Ich-AG:Was sie war und was heute gilt
Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Die Ich-AG gibt es nicht mehr, gute Förderung für deinen Start aber schon.
- Ich-AG abgeschafft? Der Gründungszuschuss hat sie abgelöst und unterstützt dich heute beim Start.
- Kein Arbeitslosengeld I? Mit Grundsicherungsgeld kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen.
- Keine Lust auf Papierkram? Businessplan und Antrag bereiten wir im Gründungscoaching gemeinsam vor.
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Kurz gesagt
Die Ich-AG war von 2003 bis 2006 eine Förderung der Arbeitsagentur für Arbeitslose, die sich selbstständig machten. Offiziell hieß sie Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III und zahlte bis zu drei Jahre lang einen sinkenden Zuschuss. Eine Rechtsform war sie nie. Seit 1. August 2006 gibt es stattdessen den Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld I, bei Grundsicherungsgeld das Einstiegsgeld.
2003 bis 2006
Die Ich-AG war ein Zuschuss der Arbeitsagentur, eingeführt mit den Hartz-Reformen.
600, 360, 240 Euro
So viel gab es monatlich im ersten, zweiten und dritten Jahr.
Keine Rechtsform
Trotz des Namens nie eine AG, sondern ein Förderprogramm für Einzelgründer.
Heute
Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld I, Einstiegsgeld bei Grundsicherungsgeld.
Was ist eine Ich-AG?
Eine Ich-AG war ein Einzelunternehmen, das ein Arbeitsloser mit dem Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur gegründet hatte. Die Förderung stand in § 421l SGB III und galt von 2003 bis 2006. Mit einer Aktiengesellschaft hatte sie nichts zu tun. Heute nutzen manche den Begriff noch umgangssprachlich für Solo-Selbstständige.
| Merkmal | Ich-AG (Existenzgründungszuschuss) |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 421l SGB III in der damaligen Fassung |
| Eingeführt | 1. Januar 2003 mit dem zweiten Hartz-Gesetz |
| Ausgelaufen | Mitte 2006, ersetzt zum 1. August 2006 |
| Rechtsform | keine, meist Einzelunternehmen |
| Bekanntheit | Unwort des Jahres 2002, bis Ende 2004 rund 268.000 Förderungen |
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Fragen und Antworten, Stand 1. August 2006), Wikipedia „Ich-AG“.

Wie funktionierte die Ich-AG?
Wer arbeitslos war und vorher Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezog, konnte für seine Gründung einen monatlichen Zuschuss bekommen. Er sank von 600 Euro im ersten Jahr auf 360 und dann 240 Euro, insgesamt höchstens drei Jahre. Das Arbeitseinkommen durfte voraussichtlich 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Die Geförderten waren rentenversicherungspflichtig.
| Förderjahr | Zuschuss pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 600 € | 7.200 € |
| 2. Jahr | 360 € | 4.320 € |
| 3. Jahr | 240 € | 2.880 € |
| Insgesamt | höchstens 14.400 € |
Quelle: § 421l SGB III a. F. (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, 2002). Historische Werte, heute nicht mehr gültig.
Kann man heute noch eine Ich-AG gründen?
Nein, eine Ich-AG kann man heute nicht mehr gründen. Neue Förderungen gab es nur bis Mitte 2006. Zum 1. August 2006 ersetzte der Gründungszuschuss die Ich-AG und das Überbrückungsgeld, bereits bewilligte Förderungen liefen bis zu ihrem Ende weiter. Allein gründen kannst du natürlich weiterhin, heute heißt das schlicht Einzelunternehmen.
Wie du ein Einzelunternehmen anmeldest und was es kostet, steht unter Einzelunternehmen gründen. Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zeigt Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.
Was ersetzt die Ich-AG heute?
Heute ersetzen drei Bausteine die Ich-AG: der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, das Einstiegsgeld des Jobcenters, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst, und das AVGS-Coaching, das dich vor dem Start bei Businessplan und Antrag unterstützt. Alle drei sind Ermessensleistungen und setzen einen Antrag vor dem Start voraus.
| Gründungszuschuss | Einstiegsgeld | AVGS-Coaching | |
|---|---|---|---|
| Für wen | Arbeitslosengeld I, mindestens 150 Tage Restanspruch | Grundsicherungsgeld, erwerbsfähig | arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet |
| Zuständig | Agentur für Arbeit | Jobcenter | Agentur für Arbeit oder Jobcenter |
| Leistung | 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach auf Antrag 9 Monate 300 € | Zuschuss im Einzelfall, höchstens 24 Monate | Gründungscoaching, kostenfrei bei bewilligtem Gutschein |
| Grundlage | §§ 93, 94 SGB III | § 16b SGB II | § 45 SGB III |
Stand Oktober 2026. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld.

Wie bekommst du heute den Gründungszuschuss?
Den Gründungszuschuss bekommst du, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast und hauptberuflich selbstständig wirst. Du brauchst einen Businessplan und eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit und stellst den Antrag vor dem Start. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, einen Rechtsanspruch hast du nicht.
- Antrag stellen, solange du Arbeitslosengeld I beziehst, und erst danach starten.
- Businessplan mit Finanzplan für drei Jahre erstellen.
- Persönliche und fachliche Eignung darlegen, etwa mit Lebenslauf und Nachweisen.
Voraussetzungen, Höhe und Ablauf im Detail stehen unter Gründungszuschuss.
Welche Förderung gibt es bei Grundsicherungsgeld?
Beziehst du Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zahlen, wenn du hauptberuflich gründest. Die Höhe legt es im Einzelfall fest, höchstens für 24 Monate. Zusätzlich kann es notwendige Ausstattung fördern, als Darlehen oder als Zuschuss bis 5.000 Euro. Einen Anspruch gibt es auch hier nicht.
Wie hoch das Einstiegsgeld sein kann und wie der Antrag läuft, erklärt Einstiegsgeld beantragen.
Wie hilft ein AVGS-Coaching bei der Gründung?
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann dich ein Gründungscoaching vor dem Start begleiten: Geschäftsidee prüfen, Businessplan und Finanzplan erstellen, Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vorbereiten. Den Gutschein stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen aus. Ist er bewilligt, ist das Coaching für dich kostenfrei.
Vor dem Start
Für den Antrag
Kostenfrei
Gut zu wissen

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
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Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
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Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
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Häufige Fragen: Ich-AG
Ist eine Ich-AG eine Aktiengesellschaft?
Nein. Trotz des Namens war die Ich-AG nie eine Rechtsform und hatte mit einer Aktiengesellschaft nichts zu tun. Wer mit Ich-AG-Förderung gründete, war in aller Regel Einzelunternehmer. Wer heute allein gründet, ist das meist ebenfalls.
Warum hieß die Förderung Ich-AG?
Der Name stammt aus dem Umfeld der Hartz-Reformen und sollte Arbeitslose ermutigen, sich als eigene kleine Firma zu sehen. Er war von Anfang an umstritten und wurde zum Unwort des Jahres 2002 gewählt. Im Gesetz hieß die Leistung Existenzgründungszuschuss.
Was war das Überbrückungsgeld?
Das Überbrückungsgeld war die zweite Gründungsförderung der Agentur für Arbeit neben der Ich-AG. Es wurde höchstens sechs Monate gezahlt und orientierte sich am bisherigen Arbeitslosengeld. Beide Leistungen wurden 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Gibt es beim Gründungszuschuss eine Einkommensgrenze wie bei der Ich-AG?
Eine feste Gewinngrenze wie die 25.000 Euro der Ich-AG gibt es beim Gründungszuschuss nicht. Entscheidend ist, dass du hauptberuflich selbstständig bist und dein Vorhaben tragfähig ist. Beim Einstiegsgeld spielt dagegen dein Einkommen eine Rolle, weil es an das Grundsicherungsgeld gekoppelt ist.
Kann ich als Arbeitnehmer eine Ich-AG gründen?
Eine Ich-AG gibt es nicht mehr. Du kannst aber jederzeit als Einzelunternehmer gründen, auch nebenberuflich. Den Gründungszuschuss bekommst du nur, wenn du vorher Arbeitslosengeld I beziehst und hauptberuflich gründest.
Ist der Gründungszuschuss besser als die Ich-AG?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Gründungszuschuss zahlt in den ersten sechs Monaten mehr, weil er das Arbeitslosengeld weiterzahlt, läuft aber kürzer als die drei Jahre der Ich-AG. Er ist eine Ermessensleistung, ein Anspruch besteht nicht.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.