Rentenversicherungspflicht für Selbstständige:Wer zahlen muss und wie viel

Du willst sicher sein, dass dich keine Nachforderung einholt. Hier prüfst du in wenigen Minuten, ob dein Beruf betroffen ist und was das kostet.

  • Angst vor Nachzahlungen? Wer früh prüft und meldet, vermeidet Forderungen für mehrere Jahre.
  • Beitrag zu hoch? Als Gründer kannst du in den ersten Jahren den halben Regelbeitrag zahlen.
  • Unklar, ob du betroffen bist? Die Liste ist kurz. Im Zweifel klärt die Rentenversicherung das verbindlich.
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Kurz gesagt

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige gilt nur für bestimmte Gruppen nach § 2 SGB VI, etwa Lehrende und Dozenten, selbstständige Pflegekräfte, Hebammen, eingetragene Handwerker, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber. Bis 603 Euro Gewinn im Monat bleibst du frei. 2026 beträgt der Regelbeitrag 735,63 Euro, Gründer können anfangs die Hälfte zahlen. Melden musst du dich innerhalb von drei Monaten.

Nur bestimmte Berufe

Die meisten Selbstständigen sind nicht pflichtig. Betroffen sind die Gruppen aus § 2 SGB VI.

Regelbeitrag 2026

735,63 Euro im Monat, einkommensgerecht ab 112,16 Euro, für Gründer anfangs wahlweise 367,82 Euro.

Drei Monate

So lange hast du nach dem Start Zeit, dich bei der Rentenversicherung zu melden.

Befreiung möglich

Etwa für Gründer mit einem Auftraggeber oder Handwerker nach 18 Jahren Beiträgen.

§ 2 SGB VI

Welche Selbstständigen sind rentenversicherungspflichtig?

Pflichtig sind nur die Gruppen, die § 2 SGB VI aufzählt. Für Gründer am wichtigsten sind Lehrende und Erzieher, selbstständige Pflegepersonen, Hebammen, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige, die auf Dauer im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeiten. Bei einigen Gruppen entfällt die Pflicht, wenn du einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst.

Gruppe (§ 2 Satz 1 SGB VI)Pflichtig, wenn
Nr. 1: Lehrende und Erzieher, z. B. Dozenten, Trainer, Nachhilfe, Kindertagespflegedu regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst
Nr. 2: Pflegepersonen in Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflegedu regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst
Nr. 3: Hebammen und Entbindungspflegerimmer, ab der Geringfügigkeitsgrenze
Nr. 5: Künstler und Publizistendu nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert bist, gemeldet über die Künstlersozialkasse
Nr. 8: Handwerker in der Handwerksrolledu selbst die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllst, etwa als Meister
Nr. 9: Selbstständige mit einem Auftraggeberdu keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer hast und auf Dauer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitest

Auswahl. Außerdem pflichtig: Seelotsen (Nr. 4), Hausgewerbetreibende (Nr. 6), Küstenschiffer und Küstenfischer (Nr. 7). Stand Oktober 2026.

Hebamme in blauer Dienstkleidung bespricht mit einer schwangeren Frau auf dem Sofa Informationen auf einem Tablet
Grenze

Ab welchem Einkommen gilt die Rentenversicherungspflicht?

Die Pflicht greift, wenn dein Arbeitseinkommen aus der Tätigkeit regelmäßig über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. 2026 sind das 603 Euro im Monat. Arbeitseinkommen heißt Gewinn, nicht Umsatz. Liegst du darunter, bleibst du versicherungsfrei. Bei Lehrenden, Pflegepersonen und Selbstständigen mit einem Auftraggeber entfällt die Pflicht außerdem, wenn du einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst.

  • Auszubildende zählen als versicherungspflichtige Arbeitnehmer, ein einzelner Minijobber nicht.
  • Mehrere Minijobber zählen zusammen als ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wenn ihre Verdienste zusammen regelmäßig über 603 Euro liegen.
  • Für eingetragene Handwerker und Hebammen hilft ein Arbeitnehmer nicht, dort hängt die Pflicht nicht daran.

Wer selbstständig ist und zusätzlich einen Minijob hat, findet die Regeln für beides unter Selbstständig und Minijob.

Handwerk, Kunst, ein Auftraggeber

Was gilt für Handwerker, Künstler und Selbstständige mit einem Auftraggeber?

Eingetragene Handwerker mit eigener Qualifikation sind in der Regel 18 Jahre lang pflichtig und können sich danach befreien lassen. Künstler und Publizisten zahlen über die Künstlersozialkasse nur etwa die Hälfte der Beiträge selbst. Wer auf Dauer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitet, ist pflichtig, kann sich aber als Gründer zunächst befreien lassen.

Handwerk

Pflicht bei Eintragung in die Handwerksrolle mit eigener Qualifikation. Befreiung nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen auf Antrag.

Kunst und Publizistik

Versicherung über die Künstlersozialkasse. Die Kasse trägt mit Künstlersozialabgabe und Bundeszuschuss etwa die Hälfte.

Ein Auftraggeber

Pflicht, wenn fast alle Einnahmen dauerhaft von einem Kunden kommen und du keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer hast.

Mehr zu den Pflichten im Handwerk steht unter Selbstständig im Handwerk, zur Künstlersozialkasse unter Als Künstler selbstständig machen. Wie Lehrende die Frage angehen, zeigt Freiberuflicher Dozent werden. Arbeitest du für deinen einen Auftraggeber nach Weisungen und eingebunden wie ein Angestellter, stellt sich vorher die Frage nach der Scheinselbstständigkeit.

Lächelnder Tischler in Arbeitsschürze steht in einer Holzwerkstatt mit Brettern und Werkzeug
Beitrag 2026

Wie hoch ist der Rentenbeitrag für Selbstständige 2026?

Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent, den du als Selbstständiger allein zahlst. Ohne Nachweis gilt der Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat, berechnet aus der Bezugsgröße. Weist du mit dem Steuerbescheid ein niedrigeres oder höheres Einkommen nach, zahlst du einkommensgerecht 18,6 Prozent deines Gewinns, mindestens 112,16 und höchstens 1.571,70 Euro im Monat.

Beitrag 2026MonatlichGrundlage
Regelbeitrag735,63 €18,6 % der Bezugsgröße von 3.955 €
Halber Regelbeitrag für Gründer367,82 €50 % der Bezugsgröße, im Gründungsjahr und in den drei Folgejahren
Einkommensgerechter Beitrag18,6 % des GewinnsNachweis über den Einkommensteuerbescheid
Mindestbeitrag112,16 €Mindestgrundlage 603 € im Monat (Geringfügigkeitsgrenze)
Höchstbeitrag1.571,70 €Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € im Monat

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Selbstständige (Werte 2026), nachgerechnet. Stand Oktober 2026.

Wie du den Beitrag in deinen privaten Finanzbedarf einplanst, zeigt Lebenshaltungskosten für Gründer.

Gründerregel

Wie lange zahlen Gründer den halben Regelbeitrag?

Wer neu startet, kann nach § 165 SGB VI Beiträge auf die Hälfte der Bezugsgröße zahlen, 2026 also 367,82 Euro im Monat. Das gilt im Jahr der Aufnahme und in den drei folgenden Kalenderjahren. Möglich ist auch der volle Regelbeitrag oder, mit Nachweis über den Einkommensteuerbescheid, ein Beitrag nach deinem Einkommen, höher oder niedriger. Das klärst du mit der Rentenversicherung.

Beispiel

Startest du im Mai 2026, kannst du den halben Regelbeitrag für 2026 sowie für 2027, 2028 und 2029 zahlen. Die Beträge ändern sich jedes Jahr mit der Bezugsgröße. Ab 2030 gilt der volle Regelbeitrag oder ein Beitrag nach deinem nachgewiesenen Einkommen.
Meldung

Wie meldest du dich bei der Rentenversicherung an?

Rentenversicherungspflichtige Selbstständige melden sich innerhalb von drei Monaten nach dem Start selbst bei der Deutschen Rentenversicherung. Das Gewerbeamt oder Finanzamt erledigt das nicht für dich. Künstler und Publizisten melden sich stattdessen bei der Künstlersozialkasse. Wer die Meldung versäumt, muss Beiträge nachzahlen, oft für mehrere Jahre und mit Säumniszuschlägen.

  1. 1

    Pflicht prüfen

    Anhand der Liste klären, ob du zu einer pflichtigen Gruppe gehörst und über 603 Euro Gewinn im Monat liegst.
  2. 2

    Melden

    Innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Deutschen Rentenversicherung, Servicetelefon 0800 1000 4800.
  3. 3

    Beitragsart klären

    Als Gründer halber oder voller Regelbeitrag, mit Steuerbescheid auch ein einkommensgerechter Beitrag.
  4. 4

    Befreiung prüfen

    Für bestimmte Gruppen ist eine Befreiung möglich, beantragt am besten gleich mit der Meldung.
Junger Mann mit Brille liest an einem Schreibtisch mit Laptop ein Schreiben
Befreiung

Kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Selbstständige mit einem Auftraggeber können sich für drei Jahre nach der ersten Gründung befreien lassen, ab 58 Jahren unter Voraussetzungen ganz. Handwerker können sich nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen befreien lassen. Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können sich ebenfalls befreien lassen. Beantragst du innerhalb von drei Monaten, wirkt die Befreiung von Anfang an.

BefreiungFür wenGrundlage
ExistenzgründerSelbstständige mit einem Auftraggeber, drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme§ 6 Abs. 1a SGB VI
Ab 58 Jahrenwer nach früherer Selbstständigkeit erstmals als Selbstständiger mit einem Auftraggeber pflichtig wird§ 6 Abs. 1a SGB VI
Handwerkernach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
VersorgungswerkPflichtmitglieder einer Kammer mit berufsständischer Versorgung§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI

Befreiung nur auf Antrag. Innerhalb von drei Monaten beantragt, wirkt sie ab Vorliegen der Voraussetzungen, sonst ab Eingang des Antrags.

Ausblick

Kommt eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen?

Geplant ist sie, beschlossen ist sie noch nicht. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, die ab einem Stichtag neu starten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Koalition will das umsetzen. Stand Oktober 2026 gibt es aber noch kein beschlossenes Gesetz. Stichtag und Beiträge stehen nicht fest.

Für deine Planung 2026 gelten die Regeln oben. Wer heute nicht pflichtig ist, sorgt freiwillig vor. Welche Wege es gibt, steht unter Altersvorsorge für Selbstständige.

Aus meiner Praxis

Manche Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig, ohne es zu wissen, etwa Lehrende, Trainer oder eingetragene Handwerker. Das kläre ich früh, damit keine Nachforderung kommt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Was passiert, wenn ich mich zu spät bei der Rentenversicherung melde?

Die Pflicht besteht unabhängig von der Meldung. Meldest du dich zu spät, fordert die Rentenversicherung die Beiträge rückwirkend, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz auch länger. Dazu können Säumniszuschläge und ein Bußgeld kommen.

Gelten Coaches und Trainer als Lehrende?

Oft ja. Wer anderen Wissen oder Fähigkeiten vermittelt, etwa als Dozent, Fitness- oder Yogatrainer, Nachhilfelehrer oder Kursleiter, gilt in der Regel als Lehrender. Bei Coaching und Beratung kommt es darauf an, ob du unterrichtest oder berätst. Im Zweifel klärt das die Deutsche Rentenversicherung.

Reicht ein Minijobber, um nicht pflichtig zu sein?

Nein. Bei Lehrenden, Pflegepersonen und Selbstständigen mit einem Auftraggeber zählt nur ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Ein Minijobber reicht nicht. Mehrere Minijobber gelten aber zusammen als ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wenn ihre Verdienste zusammen regelmäßig über 603 Euro liegen.

Was hat die Rentenversicherungspflicht mit Scheinselbstständigkeit zu tun?

Das sind zwei verschiedene Dinge. Selbstständige mit einem Auftraggeber bleiben selbstständig, zahlen aber selbst Rentenbeiträge. Bei Scheinselbstständigkeit bist du in Wahrheit Arbeitnehmer, dann muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge abführen. Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Lohnt sich die Pflichtversicherung überhaupt?

Die Pflichtversicherung bringt mehr als eine spätere Altersrente. Pflichtbeiträge sichern auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und auf Reha-Leistungen. Ob die Beiträge für dich gut angelegt sind, hängt von deiner Gesamtsituation ab. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos.

Zählt der Umsatz oder der Gewinn?

Es zählt das Arbeitseinkommen, also der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit nach Steuerrecht. Ob du über der Grenze von 603 Euro im Monat liegst und wie hoch dein einkommensgerechter Beitrag ist, ergibt sich deshalb aus deinem Gewinn, nicht aus dem Umsatz.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst vor dem Start wissen, ob du rentenversicherungspflichtig bist?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.