§ 16b SGB II§ 45 SGB III

Stand Oktober 2026. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld.

Mann im blauen Sakko und Frau in weißer Bluse besprechen an einem hellen Tisch Unterlagen und Diagramme auf einem Laptop
Arbeitslosengeld I

Wie bekommst du heute den Gründungszuschuss?

Den Gründungszuschuss bekommst du, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast und hauptberuflich selbstständig wirst. Du brauchst einen Businessplan und eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit und stellst den Antrag vor dem Start. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, einen Rechtsanspruch hast du nicht.

  • Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld I beziehst, und erst danach starten.
  • Businessplan mit Finanzplan für drei Jahre erstellen.
  • Persönliche und fachliche Eignung darlegen, etwa mit Lebenslauf und Nachweisen.

Voraussetzungen, Höhe und Ablauf im Detail stehen unter Gründungszuschuss.

Grundsicherungsgeld

Welche Förderung gibt es bei Grundsicherungsgeld?

Beziehst du Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zahlen, wenn du hauptberuflich gründest. Die Höhe legt es im Einzelfall fest, höchstens für 24 Monate. Zusätzlich kann es notwendige Ausstattung fördern, als Darlehen oder als Zuschuss bis 5.000 Euro. Einen Anspruch gibt es auch hier nicht.

Wie hoch das Einstiegsgeld sein kann und wie der Antrag läuft, erklärt Einstiegsgeld beantragen.

Coaching

Wie hilft ein AVGS-Coaching bei der Gründung?

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann dich ein Gründungscoaching vor dem Start begleiten: Geschäftsidee prüfen, Businessplan und Finanzplan erstellen, Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vorbereiten. Den Gutschein stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen aus. Ist er bewilligt, ist das Coaching für dich kostenfrei.

Vor dem Start

Idee, Zielgruppe, Preise und Zahlen klären.

Für den Antrag

Businessplan und Finanzplan, die Agentur oder Jobcenter überzeugen.

Kostenfrei

Mit bewilligtem Gutschein zahlst du nichts.

Gut zu wissen

Wie das Coaching bei mir abläuft, steht unter AVGS-Gründercoaching. Einen Überblick über alle Formen, auch ohne Gutschein, gibt Gründercoaching.
Zwei Männer im Hemd sitzen sich lächelnd an einem Besprechungstisch gegenüber, vor ihnen liegt ein aufgeschlagener Ordner

Aus meiner Praxis

Beim Gründungszuschuss entscheidet die Reihenfolge: erst den Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld beziehst, dann gründen. Wer zu früh das Gewerbe anmeldet, riskiert den Anspruch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Ich-AG

Ist eine Ich-AG eine Aktiengesellschaft?

Nein. Trotz des Namens war die Ich-AG nie eine Rechtsform und hatte mit einer Aktiengesellschaft nichts zu tun. Wer mit Ich-AG-Förderung gründete, war in aller Regel Einzelunternehmer. Wer heute allein gründet, ist das meist ebenfalls.

Warum hieß die Förderung Ich-AG?

Der Name stammt aus dem Umfeld der Hartz-Reformen und sollte Arbeitslose ermutigen, sich als eigene kleine Firma zu sehen. Er war von Anfang an umstritten und wurde zum Unwort des Jahres 2002 gewählt. Im Gesetz hieß die Leistung Existenzgründungszuschuss.

Was war das Überbrückungsgeld?

Das Überbrückungsgeld war die zweite Gründungsförderung der Agentur für Arbeit neben der Ich-AG. Es wurde höchstens sechs Monate gezahlt und orientierte sich am bisherigen Arbeitslosengeld. Beide Leistungen wurden 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.

Gibt es beim Gründungszuschuss eine Einkommensgrenze wie bei der Ich-AG?

Eine feste Gewinngrenze wie die 25.000 Euro der Ich-AG gibt es beim Gründungszuschuss nicht. Entscheidend ist, dass du hauptberuflich selbstständig bist und dein Vorhaben tragfähig ist. Beim Einstiegsgeld spielt dagegen dein Einkommen eine Rolle, weil es an das Grundsicherungsgeld gekoppelt ist.

Kann ich als Arbeitnehmer eine Ich-AG gründen?

Eine Ich-AG gibt es nicht mehr. Du kannst aber jederzeit als Einzelunternehmer gründen, auch nebenberuflich. Den Gründungszuschuss bekommst du nur, wenn du vorher Arbeitslosengeld I beziehst und hauptberuflich gründest.

Ist der Gründungszuschuss besser als die Ich-AG?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Gründungszuschuss zahlt in den ersten sechs Monaten mehr, weil er das Arbeitslosengeld weiterzahlt, läuft aber kürzer als die drei Jahre der Ich-AG. Er ist eine Ermessensleistung, ein Anspruch besteht nicht.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst heute aus der Arbeitslosigkeit gründen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.