Kassenzulassung beantragen: Ablauf, Unterlagen & Bedarfsplanung

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du kennst deine Medizin. Für den eigenen Kassensitz brauchst du einen klaren Plan: Unterlagen, Fristen und eine Finanzierung, die trägt.

  • Planungsbereich gesperrt? Nachbesetzung, Sonderbedarf, Jobsharing oder Anstellung können trotzdem Wege sein.
  • Angst vor dem Verfahren? Mit vollständigen Unterlagen und frühem Kontakt zur KV wird es planbar.
  • Unsicher bei der Finanzierung? Businessplan und Finanzplan für Bank und Förderung erarbeiten wir zusammen.
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Kassenzulassung beantragen: Therapeutin sortiert in ihrer neuen Praxis Unterlagen

Kurz gesagt

Die Kassenzulassung beantragst du beim Zulassungsausschuss, dessen Geschäftsstelle bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung sitzt. Voraussetzung ist die Eintragung ins Arztregister, bei Ärzten also Approbation und abgeschlossene Weiterbildung. Dem Antrag legst du unter anderem Lebenslauf, Führungszeugnis und den Nachweis der Berufshaftpflicht bei. Ist dein Planungsbereich gesperrt, kommst du meist nur über Nachbesetzung, Sonderbedarf, Jobsharing oder Anstellung an die Versorgung.

Arztregister

Ohne Eintragung ins Arztregister keine Zulassung. Dafür brauchst du Approbation und Weiterbildung.

Zulassungsausschuss

Ärzte und Krankenkassen entscheiden gemeinsam, zu festen Sitzungsterminen.

Bedarfsplanung

Ist ein Gebiet überversorgt, wird es für deine Fachgruppe gesperrt.

Berufshaftpflicht

Mindestens 3 Mio. Euro je Schadensfall. Ohne Nachweis gibt es keine Zulassung.

Grundlagen

Wer braucht eine Kassenzulassung und wer erteilt sie?

Wer gesetzlich Versicherte auf Kosten der Krankenkassen behandeln will, braucht eine Zulassung oder eine genehmigte Anstellung bei jemandem, der zugelassen ist. Bei Ärzten und Psychotherapeuten entscheidet der Zulassungsausschuss bei der KV, bei Zahnärzten der bei der KZV. Heilmittelpraxen wie die Physiotherapie haben ein eigenes Verfahren ohne Bedarfsplanung.

BerufZuständigGesperrte Gebiete möglich?
Ärztinnen und ÄrzteZulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigungja, je nach Fachgruppe und Planungsbereich
Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenZulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigungja
Zahnärztinnen und ZahnärzteZulassungsausschuss bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigungnein, seit 2007 keine Zulassungssperren
Heilmittel, z. B. PhysiotherapieARGE Heilmittelzulassung des Landesnein

Für psychotherapeutische Praxen lies auch Als Psychologin selbstständig machen, für Heilmittel Selbstständig als Physiotherapeut.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Zulassung?

Zuerst brauchst du die Eintragung ins Arztregister deiner KV. Ärzte weisen dafür Approbation und abgeschlossene Weiterbildung nach, Psychotherapeuten Approbation und Fachkunde oder die Weiterbildung nach neuem Recht. Dazu kommen eine ausreichende Berufshaftpflicht, ein konkreter Praxisort und ein offener Planungsbereich oder ein freier Sitz, auf den du dich bewirbst.

  • Eintragung ins Arztregister bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Berufshaftpflicht nach § 95e SGB V: mindestens 3 Mio. Euro je Schadensfall, mit angestellten Ärzten oder als MVZ mindestens 5 Mio. Euro.
  • Ein konkreter Praxisort, belegt etwa durch Mietvertrag oder Mietoption.
  • Keine Gründe, die dich für die vertragsärztliche Tätigkeit ungeeignet machen, etwa eine Abhängigkeit oder ein unvereinbares Beschäftigungsverhältnis.

Gut zu wissen

Die KVen bieten eine Niederlassungsberatung an. Dort erfährst du auch, wie die Versorgungslage in deinem Wunschort aussieht.

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Unterlagen

Welche Unterlagen gehören in den Zulassungsantrag?

Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt das Antragsformular deiner KV fest. Fast immer gehören Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung zu Drogen- und Alkoholabhängigkeit, der Nachweis der Berufshaftpflicht und ein Nachweis über den Praxisort dazu. Ein unvollständiger Antrag kann dich eine ganze Sitzung kosten, deshalb lohnt sich Sorgfalt.

UnterlageWorauf du achtest
Antragsformularaktuelle Fassung deiner KV verwenden
Arztregisterauszugliegt bei Eintragung in derselben KV oft schon vor
Lebenslaufaktuell datiert und unterschrieben
Polizeiliches Führungszeugnisdarf nicht zu alt sein, in Berlin höchstens sechs Monate
Erklärung zu Drogen- und Alkoholabhängigkeiteine eigene Erklärung, kein ärztliches Attest
Nachweis der BerufshaftpflichtVersicherungsbestätigung nach § 113 Abs. 2 VVG
Mietvertrag oder Mietoptionfür den geplanten Praxisstandort
Bescheinigungen anderer KVenwenn du schon in einem anderen KV-Bezirk tätig warst

Beispiel nach dem Antrag der KV Berlin. Maßgeblich ist immer die Liste deiner KV.

Hände stellen am Praxisschreibtisch die Unterlagen für den Antrag auf Kassenzulassung zusammen
Verfahren

Wie läuft das Verfahren beim Zulassungsausschuss ab?

Der Zulassungsausschuss ist mit Vertretern der Ärzte oder Psychotherapeuten und der Krankenkassen in gleicher Zahl besetzt. Er tagt zu festen Terminen, die deine KV veröffentlicht. Für jede Sitzung gibt es eine Frist, bis zu der dein Antrag vollständig vorliegen muss. Nach der Sitzung erhältst du einen schriftlichen Bescheid.

  1. 1

    Versorgungslage prüfen

    Auf der Website deiner KV nachsehen, ob dein Planungsbereich für deine Fachgruppe offen oder gesperrt ist.
  2. 2

    Beratung nutzen

    Niederlassungsberatung der KV in Anspruch nehmen und Sitzungstermine und Fristen erfragen.
  3. 3

    Arztregister und Unterlagen

    Eintragung ins Arztregister sicherstellen und alle Unterlagen vollständig zusammenstellen.
  4. 4

    Antrag fristgerecht stellen

    Antrag vor dem Einreichungsschluss der gewünschten Sitzung abgeben.
  5. 5

    Bescheid und Start

    Nach der Zulassung Abrechnung einrichten und genehmigungspflichtige Leistungen vorher genehmigen lassen.
Arzt stellt sein Praxiskonzept in der Sitzung des Zulassungsausschusses vor
Bedarfsplanung

Was kann ich tun, wenn mein Planungsbereich gesperrt ist?

Ist der Versorgungsgrad einer Fachgruppe um mehr als zehn Prozent überschritten, gilt das Gebiet als überversorgt und wird für neue Zulassungen gesperrt. Dann bleiben dir vor allem vier Wege: einen bestehenden Sitz übernehmen, eine Sonderbedarfszulassung, Jobsharing oder eine Anstellung. Manchmal lohnt auch der Blick in einen benachbarten, offenen Planungsbereich.

WegSo funktioniert erWorauf du achtest
Nachbesetzungdu übernimmst den Sitz einer Praxis, die abgegeben wirdder Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern aus
SonderbedarfZulassung trotz Sperre, wenn ein bestimmter Versorgungsbedarf nachgewiesen isteng begrenzt, Einzelfallprüfung
Jobsharingdu teilst dir einen Sitz mit einer bereits zugelassenen Ärztin oder einem ArztLeistungsumfang der Praxis ist begrenzt
Anstellungdu arbeitest angestellt in einer Praxis oder einem MVZmuss genehmigt werden, im gesperrten Bereich nur auf einem vorhandenen Sitz oder im Jobsharing mit Leistungsbegrenzung

Wie die Gründung über ein Versorgungszentrum aussieht, steht unter MVZ gründen.

Nachbesetzung

Wie funktioniert die Nachbesetzung eines Kassensitzes?

Will eine Ärztin oder ein Arzt in einem gesperrten Gebiet die Praxis abgeben, wird die Nachbesetzung beantragt. Der Zulassungsausschuss prüft zuerst, ob der Sitz für die Versorgung noch gebraucht wird. Dann schreibt die KV ihn aus, und du bewirbst dich. Unter mehreren Bewerbern wählt der Ausschuss nach Kriterien wie Eignung, Approbationsalter und Berufserfahrung aus.

Die Zulassung selbst kannst du nicht kaufen. Du kaufst die Praxis mit Einrichtung und Patientenstamm. Der Ausschuss berücksichtigt die Interessen des Abgebers nur bis zur Höhe des Verkehrswerts der Praxis. Ein Kaufpreis darüber hilft dir im Verfahren nicht.

Kaufvertrag und Zulassung koppeln

Unterschreibe den Praxiskaufvertrag nur mit der Bedingung, dass du die Zulassung tatsächlich bekommst. Sonst zahlst du womöglich für eine Praxis, die du nicht als Kassenpraxis führen darfst. Mehr dazu unter Arztpraxis übernehmen.
Versorgungsauftrag

Welche Formen der Zulassung kann ich wählen?

Du kannst dich mit vollem Versorgungsauftrag zulassen oder ihn auf die Hälfte oder drei Viertel begrenzen. Eine Teilzulassung passt, wenn du daneben angestellt bleibst, Familie und Praxis verbinden oder langsam aufbauen willst. Daneben gibt es die gemeinsame Praxis mit anderen Ärzten und die Anstellung. Jede Form verändert Umsatz, Pflichten und Finanzplan.

Voller oder Teil-Versorgungsauftrag

Voller Sitz, halber Sitz oder drei Viertel, mit passenden Sprechstundenpflichten.

Berufsausübungsgemeinschaft

Mehrere Zugelassene arbeiten in einer gemeinsamen Praxis und teilen Kosten und Personal.

Anstellung

Behandeln ohne eigenes Unternehmerrisiko, aber auch ohne eigenen Sitz.

Ob sich die eigene Praxis rechnet, zeigt erst ein ehrlicher Finanzplan. Den Gesamtweg beschreibt Arztpraxis gründen.

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Viele Kassenärztliche Vereinigungen fördern Niederlassungen in Regionen, in denen Ärzte fehlen oder bald fehlen werden. Grundlage ist der Strukturfonds nach § 105 SGB V. Was genau gefördert wird, etwa Zuschüsse zu Investitionen, legt jede KV in ihrer eigenen Richtlinie fest. Auch einige Länder haben eigene Programme für die Niederlassung auf dem Land.

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, auch für freie Berufe und die Übernahme einer Praxis (Stand Februar 2026). Für größere Vorhaben kombinierst du ihn mit einem Kredit deiner Bank.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Kassenzulassung beantragen

Was darf ich als Ärztin oder Arzt ohne Kassenzulassung?

Du kannst als Privatärztin oder Privatarzt arbeiten und nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. Gesetzlich Versicherte kannst du dann nur behandeln, wenn sie selbst zahlen. Über die Versichertenkarte abrechnen darfst du ohne Zulassung oder genehmigte Anstellung nicht.

Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?

Das hängt vor allem von den Sitzungsterminen und Antragsfristen deines Zulassungsausschusses ab. Rechne zwischen erster Planung und Bescheid mit mehreren Monaten, bei einer Nachbesetzung oft länger. Frag früh bei deiner KV nach den nächsten Terminen.

Was kostet der Antrag auf Zulassung?

Die Gebühren regelt die Zulassungsverordnung bundeseinheitlich: 100 Euro für die Eintragung ins Arztregister, 100 Euro für den Zulassungsantrag und 400 Euro nach erteilter Zulassung. Dazu kommen Kosten für Führungszeugnis, Beglaubigungen und gegebenenfalls Beratung.

Gibt es eine Altersgrenze für die Kassenzulassung?

Nein. Die frühere Altersgrenze von 68 Jahren wurde 2008 abgeschafft. Du kannst vertragsärztlich tätig sein, solange du die Voraussetzungen erfüllst.

Kann ich meine Kassenzulassung verkaufen?

Nein. Die Zulassung ist an deine Person gebunden. Verkaufen kannst du deine Praxis mit Einrichtung und Patientenstamm. In einem gesperrten Gebiet entscheidet der Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren, wer den Sitz bekommt.

Gelten die Regeln auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Weitgehend ja. Psychotherapeuten beantragen die Zulassung beim selben Zulassungsausschuss, unterliegen der Bedarfsplanung und brauchen dieselbe Mindestdeckung in der Berufshaftpflicht. Für das Arztregister zählen Approbation und Fachkunde oder, nach neuem Recht, die abgeschlossene Weiterbildung.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses kannst du den Berufungsausschuss anrufen. Danach bleibt der Weg zum Sozialgericht. Fristen und Begründung sind entscheidend, deshalb lohnt sich hier eine Anwältin oder ein Anwalt für Medizinrecht.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.