Nebengewerbe anmelden:Schritt für Schritt zum Start

Du willst neben dem Job etwas Eigenes aufbauen. Mit dieser Reihenfolge meldest du dein Nebengewerbe richtig an, ohne Ärger mit Amt oder Chef.

  • Sorge wegen des Arbeitgebers? Erst den Arbeitsvertrag lesen, dann offen und früh informieren.
  • Angst vor hohen Kosten? Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde grob 20 bis 60 Euro.
  • Gerade arbeitslos gemeldet? Dann gelten eigene Regeln. Sprich vor dem Start mit der Agentur.
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Nebengewerbe anmelden: Frau fotografiert nach Feierabend ihren selbstgemachten Schmuck

Kurz gesagt

Ein Nebengewerbe meldest du wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, spätestens wenn du startest. Im Formular gibst du an, dass du es im Nebenerwerb betreibst. Die Gebühr liegt je nach Gemeinde grob zwischen 20 und 60 Euro. Danach übermittelst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, informierst deinen Arbeitgeber und meldest die Tätigkeit deiner Krankenkasse.

Gewerbeamt

Anmeldung mit dem Formular GewA 1, Nebenerwerb ankreuzen.

Finanzamt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER.

Arbeitgeber

Arbeitsvertrag prüfen und die Nebentätigkeit rechtzeitig mitteilen.

Krankenkasse

Tätigkeit melden. Die Kasse prüft, ob sie nebenberuflich ist.

Vorher klären

Was klärst du, bevor du ein Nebengewerbe anmeldest?

Kläre vor der Anmeldung drei Dinge: ob deine Tätigkeit wirklich ein Gewerbe ist, ob sie eine Erlaubnis braucht und was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt. Freiberufliche Tätigkeiten meldest du nicht beim Gewerbeamt, sondern nur beim Finanzamt. Beziehst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, gelten zusätzliche Regeln.

Diese Seite zeigt nur den Ablauf

Steuern, Verdienstgrenzen, Versicherungen und Minijob erklärt der Überblick Nebenberuflich selbstständig. Bist du arbeitslos gemeldet, lies zuerst Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld: Dort geht es um die 15-Stunden-Grenze, den Freibetrag und die Meldung bei der Agentur.

Gewerbe oder freiberuflich?

Handel, Handwerk und viele Dienstleistungen sind ein Gewerbe. Im Zweifel hilft Freiberufler oder Gewerbe.

Erlaubnis nötig?

Für manche Branchen brauchst du vor dem Start eine Erlaubnis oder einen Eintrag in die Handwerksrolle, auch im Nebenerwerb. Welche das sind, zeigt Erlaubnispflichtige Gewerbe.

Arbeitsvertrag

Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst oder genehmigen lässt.
Ablauf

Wie meldest du ein Nebengewerbe Schritt für Schritt an?

Du meldest das Nebengewerbe zuerst beim Gewerbeamt an, spätestens zum Start. Die Gemeinde gibt deine Daten an Finanzamt und Kammer weiter. Danach übermittelst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, informierst Arbeitgeber und Krankenkasse und klärst die Berufsgenossenschaft. Diese Reihenfolge hat sich bewährt, weil jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut.

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Formular GewA 1 bei der Gemeinde, online oder vor Ort. Im Formular gibst du an, dass du das Gewerbe im Nebenerwerb betreibst. Die Gemeinde bestätigt dir die Anmeldung, den sogenannten Gewerbeschein.
  2. 2

    Fragebogen an das Finanzamt

    Innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung. Die Felder erklärt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  3. 3

    Arbeitgeber informieren

    So, wie es dein Arbeitsvertrag vorsieht, am besten schriftlich und vor dem Start.
  4. 4

    Krankenkasse informieren

    Die Kasse prüft, ob deine Selbstständigkeit nebenberuflich ist. Davon hängen deine Beiträge ab.
  5. 5

    Berufsgenossenschaft

    Innerhalb einer Woche nach dem Start meldest du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
  6. 6

    Post von der Kammer

    IHK oder Handwerkskammer melden sich von selbst, weil du mit dem Gewerbe Mitglied wirst.
Frau meldet im Bürgerbüro ihrer Gemeinde ein Nebengewerbe an und reicht ihre Unterlagen
Unterlagen

Welche Unterlagen brauchst du für die Anmeldung?

Für die Anmeldung reicht meist wenig: das ausgefüllte Formular GewA 1 und dein Personalausweis oder Reisepass. Je nach Branche kommen eine Erlaubnis oder die Handwerkskarte dazu. Meldest du für jemand anderen an, brauchst du eine Vollmacht. Was deine Gemeinde genau verlangt, steht meist auf ihrer Webseite.

UnterlageWann nötig
Formular GewA 1immer, online oder auf Papier
Personalausweis oder Reisepassimmer
Erlaubnis der zuständigen Behördebei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, etwa Makler oder Bewachung
Handwerkskartebei zulassungspflichtigem Handwerk
Aufenthaltstitelbei Staatsangehörigen von Ländern außerhalb der EU, mit Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit
Vollmachtwenn jemand anderes für dich anmeldet

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Die Anforderungen können je nach Gemeinde abweichen.

Mehr zur Anmeldung, zu Online-Portalen und zum Formular steht unter Gewerbe anmelden.

Kosten

Was kostet es, ein Nebengewerbe anzumelden?

Die Anmeldung selbst kostet je nach Gemeinde grob zwischen 20 und 60 Euro. Der Fragebogen beim Finanzamt ist kostenlos. Als Mitglied der IHK zahlst du ohne Handelsregistereintrag keinen Beitrag, solange dein Gewerbeertrag 5.200 Euro im Jahr nicht übersteigt. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn deine Branche eine Erlaubnis oder Prüfung braucht.

PostenKosten
Gewerbeanmeldunggrob 20 bis 60 €, je nach Gemeinde
Fragebogen zur steuerlichen Erfassungkostenlos
IHK-Beitragohne Handelsregistereintrag beitragsfrei bis 5.200 € Gewerbeertrag im Jahr; Gründer unter bestimmten Voraussetzungen bis 25.000 € Gewinn im Gründungs- und Folgejahr ganz, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit; Handwerkskammern haben eigene Regeln
Gewerbesteuererst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr (Freibetrag für Einzelunternehmer)
Erlaubnisse, Prüfungennur in bestimmten Branchen, Gebühren je nach Behörde

Stand Oktober 2026. Gebühr als Richtwert, die genaue Höhe legt deine Gemeinde fest. IHK-Beitrag nach § 3 Abs. 3 IHKG.

Arbeitgeber

Musst du deinen Arbeitgeber über das Nebengewerbe informieren?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten vorher anzeigst oder genehmigen lässt. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa weil du ihm Konkurrenz machst oder deine Arbeitskraft im Job leidet. Offen und früh zu informieren vermeidet Streit.

  • Lies die Klausel zu Nebentätigkeiten in deinem Arbeitsvertrag und gegebenenfalls im Tarifvertrag.
  • Beschreibe kurz, was du machst, in welchem Umfang und dass es nicht mit deinem Arbeitgeber konkurriert.
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung und heb sie auf.
Angestellte informiert ihren Vorgesetzten im Gespräch über ihr geplantes Nebengewerbe
Krankenkasse

Was meldest du deiner Krankenkasse?

Du teilst deiner Krankenkasse mit, dass du nebenher selbstständig bist. Sie prüft, ob die Selbstständigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ist. Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Woche im Job und verdienst dort mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, geht die Kasse in der Regel von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aus.

Angestellt und gesetzlich versichert

Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, zahlst du in der Regel weiter nur Beiträge auf dein Gehalt.

Familienversichert

Ein Gewinn über der Einkommensgrenze kann die Familienversicherung beenden. Frag vorher bei der Kasse nach. Die Grenzen 2026 stehen unter Familienversicherung für Selbstständige.

Was das für Beiträge, Rente und Steuern bedeutet, steht im oben verlinkten Überblick zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Danach

Was passiert nach der Anmeldung des Nebengewerbes?

Nach der Anmeldung bekommst du Post: die Steuernummer vom Finanzamt, ein Schreiben von IHK oder Handwerkskammer und gegebenenfalls von der Berufsgenossenschaft. Ab dann schreibst du Rechnungen mit Steuernummer, hältst Einnahmen und Ausgaben fest und gibst jährlich eine Steuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung ab. Ohne Kleinunternehmerregelung kommen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dazu.

Was kommtVon wemWas du tust
SteuernummerFinanzamtauf jede Rechnung schreiben
MitgliedschaftIHK oder Handwerkskammerprüfen, ob du beitragsfrei bist
VorauszahlungsbescheidFinanzamtTermine einplanen, Rücklage bilden
Jährliche Steuererklärungdu an das Finanzamtmit Einnahmenüberschussrechnung über ELSTER

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026.

Ob du die Umsatzsteuer-Befreiung nutzen solltest, erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung.

Aus meiner Praxis

Viele starten nebenberuflich, um das Risiko klein zu halten. Wichtig ist, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und zu prüfen, was der Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

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Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Nebengewerbe anmelden

Kann ich ein Nebengewerbe online anmelden?

In vielen Gemeinden ja, über das Online-Portal der Stadt oder des Landes. Ob und wie das bei dir geht, steht auf der Webseite deiner Gemeinde. Sonst meldest du das Nebengewerbe vor Ort oder per Post an.

Muss ich ein Nebengewerbe auch anmelden, wenn ich nur wenig verdiene?

Ja. Für die Anmeldepflicht gibt es keine Mindestgrenze beim Verdienst. Entscheidend ist, ob du eine gewerbliche Tätigkeit dauerhaft und mit der Absicht ausübst, Gewinn zu machen. Ein reines Hobby oder der gelegentliche Verkauf privater Gegenstände ist kein Gewerbe.

Brauche ich für ein Nebengewerbe eine eigene Steuernummer?

Du brauchst eine Steuernummer für deine Rechnungen. Du bekommst sie über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ob das Finanzamt deine bisherige Steuernummer weiterführt oder eine neue vergibt, entscheidet es selbst.

Was muss ich tun, wenn das Nebengewerbe zum Hauptberuf wird?

Informiere deine Krankenkasse, denn als hauptberuflich Selbstständiger zahlst du andere Beiträge. Teile dem Finanzamt deine neuen Zahlen mit, damit die Vorauszahlungen passen. Ob das Gewerbeamt eine Ummeldung verlangt, erfragst du dort.

Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Geschäftskonto?

Als Einzelunternehmer bist du dazu nicht verpflichtet. Ein separates Konto macht Buchhaltung und Steuererklärung aber deutlich einfacher, weil private und geschäftliche Zahlungen nicht durcheinandergeraten. Manche Banken verbieten die geschäftliche Nutzung privater Konten.

Wie melde ich das Nebengewerbe wieder ab?

Mit der Gewerbeabmeldung, dem Formular GewA 3, bei deiner Gemeinde. Je nach Gemeinde ist das kostenlos oder kostet eine kleine Gebühr. Die Abmeldung leitet die Gemeinde an Finanzamt und Kammer weiter.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.