Altersvorsorge für Selbstständige:Welche Wege es gibt

Du baust dir gerade etwas Eigenes auf. Mit einem klaren Überblick über die Wege der Altersvorsorge entscheidest du in Ruhe, was zu dir passt.

  • Am Anfang kein Geld übrig? Ein kleiner fester Betrag ist besser als ein großer Plan für später.
  • Angst vor falschen Produkten? Unabhängige Beratung zeigt Optionen, ohne dir etwas verkaufen zu müssen.
  • Kein Durchblick bei Rente und Steuern? Die Säulen sind überschaubar. Hier siehst du sie im Vergleich.
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Paar mittleren Alters sitzt am Esstisch mit Laptop, Taschenrechner und Unterlagen und bespricht Zahlen

Kurz gesagt

Altersvorsorge für Selbstständige ist meist freiwillig. Nur bestimmte Berufe sind rentenversicherungspflichtig, alle anderen sorgen selbst vor. Die wichtigsten Säulen sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente, die Basisrente, 2026 zusammen mit Rentenbeiträgen bis 30.826 Euro absetzbar, private Vorsorge und eigenes Vermögen. Ab 2027 können Selbstständige auch die staatlich geförderte private Vorsorge nutzen. Welche Mischung passt, klärst du am besten mit unabhängiger Beratung.

Gesetzliche Rente

Freiwillig ab 112,16 Euro im Monat oder als Pflichtversicherung auf Antrag mit Schutz bei Erwerbsminderung.

Basisrente

Beiträge 2026 bis 30.826 Euro als Sonderausgaben absetzbar, zusammen mit Rentenbeiträgen.

Private Vorsorge

Flexibel, ab 2027 auch mit staatlicher Förderung für Selbstständige.

Eigenes Vermögen

Betrieb oder Immobilie können helfen, sind aber allein ein Klumpenrisiko.

Pflicht oder freiwillig

Müssen Selbstständige fürs Alter vorsorgen?

Eine allgemeine Pflicht gibt es Stand Oktober 2026 nicht. Rentenversicherungspflichtig sind nur bestimmte Gruppen, etwa Lehrende, Hebammen, eingetragene Handwerker oder Künstler über die Künstlersozialkasse. Freie Berufe mit Kammer zahlen meist in ein Versorgungswerk. Alle anderen entscheiden selbst. Eine Pflicht für neu startende Selbstständige ist politisch geplant, aber noch nicht beschlossen.

  • Pflichtversichert: Gruppen nach § 2 SGB VI. Prüfe das vor dem Start, sonst drohen Nachforderungen. Wer betroffen ist, steht unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
  • Versorgungswerk: Pflichtmitglieder einer Kammer mit eigener Altersversorgung.
  • Alle übrigen Selbstständigen: freiwillige Vorsorge in eigener Verantwortung. Welche Versicherungen außerdem zum Start gehören, zeigt Versicherungen für Selbstständige.

Ausblick

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, die ab einem Stichtag neu starten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Koalition will das umsetzen, ein Gesetz dazu ist Stand Oktober 2026 aber nicht beschlossen.
Säulen

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge haben Selbstständige?

Selbstständige haben vier Bausteine: die gesetzliche Rente, die Basisrente, private Vorsorge und eigenes Vermögen wie Betrieb oder Immobilie. Die Bausteine unterscheiden sich bei Steuervorteil, Flexibilität und Schutz bei Krankheit. Viele kombinieren mehrere Wege. Welche Mischung passt, hängt von Alter, Einkommen, Familie und Risikobereitschaft ab und gehört in eine unabhängige Beratung.

BausteinSteuerFlexibilitätGut zu wissen
Gesetzliche Rente (freiwillig oder auf Antrag pflichtversichert)Basisvorsorge, SonderausgabenBeitrag anpassbar, kein Zugriff vor Rentenbeginnauf Antrag mit Schutz bei Erwerbsminderung und Reha
BasisrenteBasisvorsorge, Sonderausgabennur als lebenslange Rente, frühestens ab 62nicht frei vererbbar, nicht beleihbar
Geförderte private Vorsorge (ab 2027)Zulagen, unter Umständen Steuervorteilnach den Regeln des Vertragsfür Selbstständige neu ab 2027
Ungeförderte private Vorsorgekein besonderer Vorteil beim Einzahlenmeist jederzeit verfügbarDisziplin nötig, Geld kann auch für anderes ausgegeben werden
Betrieb oder Immobilieje nach Gestaltunggering, Verkauf ungewisshängt am Erfolg des eigenen Geschäfts

Allgemeiner Überblick ohne Bewertung einzelner Produkte, Stand Oktober 2026. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Mann im Sakko mit Brille liest am Schreibtisch ein Dokument, daneben ein Taschenrechner und Unterlagen
Gesetzliche Rente

Können Selbstständige freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen?

Ja, auf zwei Wegen. Freiwillige Beiträge zahlst du 2026 zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat, flexibel nach deiner Lage. Oder du beantragst innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag. Dann zahlst du regelmäßig Beiträge nach deinem Einkommen und sicherst dir den Schutz bei Erwerbsminderung, den freiwillige Beiträge allein meist nicht bieten.

Freiwillige Beiträge

  • Höhe und Zeitpunkt flexibel, 2026 ab 112,16 Euro im Monat
  • Jederzeit beginnen und pausieren
  • Zählen für die Altersrente

Was du wissen solltest

  • Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus
  • Pflichtversicherung auf Antrag nur innerhalb von fünf Jahren nach dem Start
  • Einmal auf Antrag pflichtversichert, kommst du nicht einfach wieder heraus
Basisrente

Was ist die Basisrente und wie viel kannst du absetzen?

Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, ist eine private Leibrente mit den Steuerregeln der gesetzlichen Rente. Beiträge zählen zur Basisvorsorge und sind seit 2023 voll als Sonderausgaben abziehbar. 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro, für Ehepaare bei 61.652 Euro, zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rente oder zum Versorgungswerk.

  • Auszahlung nur als lebenslange monatliche Rente, nicht als Einmalbetrag, frühestens ab 62 Jahren.
  • Nicht frei vererbbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar. Für Partner oder Kinder gibt es nur eine vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung.
  • Die spätere Rente versteuerst du wie die gesetzliche Rente.
  • Kosten und Bedingungen der Anbieter unterscheiden sich stark.

Wie Vorsorgeaufwendungen dein zu versteuerndes Einkommen mindern, steht unter Steuern für Selbstständige. Den Einzelfall klärst du mit deiner Steuerberatung.

Reform 2027

Was ändert sich 2027 bei der geförderten privaten Vorsorge?

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist seit Mai 2026 Gesetz. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es neue geförderte Verträge, darunter das Altersvorsorgedepot, neue Riester-Verträge dagegen nicht mehr. Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt, wenn sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Arbeit haben und eine Steuererklärung abgeben.

PunktRegel laut Reform
GesetzAltersvorsorgereformgesetz, verkündet im Mai 2026
StartAngebot ab 1. Januar 2027; bestehende Riester-Verträge laufen weiter
Selbstständigeförderberechtigt mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und abgegebener Steuererklärung
Grundzulage50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro im Jahr, höchstens 540 Euro; Mindestbeitrag 120 Euro im Jahr
Kinderzulage1 Euro je eingezahltem Euro bis 300 Euro pro Kind und Jahr
VertragsartenAltersvorsorgedepot, Standarddepot mit Kostendeckel, Garantieprodukte

Quellen: Bundesfinanzministerium (Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge), Deutscher Bundestag (Beschluss vom 27.03.2026), Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156. Stand Oktober 2026. Keine Produktempfehlung.

Welche Anbieter und Produkte es geben wird, steht erst mit dem Start fest. Prüfe dann Kosten und Bedingungen in Ruhe und vergleiche unabhängig.

Eigenes Unternehmen

Reicht das eigene Unternehmen als Altersvorsorge?

Allein meist nicht. Ob du deinen Betrieb später verkaufen kannst und zu welchem Preis, ist beim Start offen. Läuft das Geschäft schlecht, sind Einkommen und Vorsorge gleichzeitig betroffen. Deshalb trennen viele Selbstständige die Altersvorsorge bewusst vom Betrieb. Ein späterer Verkaufserlös ist dann ein Plus und nicht die einzige Säule.

Betrieb verkaufen

Ein Verkauf braucht Vorlauf und einen Nachfolger. Was dabei zählt, zeigt Unternehmensnachfolge.

Risiko streuen

Vorsorge außerhalb des Betriebs schützt dich, wenn das Geschäft schwankt oder endet.
Beratung

Wo bekommst du unabhängige Beratung zur Altersvorsorge?

Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos zu gesetzlicher Rente, freiwilligen Beiträgen und Rentenansprüchen. Die Verbraucherzentralen bieten anbieterunabhängige Beratung zu Geld- und Versicherungsfragen, Angebot und Preis erfährst du bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes. Achte bei jeder Beratung darauf, wie sie bezahlt wird: über ein Honorar oder über Provisionen beim Abschluss.

Deutsche Rentenversicherung

Kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800 und Beratungsstellen vor Ort.

Verbraucherzentrale

Anbieterunabhängige Beratung, Angebot je Bundesland.

Steuerberatung

Klärt, wie sich Beiträge bei deiner Steuer auswirken.

Wie viel Vorsorge in deinen monatlichen Finanzbedarf gehört, zeigt Lebenshaltungskosten für Gründer. Wer mit über 50 gründet, findet Besonderheiten unter Selbstständig mit 50 plus. Beziehst du schon eine Rente und willst dazuverdienen, lies Als Rentner selbstständig.

Beraterin zeigt einem Mann an einem Bürotisch eine Grafik auf dem Laptop

Aus meiner Praxis

Viele rechnen im Finanzplan nur die Betriebskosten. Was oft fehlt, sind Miete, Krankenversicherung und Rücklagen fürs eigene Leben. Erst mit dieser Summe sieht man, wie viel Umsatz wirklich nötig ist.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

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Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

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    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

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    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

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    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

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    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Altersvorsorge für Selbstständige

Wie viel sollte ich als Selbstständiger fürs Alter zurücklegen?

Eine feste Summe gibt es nicht. Als Vergleich hilft der Rentenbeitrag von Angestellten: Dort fließen 18,6 Prozent des Bruttolohns in die Rentenversicherung, getragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie viel du brauchst, hängt von Alter, Ansprüchen und vorhandenem Vermögen ab. Eine unabhängige Beratung kann dir eine Lücke konkret ausrechnen.

Behalte ich meine Rentenansprüche aus der Zeit als Angestellter?

Ja. Deine bisherigen Beiträge bleiben erhalten und zählen später für deine Rente. Ob du die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren für eine Altersrente schon erfüllt hast, steht in deiner Renteninformation oder deinem Versicherungsverlauf.

Kann ich als Selbstständiger Riester nutzen?

Bisher in der Regel nur, wenn du pflichtversichert bist, etwa als Handwerker oder über die Künstlersozialkasse, oder mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner. Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Die neue geförderte Vorsorge steht dann auch Selbstständigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Arbeit offen.

Ist die Basisrente bei Insolvenz geschützt?

Basisrentenverträge sind nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar und genießen deshalb einen besonderen Schutz. Wie weit der Schutz im Einzelfall reicht, hängt von den gesetzlichen Pfändungsregeln ab. Lass dir das bei Bedarf rechtlich erklären.

Was ist mit einem Versorgungswerk?

Freie Berufe mit Kammer, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater, sind meist Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Es ersetzt für sie die gesetzliche Rentenversicherung. Beiträge dorthin zählen steuerlich wie Rentenbeiträge zur Basisversorgung.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.