Abschreibung für Selbstständige:AfA, GWG & Sonderregeln
Du investierst in Ausstattung für dein Business. Mit den Abschreibungsregeln setzt du die Kosten richtig ab und nutzt die Spielräume für Gründer.
- Teurer Laptop gekauft? Computer und Software darfst du im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.
- Große Investition geplant? Mit dem Investitionsabzugsbetrag ziehst du bis zu 50 Prozent vor.
- Abschreibung klingt kompliziert? Die meisten Fälle klären drei Grenzen: 250, 800 und 1.000 Euro.
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Kurz gesagt
Abschreibung für Selbstständige bedeutet: Anschaffungen, die du länger als ein Jahr nutzt, setzt du verteilt über die Nutzungsdauer ab, die sogenannte AfA. Bis 800 Euro netto darfst du sie als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abziehen, Computer und Software ebenfalls im ersten Jahr. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die du von Juli 2025 bis Ende 2027 anschaffst, ist eine degressive AfA von bis zu 30 Prozent möglich.
Lineare AfA
Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle verteilen, im ersten Jahr monatsgenau.
GWG bis 800 Euro
Bis 800 Euro netto sofort absetzen, über 250 Euro mit Verzeichnis.
Computer in einem Jahr
Hardware und Software darfst du im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben.
Investitionsabzugsbetrag
Bis zu 50 Prozent geplanter Investitionskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd ansetzen.
Was ist Abschreibung und warum gibt es sie?
Abschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Kosten eines Wirtschaftsguts auf die Jahre, in denen du es nutzt. Kaufst du ein Auto für 30.000 Euro, mindert es deinen Gewinn nicht in einem Jahr, sondern über mehrere Jahre. Die Abschreibung gilt auch bei der Einnahmenüberschussrechnung, als Ausnahme vom Abflussprinzip.
| Kosten je Wirtschaftsgut (netto) | Behandlung | Grundlage |
|---|---|---|
| bis 250 € | sofort als Betriebsausgabe | § 6 Abs. 2 EStG |
| über 250 € bis 800 € | sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut, mit Verzeichnis | § 6 Abs. 2 EStG |
| über 250 € bis 1.000 € (statt GWG wählbar) | Sammelposten, fünf Jahre je 20 % | § 6 Abs. 2a EStG |
| darüber | lineare AfA über die Nutzungsdauer, befristet auch degressiv | § 7 EStG |
| Computer und Software | Nutzungsdauer von einem Jahr möglich | BMF-Schreiben vom 22.02.2022 |
Stand Oktober 2026. Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind.
Wie die Abschreibung in deiner Gewinnermittlung erscheint, zeigt die Seite Einnahmenüberschussrechnung. Welche Kosten du sofort absetzt, steht unter Betriebsausgaben absetzen.
Wie funktioniert die lineare Abschreibung?
Bei der linearen AfA teilst du die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer und setzt jedes Jahr denselben Betrag ab. Die Nutzungsdauer steht in den amtlichen AfA-Tabellen, für einen Pkw sind es sechs Jahre, für Büromöbel 13 Jahre. Im ersten Jahr zählt der Monat der Anschaffung voll mit. Kaufst du im Oktober, setzt du drei Zwölftel ab.
| Jahr | Linear (6 Jahre) | Degressiv (30 %) |
|---|---|---|
| Jahr 1 (Kauf im April, 9 Monate) | 3.750 € | 6.750 € |
| Jahr 2 | 5.000 € | 6.975 € |
| Jahr 3 | 5.000 € | 4.882,50 € |
| Restwert nach drei Jahren | 16.250 € | 11.392,50 € |
Erfundenes Rechenbeispiel: Fahrzeug für 30.000 Euro netto, betrieblich genutzt, Nutzungsdauer sechs Jahre, Kauf im April. Privatnutzung ist hier nicht berücksichtigt.
Insgesamt setzt du bei beiden Methoden dieselben 30.000 Euro ab. Die degressive AfA zieht die Steuerersparnis nur nach vorn.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, selbstständig nutzbare Anschaffungen bis 800 Euro netto, etwa ein Bürostuhl, ein Regal oder ein Werkzeug. Du darfst sie im Jahr der Anschaffung komplett absetzen. Alternativ bildest du für alles über 250 bis 1.000 Euro einen Sammelposten, den du über fünf Jahre mit je 20 Prozent abschreibst.
Geringwertiges Wirtschaftsgut
- bis 800 € netto
- sofort im Anschaffungsjahr absetzen
- über 250 € ins Verzeichnis, sofern die Buchhaltung es nicht zeigt
- wird bei Verkauf oder Verlust einzeln ausgebucht
Sammelposten
- über 250 € bis 1.000 € netto
- fünf Jahre je 20 %, egal in welchem Monat gekauft
- bleibt im Posten, auch wenn ein Teil verkauft wird
- lohnt sich vor allem bei vielen Käufen zwischen 800 und 1.000 €
Einheitlich je Jahr

Kannst du Computer und Software sofort abschreiben?
Ja. Für Computerhardware und Software darfst du eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen und die Kosten damit im Jahr der Anschaffung voll absetzen, unabhängig vom Preis. Das gilt für Laptops, Desktop-PCs, Tablets, Monitore und Zubehör wie Drucker oder Tastatur. Du kannst auch eine längere Nutzungsdauer wählen, wenn dir das besser passt.
- Notebooks, Tablets, Desktop-PCs, Workstations, Dockingstations
- Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Scanner, Tastatur, Maus, Headset
- Betriebs- und Anwendersoftware, etwa für Buchhaltung, Grafik oder Warenwirtschaft
Nutzt du den Laptop auch privat, setzt du nur den betrieblichen Anteil ab. Die Regel beruht auf einem BMF-Schreiben, nicht auf dem Gesetz selbst, und ist seit dem Wirtschaftsjahr 2021 anwendbar.

Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die du nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 anschaffst, darfst du degressiv abschreiben: jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom Restwert, höchstens das Dreifache der linearen AfA und höchstens 30 Prozent. Am Anfang setzt du so mehr ab. Ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist erlaubt.
| Regel | Für wen | Was gilt |
|---|---|---|
| Degressive AfA | bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft 07/2025 bis 12/2027 | bis 30 % vom Restwert, höchstens dreifache lineare AfA |
| Sonderabschreibung Elektrofahrzeuge | neu angeschaffte, rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen, angeschafft 07/2025 bis 12/2027 | 75 % im ersten Jahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 % |
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, Stand Oktober 2026 (IHK Ostthüringen, haufe.de).
Die degressive AfA lohnt sich vor allem bei hohen Anschaffungen mit langer Nutzungsdauer und in Jahren mit hohem Gewinn. Im Gründungsjahr mit wenig Gewinn bringt ein hoher Abzug oft weniger, als er später bringen würde. Rechne das vorher durch.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG setzt du bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung schon vor dem Kauf gewinnmindernd ab. Voraussetzung: Dein Gewinn liegt höchstens bei 200.000 Euro, und du nutzt das Wirtschaftsgut fast ausschließlich betrieblich. Investierst du nicht innerhalb von drei Jahren, wird der Abzug rückgängig gemacht.
- 1
Vor dem Kauf abziehen
In der Steuererklärung bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten als Investitionsabzugsbetrag ansetzen. - 2
Im Jahr des Kaufs hinzurechnen
Den Betrag wieder hinzurechnen und die Anschaffungskosten im selben Umfang mindern, damit sich das neutralisiert. - 3
Zusätzlich Sonderabschreibung
Auf die Restkosten sind bis zu 40 Prozent Sonderabschreibung im Kaufjahr und den vier Folgejahren möglich, neben der normalen AfA.
Wenn die Investition ausbleibt

Wie trägst du die Abschreibung in die Steuererklärung ein?
Bei der Einnahmenüberschussrechnung trägst du die Abschreibungen in die Anlage EÜR ein, Details zum Anlagevermögen in die Anlage AVEÜR. Dafür führst du ein Anlageverzeichnis mit Kaufdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Restwert. Buchhaltungsprogramme erstellen es meist automatisch. Verkaufst du ein Wirtschaftsgut, ist der Erlös eine Einnahme und der Restwert eine Ausgabe.
| Spalte im Anlageverzeichnis | Beispiel |
|---|---|
| Bezeichnung | Transporter |
| Kaufdatum | April 2026 |
| Anschaffungskosten netto | 30.000 € |
| Nutzungsdauer und Methode | 6 Jahre, degressiv 30 % |
| Abschreibung im Jahr | 6.750 € |
| Restwert zum Jahresende | 23.250 € |
Erfundenes Beispiel, passend zum Rechenbeispiel oben.
Welche Anlagen und Fristen insgesamt dazugehören, zeigt Steuererklärung für Selbstständige.
Für deinen Gründungsplan rechnest du die Abschreibungen im Investitionsplan und übernimmst sie in den Finanzplan. Ob du Netto- oder Bruttobeträge ansetzt, hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Steuerlich beraten lassen
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Abschreibung für Selbstständige
Gilt die Abschreibung auch für Kleinunternehmer?
Ja, die Regeln sind dieselben. Die Grenze von 800 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt immer netto, also ohne Umsatzsteuer. Weil du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehst, setzt du aber den Bruttopreis ab, bei 19 Prozent also bis 952 Euro sofort.
Kann ich Dinge abschreiben, die ich schon privat besitze?
Ja. Bringst du etwa deinen Laptop oder dein Auto in den Betrieb ein, ist das eine Einlage. Angesetzt wird in der Regel der Zeitwert, bei Käufen in den letzten drei Jahren höchstens der Kaufpreis abzüglich der Abschreibung bis dahin. Diesen Wert schreibst du über die restliche Nutzungsdauer ab. Lass dich dazu steuerlich beraten.
Kann ich gebrauchte Sachen abschreiben?
Ja. Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern schätzt du die Restnutzungsdauer, die oft kürzer ist als in der AfA-Tabelle. Die degressive Abschreibung ist auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Ob auch die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge für Gebrauchtwagen gilt, ist in der Fachliteratur umstritten. Kläre das vor dem Kauf mit einer Steuerberatung.
Darf ich zwischen den Abschreibungsarten wählen?
Teilweise. Zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern und Sammelposten entscheidest du einheitlich für alle Anschaffungen eines Jahres. Linear oder degressiv wählst du je Wirtschaftsgut. Von degressiv darfst du später zu linear wechseln, umgekehrt nicht.
Wie schreibe ich ein betriebliches Gebäude ab?
Gebäude schreibst du in der Regel linear mit festen Prozentsätzen ab, je nach Art und Baujahr meist 2 oder 3 Prozent im Jahr. Der Anteil für Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Bei Immobilien lohnt sich wegen der hohen Beträge fast immer eine Steuerberatung.
Ist AfA dasselbe wie Abschreibung?
Im Alltag ja. AfA steht für Absetzung für Abnutzung und ist der Begriff aus dem Einkommensteuergesetz. Abschreibung ist der allgemeine Begriff, der auch im Handelsrecht verwendet wird. Für deine Steuererklärung zählen die Regeln der AfA.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.