Unverpackt-Laden eröffnen: Hygiene, Kennzeichnung & Kosten

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du willst weniger Verpackung und einen Laden, der sich trägt. Hygiene, Kennzeichnung und Zahlen plane ich mit dir, Schritt für Schritt.

  • Angst vor Hygieneauflagen? Mit klaren Abläufen und einfachen Eigenkontrollen ist das gut machbar.
  • Unsicher, ob es sich rechnet? Ich rechne mit dir Marge, Schwund und Miete vorher realistisch durch.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anträge erarbeite ich mit dir.
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Zwei Inhaber stehen in ihrem Unverpackt-Laden vor Regalen mit Schüttspendern und Vorratsgläsern

Kurz gesagt

Für einen Unverpackt-Laden meldest du ein Gewerbe an und registrierst den Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung. Du brauchst ein Hygienekonzept nach HACCP-Grundsätzen, geeichte Waagen, eine Kasse mit TSE und an jedem Spender die Information zu Allergenen. Lose Bio-Ware kann eine Öko-Kontrolle auslösen. Ob der Laden trägt, entscheiden vor allem Stammkunden, ein überschaubares Sortiment und wenig Schwund.

Registrierung

Lebensmittelbetriebe melden sich vor dem Start bei der Lebensmittelüberwachung.

Hygiene

Spender, Entnahme und Kundengefäße brauchen feste Regeln und Eigenkontrollen.

Kennzeichnung

Allergene, Zusatzstoffe und Grundpreis müssen auch bei loser Ware erkennbar sein.

Stammkunden

Der Laden lebt vom Wiederkommen, nicht vom ersten Besuch.

Anmeldungen

Welche Anmeldungen brauche ich für einen Unverpackt-Laden?

Neben dem Gewerbe meldest du deinen Laden als Lebensmittelbetrieb bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung an. Das verlangt die EU-Hygieneverordnung von jedem Lebensmittelunternehmen. Dazu kommen Finanzamt, Berufsgenossenschaft und die Meldung deiner Kasse. Gibst du Papiertüten oder andere Serviceverpackungen aus, musst du dich außerdem im Verpackungsregister LUCID registrieren.

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Beim Gewerbeamt deiner Gemeinde. Details unter Gewerbe anmelden.
  2. 2

    Finanzamt

    Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  3. 3

    Lebensmittelüberwachung

    Registrierung als Lebensmittelbetrieb vor der Eröffnung, meist über ein Formular des Landratsamts oder der Stadt.
  4. 4

    Kasse

    Elektronische Kasse mit TSE nutzen und innerhalb eines Monats nach Anschaffung per ELSTER melden.
  5. 5

    Verpackungsregister

    Registrierung bei LUCID, wenn du Tüten oder andere Serviceverpackungen ausgibst.
  6. 6

    Berufsgenossenschaft

    Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Start.
Hygiene

Wie setze ich Hygiene an offenen Spendern um?

Mit einem Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen, das zu deinem Warenfluss passt. Du legst fest, wo Risiken entstehen, etwa beim Befüllen, bei Kundengefäßen oder bei verschütteter Ware, und wie du sie kontrollierst. Wichtig ist, dass Kundengefäße nie an Auslauf, Schaufel oder Vorrat kommen. Dokumentiere Reinigung, Wareneingang und Abweichungen.

  • Jede Abfüllstation hat drei Zonen: Kunde, Entnahme und Produkt.
  • Eine eigene Schaufel oder Zange je Produkt verhindert, dass Allergene wandern.
  • Reinigungsplan mit Zuständigkeit, Rhythmus und Unterschrift.
  • Lieferant, Charge und Datum je Spender notieren, damit du Rückrufe nachvollziehen kannst.

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Eine Belehrung nach § 43 IfSG brauchen alle, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten, etwa Milchprodukten, Fleisch, Feinkostsalaten oder Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung. Für reine Trockenware gilt das nicht automatisch. Was dein Sortiment verlangt, sagt dir das Gesundheitsamt.
Inhaber eines Unverpackt-Ladens reinigt einen Schwerkraftspender für Haferflocken nach dem Hygieneplan
Kennzeichnung

Was muss bei loser Ware am Spender stehen?

Auch für unverpackte Lebensmittel musst du über die 14 Hauptallergene informieren. Das geht per Schild oder mündlich, wenn eine schriftliche Übersicht für Kunden leicht greifbar ist. Bestimmte Zusatzstoffe musst du ebenfalls angeben. Beim Verkauf nach Gewicht steht der Grundpreis pro Kilogramm oder 100 Gramm am Spender.

AngabeBei loser WareHinweis
AllergenePflichtSchild am Spender oder mündlich mit schriftlicher Unterlage
ZusatzstoffePflicht bei bestimmten Zusatzstoffenz. B. „mit Konservierungsstoff“ oder „geschwefelt“ bei Trockenobst
GrundpreisPflichtPreis pro Kilogramm oder 100 Gramm
Bezeichnungdringend empfohleneindeutig, damit Kunden und Team dasselbe Produkt meinen
Herkunftbei frischem Obst und Gemüse in der Regel Pflichtauf dem Preisschild oder einem Schild daneben
Bio-Hinweisnur mit Öko-Kontrolle oder geklärter Befreiungsiehe nächster Abschnitt

Überblick. Einzelheiten hängen vom Produkt ab. Die Lebensmittelüberwachung deines Landkreises beantwortet Fragen zur Kennzeichnung.

Glasspender mit Nüssen, Linsen und Reis in einem Unverpackt-Laden, an denen Allergene anzugeben sind
Bio-Ware

Brauche ich eine Bio-Zertifizierung für lose Bio-Ware?

Oft ja. Wer unverpackte Bio-Ware verkauft, muss sich in Deutschland grundsätzlich einer Öko-Kontrollstelle anschließen. Befreit bist du nur, wenn du direkt an Endkunden verkaufst, nichts selbst abpackst oder verarbeitest und unter bestimmten Grenzen bleibst. Prüfe das vor der Eröffnung, denn ohne Kontrolle oder Befreiung darfst du lose Ware nicht als Bio verkaufen.

  • Grenze für die Befreiung: höchstens 5.000 kg unverpackte Bio-Ware im Jahr und höchstens 20.000 Euro Umsatz damit, dazu eine Meldung an die zuständige Landesbehörde.
  • Lagerung nur am Verkaufsort, keine eigenen Importe aus Ländern außerhalb der EU.
  • Wer Bio-Ware auch online verkauft, braucht die Zertifizierung in jedem Fall.

Die Kosten einer Kontrollstelle gehören in deinen Finanzplan. Wie du ihn aufbaust, steht unter Finanzplan erstellen. Was für einen Laden mit vollem Bio-Sortiment gilt, steht unter Bioladen eröffnen.

Waage und Kasse

Wie behalte ich Waage, Kasse und Schwund im Griff?

Verkaufst du nach Gewicht, muss deine Waage geeicht sein. Die meisten Ladenwaagen müssen alle zwei Jahre neu geeicht werden. Kundengefäße wiegst du vor dem Befüllen, damit nur die Ware bezahlt wird. Verknüpfe Waage, Kasse und Spender über eine Produktnummer. Dann siehst du früh, wo Ware verloren geht.

Vergleiche je Spender regelmäßig: Anfangsbestand plus Nachfüllung minus Endbestand muss zu den verkauften Mengen passen. Die Differenz zeigt dir, ob Tara, Verschütten, Bruch oder Eingabefehler an der Marge ziehen.

Eichfrist im Blick behalten

Wer eine Waage nach Ablauf der Eichfrist weiter nutzt, riskiert ein Bußgeld. Notiere das Datum der nächsten Eichung im Kalender.
Sortiment

Mit welchem Sortiment sollte ich starten?

Mit wenigen Produkten, die sich schnell drehen und leicht abzufüllen sind. Nudeln, Reis, Haferflocken, Hülsenfrüchte und Nüsse sind dafür typische Beispiele. Gekühlte, flüssige oder sehr erklärungsbedürftige Waren ergänzt du erst, wenn Abfüllen, Kennzeichnung und Reinigung sicher laufen. Ein kleines, volles Sortiment wirkt besser als viele halbleere Spender.

  • Frag vor dem Start mögliche Stammkunden, was sie wöchentlich kaufen würden.
  • Plane Mindestabnahmen und Haltbarkeit deiner Lieferanten mit ein.
  • Biete Pfandgläser oder Leihbehälter für spontane Kunden an.
  • Miss in den ersten Monaten, welche Produkte Kunden wiederkommen lassen.
Kosten

Was kostet es, einen Unverpackt-Laden zu eröffnen?

Das hängt vor allem von Fläche, Lage und Einrichtung ab, eine seriöse Pauschale gibt es deshalb nicht. Große Posten sind Spender und Regale, Waagen und Kasse, Umbau und die erste Ware. Unterschätzt werden oft Miete in der ruhigen Anlaufzeit und Schwund. Plane deshalb eine Reserve, bis genug Stammkunden regelmäßig kommen.

KostenpositionWovon sie abhängt
Umbau und EinrichtungZustand der Fläche, Regale, Theke, Handwaschbecken
Spender und BehälterZahl der Produkte, Schwerkraft- oder Schüttspender
Geeichte Waagen und KasseZahl der Waagen, Kasse mit TSE, Software
Erstausstattung WareSortimentsbreite, Mindestmengen der Lieferanten
Kontrollstelle für Bionur wenn du nicht unter die Befreiung fällst
AnlaufreserveMiete und Lebenshaltung, bis der Umsatz trägt

Ohne Beträge, weil Fläche und Standort die Summe stark verändern. Hol dir für deine Fläche konkrete Angebote.

Wie du Kosten und Umsatz in einem Plan zusammenführst, zeigt Businessplan erstellen. Wer einen bestehenden Laden übernehmen will, findet Hinweise unter Laden übernehmen. Standort, Mietvertrag und Kasse für jeden Laden erklärt Laden eröffnen.

Aus meiner Praxis

Wareneinsatz, Personal und Energie entscheiden hier über den Gewinn. Diese drei Posten rechne ich mit Gründern besonders genau durch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Unverpackt-Laden eröffnen

Dürfen Kunden eigene Behälter mitbringen?

Ja, ein Verbot gibt es nicht. Du entscheidest aber als Lebensmittelunternehmer, ob du in einen Behälter abfüllst, und trägst die Verantwortung für die Hygiene. Lege fest, wann ein Gefäß ungeeignet ist, und biete saubere Alternativen wie Pfandgläser an.

Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Das alte Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. Stattdessen brauchen du und dein Team eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, wenn ihr mit bestimmten offenen Lebensmitteln wie Milchprodukten, Fleisch oder Feinkost arbeitet. Ob das bei deinem Sortiment der Fall ist, klärst du mit dem Gesundheitsamt.

Kann ich auch Drogerie- und Putzmittel lose verkaufen?

Ja, viele Unverpackt-Läden tun das. Für Wasch- und Reinigungsmittel gelten aber eigene Kennzeichnungsregeln, die beim Abfüllen nicht verloren gehen dürfen. Kläre mit deinem Lieferanten, welche Angaben am Spender und auf Nachfüllgefäßen stehen müssen.

Lohnt sich ein Unverpackt-Laden heute noch?

Das hängt stark von Standort, Miete und Stammkundschaft ab. Seit einigen Jahren schließen viele Läden, oft weil zu wenige Kunden regelmäßig wiederkommen. Wer mit kleiner Fläche, klarem Kernsortiment und vorher getesteter Nachfrage startet, senkt dieses Risiko.

Bekomme ich den Gründungszuschuss für einen Unverpackt-Laden?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist es für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.