Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:Frist, Felder & Ablauf
Du willst loslegen, nicht Formulare wälzen. Hier siehst du, welche Angaben das Finanzamt will und wie du sie gut vorbereitest.
- Angst vor falschen Schätzungen? Schätzungen dürfen ungenau sein. Später zählen deine echten Zahlen.
- Noch kein ELSTER-Konto? Die Registrierung geht online, der Aktivierungsbrief kommt per Post.
- Soll, Ist, Kleinunternehmer? Drei Entscheidungen, die du mit deinem Finanzplan gut begründen kannst.
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Kurz gesagt
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit unaufgefordert und elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt. Es gibt eigene Varianten für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Du schätzt darin Umsatz und Gewinn, entscheidest über die Kleinunternehmerregelung und über Ist- oder Sollversteuerung. Danach schickt dir das Finanzamt deine Steuernummer per Post.
Ein Monat Frist
Ab Beginn deiner Tätigkeit, unaufgefordert. Das Finanzamt schickt den Fragebogen nicht mehr zu.
Nur über ELSTER
Seit 2021 elektronisch. Papier nur auf Antrag in Härtefällen.
Passende Variante
Eigene Formulare für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Steuernummer per Post
Nach der Prüfung schickt dir das Finanzamt deine Steuernummer.
Wer muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?
Den Fragebogen gibt ab, wer ein Gewerbe eröffnet, eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb startet. Das gilt auch nebenberuflich und auch für Gesellschaften wie GbR, UG oder GmbH. Die Gewerbeanmeldung ersetzt ihn nicht: Die Gemeinde informiert zwar das Finanzamt, die steuerlichen Angaben machst du trotzdem selbst.
| Du startest als | Anmeldung | Fragebogen |
|---|---|---|
| Gewerbetreibender | Gewerbeamt der Gemeinde | ja, zusätzlich an das Finanzamt |
| Freiberufler | kein Gewerbeamt, nur Finanzamt | ja, er ist deine Anmeldung |
| Nebenberuflich Selbstständiger | je nach Tätigkeit wie oben | ja |
| GbR, UG, GmbH | je nach Tätigkeit Gewerbeamt, bei UG und GmbH Handelsregister | ja, mit eigener Variante |
Stand Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 138 Abs. 1 und 1b AO.
Wie die Anmeldung insgesamt abläuft, steht unter Gewerbe anmelden und Freiberufler anmelden.
Bis wann musst du den Fragebogen abgeben?
Du übermittelst den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit, und zwar unaufgefordert. Früher hat das Finanzamt ihn nach der Gewerbeanmeldung zugeschickt, das passiert heute nicht mehr. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Start, also etwa mit dem ersten Auftrag oder der Eröffnung, nicht erst mit der ersten Rechnung.
Früh abschicken lohnt sich
Ohne Steuernummer fehlt auf deinen Rechnungen eine Pflichtangabe. Was du bis dahin tun kannst, erklärt die Seite Steuernummer beantragen.
Wie reichst du den Fragebogen über ELSTER ein?
Den Fragebogen füllst du in Mein ELSTER aus, dem Online-Portal der Finanzverwaltung. Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Übermittlung Pflicht. Papier akzeptiert das Finanzamt nur auf Antrag, wenn die elektronische Abgabe für dich eine unbillige Härte wäre. Dafür brauchst du ein ELSTER-Konto, das du vorher registrierst.
- 1
ELSTER-Konto anlegen
Registrierung auf elster.de, meist mit Zertifikatsdatei. Den Aktivierungscode schickt dir ELSTER per Post, meist innerhalb einiger Tage. - 2
Formular wählen
Unter Formulare und Leistungen findest du die Variante, die zu deiner Rechtsform passt. - 3
Angaben vorbereiten
Steuer-ID, Bankverbindung, Tätigkeitsbeschreibung, Startdatum und deine Umsatz- und Gewinnschätzung. - 4
Prüfen und absenden
ELSTER zeigt fehlende Pflichtfelder an. Nach dem Absenden speicherst du das Protokoll für deine Unterlagen.

Welche Variante des Fragebogens brauchst du?
Welche Variante du brauchst, hängt von deiner Rechtsform ab. Für Einzelunternehmen gibt es einen Fragebogen, der gewerbliche, freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten abdeckt. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften haben eigene Formulare. Bei Gesellschaften fragt das Finanzamt zusätzlich nach Gesellschaftern, Beteiligungen und Vertretung.
| Variante in ELSTER | Für wen | Beispiele |
|---|---|---|
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen | eine Person, gewerblich, freiberuflich oder land- und forstwirtschaftlich | Handwerker, Onlinehändler, Coach, Grafikerin |
| Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft | Zusammenschlüsse mehrerer Personen, die keine Kapitalgesellschaft sind | GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft |
| Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft | Gesellschaften mit eigenem Stammkapital | UG, GmbH, AG, eG |
| Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft | Vereine und ähnliche Körperschaften | Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb |
| Körperschaft nach ausländischem Recht | Gesellschaften ausländischen Rechts mit Tätigkeit in Deutschland | etwa eine Limited mit deutscher Betriebsstätte |
Formularnamen laut ELSTER, Stand Oktober 2026.
Einzelunternehmen
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Welche Angaben im Fragebogen sind besonders wichtig?
Besonders wichtig sind deine Schätzung von Umsatz und Gewinn, die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung, die Wahl zwischen Ist- und Sollversteuerung und die Art der Gewinnermittlung. Aus diesen Angaben setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest und legt fest, wie oft du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst. Die übrigen Felder sind meist reine Stammdaten.
| Feld | Worum es geht | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Voraussichtliche Einkünfte | Gewinnschätzung für das Gründungsjahr und das Folgejahr | Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, bei Gewerbe auch der Gewerbesteuer |
| Voraussichtlicher Umsatz | Umsatz im Gründungsjahr und im Folgejahr | Kleinunternehmer ja oder nein, Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich |
| Kleinunternehmerregelung | Steuerbefreiung nach § 19 UStG nutzen oder verzichten | ein Verzicht bindet dich fünf Kalenderjahre |
| Soll- oder Istversteuerung | Umsatzsteuer nach Rechnung oder nach Zahlungseingang | beeinflusst deine Liquidität |
| Gewinnermittlung | Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz | Kleingewerbe und Freiberufler meist mit Einnahmenüberschussrechnung |
| USt-IdNr. | Antrag für Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland | das Bundeszentralamt für Steuern schickt sie per Post |
| Lohnsteuer | ob und ab wann du Mitarbeitende beschäftigst | Anmeldung als Arbeitgeber beim Finanzamt |
Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Welche Felder für dich gelten, zeigt das Formular in Mein ELSTER.
Ob die Regelung zu dir passt, erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung. Wie die Gewinnermittlung funktioniert, steht unter Einnahmenüberschussrechnung.

Wie schätzt du Umsatz und Gewinn im Fragebogen realistisch?
Am besten nimmst du die Zahlen aus deinem Finanzplan und rechnest für das Gründungsjahr nur die Monate ab deinem Start. Zu niedrige Werte führen zu niedrigen Vorauszahlungen und später zu einer Nachzahlung. Zu hohe Werte binden schon im ersten Jahr Geld, das du für den Aufbau brauchst. Begründbare, realistische Zahlen sind das Ziel.
So gehst du vor
- Umsatz aus Preisen und erwarteter Auslastung ableiten
- Betriebsausgaben abziehen, etwa Miete, Material, Versicherungen
- Gründungsjahr anteilig ab Startmonat rechnen
- eine kurze Notiz anlegen, wie du gerechnet hast
Das vermeidest du
- eine Null eintragen, um Vorauszahlungen zu vermeiden
- Wunschzahlen ohne Grundlage
- das Gehalt aus einem Job mit dem Gewinn vermischen
- vergessen, Geld für die Steuer zurückzulegen
Vorauszahlungen
Ist- oder Sollversteuerung: Was gibst du im Fragebogen an?
Bei der Sollversteuerung schuldest du die Umsatzsteuer, sobald du die Leistung erbracht hast, auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Bei der Istversteuerung erst, wenn das Geld eingeht. Die Istversteuerung kannst du beantragen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug. Für freiberufliche Umsätze gilt diese Grenze nicht.
| Punkt | Sollversteuerung | Istversteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer fällig | nach Ausführung der Leistung | nach Zahlungseingang |
| Voraussetzung | gilt ohne Antrag | Antrag, Vorjahresumsatz bis 800.000 € oder freiberufliche Umsätze ohne Buchführungspflicht |
| Vorteil | einfach bei vielen kleinen, sofort bezahlten Umsätzen | du zahlst keine Steuer auf Geld, das du noch nicht hast |
Stand Oktober 2026, § 20 UStG. Quelle: ELSTER-Hilfe zum Fragebogen.
- Bist du Kleinunternehmer, spielt die Wahl im Alltag kaum eine Rolle, weil du keine Umsatzsteuer berechnest.
- Startest du 2026, richtet sich der Voranmeldungszeitraum im Gründungsjahr nach der voraussichtlichen Steuer: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Diese Erleichterung gilt laut Gesetz, Stand Oktober 2026, nur für die Jahre 2021 bis 2026.
- Ab 2027 sieht das Gesetz nach heutigem Stand für Gründungsjahr und Folgejahr wieder monatliche Voranmeldungen vor (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Das betrifft auch das Jahr 2027, wenn du 2026 gestartet bist. Frag bei deinem Finanzamt nach, ob sich daran noch etwas ändert.
Was passiert, nachdem du den Fragebogen abgeschickt hast?
Das Finanzamt prüft deine Angaben, stellt bei Bedarf Rückfragen und schickt dir dann deine Steuernummer per Post. Mit ihr kommen oft der Bescheid über die Vorauszahlungen und Hinweise zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. Hast du eine USt-IdNr. beantragt, kommt sie später getrennt vom Bundeszentralamt für Steuern.
- 1
Rückfragen beantworten
Manche Finanzämter wollen Details zur Tätigkeit oder zur Schätzung. Schnelle Antworten beschleunigen die Vergabe. - 2
Steuernummer erhalten
Sie kommt per Post. Ab dann trägst du sie auf jeder Rechnung ein. - 3
Vorauszahlungen einplanen
Lies den Bescheid genau und lege die Termine in deinen Kalender. - 4
Voranmeldungen starten
Ohne Kleinunternehmerregelung meldest du die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich über ELSTER.
Welche Steuern danach laufend auf dich zukommen, zeigt die Übersicht Steuern für Selbstständige. Bei Fragen zu deinem Einzelfall lass dich steuerlich beraten.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
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Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als PDF?
Zum Einreichen nicht mehr. Seit 2021 übermittelst du ihn elektronisch über ELSTER, Papier akzeptiert das Finanzamt nur auf Antrag in Härtefällen. Nach dem Absenden kannst du dir in ELSTER ein Protokoll deiner Angaben als PDF speichern.
Muss ich den Fragebogen auch für ein Nebengewerbe abgeben?
Ja. Die Pflicht hängt nicht davon ab, ob du haupt- oder nebenberuflich startest. Auch für eine kleine freiberufliche Nebentätigkeit meldest du dich mit dem Fragebogen beim Finanzamt.
Was passiert, wenn ich die Frist von einem Monat verpasse?
Reiche den Fragebogen so schnell wie möglich nach. Das Finanzamt kann dich erinnern und die Abgabe mit Zwangsmitteln durchsetzen. Vor allem verzögert sich deine Steuernummer, und ohne sie sind deine Rechnungen unvollständig.
Kann ich Angaben im Fragebogen später ändern?
Ja. Ändern sich deine Zahlen deutlich, teilst du das dem Finanzamt mit und kannst eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen. Eine Ausnahme ist der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung: An ihn bist du fünf Kalenderjahre gebunden.
Brauche ich für den Fragebogen einen Steuerberater?
Nein, du kannst ihn selbst ausfüllen. Eine Steuerberatung darf ihn auch für dich übermitteln. Sinnvoll ist das vor allem bei Gesellschaften, bei Mitarbeitern ab dem Start oder bei Geschäften mit dem Ausland.
Welche Steuernummer trage ich ein, wenn ich schon eine habe?
Im Formular kannst du eine vorhandene Steuernummer übernehmen oder eine neue beantragen. Ob das Finanzamt deine bisherige Nummer weiterführt oder eine neue vergibt, entscheidet es selbst. Eine Gesellschaft bekommt immer eine eigene Steuernummer.
Muss ich als Kleinunternehmer den Fragebogen abgeben?
Ja. Gerade im Fragebogen erklärst du, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Dafür gibst du deinen voraussichtlichen Umsatz im Gründungsjahr an.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
Du willst deine Zahlen für den Fragebogen sauber vorbereiten?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.