Selbstständig als Student:Versicherung, BAföG & Steuern
Du willst schon im Studium eigenes Geld verdienen und etwas aufbauen. Hier siehst du, was erlaubt ist, ohne Versicherung und BAföG zu gefährden.
- Angst um die Familienversicherung? Bis 565 Euro Gewinn im Monat bleibt sie in der Regel bestehen.
- Sorge ums BAföG? Gewinn wird angerechnet. Mit einer ehrlichen Schätzung im Antrag vermeidest du Rückforderungen.
- Keine Zeit neben dem Studium? Wenige feste Stunden pro Woche reichen für den Anfang.
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Kurz gesagt
Selbstständig als Student zu arbeiten ist erlaubt. Solange das Studium im Vordergrund steht, bleibst du in der Familienversicherung, wenn du unter 25 bist und höchstens 565 Euro Gewinn im Monat hast, sonst in der studentischen Krankenversicherung. Als Orientierung gelten höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Dein Gewinn zählt beim BAföG als Einkommen. Steuern fallen erst über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro an.
Studium im Vordergrund
Dann bleibt deine günstige Krankenversicherung als Student oder Familienmitglied.
20 Stunden als Orientierung
Mehr pro Woche in der Vorlesungszeit kann dich zum hauptberuflich Selbstständigen machen.
565 Euro Grenze
Höchstgewinn im Monat für die Familienversicherung bis 25 Jahre, Stand 2026.
BAföG rechnet mit
Gewinn aus Selbstständigkeit zählt als Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Darfst du dich als Student selbstständig machen?
Ja, eine Selbstständigkeit neben dem Studium ist erlaubt, du meldest sie wie jeder andere Gründer an. Wichtig ist, dass das Studium im Vordergrund bleibt. Sonst verlierst du die günstige Kranken- und Pflegeversicherung als Student oder Familienmitglied. Studierende aus Staaten außerhalb der EU brauchen zusätzlich eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.
- Typische Ideen: Nachhilfe, Webdesign, Programmierung, Texte, Fotografie, Social Media, Onlinehandel.
- Gewerbe oder freiberuflich: Danach richtet sich, ob du zum Gewerbeamt oder nur zum Finanzamt gehst.
- Bist du unter 18, brauchst du für ein Gewerbe die Zustimmung deiner Eltern und des Familiengerichts.
Ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder freiberuflich ist, klärst du mit Freiberufler oder Gewerbe. Weitere Ideen mit Startkosten findest du unter Nebenberuflich selbstständig: Ideen. Wann Verkäufe über eBay zum Gewerbe werden, steht unter eBay-Gewerbe anmelden.
Werkstudent oder selbstständig: Was ist der Unterschied?
Als Werkstudent bist du angestellt, bekommst Lohn und arbeitest nach Weisung. In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, dafür zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur zur Rente. Als Selbstständiger bestimmst du Preise und Zeiten selbst, trägst aber das Risiko und kümmerst dich um Steuern und Anmeldung.
| Punkt | Werkstudent | Selbstständig |
|---|---|---|
| Status | Arbeitnehmer mit Vertrag | eigenes Unternehmen |
| Einkommen | fester Lohn | Gewinn, schwankt |
| Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung | beitragsfrei bis 20 Std. in der Vorlesungszeit | keine Abzüge, aber Folgen für deine eigene Versicherung möglich |
| Rentenversicherung | pflichtig | nur in bestimmten Berufen, etwa als Lehrender |
| Steuern | Lohnsteuer über den Arbeitgeber | Steuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung |
| Anmeldung | macht der Arbeitgeber | Gewerbeamt oder Finanzamt |
Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse.

Was bedeutet die 20-Stunden-Regel für selbstständige Studenten?
Die 20-Stunden-Regel stammt aus der Sozialversicherung: Wer in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt weiter vor allem als Student. Für selbstständige Studenten ist sie eine Orientierung. Arbeitest du regelmäßig deutlich mehr, kann die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig einstufen, auch wenn du eingeschrieben bist.
Studium bleibt im Vordergrund
- höchstens rund 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit
- mehr Arbeit vor allem in den Semesterferien
- Gewinn deutlich unter einem Vollzeiteinkommen
Risiko hauptberuflich
- dauerhaft mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit
- Studium läuft nur nebenher
- eigene Mitarbeiter oder Einkommen wie im Vollzeitjob
Was hauptberuflich bedeutet
Wie bist du als selbstständiger Student krankenversichert?
Bis 25 bleibst du in der Familienversicherung, wenn du nicht hauptberuflich selbstständig bist und dein Gewinn 2026 höchstens 565 Euro im Monat beträgt, mit Minijob zusammen 603 Euro. Liegst du darüber, versicherst du dich in der studentischen Krankenversicherung. Sie kostet grob 140 bis 160 Euro im Monat einschließlich Pflege, je nach Kasse und Alter.
| Situation | Versicherung | Kosten grob im Monat |
|---|---|---|
| Unter 25, Gewinn bis 565 €, nebenberuflich | Familienversicherung | 0 € |
| Gewinn über 565 € oder ab 25, längstens bis 30 | studentische Krankenversicherung | grob 140 bis 160 €, je nach Kasse und Alter |
| Hauptberuflich selbstständig | freiwillige Versicherung | nach Gewinn, mindestens rund 280 € |
Grobe Richtwerte, Stand Oktober 2026. Der Studentenbeitrag hängt am BAföG-Bedarfssatz und am Zusatzbeitrag deiner Kasse, Kinderlose ab 23 zahlen mehr Pflegebeitrag. Quellen: AOK, Verbraucherzentrale, Bundesgesundheitsministerium.
Wie die Grenze der Familienversicherung berechnet wird, steht unter Familienversicherung als Selbstständiger. Beiträge nach dem Studium erklärt Krankenversicherung für Selbstständige.
Wie wirkt sich deine Selbstständigkeit auf BAföG und Kindergeld aus?
Beim BAföG zählt dein Gewinn als Einkommen, gemittelt über den Bewilligungszeitraum. Für Jobs als Arbeitnehmer bleiben 2026 bis 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei, beim Gewinn rechnet das Amt mit Abzügen für Steuern und Sozialversicherung. Das Kindergeld von 259 Euro bleibt in der Erstausbildung bis 25 unabhängig vom Einkommen bestehen.
| Leistung | Was zählt | Was du tun musst |
|---|---|---|
| BAföG | Gewinn im Bewilligungszeitraum, nach Abzügen; Freibetrag an die Minijob-Grenze gekoppelt | voraussichtlichen Gewinn im Antrag angeben, Änderungen melden |
| Kindergeld in der Erstausbildung | kein Einkommen und keine Stundengrenze | nichts |
| Kindergeld nach abgeschlossener Erstausbildung | Erwerbstätigkeit, auch selbstständig, höchstens 20 Stunden pro Woche; Minijob unschädlich | Tätigkeit der Familienkasse mitteilen |
Stand Oktober 2026. Quellen: Minijob-Zentrale (BAföG und Minijob), studierendenWERK Berlin, biallo.de (Kindergeld).
Gewinn ehrlich schätzen
Welche Steuern zahlst du als selbstständiger Student?
Auf deinen Gewinn zahlst du Einkommensteuer, aber erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 2026 über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Viele Studenten zahlen deshalb keine Einkommensteuer, geben aber in der Regel eine Steuererklärung ab. Bei kleinem Umsatz nutzt du die Kleinunternehmerregelung. Als Gewerbetreibender zahlst du Gewerbesteuer erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag.
| Steuer | Grenze 2026 | Was das heißt |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Grundfreibetrag 12.348 € | darunter keine Steuer, Erklärung trotzdem abgeben |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmer bis 25.000 € Vorjahresumsatz | keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen |
| Gewerbesteuer | Freibetrag 24.500 € Gewerbeertrag | nur für Gewerbe, nicht für Freiberufler |
Stand Oktober 2026. Quellen: Bundesfinanzministerium (Grundfreibetrag), § 19 UStG, § 11 GewStG. Allgemeine Information, lass dich im Einzelfall steuerlich beraten.
Wie die Regelung zur Umsatzsteuer funktioniert und was auf deine Rechnungen gehört, steht unter Kleinunternehmerregelung.
Wie meldest du dich als Student selbstständig an?
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt. In beiden Fällen übermittelst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Danach informierst du deine Krankenkasse, bei Familienversicherung über den Familienfragebogen, und bei BAföG das Amt.
- 1
Tätigkeit einordnen
Gewerbe oder freiberuflich, Kleinunternehmer oder nicht. - 2
Anmelden
Beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt Nebengewerbe anmelden. - 3
Fragebogen über ELSTER
Innerhalb eines Monats nach Beginn übermitteln. Danach bekommst du deine Steuernummer. - 4
Krankenkasse und BAföG-Amt informieren
Mit einer realistischen Schätzung von Gewinn und Stunden pro Woche. - 5
Erste Kunden gewinnen
Klein anfangen, Preise testen und Einnahmen und Ausgaben von Beginn an sauber festhalten.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
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- 4
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Häufige Fragen: Selbstständig als Student
Brauche ich als Student ein Gewerbe für Nachhilfe?
In der Regel nicht. Nachhilfe ist meist eine freiberufliche Tätigkeit, du meldest dich nur beim Finanzamt an. Liegt dein Gewinn über 603 Euro im Monat, kannst du als Lehrender rentenversicherungspflichtig sein. Das prüfst du am besten vor dem Start.
Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel ja. Nach der Anmeldung fordert das Finanzamt meist jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung an. Steuer zahlst du aber erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt.
Kann ich als internationaler Student selbstständig arbeiten?
Kommst du aus einem Staat außerhalb der EU und studierst mit einem Aufenthaltstitel zum Studium, brauchst du für eine selbstständige Tätigkeit eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Frag dort vor dem Start nach. Ohne Erlaubnis kann der Aufenthalt gefährdet sein.
Darf ich als Student Werkstudent und selbstständig gleichzeitig sein?
Ja. Achte dann darauf, dass Job und Selbstständigkeit zusammen das Studium nicht in den Hintergrund drängen. Für die Kranken- und Rentenversicherung werden beide Tätigkeiten betrachtet. Sprich im Zweifel mit deiner Krankenkasse.
Gibt es Förderung für Gründungen aus dem Studium?
Ja, für innovative technologie- oder wissensbasierte Ideen gibt es das EXIST-Gründungsstipendium des Bundes. Es wird über die Hochschule beantragt. Erste Anlaufstelle ist das Gründungszentrum oder der Gründungsservice deiner Hochschule.
Was passiert nach dem Studium mit meiner Selbstständigkeit?
Mit der Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung. Bist du dann hauptberuflich selbstständig, versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat und zahlst Beiträge nach deinem Gewinn. Plane das rechtzeitig ein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.