Ohne IK-Nummer kein Geld von der Krankenkasse. Das Institutionskennzeichen nach § 293 SGB V ist die Pflichtvoraussetzung für jede Abrechnung im Gesundheitswesen – ob Arztpraxis, Physiotherapie, Apotheke oder Pflegedienst. Wir erklären Aufbau, Vergabe durch die ARGE IK und die 4 Schritte zum Antrag.
Die IK-Nummer (Institutionskennzeichen) ist eine bundeseinheitliche, neunstellige Identifizierungsnummer nach § 293 SGB V. Sie dient ausschließlich dem Daten- und Zahlungsverkehr zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und den Trägern der Sozialversicherung – also gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung.
Häufiger Fehler: IK-Nummer ≠ Betriebsnummer
Die IK-Nummer (ARGE IK) brauchst du für die Abrechnung deiner Leistungen mit den Krankenkassen. Die Betriebsnummer (Bundesagentur für Arbeit) brauchst du, sobald du deinen ersten Mitarbeiter einstellst, um ihn bei der Sozialversicherung anzumelden.

Die neunstellige IK-Nummer folgt einer strengen Logik: Die ersten zwei Stellen verraten den Kostenträgern sofort, um welche Art von Einrichtung es sich handelt. Die mittleren Stellen kodieren das Bundesland, die letzten Stellen sind eine Seriennummer mit Prüfziffer.
| Stelle | Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1–2 | Klassifikation | Art der Einrichtung (z. B. 10 = Arztpraxis, 30 = Apotheke, 54 = Physiotherapie) |
| 3–4 | Regionalbereich | Bundesland, in dem sich die Einrichtung befindet |
| 5–8 | Seriennummer | Fortlaufende Nummer innerhalb des Regionalbereichs |
| 9 | Prüfziffer | Mathematisch berechnete Ziffer gegen Schreib- und Drehfehler |
Die Vergabe erfolgt zentral durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK), angesiedelt bei der DGUV in Sankt Augustin. Wichtig: Die ARGE IK vergibt nur die Nummern – die Zahlung deiner Vergütung erfolgt direkt durch die jeweilige Krankenkasse auf das bei der ARGE IK hinterlegte Bankkonto.


Stilllegung erst nach vollständiger Abrechnung!
Wenn du deine Praxis schließt oder verkaufst, musst du die IK-Nummer stilllegen (Kreuz bei "3" im Formular). Die Stilllegung darf erst erfolgen, wenn alle offenen Forderungen mit den Krankenkassen vollständig abgerechnet und bezahlt sind.
Die Beantragung ist kostenlos und in 10–14 Tagen abgeschlossen – wenn man weiß, worauf man achten muss.
"Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen" von arge-ik.de herunterladen. Feld "Antrag auf" mit "1" (Vergabe) markieren. Praxisadresse, Berufsbezeichnung und Bankverbindung korrekt eintragen.
Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail (PDF) an die ARGE IK senden. Alternativ: Postweg oder Fax möglich.
Nach 10–14 Tagen erhältst du ein Schreiben zur Datenüberprüfung per Post. Unterschreiben und an die ARGE IK zurücksenden.
Nach Verarbeitung deiner Bestätigung erhältst du die endgültige neunstellige IK-Nummer. Dokument sorgfältig aufbewahren – du brauchst es für die Kassenzulassung und Abrechnungsverträge.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Die Beantragung, Änderung und Stilllegung eines Institutionskennzeichens bei der ARGE IK ist komplett kostenlos.
In der Regel dauert die Bearbeitung durch die ARGE IK etwa 10 bis 14 Tage nach Eingang des Antrags. Plane diesen Puffer bei deiner Praxisgründung unbedingt ein.
Nein. Die IK-Nummer ist an dich als Person bzw. an deine Gesellschaft gebunden. Bei einem Inhaberwechsel muss der alte Inhaber sein IK stilllegen und der neue Inhaber ein neues IK beantragen.
Die IK-Nummer (von der ARGE IK) brauchst du für die Abrechnung deiner Leistungen mit den Krankenkassen. Die Betriebsnummer (von der Bundesagentur für Arbeit) brauchst du, um deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
Das offizielle Formular ('Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen') findest du im Download-Bereich auf der Website der ARGE IK (arge-ik.de) unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die IK-Nummer ist nur ein Schritt auf dem Weg zur eigenen Praxis. Businessplan, Kassenzulassung und Finanzplanung sind weitaus komplexer. Mit einem AVGS der Agentur für Arbeit kannst du professionelle Gründungsberatung zu 100 % kostenfrei in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.