Selbstständig mit Behinderung:Förderung und Anlaufstellen
Du hast eine Idee und willst dein eigenes Unternehmen. Hier findest du die Förderungen und Stellen, die dich dabei unterstützen, ohne Umwege.
- Unsicher, welche Förderung zu dir passt? Die Tabelle zeigt Leistungen, Stellen und Voraussetzungen auf einen Blick.
- Sorge vor zu vielen Anträgen? Ein Antrag bei einem Reha-Träger genügt, er leitet weiter.
- Angst, dich zu übernehmen? Plane Arbeitszeit, Belastung und Absicherung von Anfang an ehrlich ein.
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Kurz gesagt
Selbstständig mit Behinderung kannst du dich wie alle anderen machen, mit zusätzlicher Unterstützung. Das Integrationsamt, in manchen Ländern Inklusionsamt genannt, kann schwerbehinderten Gründern Darlehen oder Zinszuschüsse nach § 21 SchwbAV geben. Über Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich. Dazu kommen Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen und der Gründungszuschuss.
Darlehen und Zinszuschuss
Das Integrationsamt kann Gründung und Erhalt deiner Selbstständigkeit fördern.
Teilhabe am Arbeitsleben
Agentur für Arbeit, Renten- oder Unfallversicherung fördern die Aufnahme einer Selbstständigkeit.
Hilfen am Arbeitsplatz
Arbeitsassistenz und technische Arbeitshilfen gibt es auch für Selbstständige.
Beratung kostenfrei
Integrationsamt, Teilhabeberatung und Reha-Beratung helfen dir beim Sortieren.
Kannst du dich mit Behinderung selbstständig machen?
Ja. Für die Gründung gelten dieselben Schritte wie für alle: Idee prüfen, Businessplan schreiben, Tätigkeit anmelden, Steuern und Versicherungen klären. Zusätzlich gibt es Leistungen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen sollen. Sie decken Investitionen, Assistenz oder Hilfsmittel, nicht aber die laufenden Kosten deines Betriebs.
- Gleiche Gründungsschritte wie bei allen anderen, ohne Sonderanmeldung
- Zusätzliche Förderung für Investitionen, Assistenz und Hilfsmittel
- Viele Leistungen nur, wenn du sie vor dem Start oder vor der Anschaffung beantragst
Wie du deinen Plan aufbaust, zeigt Businessplan erstellen.
Welche Förderung gibt es für Selbstständige mit Behinderung?
Die wichtigsten Förderungen kommen von drei Seiten: vom Integrationsamt, von den Trägern der beruflichen Rehabilitation und von Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Welche Stelle zuständig ist, hängt von deiner Lage ab, etwa vom Grad der Behinderung, deinen Rentenbeiträgen und davon, ob du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld beziehst.
| Leistung | Wer zahlt | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|
| Darlehen oder Zinszuschuss zur Gründung | Integrationsamt | Schwerbehinderung, tragfähiges Vorhaben, Antrag vor der Investition |
| Förderung der Aufnahme einer Selbstständigkeit | Agentur für Arbeit, Renten- oder Unfallversicherung als Reha-Träger | Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben |
| Arbeitsassistenz | Integrationsamt, beim Start auch Reha-Träger | Schwerbehinderung, Assistenz ist für die Arbeit nötig |
| Technische Arbeitshilfen | Reha-Träger oder Integrationsamt | behinderungsgerechte Ausstattung ist nötig |
| Gründungszuschuss | Agentur für Arbeit | Arbeitslosengeld I, bei Rehabilitanden auch mit weniger als 150 Tagen Restanspruch oder ganz ohne Anspruch. Mehr unter Gründungszuschuss |
| Einstiegsgeld | Jobcenter | Bezug von Grundsicherungsgeld. Mehr unter Einstiegsgeld beantragen |
Grundlagen: § 21 SchwbAV, § 49 SGB IX, § 185 SGB IX, §§ 93, 116 SGB III, § 16b SGB II. Stand Oktober 2026. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die jeweilige Stelle.
Was zahlt das Integrationsamt bei der Existenzgründung?
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zum Erhalt einer Selbstständigkeit geben. Voraussetzung ist, dass du die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllst, voraussichtlich dauerhaft davon leben kannst und die Tätigkeit nach Lage des Arbeitsmarkts zweckmäßig ist. Laufende Betriebskosten werden nicht gefördert.
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Art der Hilfe | Darlehen oder Zinszuschuss, kein Zuschuss für laufende Kosten |
| Tilgung | in der Regel 10 Prozent im Jahr, im Jahr der Auszahlung und im Folgejahr kann sie ausgesetzt werden |
| Antrag | vor der Investition oder Anschaffung beim zuständigen Integrationsamt |
| Unterlagen | zum Beispiel Beschreibung des Vorhabens, Finanzierungsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau, Kostenvoranschläge, Nachweis der Schwerbehinderung |
Grundlage: § 21 SchwbAV; Angaben des ZBFS-Inklusionsamts Bayern. Stand Oktober 2026. Die Länder können eigene Verfahren haben.
Gut zu wissen

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es für Gründer?
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört ausdrücklich die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Zuständig sind Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder die Träger der sozialen Entschädigung. Die Rentenversicherung ist zum Beispiel oft zuständig, wenn du schon 15 Jahre Beiträge gezahlt hast. Den Antrag stellst du bei einem Träger.
- 1
Antrag stellen
Bei Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung. Ist die Stelle nicht zuständig, leitet sie den Antrag nach § 14 SGB IX weiter. - 2
Bedarf klären
Der Träger prüft, welche Unterstützung deine Behinderung im Arbeitsleben nötig macht. - 3
Vorhaben vorstellen
Mit Businessplan und Finanzplan zeigst du, dass die Selbstständigkeit dich tragen kann. - 4
Bescheid abwarten
Starte erst, wenn klar ist, was gefördert wird.
Wer als Rehabilitand Leistungen der Agentur für Arbeit erhält, kann den Gründungszuschuss auch mit weniger als 150 Tagen Restanspruch oder ohne Arbeitslosengeld bekommen. Wege ohne Arbeitslosengeld zeigt Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit.
Wie helfen Arbeitsassistenz und technische Arbeitshilfen?
Arbeitsassistenz bedeutet, dass eine Person dir bei Aufgaben hilft, die du wegen deiner Behinderung nicht selbst erledigen kannst, während du die fachliche Arbeit machst. Technische Arbeitshilfen sind zum Beispiel angepasste Computer, Software oder Möbel. Beides können schwerbehinderte Selbstständige beim Integrationsamt beantragen, beim Start oft auch über den Reha-Träger.
Arbeitsassistenz
Technische Arbeitshilfen

Welche Nachteilsausgleiche nutzen Selbstständige mit Behinderung?
Nachteilsausgleiche gelten auch in der Selbstständigkeit. Im Alltag einer Gründung sind vor allem der Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung und ein Nachteilsausgleich bei Prüfungen wichtig. Welche Ausgleiche dir zustehen, hängt vom Grad der Behinderung und von deinen Merkzeichen im Ausweis ab.
| Nachteilsausgleich | Was er bringt |
|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | Steuerlicher Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung von 20, von 384 Euro bis 2.840 Euro im Jahr, mit Merkzeichen H, Bl oder TBl oder Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro (§ 33b EStG, Stand 2026) |
| Prüfungen bei IHK oder Handwerkskammer | Auf Antrag zum Beispiel mehr Zeit oder Hilfsmittel, etwa bei Sachkunde- oder Meisterprüfungen |
| Weitere Ausgleiche | Je nach Merkzeichen etwa Vergünstigungen im Nahverkehr oder bei der Kfz-Steuer |
Stand Oktober 2026. Steuerliche Fragen klärst du am besten mit einer Steuerberatung.
Wo bekommst du Beratung zur Gründung mit Behinderung?
Erste Anlaufstelle für Förderung ist das Integrationsamt oder Inklusionsamt deines Landes. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung berät kostenfrei zu allen Teilhabeleistungen. Die Reha-Beratung von Agentur für Arbeit und Rentenversicherung klärt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Willst du Mitarbeitende einstellen, helfen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.
Integrationsamt
Teilhabeberatung
Einheitliche Ansprechstellen
Dazu kommen regionale Gründungsprojekte für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel enterability in Berlin oder found it = aus Wuppertal, das auch per Video berät. Frag nach aktuellen Angeboten in deiner Region. Alle allgemeinen Förderwege findest du unter Fördermittel für die Unternehmensgründung.

Wie planst du deine Gründung mit Behinderung realistisch?
Plane deine Selbstständigkeit so, dass sie zu deiner Belastbarkeit passt. Rechne mit den Stunden, die du dauerhaft gut leisten kannst, und nicht mit dem besten Tag. Lege Puffer für Ausfallzeiten an und kläre früh deine Absicherung bei Krankheit und im Alter. So wird dein Plan überzeugend, für dich und für Förderstellen.
- Arbeitszeit realistisch ansetzen und Umsatz daraus ableiten
- Krankenversicherung und gegebenenfalls Krankentagegeld einrechnen
- Auswirkungen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung vorab mit der Rentenversicherung klären
- Assistenz und Hilfsmittel als eigene Posten im Finanzplan aufführen
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Selbstständig mit Behinderung
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für die Förderung?
Für die Gründungsleistungen des Integrationsamts brauchst du in der Regel eine anerkannte Schwerbehinderung, also einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Ob eine Gleichstellung reicht, klärst du mit dem Integrationsamt. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung hängen dagegen nicht am Ausweis, sondern an deiner Behinderung und ihren Folgen für das Arbeitsleben.
Verliere ich eine Erwerbsminderungsrente, wenn ich selbstständig arbeite?
Das kann passieren, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet oder deine Arbeitszeit zeigt, dass du mehr leisten kannst als angenommen. Kläre das vor dem Start mit der Deutschen Rentenversicherung und lass dich individuell beraten.
Muss ich Kunden oder Geschäftspartnern von meiner Behinderung erzählen?
Nein, das entscheidest du selbst. Es kann sinnvoll sein, wenn es um Termine, Erreichbarkeit oder barrierefreie Treffpunkte geht. Im Antrag bei Förderstellen musst du die Angaben machen, die für die Leistung nötig sind.
Kann ich auch nebenberuflich mit Förderung gründen?
Die Darlehen des Integrationsamts setzen voraus, dass du deinen Lebensunterhalt voraussichtlich dauerhaft im Wesentlichen mit der Selbstständigkeit sicherst. Der Gründungszuschuss verlangt eine hauptberufliche Tätigkeit. Für einen nebenberuflichen Start passen diese Förderungen deshalb meist nicht.
Wer bezahlt Hilfsmittel, die ich für meine Arbeit brauche?
Das hängt vom zuständigen Träger ab. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind es oft Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung, sonst kann das Integrationsamt technische Arbeitshilfen fördern. Stell den Antrag, bevor du etwas kaufst.
Wie lange dauert es, bis Förderanträge entschieden sind?
Das ist je nach Stelle und Leistung unterschiedlich. Plane mehrere Wochen ein und stell Anträge früh, denn viele Leistungen gibt es nur, wenn du sie vor dem Start oder vor der Anschaffung beantragst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.