Selbstständig als Student:Versicherung, BAföG & Steuern

Du willst schon im Studium eigenes Geld verdienen und etwas aufbauen. Hier siehst du, was erlaubt ist, ohne Versicherung und BAföG zu gefährden.

  • Angst um die Familienversicherung? Bis 565 Euro Gewinn im Monat bleibt sie in der Regel bestehen.
  • Sorge ums BAföG? Gewinn wird angerechnet. Mit einer ehrlichen Schätzung im Antrag vermeidest du Rückforderungen.
  • Keine Zeit neben dem Studium? Wenige feste Stunden pro Woche reichen für den Anfang.
Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Junger Mann gibt am Schreibtisch Online-Nachhilfe, auf dem Bildschirm ist eine Schülerin zu sehen, er schreibt auf einem Tablet

Kurz gesagt

Selbstständig als Student zu arbeiten ist erlaubt. Solange das Studium im Vordergrund steht, bleibst du in der Familienversicherung, wenn du unter 25 bist und höchstens 565 Euro Gewinn im Monat hast, sonst in der studentischen Krankenversicherung. Als Orientierung gelten höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Dein Gewinn zählt beim BAföG als Einkommen. Steuern fallen erst über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro an.

Studium im Vordergrund

Dann bleibt deine günstige Krankenversicherung als Student oder Familienmitglied.

20 Stunden als Orientierung

Mehr pro Woche in der Vorlesungszeit kann dich zum hauptberuflich Selbstständigen machen.

565 Euro Grenze

Höchstgewinn im Monat für die Familienversicherung bis 25 Jahre, Stand 2026.

BAföG rechnet mit

Gewinn aus Selbstständigkeit zählt als Einkommen im Bewilligungszeitraum.

Grundlagen

Darfst du dich als Student selbstständig machen?

Ja, eine Selbstständigkeit neben dem Studium ist erlaubt, du meldest sie wie jeder andere Gründer an. Wichtig ist, dass das Studium im Vordergrund bleibt. Sonst verlierst du die günstige Kranken- und Pflegeversicherung als Student oder Familienmitglied. Studierende aus Staaten außerhalb der EU brauchen zusätzlich eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.

  • Typische Ideen: Nachhilfe, Webdesign, Programmierung, Texte, Fotografie, Social Media, Onlinehandel.
  • Gewerbe oder freiberuflich: Danach richtet sich, ob du zum Gewerbeamt oder nur zum Finanzamt gehst.
  • Bist du unter 18, brauchst du für ein Gewerbe die Zustimmung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder freiberuflich ist, klärst du mit Freiberufler oder Gewerbe. Weitere Ideen mit Startkosten findest du unter Nebenberuflich selbstständig: Ideen. Wann Verkäufe über eBay zum Gewerbe werden, steht unter eBay-Gewerbe anmelden.

Vergleich

Werkstudent oder selbstständig: Was ist der Unterschied?

Als Werkstudent bist du angestellt, bekommst Lohn und arbeitest nach Weisung. In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, dafür zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur zur Rente. Als Selbstständiger bestimmst du Preise und Zeiten selbst, trägst aber das Risiko und kümmerst dich um Steuern und Anmeldung.

PunktWerkstudentSelbstständig
StatusArbeitnehmer mit Vertrageigenes Unternehmen
Einkommenfester LohnGewinn, schwankt
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherungbeitragsfrei bis 20 Std. in der Vorlesungszeitkeine Abzüge, aber Folgen für deine eigene Versicherung möglich
Rentenversicherungpflichtignur in bestimmten Berufen, etwa als Lehrender
SteuernLohnsteuer über den ArbeitgeberSteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung
Anmeldungmacht der ArbeitgeberGewerbeamt oder Finanzamt

Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse.

Junge Frau sitzt abends in einer Küche mit Lichterkette am Laptop und lächelt, daneben liegt ein Notizbuch
20-Stunden-Regel

Was bedeutet die 20-Stunden-Regel für selbstständige Studenten?

Die 20-Stunden-Regel stammt aus der Sozialversicherung: Wer in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt weiter vor allem als Student. Für selbstständige Studenten ist sie eine Orientierung. Arbeitest du regelmäßig deutlich mehr, kann die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig einstufen, auch wenn du eingeschrieben bist.

Studium bleibt im Vordergrund

  • höchstens rund 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit
  • mehr Arbeit vor allem in den Semesterferien
  • Gewinn deutlich unter einem Vollzeiteinkommen

Risiko hauptberuflich

  • dauerhaft mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit
  • Studium läuft nur nebenher
  • eigene Mitarbeiter oder Einkommen wie im Vollzeitjob

Was hauptberuflich bedeutet

Stuft dich die Kasse als hauptberuflich selbstständig ein, endet die studentische Versicherung. Du zahlst dann Beiträge nach deinem Gewinn, 2026 mindestens rund 280 Euro im Monat einschließlich Pflegeversicherung.
Krankenversicherung

Wie bist du als selbstständiger Student krankenversichert?

Bis 25 bleibst du in der Familienversicherung, wenn du nicht hauptberuflich selbstständig bist und dein Gewinn 2026 höchstens 565 Euro im Monat beträgt, mit Minijob zusammen 603 Euro. Liegst du darüber, versicherst du dich in der studentischen Krankenversicherung. Sie kostet grob 140 bis 160 Euro im Monat einschließlich Pflege, je nach Kasse und Alter.

SituationVersicherungKosten grob im Monat
Unter 25, Gewinn bis 565 €, nebenberuflichFamilienversicherung0 €
Gewinn über 565 € oder ab 25, längstens bis 30studentische Krankenversicherunggrob 140 bis 160 €, je nach Kasse und Alter
Hauptberuflich selbstständigfreiwillige Versicherungnach Gewinn, mindestens rund 280 €

Grobe Richtwerte, Stand Oktober 2026. Der Studentenbeitrag hängt am BAföG-Bedarfssatz und am Zusatzbeitrag deiner Kasse, Kinderlose ab 23 zahlen mehr Pflegebeitrag. Quellen: AOK, Verbraucherzentrale, Bundesgesundheitsministerium.

Wie die Grenze der Familienversicherung berechnet wird, steht unter Familienversicherung als Selbstständiger. Beiträge nach dem Studium erklärt Krankenversicherung für Selbstständige.

BAföG und Kindergeld

Wie wirkt sich deine Selbstständigkeit auf BAföG und Kindergeld aus?

Beim BAföG zählt dein Gewinn als Einkommen, gemittelt über den Bewilligungszeitraum. Für Jobs als Arbeitnehmer bleiben 2026 bis 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei, beim Gewinn rechnet das Amt mit Abzügen für Steuern und Sozialversicherung. Das Kindergeld von 259 Euro bleibt in der Erstausbildung bis 25 unabhängig vom Einkommen bestehen.

LeistungWas zähltWas du tun musst
BAföGGewinn im Bewilligungszeitraum, nach Abzügen; Freibetrag an die Minijob-Grenze gekoppeltvoraussichtlichen Gewinn im Antrag angeben, Änderungen melden
Kindergeld in der Erstausbildungkein Einkommen und keine Stundengrenzenichts
Kindergeld nach abgeschlossener ErstausbildungErwerbstätigkeit, auch selbstständig, höchstens 20 Stunden pro Woche; Minijob unschädlichTätigkeit der Familienkasse mitteilen

Stand Oktober 2026. Quellen: Minijob-Zentrale (BAföG und Minijob), studierendenWERK Berlin, biallo.de (Kindergeld).

Gewinn ehrlich schätzen

Liegt dein tatsächlicher Gewinn später über der Schätzung, fordert das BAföG-Amt zu viel gezahlte Förderung zurück. Lass dir vorab ausrechnen, wie viel Gewinn bei deiner Versicherungslage anrechnungsfrei bleibt. Ein Masterstudium, das inhaltlich und zeitlich eng an den Bachelor anschließt, zählt beim Kindergeld in der Regel noch zur Erstausbildung. Im Einzelfall entscheidet die Familienkasse.
Steuern

Welche Steuern zahlst du als selbstständiger Student?

Auf deinen Gewinn zahlst du Einkommensteuer, aber erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 2026 über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Viele Studenten zahlen deshalb keine Einkommensteuer, geben aber in der Regel eine Steuererklärung ab. Bei kleinem Umsatz nutzt du die Kleinunternehmerregelung. Als Gewerbetreibender zahlst du Gewerbesteuer erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag.

SteuerGrenze 2026Was das heißt
EinkommensteuerGrundfreibetrag 12.348 €darunter keine Steuer, Erklärung trotzdem abgeben
UmsatzsteuerKleinunternehmer bis 25.000 € Vorjahresumsatzkeine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 € Gewerbeertragnur für Gewerbe, nicht für Freiberufler

Stand Oktober 2026. Quellen: Bundesfinanzministerium (Grundfreibetrag), § 19 UStG, § 11 GewStG. Allgemeine Information, lass dich im Einzelfall steuerlich beraten.

Wie die Regelung zur Umsatzsteuer funktioniert und was auf deine Rechnungen gehört, steht unter Kleinunternehmerregelung.

Anmeldung

Wie meldest du dich als Student selbstständig an?

Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt. In beiden Fällen übermittelst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Danach informierst du deine Krankenkasse, bei Familienversicherung über den Familienfragebogen, und bei BAföG das Amt.

  1. 1

    Tätigkeit einordnen

    Gewerbe oder freiberuflich, Kleinunternehmer oder nicht.
  2. 2

    Anmelden

    Beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt Nebengewerbe anmelden.
  3. 3

    Fragebogen über ELSTER

    Innerhalb eines Monats nach Beginn übermitteln. Danach bekommst du deine Steuernummer.
  4. 4

    Krankenkasse und BAföG-Amt informieren

    Mit einer realistischen Schätzung von Gewinn und Stunden pro Woche.
  5. 5

    Erste Kunden gewinnen

    Klein anfangen, Preise testen und Einnahmen und Ausgaben von Beginn an sauber festhalten.
Junger Mann mit Brille und grünem Hemd steht mit einem Laptop unter dem Arm in einem hellen Büro

Aus meiner Praxis

Die beste Absicherung sind erste Kunden vor dem offiziellen Start. Ein paar Gespräche mit möglichen Kunden sagen mehr über dein Angebot als jede Marktanalyse aus dem Internet.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

FAQ

Häufige Fragen: Selbstständig als Student

Brauche ich als Student ein Gewerbe für Nachhilfe?

In der Regel nicht. Nachhilfe ist meist eine freiberufliche Tätigkeit, du meldest dich nur beim Finanzamt an. Liegt dein Gewinn über 603 Euro im Monat, kannst du als Lehrender rentenversicherungspflichtig sein. Das prüfst du am besten vor dem Start.

Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel ja. Nach der Anmeldung fordert das Finanzamt meist jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung an. Steuer zahlst du aber erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt.

Kann ich als internationaler Student selbstständig arbeiten?

Kommst du aus einem Staat außerhalb der EU und studierst mit einem Aufenthaltstitel zum Studium, brauchst du für eine selbstständige Tätigkeit eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Frag dort vor dem Start nach. Ohne Erlaubnis kann der Aufenthalt gefährdet sein.

Darf ich als Student Werkstudent und selbstständig gleichzeitig sein?

Ja. Achte dann darauf, dass Job und Selbstständigkeit zusammen das Studium nicht in den Hintergrund drängen. Für die Kranken- und Rentenversicherung werden beide Tätigkeiten betrachtet. Sprich im Zweifel mit deiner Krankenkasse.

Gibt es Förderung für Gründungen aus dem Studium?

Ja, für innovative technologie- oder wissensbasierte Ideen gibt es das EXIST-Gründungsstipendium des Bundes. Es wird über die Hochschule beantragt. Erste Anlaufstelle ist das Gründungszentrum oder der Gründungsservice deiner Hochschule.

Was passiert nach dem Studium mit meiner Selbstständigkeit?

Mit der Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung. Bist du dann hauptberuflich selbstständig, versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat und zahlst Beiträge nach deinem Gewinn. Plane das rechtzeitig ein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst schon im Studium sicher selbstständig starten?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.