Liebhaberei beim Finanzamt:Wann Verluste zählen
Anlaufverluste gehören zu vielen Gründungen. Wenn du deine Gewinnabsicht belegen kannst, erkennt das Finanzamt sie in der Regel an.
- Verluste im ersten Jahr? Anlaufverluste sind normal. Entscheidend ist, dass auf Dauer Gewinn geplant ist.
- Angst vor dem Fragebogen? Mit Businessplan und dokumentierten Maßnahmen beantwortest du ihn sachlich.
- Nur nebenberuflich aktiv? Auch ein Nebengewerbe zählt, wenn es auf Gewinn ausgerichtet ist.
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Kurz gesagt
Liebhaberei nennt das Finanzamt eine Tätigkeit, die ohne Absicht betrieben wird, auf Dauer Gewinn zu erzielen. Dann zählt sie für die Einkommensteuer nicht: Verluste darfst du nicht mit anderen Einkünften verrechnen. Geprüft wird mit einer Totalgewinnprognose über die gesamte Dauer der Tätigkeit. Anlaufverluste in den ersten Jahren sind normal und allein noch kein Grund, Liebhaberei anzunehmen.
Gewinnerzielungsabsicht
Ohne die Absicht, auf Dauer Gewinn zu erzielen, gibt es steuerlich keinen Betrieb.
Totalgewinnprognose
Das Finanzamt betrachtet die gesamte Dauer bis zur Aufgabe, nicht einzelne Jahre.
Anlaufphase
Mit schlüssigem Konzept in der Regel mindestens fünf Jahre, je nach Branche auch mehr.
Fragebogen
Bei Zweifeln fragt das Finanzamt nach Plan, Ursachen der Verluste und Gegenmaßnahmen.
Was bedeutet Liebhaberei im Steuerrecht?
Liebhaberei bedeutet, dass eine Tätigkeit nicht mit der Absicht betrieben wird, auf Dauer einen Gewinn zu erzielen, sondern vor allem aus persönlichen Gründen. Steuerlich gehört sie dann zur privaten Lebensführung. Die Grundlage ist § 15 Abs. 2 EStG, der eine Gewinnerzielungsabsicht verlangt. Das gilt für Gewerbe, freie Berufe und sinngemäß auch für Vermietung.
Gewinn heißt hier ein positives Gesamtergebnis über die ganze Lebensdauer der Tätigkeit. Eine bloße Steuerersparnis durch Verluste zählt ausdrücklich nicht als Gewinn. Die Gewinnabsicht muss aber nicht der einzige Zweck sein: Freude an der Arbeit schadet nicht, solange du ernsthaft wirtschaftlich arbeitest.
Spricht für einen Betrieb
- Businessplan mit realistischer Kalkulation
- aktive Kundensuche und marktübliche Preise
- Reaktion auf Verluste, etwa Preise erhöhen oder Kosten senken
Spricht für Liebhaberei
- jahrelange Verluste ohne Gegenmaßnahmen
- Tätigkeit dient vor allem Hobby oder Freizeit
- Verluste werden durch hohe andere Einkünfte leicht getragen
Wie prüft das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht?
Das Finanzamt erstellt eine Totalgewinnprognose. Es schätzt, ob von der Gründung bis zum Ende der Tätigkeit insgesamt ein Gewinn bleibt, einschließlich eines späteren Veräußerungs- oder Aufgabegewinns. Weil die Absicht eine innere Tatsache ist, zieht es äußere Umstände heran: deine Planung, die Art der Tätigkeit, die Entwicklung der Ergebnisse und deine Reaktion auf Verluste.
| Prüfpunkt | Worauf das Finanzamt achtet |
|---|---|
| Planung | Gab es von Anfang an einen Plan, der Gewinne vorsieht? |
| Art der Tätigkeit | Ist sie typischerweise ein Hobby, etwa Kunst, Fotografie, Pferde oder Musik? |
| Ergebnisentwicklung | Werden die Verluste kleiner oder bleiben sie gleich hoch? |
| Reaktion auf Verluste | Hast du Preise, Angebot oder Kosten angepasst oder die Tätigkeit umgestellt? |
| Persönliche Umstände | Werden die Verluste vor allem durch andere hohe Einkünfte aufgefangen? |
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vereinfacht. Stand Oktober 2026.
Wie lange darf eine Anlaufphase mit Verlusten dauern?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist die Anlaufphase betriebsspezifisch und dauert in der Regel mindestens fünf Jahre, je nach Branche auch länger. Kürzer ist sie nur ausnahmsweise. In dieser Zeit werden Verluste meist anerkannt, oft aber nur vorläufig. Ohne schlüssiges Konzept kann das Finanzamt sie schon früher verneinen.
Vorläufige Bescheide
Ein schlüssiger Businessplan aus der Gründungszeit ist das stärkste Argument, dass du von Anfang an Gewinne geplant hast. Bei einer Nebentätigkeit kann das Finanzamt schon nach kürzerer Zeit prüfen, ob die Verluste dauerhaft sind.
Welche Fälle prüft das Finanzamt besonders genau?
Besonders genau schaut das Finanzamt bei Tätigkeiten hin, die auch als Hobby beliebt sind und neben einem gut bezahlten Hauptberuf laufen. Typisch sind Fotografie, Kunst, Musik, Pferdezucht, Bootsvermietung oder ein Onlineshop mit Sammlerstücken. Auch Nebengewerbe mit hohen Anschaffungen und kaum Umsatz fallen auf. Allein die Branche entscheidet aber nicht.
Kreative Nebentätigkeit
Ferienwohnung mit Eigennutzung
Wie du eine Nebentätigkeit von Anfang an sauber aufstellst, steht unter Nebenberuflich selbstständig. Für kreative Berufe hilft ein Blick auf Selbstständig als Fotograf.

Was fragt das Finanzamt bei Verdacht auf Liebhaberei?
Bei Zweifeln schickt das Finanzamt meist ein Schreiben oder einen Fragebogen. Gefragt wird nach deinem Geschäftskonzept, deiner Kalkulation, den Gründen für die Verluste und deinen Gegenmaßnahmen. Oft will es auch wissen, wie viel Zeit du investierst, wie du Kunden gewinnst und ob du Dinge privat nutzt. Antworte sachlich und belege deine Angaben.
- Businessplan oder Kalkulation aus der Gründungszeit und aktualisierte Planung
- Erklärung, warum Verluste entstanden sind, etwa Anschaffungen, Krankheit, Marktveränderung
- Maßnahmen, die du ergriffen hast: Preise, Angebot, Marketing, Kosten
- Nachweise über Kundenakquise, etwa Website, Angebote, Rechnungen
- Abgrenzung privater Nutzung, etwa bei Ausrüstung, Fahrzeug oder Räumen
Eine saubere Einnahmenüberschussrechnung mit nachvollziehbaren Belegen macht die Antwort deutlich leichter.
Was gilt bei Photovoltaikanlagen und Vermietung?
Für kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kW gab es ein Wahlrecht: Auf Antrag unterstellte das Finanzamt Liebhaberei, und Gewinne wie Verluste blieben außen vor. Seit 2022 sind Einnahmen aus vielen kleinen Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG ohnehin steuerfrei. Bei dauerhafter Vermietung einer Wohnung geht das Finanzamt in der Regel von einer Überschussabsicht aus.
| Fall | Was gilt (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Kleine PV-Anlage bis 10 kW, Jahre bis 2021 | Wahlrecht nach BMF-Schreiben vom 29.10.2021: auf Antrag keine Gewinnerzielungsabsicht, keine Gewinnermittlung |
| PV-Anlage innerhalb der Leistungsgrenzen, ab 2022 auch ältere Anlagen | Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei: für ab 2025 installierte Anlagen bis 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW je Person. Das Wahlrecht spielt kaum noch eine Rolle |
| Dauerhafte Vermietung einer Wohnung | Überschussabsicht wird grundsätzlich angenommen |
| Miete unter 66 % der ortsüblichen Miete | Prüfung der Überschussabsicht, unter 50 % Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil |
| Ferienwohnung mit Eigennutzung oder viel Leerstand | Prognose, ob auf Dauer ein Überschuss bleibt |
§ 3 Nr. 72 und § 21 Abs. 2 EStG; Merkblatt Finanzverwaltung Hessen zum Wahlrecht bei kleinen PV-Anlagen. Für vor 2025 installierte Anlagen gelten teils niedrigere Grenzen je Einheit, das prüfst du im Einzelfall.
Für die Umsatzsteuer hatte das Wahlrecht keine Wirkung: Wer Strom verkauft, ist dort Unternehmer und kann die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Was passiert, wenn das Finanzamt Liebhaberei feststellt?
Stellt das Finanzamt Liebhaberei fest, zählt die Tätigkeit für die Einkommensteuer nicht mehr. Verluste kannst du nicht mehr mit Gehalt oder anderen Einkünften verrechnen. Waren die Bescheide vorläufig, kann das rückwirkend für mehrere Jahre geschehen. Gewerbesteuer fällt dann ebenfalls nicht an. Die Umsatzsteuer bleibt davon in der Regel unberührt.
| Steuer | Folge der Liebhaberei |
|---|---|
| Einkommensteuer | Verluste nicht abziehbar, auch einzelne Gewinne zählen nicht |
| Gewerbesteuer | kein Gewerbebetrieb, also keine Gewerbesteuer |
| Umsatzsteuer | bleibt bestehen, weil Unternehmer auch ist, wer ohne Gewinnabsicht nachhaltig Einnahmen erzielt |
§ 15 Abs. 2 EStG, § 2 Abs. 1 UStG. Stand Oktober 2026.
Welche Steuern bei einer Selbstständigkeit sonst anfallen, zeigt Steuern für Selbstständige, Formulare und Fristen der Jahreserklärung Steuererklärung für Selbstständige. Geht es um größere Beträge oder mehrere Jahre, lass dich steuerlich beraten.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Liebhaberei beim Finanzamt
Ab wie vielen Verlustjahren nimmt das Finanzamt Liebhaberei an?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob auf Dauer ein Gewinn zu erwarten ist und wie du auf Verluste reagierst. Mit schlüssigem Konzept setzt die Rechtsprechung in der Regel mindestens fünf Jahre Anlaufphase an, bei Nebentätigkeiten mit Hobbybezug schaut das Finanzamt oft früher genauer hin.
Muss ich bei Liebhaberei Umsatzsteuer zahlen?
In der Regel ja, wenn du nachhaltig Einnahmen erzielst. Für die Umsatzsteuer ist die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht nötig. Liegst du unter den Grenzen, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Kann ich gegen die Einstufung als Liebhaberei vorgehen?
Ja. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und darlegen, warum du mit einem Gewinn rechnest. Hilfreich sind ein schlüssiger Businessplan, Nachweise über Kundenakquise und Belege dafür, wie du auf Verluste reagiert hast. Bei größeren Beträgen ist steuerliche Beratung sinnvoll.
Muss ich dann auch keine Steuern auf Gewinne zahlen?
Ist die Tätigkeit insgesamt Liebhaberei, zählen auch einzelne Gewinnjahre einkommensteuerlich nicht. Das Finanzamt nimmt Liebhaberei aber meist gerade dann an, wenn dauerhaft Verluste anfallen. Wird die Tätigkeit später profitabel, kann sie wieder steuerlich relevant werden.
Spielt Liebhaberei bei einer GmbH eine Rolle?
Selten. Eine GmbH gilt steuerlich grundsätzlich als Gewerbebetrieb. Problematisch kann es werden, wenn sie vor allem private Interessen der Gesellschafter bedient, etwa ein Ferienhaus oder ein teures Hobby. Dann können verdeckte Gewinnausschüttungen ein Thema sein.
Brauche ich einen Businessplan, um Liebhaberei zu vermeiden?
Pflicht ist er nicht, aber er ist eines der besten Beweismittel. Ein Plan aus der Gründungszeit zeigt, dass du von Anfang an mit Gewinn gerechnet hast. Passe ihn an, wenn sich die Lage ändert, und hebe alte Fassungen auf.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.