Umsatzsteuervoranmeldung:Fristen, ELSTER & Beispiel

Du willst deine Umsatzsteuer pünktlich melden, ohne jeden Monat zu grübeln. Mit festem Ablauf und klaren Fristen wird die Voranmeldung zur Routine.

  • Angst, eine Frist zu verpassen? Der 10. des Folgemonats ist fest. Eine Dauerfristverlängerung schafft einen Monat Luft.
  • ELSTER wirkt kompliziert? Nach der Registrierung füllst du jedes Mal dieselben wenigen Felder aus.
  • Kleinunternehmer? Dann gibst du in der Regel gar keine Voranmeldung ab.
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Kurz gesagt

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die regelmäßige Meldung deiner Umsatzsteuer an das Finanzamt, elektronisch über ELSTER. Du meldest die eingenommene Umsatzsteuer minus Vorsteuer und zahlst die Differenz bis zum 10. des Folgemonats. Ob monatlich oder vierteljährlich, hängt von der Steuer des Vorjahres ab: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich. Kleinunternehmer geben in der Regel keine Voranmeldung ab.

10. des Folgemonats

Bis dahin übermittelst du die Voranmeldung und zahlst die Umsatzsteuer, bei Quartalen nach Quartalsende.

9.000 und 2.000 Euro

Über 9.000 Euro Steuer im Vorjahr monatlich, darunter vierteljährlich, bis 2.000 Euro Befreiung möglich.

Nur elektronisch

Die Voranmeldung geht über ELSTER oder eine Software mit Schnittstelle, Papier nur in Härtefällen.

Dauerfristverlängerung

Auf Antrag einen Monat mehr Zeit. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung.

Grundlagen

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Steueranmeldung, mit der du dem Finanzamt im laufenden Jahr meldest, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du selbst gezahlt hast. Die Differenz zahlst du ans Finanzamt oder bekommst sie erstattet. Rechtsgrundlage ist § 18 UStG. Nach dem Jahr folgt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Du berechnest die Steuer selbst, ein Bescheid kommt in der Regel nicht. Die Voranmeldung gilt als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. In die Voranmeldung gehören vor allem:

  • deine steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach 19 und 7 Prozent, jeweils netto
  • steuerfreie Umsätze, etwa Lieferungen in andere EU-Staaten an Unternehmen
  • Leistungen, für die du als Empfänger die Steuer schuldest, etwa bei Software oder Werbung aus dem EU-Ausland
  • die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen

Wie Umsatzsteuer und Vorsteuer zusammenspielen, erklärt Umsatzsteuer für Selbstständige. Welche Steuern sonst anfallen, steht unter Steuern für Selbstständige.

Pflicht

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Abgeben muss sie jeder Unternehmer, der Umsatzsteuer berechnet, egal ob Gewerbetreibender, Freiberufler, nebenberuflich oder als GmbH. Nicht betroffen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Ausschließlich steuerfrei arbeitende Unternehmer, etwa viele Heilberufe, geben in der Regel ebenfalls keine Voranmeldung ab.

Voranmeldung nötig

  • Regelbesteuerung, auch nach freiwilligem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
  • Freiberufler mit steuerpflichtigen Leistungen
  • GmbH, UG und GbR mit steuerpflichtigen Umsätzen
  • Nebengewerbe oberhalb der Kleinunternehmergrenzen

In der Regel keine Voranmeldung

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • nur steuerfreie Umsätze, etwa ärztliche Heilbehandlung
  • Befreiung durch das Finanzamt bei höchstens 2.000 Euro Steuer im Vorjahr

Ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung. Die Grundlage für alles ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du bei der Anmeldung über ELSTER einreichst, siehe auch Gewerbe anmelden.

Voranmeldungszeitraum

Monatlich oder vierteljährlich: Welcher Zeitraum gilt?

Grundsätzlich meldest du vierteljährlich. Lag die Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr über 9.000 Euro, meldest du monatlich. Lag sie bei höchstens 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien, dann gibst du nur die Jahreserklärung ab. Hattest du im Vorjahr ein Guthaben über 9.000 Euro, darfst du monatlich wählen.

Umsatzsteuer im VorjahrVoranmeldungszeitraumFällig
über 9.000 €monatlich10. des Folgemonats
über 2.000 € bis 9.000 €vierteljährlich10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar
bis 2.000 €Befreiung durch das Finanzamt möglichnur Jahreserklärung
Erstattung über 9.000 € im Vorjahrmonatlich auf WunschWahl mit der Januar-Meldung bis 10. Februar, ein Jahr bindend

§ 18 Abs. 2 und 2a UStG, Grenzen seit 2025, Stand Oktober 2026. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Maßgeblich ist die Zahllast, also Umsatzsteuer minus Vorsteuer, nicht dein Umsatz. Hat dein Betrieb im Vorjahr nur einen Teil des Jahres bestanden, rechnet das Finanzamt die Steuer auf ein volles Jahr hoch.

Neugründung

Was gilt für Gründer 2026 und ab 2027?

Für Gründungen gilt eigentlich: im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich. Diese Pflicht ist für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt. 2026 richtet sich dein Zeitraum deshalb nach der voraussichtlichen Steuer, die du im Fragebogen schätzt. Stand Oktober 2026 ist die Aussetzung nicht verlängert. Ab 2027 gilt dann wieder die Monatspflicht.

SituationWas gilt (Stand Oktober 2026)
Gründung im Jahr 2026Zeitraum nach der voraussichtlichen Steuer 2026, also oft vierteljährlich
Gründung ab 2027nach geltendem Recht monatlich im Gründungsjahr und im folgenden Jahr
Gründung 2026, Jahr 20272027 ist für dich das Folgejahr. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann dann die Monatspflicht greifen. Frag bei deinem Finanzamt nach.

§ 18 Abs. 2 Satz 4 und Satz 6 UStG (lxgesetze.de, Fassung Juni 2026); IHK Düsseldorf zur Aussetzung 2021 bis 2026.

Auf Neuigkeiten achten

Eine Verlängerung der Aussetzung über 2026 hinaus war Anfang Oktober 2026 nicht beschlossen. Prüf vor deinem Start, was dein Finanzamt dir mitteilt, und lass dich bei Unsicherheit steuerlich beraten.
Fristen

Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt sein?

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt sein. Am selben Tag ist die Zahlung fällig. Für Januar heißt das 10. Februar, für das erste Quartal 10. April. Bei Überweisung erhebt das Finanzamt bis zu drei Tage keinen Säumniszuschlag, für die Abgabe gilt diese Schonfrist nicht.

ZeitraumNormale FristMit Dauerfristverlängerung
Oktober 202610. November 202610. Dezember 2026
3. Quartal 202612. Oktober 2026 (10. ist ein Samstag)10. November 2026
Dezember 202611. Januar 2027 (10. ist ein Sonntag)10. Februar 2027

§ 18 Abs. 1 UStG, § 46 UStDV, § 108 Abs. 3 AO. Stand Oktober 2026.

Wer per Lastschrift zahlt, erteilt dem Finanzamt ein SEPA-Mandat. Dann zieht es den Betrag zur Fälligkeit ein, und du musst an die Zahlung nicht extra denken.

Mann im dunkelblauen Hemd arbeitet lächelnd an einem Laptop an seinem Schreibtisch
Dauerfristverlängerung

Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?

Mit einer Dauerfristverlängerung hast du für jede Voranmeldung einen Monat mehr Zeit. Du beantragst sie über ELSTER bis zum Abgabetermin der ersten betroffenen Voranmeldung, also meist bis 10. Februar. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres. Vierteljahreszahler bekommen sie ohne Sondervorauszahlung.

Monatlich abgeben

Antrag mit Anmeldung der Sondervorauszahlung bis 10. Februar, die Sondervorauszahlung meldest du jedes Jahr neu an. Beispiel: Vorauszahlungen im Vorjahr 22.000 Euro ergeben 2.000 Euro Sondervorauszahlung. Sie wird mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet.

Vierteljährlich abgeben

Antrag bis 10. April für das erste Quartal. Keine Sondervorauszahlung. Die Verlängerung gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft.

Die Dauerfristverlängerung lohnt sich vor allem, wenn deine Buchhaltung erst Mitte des Folgemonats fertig ist. Im Gründungsjahr berechnet sich die Sondervorauszahlung nach den voraussichtlichen Vorauszahlungen.

ELSTER

Wie gibst du die Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER ab?

Die Voranmeldung übermittelst du elektronisch, entweder in Mein ELSTER oder direkt aus einer Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle. Dafür brauchst du ein ELSTER-Konto mit Zertifikat. Papier akzeptiert das Finanzamt nur auf Antrag in Härtefällen, etwa ohne Computer und Internet. Wer schon den Fragebogen über ELSTER eingereicht hat, nutzt denselben Zugang.

  1. 1

    Zahlen zusammenstellen

    Netto-Umsätze nach Steuersätzen und die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen des Zeitraums.
  2. 2

    Formular öffnen

    In Mein ELSTER „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ für das richtige Jahr und den richtigen Zeitraum wählen.
  3. 3

    Werte eintragen und prüfen

    Die Software rechnet die Steuer aus den Nettobeträgen. Vor dem Senden die Prüffunktion nutzen.
  4. 4

    Absenden und zahlen

    Übermittlungsprotokoll speichern und die Zahllast bis zum 10. überweisen, wenn kein Lastschriftmandat besteht.

Welche Programme die Voranmeldung direkt übermitteln, zeigt Buchhaltungssoftware für Selbstständige.

Frau im beigen Blazer tippt an einem Laptop auf einem hellen Schreibtisch, daneben eine Tasse
Beispiel

Wie sieht eine Umsatzsteuervoranmeldung als Beispiel aus?

Angenommen, du hast im Oktober Leistungen für 8.000 Euro netto zu 19 Prozent und für 1.000 Euro netto zu 7 Prozent berechnet. In deinen Eingangsrechnungen stecken 450 Euro Vorsteuer. Dann meldest du 1.590 Euro Umsatzsteuer, ziehst die Vorsteuer ab und überweist bis 10. November 1.140 Euro an das Finanzamt.

PositionBemessungsgrundlageSteuer
Umsätze zu 19 %8.000 €1.520 €
Umsätze zu 7 %1.000 €70 €
Umsatzsteuer gesamt1.590 €
abziehbare Vorsteuer− 450 €
Vorauszahlung (Zahllast)1.140 €

Rechenbeispiel, Voranmeldung für Oktober 2026 ohne Dauerfristverlängerung.

Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, etwa nach einer großen Anschaffung, entsteht ein Überschuss zu deinen Gunsten, den das Finanzamt erstattet. Die Umsatzsteuer gehört nie dir: Ein eigenes Steuerkonto hilft, sie bis zur Zahlung beiseitezulegen. Das gehört auch in deinen Finanzplan.

Hand schreibt mit einem Kugelschreiber Berechnungen auf einen Notizblock, daneben ein Taschenrechner

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

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    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

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  4. 4

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FAQ

Häufige Fragen: Umsatzsteuervoranmeldung

Muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn ich keinen Umsatz hatte?

Ja, solange das Finanzamt dich zur Abgabe verpflichtet hat. Dann übermittelst du eine Voranmeldung mit null Euro, eine sogenannte Nullmeldung. Gibst du nichts ab, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen oder schätzen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen und schickt oft zuerst eine Erinnerung. Zahlst du zu spät, fallen Säumniszuschläge von 1 Prozent der rückständigen Steuer je angefangenem Monat an. Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe.

Kann ich eine falsche Voranmeldung korrigieren?

Ja. Du übermittelst über ELSTER eine berichtigte Voranmeldung für denselben Zeitraum und setzt dabei das Kennzeichen für eine berichtigte Anmeldung. Sie ersetzt die alte vollständig, du trägst also alle Werte noch einmal ein, nicht nur die Differenz.

Brauche ich nach den Voranmeldungen noch eine Umsatzsteuererklärung?

Ja. Nach Ablauf des Jahres gibst du eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab. Sie fasst das ganze Jahr zusammen, und die Voranmeldungen werden darauf angerechnet. Für 2025 endet die Frist ohne Steuerberatung am 31. Juli 2026.

Wer bestimmt, ob ich monatlich oder vierteljährlich abgebe?

Das Finanzamt nach den Regeln in § 18 UStG. Bei der Gründung richtet es sich nach deinen Schätzungen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, danach nach der tatsächlichen Steuer des Vorjahres. Den Zeitraum teilt dir das Finanzamt mit.

Kann meine Steuerberatung die Voranmeldung für mich übermitteln?

Ja, das ist üblich. Die Steuerberatung übermittelt dann mit ihrem eigenen Zugang. An den Fristen ändert das nichts: Die Voranmeldung ist trotzdem bis zum 10. fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.