Als Rentner selbstständig:Hinzuverdienst, Kasse & Steuern
Deine Erfahrung ist gefragt, und die Rente gibt dir Sicherheit. Hier siehst du, was neben der Rente erlaubt ist und was es kostet.
- Angst, die Rente zu verlieren? Bei der Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
- Sorge vor hohen Kassenbeiträgen? Nebenberuflich bleibst du in der Krankenversicherung der Rentner.
- Unsicher bei den Steuern? Rente und Gewinn zusammen, mit Rücklage wird daraus kein Schreck.
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Kurz gesagt
Als Rentner selbstständig zu sein ist erlaubt, und bei einer Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten dagegen Grenzen. In der Krankenversicherung der Rentner bleibst du nur, wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, dein Gewinn kann aber beitragspflichtig sein. Rente und Gewinn versteuerst du zusammen. Rentenbeiträge zahlst du meist nur freiwillig oder in bestimmten Berufen.
Altersrente: unbegrenzt
Seit 2023 darfst du neben jeder Altersrente beliebig viel hinzuverdienen.
EM-Rente: Grenzen
Bei voller Erwerbsminderungsrente rund 20.764 Euro im Jahr, Stand 2026.
Kasse: haupt oder neben?
Hauptberuflich Selbstständige fallen aus der Krankenversicherung der Rentner heraus.
Steuer: alles zusammen
Steuerpflichtiger Teil der Rente und Gewinn werden gemeinsam versteuert.
Darf man als Rentner selbstständig sein?
Ja, ein Höchstalter für die Selbstständigkeit gibt es nicht. Du meldest ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit genauso an wie jüngere Gründer. Was sich unterscheidet, sind die Regeln zum Hinzuverdienst, zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Sie hängen davon ab, welche Rente du beziehst und ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
| Rentenart | Hinzuverdienst 2026 | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | unbegrenzt | nichts melden wegen des Verdiensts |
| Vorgezogene Altersrente | unbegrenzt seit 2023 | nichts melden wegen des Verdiensts |
| Volle Erwerbsminderungsrente | bis 20.763,75 € im Jahr | Tätigkeit und Einkommen melden |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 € im Jahr, individuell höher | Tätigkeit und Einkommen melden |
| Witwen- oder Witwerrente | Einkommen über einem Freibetrag wird angerechnet | Einkommen melden |
Stand Oktober 2026. Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Grenzen der Erwerbsminderungsrente berechnet aus der Bezugsgröße 2026.
Planst du die Gründung noch vor der Rente, mit Förderung und Kundenaufbau, hilft Selbstständigkeit 50 plus.
Wie viel darfst du als Rentner hinzuverdienen?
Bei einer Altersrente so viel du willst. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei einer vorgezogenen Altersrente vor der Regelaltersgrenze. Deine Rente wird also nicht gekürzt, egal wie hoch dein Gewinn ist. Steuern und gegebenenfalls Krankenkassenbeiträge fallen auf den Gewinn trotzdem an.
Das macht die Selbstständigkeit im Ruhestand einfacher als früher. Du kannst Aufträge annehmen, ohne auf eine Jahresgrenze zu achten, und musst der Rentenversicherung deinen Verdienst bei einer Altersrente nicht melden.
Aktivrente gilt nicht für Selbstständige

Was gilt bei Erwerbsminderungsrente und Selbstständigkeit?
Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen. 2026 darfst du bei voller Erwerbsminderung bis 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen, bei teilweiser mindestens 41.527,50 Euro. Darüber wird die Rente gekürzt. Zusätzlich prüft die Rentenversicherung, ob deine Arbeitszeit zur festgestellten Erwerbsminderung passt. Sprich deshalb vor dem Start mit ihr.
Gut planbar
- kleine Tätigkeit mit wenigen Stunden
- Gewinn deutlich unter der Grenze
- Meldung an die Rentenversicherung vor dem Start
Riskant
- Arbeitszeit, die nicht zur Erwerbsminderung passt
- schwankender Gewinn knapp an der Grenze
- Start ohne Rücksprache mit der Rentenversicherung
Bei Selbstständigen zählt der Gewinn laut Steuerbescheid. Weil er erst später feststeht, rechnet die Rentenversicherung zunächst mit einer Prognose und prüft danach. Welche Förderung und Anlaufstellen es für Gründer mit Behinderung gibt, steht unter Selbstständig mit Behinderung.
Wie bist du als selbstständiger Rentner krankenversichert?
Bist du in der Krankenversicherung der Rentner und nur nebenberuflich selbstständig, bleibst du dort. Dein Gewinn ist voll beitragspflichtig, sobald er zusammen mit Betriebsrenten 197,75 Euro im Monat übersteigt, den Beitrag darauf zahlst du allein. Bist du hauptberuflich selbstständig, fällst du aus der Krankenversicherung der Rentner heraus und wirst freiwillig versichert.
| Situation | Versicherung | Beiträge |
|---|---|---|
| Nebenberuflich selbstständig | Krankenversicherung der Rentner bleibt | auf Rente und Betriebsrente, auf den ganzen Gewinn, wenn er mit Betriebsrenten zusammen 197,75 € im Monat übersteigt |
| Hauptberuflich selbstständig | freiwillig gesetzlich versichert | auf Rente, Gewinn und weitere Einnahmen, mindestens Mindestbeitrag |
| Privat versichert | bleibt privat | Prämie unabhängig vom Gewinn |
Stand Oktober 2026. Quellen: § 5 Abs. 5, § 226 Abs. 2 und § 237 SGB V; Grenze ein Zwanzigstel der Bezugsgröße 2026.
Hauptberuflich bist du in der Regel, wenn die Selbstständigkeit nach Zeit und Einkommen im Vordergrund steht. Die Kasse prüft das im Einzelfall. Bist du freiwillig gesetzlich oder privat versichert, zahlt dir die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag auf deine Rente. Wie Beiträge und Einstufung funktionieren, erklärt Krankenversicherung für Selbstständige.

Musst du als Rentner in die Rentenversicherung einzahlen?
Meist nicht. Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Gehörst du zu einer Pflichtgruppe, etwa als Lehrender, bleibt die Pflicht in der Regel bis zur Regelaltersgrenze bestehen, auch mit vorgezogener Rente. Danach bist du mit Vollrente versicherungsfrei, kannst aber verzichten und mit Beiträgen deine Rente weiter erhöhen.
| Situation | Rentenversicherung |
|---|---|
| Nicht in einer Pflichtgruppe | keine Pflicht; freiwillige Beiträge bis zum Monat der Regelaltersgrenze möglich |
| Pflichtgruppe, vor der Regelaltersgrenze | in der Regel pflichtversichert, auch mit vorgezogener Altersrente |
| Pflichtgruppe, nach der Regelaltersgrenze mit Vollrente | versicherungsfrei; Verzicht gegenüber der Rentenversicherung möglich |
Stand Oktober 2026. Quellen: § 5 Abs. 4 und § 7 Abs. 2 SGB VI (lxgesetze.de, Deutsche Rentenversicherung).
Welche Berufe pflichtig sind und wie hoch der Beitrag ist, steht unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Wie werden Rente und Gewinn versteuert?
Der steuerpflichtige Teil deiner Rente und dein Gewinn werden zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. 2026 bleibt ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro steuerfrei. Durch den Gewinn steigt dein Steuersatz auch auf die Rente. Bist du vor Jahresbeginn 64 geworden, kann der Altersentlastungsbetrag einen Teil des Gewinns entlasten. Lass dich im Einzelfall steuerlich beraten.
- 1
Rücklage bilden
Leg von Anfang an einen festen Teil des Gewinns für die Steuer zurück. Nach der ersten Erklärung können Vorauszahlungen kommen. - 2
Umsatzsteuer klären
Bei kleinem Umsatz kann die Kleinunternehmerregelung passen. Sie betrifft nur die Umsatzsteuer. - 3
Steuererklärung abgeben
Mit Gewinn aus Selbstständigkeit gibst du in der Regel jedes Jahr eine Steuererklärung ab, inklusive Einnahmenüberschussrechnung.
Alle Steuerarten im Überblick zeigt Steuern für Selbstständige.
Wie startest du als Rentner in die Selbstständigkeit?
Du startest in fünf Schritten: Tätigkeit beim Gewerbeamt oder Finanzamt anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben, Krankenkasse informieren, bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente die Rentenversicherung informieren und deine Versicherungen prüfen. Kläre vor allem die Frage haupt- oder nebenberuflich früh mit der Kasse, sie entscheidet über deine Beiträge.
- 1
Anmelden
Ein Gewerbe beim Gewerbeamt, eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt. Den Ablauf zeigt Nebengewerbe anmelden. - 2
Finanzamt
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du innerhalb eines Monats über ELSTER. - 3
Krankenkasse
Melde die Tätigkeit und schätze deinen Gewinn und deine Stunden. So klärt die Kasse früh, wie du versichert bist. - 4
Rentenversicherung
Bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente meldest du dein Einkommen. In einer Pflichtgruppe meldest du dich binnen drei Monaten. - 5
Absicherung
Berufshaftpflicht und Berufsgenossenschaft prüfen, je nach Tätigkeit.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Als Rentner selbstständig
Muss ich der Rentenversicherung melden, dass ich selbstständig bin?
Bei einer Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, eine Meldung wegen des Verdiensts ist deshalb nicht nötig. Anders bei Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente: Hier meldest du Beginn und Höhe deines Einkommens. Gehörst du zu einer rentenversicherungspflichtigen Gruppe, meldest du dich außerdem binnen drei Monaten.
Kann ich als Rentner den Gründungszuschuss bekommen?
In der Regel nicht. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus und endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer schon eine Altersrente bezieht, erfüllt die Voraussetzungen meist nicht. Für Investitionen kommen Förderkredite infrage.
Was gilt bei Witwenrente und Selbstständigkeit?
Bei einer Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt. Dazu zählt auch dein Gewinn aus Selbstständigkeit. Lass dir vor dem Start von der Rentenversicherung ausrechnen, wie stark sich das auswirkt.
Darf ich als Rentner für meinen früheren Arbeitgeber selbstständig arbeiten?
Ja, aber prüfe das genau. Machst du dieselbe Arbeit wie früher, nach Weisung und eingebunden in den Betrieb, kann die Rentenversicherung das als Beschäftigung werten. Mehrere Auftraggeber und eigene Preise sprechen für echte Selbstständigkeit.
Kann ich als Rentner die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung hängt nur von deinem Umsatz ab, nicht von der Rente. Bleibst du 2026 unter 25.000 Euro Umsatz, weist du keine Umsatzsteuer aus. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem.
Erhöht meine Selbstständigkeit später die Rente?
Nur, wenn du Beiträge zahlst. Bist du pflichtversichert, freiwillig versichert oder verzichtest nach der Regelaltersgrenze auf die Versicherungsfreiheit, steigt deine Rente durch die Beiträge. Ohne Beiträge bleibt sie gleich, egal wie viel du verdienst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.