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Kassenzulassung beantragen: Ablauf, Unterlagen & Bedarfsplanung
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du kennst deine Medizin. Für den eigenen Kassensitz brauchst du einen klaren Plan: Unterlagen, Fristen und eine Finanzierung, die trägt.
- Planungsbereich gesperrt? Nachbesetzung, Sonderbedarf, Jobsharing oder Anstellung können trotzdem Wege sein.
- Angst vor dem Verfahren? Mit vollständigen Unterlagen und frühem Kontakt zur KV wird es planbar.
- Unsicher bei der Finanzierung? Businessplan und Finanzplan für Bank und Förderung erarbeiten wir zusammen.
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Kurz gesagt
Die Kassenzulassung beantragst du beim Zulassungsausschuss, dessen Geschäftsstelle bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung sitzt. Voraussetzung ist die Eintragung ins Arztregister, bei Ärzten also Approbation und abgeschlossene Weiterbildung. Dem Antrag legst du unter anderem Lebenslauf, Führungszeugnis und den Nachweis der Berufshaftpflicht bei. Ist dein Planungsbereich gesperrt, kommst du meist nur über Nachbesetzung, Sonderbedarf, Jobsharing oder Anstellung an die Versorgung.
Arztregister
Ohne Eintragung ins Arztregister keine Zulassung. Dafür brauchst du Approbation und Weiterbildung.
Zulassungsausschuss
Ärzte und Krankenkassen entscheiden gemeinsam, zu festen Sitzungsterminen.
Bedarfsplanung
Ist ein Gebiet überversorgt, wird es für deine Fachgruppe gesperrt.
Berufshaftpflicht
Mindestens 3 Mio. Euro je Schadensfall. Ohne Nachweis gibt es keine Zulassung.
Wer braucht eine Kassenzulassung und wer erteilt sie?
Wer gesetzlich Versicherte auf Kosten der Krankenkassen behandeln will, braucht eine Zulassung oder eine genehmigte Anstellung bei jemandem, der zugelassen ist. Bei Ärzten und Psychotherapeuten entscheidet der Zulassungsausschuss bei der KV, bei Zahnärzten der bei der KZV. Heilmittelpraxen wie die Physiotherapie haben ein eigenes Verfahren ohne Bedarfsplanung.
| Beruf | Zuständig | Gesperrte Gebiete möglich? |
|---|---|---|
| Ärztinnen und Ärzte | Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung | ja, je nach Fachgruppe und Planungsbereich |
| Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten | Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung | ja |
| Zahnärztinnen und Zahnärzte | Zulassungsausschuss bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung | nein, seit 2007 keine Zulassungssperren |
| Heilmittel, z. B. Physiotherapie | ARGE Heilmittelzulassung des Landes | nein |
Für psychotherapeutische Praxen lies auch Als Psychologin selbstständig machen, für Heilmittel Selbstständig als Physiotherapeut.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Zulassung?
Zuerst brauchst du die Eintragung ins Arztregister deiner KV. Ärzte weisen dafür Approbation und abgeschlossene Weiterbildung nach, Psychotherapeuten Approbation und Fachkunde oder die Weiterbildung nach neuem Recht. Dazu kommen eine ausreichende Berufshaftpflicht, ein konkreter Praxisort und ein offener Planungsbereich oder ein freier Sitz, auf den du dich bewirbst.
- Eintragung ins Arztregister bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung.
- Berufshaftpflicht nach § 95e SGB V: mindestens 3 Mio. Euro je Schadensfall, mit angestellten Ärzten oder als MVZ mindestens 5 Mio. Euro.
- Ein konkreter Praxisort, belegt etwa durch Mietvertrag oder Mietoption.
- Keine Gründe, die dich für die vertragsärztliche Tätigkeit ungeeignet machen, etwa eine Abhängigkeit oder ein unvereinbares Beschäftigungsverhältnis.
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Welche Unterlagen gehören in den Zulassungsantrag?
Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt das Antragsformular deiner KV fest. Fast immer gehören Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung zu Drogen- und Alkoholabhängigkeit, der Nachweis der Berufshaftpflicht und ein Nachweis über den Praxisort dazu. Ein unvollständiger Antrag kann dich eine ganze Sitzung kosten, deshalb lohnt sich Sorgfalt.
| Unterlage | Worauf du achtest |
|---|---|
| Antragsformular | aktuelle Fassung deiner KV verwenden |
| Arztregisterauszug | liegt bei Eintragung in derselben KV oft schon vor |
| Lebenslauf | aktuell datiert und unterschrieben |
| Polizeiliches Führungszeugnis | darf nicht zu alt sein, in Berlin höchstens sechs Monate |
| Erklärung zu Drogen- und Alkoholabhängigkeit | eine eigene Erklärung, kein ärztliches Attest |
| Nachweis der Berufshaftpflicht | Versicherungsbestätigung nach § 113 Abs. 2 VVG |
| Mietvertrag oder Mietoption | für den geplanten Praxisstandort |
| Bescheinigungen anderer KVen | wenn du schon in einem anderen KV-Bezirk tätig warst |
Beispiel nach dem Antrag der KV Berlin. Maßgeblich ist immer die Liste deiner KV.

Wie läuft das Verfahren beim Zulassungsausschuss ab?
Der Zulassungsausschuss ist mit Vertretern der Ärzte oder Psychotherapeuten und der Krankenkassen in gleicher Zahl besetzt. Er tagt zu festen Terminen, die deine KV veröffentlicht. Für jede Sitzung gibt es eine Frist, bis zu der dein Antrag vollständig vorliegen muss. Nach der Sitzung erhältst du einen schriftlichen Bescheid.
- 1
Versorgungslage prüfen
Auf der Website deiner KV nachsehen, ob dein Planungsbereich für deine Fachgruppe offen oder gesperrt ist. - 2
Beratung nutzen
Niederlassungsberatung der KV in Anspruch nehmen und Sitzungstermine und Fristen erfragen. - 3
Arztregister und Unterlagen
Eintragung ins Arztregister sicherstellen und alle Unterlagen vollständig zusammenstellen. - 4
Antrag fristgerecht stellen
Antrag vor dem Einreichungsschluss der gewünschten Sitzung abgeben. - 5
Bescheid und Start
Nach der Zulassung Abrechnung einrichten und genehmigungspflichtige Leistungen vorher genehmigen lassen.

Was kann ich tun, wenn mein Planungsbereich gesperrt ist?
Ist der Versorgungsgrad einer Fachgruppe um mehr als zehn Prozent überschritten, gilt das Gebiet als überversorgt und wird für neue Zulassungen gesperrt. Dann bleiben dir vor allem vier Wege: einen bestehenden Sitz übernehmen, eine Sonderbedarfszulassung, Jobsharing oder eine Anstellung. Manchmal lohnt auch der Blick in einen benachbarten, offenen Planungsbereich.
| Weg | So funktioniert er | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Nachbesetzung | du übernimmst den Sitz einer Praxis, die abgegeben wird | der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern aus |
| Sonderbedarf | Zulassung trotz Sperre, wenn ein bestimmter Versorgungsbedarf nachgewiesen ist | eng begrenzt, Einzelfallprüfung |
| Jobsharing | du teilst dir einen Sitz mit einer bereits zugelassenen Ärztin oder einem Arzt | Leistungsumfang der Praxis ist begrenzt |
| Anstellung | du arbeitest angestellt in einer Praxis oder einem MVZ | muss genehmigt werden, im gesperrten Bereich nur auf einem vorhandenen Sitz oder im Jobsharing mit Leistungsbegrenzung |
Wie die Gründung über ein Versorgungszentrum aussieht, steht unter MVZ gründen.
Wie funktioniert die Nachbesetzung eines Kassensitzes?
Will eine Ärztin oder ein Arzt in einem gesperrten Gebiet die Praxis abgeben, wird die Nachbesetzung beantragt. Der Zulassungsausschuss prüft zuerst, ob der Sitz für die Versorgung noch gebraucht wird. Dann schreibt die KV ihn aus, und du bewirbst dich. Unter mehreren Bewerbern wählt der Ausschuss nach Kriterien wie Eignung, Approbationsalter und Berufserfahrung aus.
Die Zulassung selbst kannst du nicht kaufen. Du kaufst die Praxis mit Einrichtung und Patientenstamm. Der Ausschuss berücksichtigt die Interessen des Abgebers nur bis zur Höhe des Verkehrswerts der Praxis. Ein Kaufpreis darüber hilft dir im Verfahren nicht.
Kaufvertrag und Zulassung koppeln
Welche Formen der Zulassung kann ich wählen?
Du kannst dich mit vollem Versorgungsauftrag zulassen oder ihn auf die Hälfte oder drei Viertel begrenzen. Eine Teilzulassung passt, wenn du daneben angestellt bleibst, Familie und Praxis verbinden oder langsam aufbauen willst. Daneben gibt es die gemeinsame Praxis mit anderen Ärzten und die Anstellung. Jede Form verändert Umsatz, Pflichten und Finanzplan.
Voller oder Teil-Versorgungsauftrag
Berufsausübungsgemeinschaft
Anstellung
Ob sich die eigene Praxis rechnet, zeigt erst ein ehrlicher Finanzplan. Den Gesamtweg beschreibt Arztpraxis gründen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditViele Kassenärztliche Vereinigungen fördern Niederlassungen in Regionen, in denen Ärzte fehlen oder bald fehlen werden. Grundlage ist der Strukturfonds nach § 105 SGB V. Was genau gefördert wird, etwa Zuschüsse zu Investitionen, legt jede KV in ihrer eigenen Richtlinie fest. Auch einige Länder haben eigene Programme für die Niederlassung auf dem Land.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, auch für freie Berufe und die Übernahme einer Praxis (Stand Februar 2026). Für größere Vorhaben kombinierst du ihn mit einem Kredit deiner Bank.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
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Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Kassenzulassung beantragen
Was darf ich als Ärztin oder Arzt ohne Kassenzulassung?
Du kannst als Privatärztin oder Privatarzt arbeiten und nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. Gesetzlich Versicherte kannst du dann nur behandeln, wenn sie selbst zahlen. Über die Versichertenkarte abrechnen darfst du ohne Zulassung oder genehmigte Anstellung nicht.
Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?
Das hängt vor allem von den Sitzungsterminen und Antragsfristen deines Zulassungsausschusses ab. Rechne zwischen erster Planung und Bescheid mit mehreren Monaten, bei einer Nachbesetzung oft länger. Frag früh bei deiner KV nach den nächsten Terminen.
Was kostet der Antrag auf Zulassung?
Die Gebühren regelt die Zulassungsverordnung bundeseinheitlich: 100 Euro für die Eintragung ins Arztregister, 100 Euro für den Zulassungsantrag und 400 Euro nach erteilter Zulassung. Dazu kommen Kosten für Führungszeugnis, Beglaubigungen und gegebenenfalls Beratung.
Gibt es eine Altersgrenze für die Kassenzulassung?
Nein. Die frühere Altersgrenze von 68 Jahren wurde 2008 abgeschafft. Du kannst vertragsärztlich tätig sein, solange du die Voraussetzungen erfüllst.
Kann ich meine Kassenzulassung verkaufen?
Nein. Die Zulassung ist an deine Person gebunden. Verkaufen kannst du deine Praxis mit Einrichtung und Patientenstamm. In einem gesperrten Gebiet entscheidet der Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren, wer den Sitz bekommt.
Gelten die Regeln auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Weitgehend ja. Psychotherapeuten beantragen die Zulassung beim selben Zulassungsausschuss, unterliegen der Bedarfsplanung und brauchen dieselbe Mindestdeckung in der Berufshaftpflicht. Für das Arztregister zählen Approbation und Fachkunde oder, nach neuem Recht, die abgeschlossene Weiterbildung.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses kannst du den Berufungsausschuss anrufen. Danach bleibt der Weg zum Sozialgericht. Fristen und Begründung sind entscheidend, deshalb lohnt sich hier eine Anwältin oder ein Anwalt für Medizinrecht.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.