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Tagespflege eröffnen: Zulassung, Team & Finanzierung
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du willst Senioren einen guten Tag und Angehörigen Entlastung geben. Zulassung, Personal und Zahlen planen wir zusammen, Schritt für Schritt.
- Keine Pflegedienstleitung? Du kannst eine qualifizierte Pflegefachkraft als Leitung anstellen.
- Hohe Investition? Förderkredite und Investitionsprogramme einiger Länder können helfen.
- Angst vor leeren Plätzen? Ein realistischer Belegungsplan zeigt vorher, ab wann es sich trägt.
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Kurz gesagt
Eine Tagespflege für Senioren ist eine teilstationäre Pflegeeinrichtung. Damit die Pflegekasse zahlt, brauchst du einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, eine verantwortliche Pflegefachkraft, geeignete barrierefreie Räume, ein Qualitätsmanagement und einen Fahrdienst. Die Gäste kommen tagsüber und kehren abends nach Hause zurück. Wirtschaftlich entscheiden Belegung, Personal und Fahrdienst. Plane deshalb vor der Eröffnung genug Geld für die Anlaufzeit ein.
Versorgungsvertrag
Ohne Vertrag mit den Pflegekassen keine Abrechnung über die Pflegeversicherung.
Leitung
Eine verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI ist Pflicht, dazu eine Vertretung.
Fahrdienst
Die Fahrt von zu Hause und zurück gehört zur Leistung der Tagespflege.
Wer zahlt
Pflege und Fahrt zahlt die Pflegekasse, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Gast.
Was ist eine Tagespflege genau?
Eine Tagespflege betreut pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung. Abends und am Wochenende leben die Gäste zu Hause, meist mit Unterstützung ihrer Angehörigen. Rechtlich ist das teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI und nicht zu verwechseln mit der Kindertagespflege, einem ambulanten Pflegedienst oder einer Betreuungsgruppe. Jedes Modell folgt eigenen Regeln.
| Angebot | Wo und für wen | Rechtlicher Rahmen |
|---|---|---|
| Tagespflege für Senioren | in der Einrichtung, Gäste mit Pflegegrad 2 bis 5 | teilstationäre Pflege, Versorgungsvertrag nach SGB XI |
| Ambulanter Pflegedienst | in der Wohnung der Kunden | ambulante Pflege nach SGB XI, häusliche Krankenpflege nach SGB V |
| Kindertagespflege | Betreuung von Kindern | Kinder- und Jugendhilferecht, Erlaubnis vom Jugendamt |
| Betreuungsgruppe | stundenweise Betreuung und Aktivierung | Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht |
Willst du lieber zu den Menschen nach Hause fahren, findest du den Weg unter Pflegedienst gründen. Eine Wohnform, in der Pflegebedürftige dauerhaft zusammenleben, beschreibt Senioren-WG gründen.
Welche Zulassung brauche ich für eine Tagespflege?
Du brauchst einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Voraussetzung sind unter anderem eine verantwortliche Pflegefachkraft, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ein internes Qualitätsmanagement und eine Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif oder auf regional üblichem Niveau. Danach verhandelst du die Vergütung mit Pflegekassen und Sozialhilfeträger. Plane dafür ausreichend Vorlauf ein.
- Konzept mit Zielgruppe, Öffnungszeiten und Platzzahl
- Nachweise zur verantwortlichen Pflegefachkraft und ihrer Vertretung
- Personalplanung und Angaben zur Bezahlung
- Raumplan, Mietvertrag und gegebenenfalls Baugenehmigung
- Qualitätsmanagement und Hygienekonzept
Heimrecht der Länder

Welche Räume braucht eine Tagespflege?
Die Räume folgen dem Tagesablauf deiner Gäste. Du brauchst einen barrierefreien Zugang mit Haltezone für den Fahrdienst, Aufenthalts- und Essbereiche, Ruheräume, ein Pflegebad und barrierefreie Toiletten. Ein geschützter Außenbereich ist viel wert. Wird eine Wohnung oder ein Laden umgenutzt, ist in der Regel eine Nutzungsänderung beim Bauamt nötig, oft mit Brandschutzkonzept.
- Ankommen: Haltezone, Eingang ohne Stufen, Garderobe
- Tag gestalten: Gruppenraum, Essbereich, Küche, Raum für Aktivierung
- Rückzug: Ruheraum mit Liegesesseln, ruhige Ecken
- Pflege: Pflegebad, barrierefreie Toiletten, Raum für vertrauliche Gespräche
Kläre vor der Unterschrift unter den Mietvertrag, ob die Nutzung genehmigt werden kann. Vorgaben zu Raumgrößen und Ausstattung können sich aus Landesrecht und den Verträgen mit den Pflegekassen ergeben. Ein Gespräch vorab spart teure Umbauten.
Wie viel Personal braucht eine Tagespflege?
Das hängt von Platzzahl, Pflegegraden und den Vorgaben in deinem Land ab. Neben der verantwortlichen Pflegefachkraft brauchst du Pflege- und Betreuungskräfte, oft auch Hauswirtschaft und Fahrer. Plane den Dienstplan nach den Spitzen des Tages: Ankunft, Mahlzeiten, Pflege und Abfahrt. Den Personalschlüssel vereinbarst du mit den Pflegekassen.
| Zeit | Was passiert | Worauf achten |
|---|---|---|
| Morgens | Fahrdienst holt Gäste ab, Ankunft, Frühstück | genug Hände für Übergabe und Begrüßung |
| Vormittag | Aktivierung, Pflege, Bewegung | Gruppen nach Bedarf aufteilen |
| Mittag | Mittagessen, Ruhezeit | Hilfe beim Essen, Rückzugsräume |
| Nachmittag | Kaffee, Beschäftigung, Rückfahrt | Rückmeldung an Angehörige, Dokumentation |
Beispielhafter Ablauf. Zeiten und Angebote richten sich nach deinem Konzept.
Planst du Einsätze von Pflegekräften auf Honorarbasis, lies vorher Freiberufliche Pflegekraft.

Muss ich einen Fahrdienst anbieten?
In der Regel ja. Nach § 41 SGB XI gehört die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Tagespflege und zurück zur Leistung. Du kannst eigene Fahrzeuge mit eigenem Personal einsetzen oder einen Dienstleister beauftragen. Plane Touren, Abholzeiten und Fahrzeuge früh, denn der Fahrdienst begrenzt oft, wie viele Gäste täglich kommen können.
Eigene Fahrzeuge
Externer Fahrdienst
Wie ein Fahrdienst für Patienten als eigenes Unternehmen startet, steht unter Krankenfahrdienst gründen.
Wer zahlt was in der Tagespflege?
Die Pflegekasse zahlt bis zu einem monatlichen Höchstbetrag die Pflege, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Beförderung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen die Gäste selbst, teils mit dem Entlastungsbetrag oder mit Hilfe vom Sozialamt. Das Pflegegeld wird dafür nicht gekürzt. Für deine Planung heißt das: Jeder Tagessatz besteht aus mehreren Teilen.
| Kostenteil | Wer zahlt |
|---|---|
| Pflege, Betreuung, Behandlungspflege | Pflegekasse bis zum Höchstbetrag des Pflegegrads |
| Fahrt von zu Hause und zurück | Teil der Pflegeleistung, über die Pflegekasse |
| Unterkunft und Verpflegung | Gast, teils über den Entlastungsbetrag |
| Investitionskosten | Gast, je nach Land teils öffentlich gefördert |
Vereinfacht. Höchstbeträge regelt das SGB XI, die Sätze deiner Einrichtung die Vergütungsvereinbarung.
Die Kassen zahlen nach der Abrechnung, Gehälter und Miete sind vorher fällig. Rechne mit einer Anlaufzeit, bis die Plätze belegt sind, und plane sie im Finanzplan ein.

In welchen Schritten eröffne ich eine Tagespflege?
Zuerst kommen Konzept und Standort, dann Finanzierung und Räume. Parallel suchst du die verantwortliche Pflegefachkraft und bereitest den Versorgungsvertrag vor. Erst mit Vertrag und Vergütungsvereinbarung kannst du regulär über die Pflegekasse abrechnen. Die Belegung steigerst du danach schrittweise, damit Personal und Fahrdienst mitwachsen.
- 1
Konzept und Standort
Zielgruppe, Platzzahl, Öffnungszeiten und Einzugsgebiet festlegen, den Bedarf vor Ort prüfen. - 2
Businessplan und Finanzierung
Belegung, Personal und Anlaufzeit durchrechnen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen. - 3
Räume sichern
Nutzungsänderung und Brandschutz klären, bevor du den Mietvertrag unterschreibst. - 4
Leitung und Team
Verantwortliche Pflegefachkraft, Vertretung und Kernteam gewinnen. - 5
Versorgungsvertrag und Vergütung
Unterlagen bei den Landesverbänden der Pflegekassen einreichen, Vergütung verhandeln und die IK-Nummer beantragen. - 6
Anmeldungen
Gewerbe anmelden, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats per ELSTER einreichen und den Betrieb innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anmelden. - 7
Probelauf und Start
Touren und Tagesablauf testen, dann Gäste schrittweise aufnehmen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditIn Bayern fördert das Programm PflegesoNah unter anderem Investitionen in Tagespflegeplätze, auch bei privaten Trägern. Laut Gesundheitsministerium läuft es bis Ende 2028. Bedingungen, Fördersätze und Fristen nennt das Landesamt für Pflege.
Andere Länder haben teils eigene Programme für Pflegeplätze. Frag dafür beim zuständigen Landesministerium oder bei der Förderbank deines Landes nach.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Tagespflege eröffnen
Wie viele Plätze sollte meine Tagespflege haben?
Eine bundesweit feste Platzzahl gibt es nicht. Wichtig ist, wie viele Gäste Personal und Fahrdienst an einem Tag sicher versorgen können und ob der Bedarf in deiner Region reicht. Rechne im Finanzplan mehrere Größen durch und sprich früh mit den Pflegekassen über ihre Erwartungen.
Brauche ich selbst eine Pflegeausbildung?
Nein. Träger einer Tagespflege kann auch jemand ohne Pflegeausbildung sein. Dann stellst du eine verantwortliche Pflegefachkraft mit Leitungsweiterbildung an, die die fachliche Verantwortung trägt, und regelst ihre Vertretung.
Kann ich eine Tagespflege an einen Pflegedienst angliedern?
Ja, viele Träger betreiben beides. Für die Tagespflege brauchst du trotzdem einen eigenen Versorgungsvertrag und eine eigene Planung für Räume, Personal und Leitung. Ob eine Pflegefachkraft beide Bereiche verantworten darf, klärst du mit den Pflegekassen.
Wie lange dauert es bis zur Eröffnung?
Rechne eher mit vielen Monaten als mit Wochen. Zeit kosten vor allem die Suche nach Räumen, ein möglicher Umbau mit Genehmigung, die Suche nach der Leitung und die Verhandlungen mit den Pflegekassen. Wer früh mit Kassen und Bauamt spricht, spart Umwege.
Darf ich auch Gäste mit Pflegegrad 1 aufnehmen?
Gäste ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die Tagespflegeleistung nach § 41 SGB XI. Du kannst sie in der Regel als Selbstzahler aufnehmen, wenn Vertrag und Kapazität das zulassen. Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag einen Teil der Kosten decken.
Was kostet die Gründung einer Tagespflege?
Das hängt vor allem davon ab, ob du mietest, umbaust oder neu baust, und von der Zahl der Plätze. Große Posten sind Umbau, Ausstattung, Fahrzeuge und die Gehälter in der Anlaufzeit, bevor alle Plätze belegt sind. Belastbare Zahlen liefert nur ein Finanzplan für deinen Standort.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.