Ohne Kassenzulassung kein GKV-Patient. Wer als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut gesetzlich Versicherte behandeln möchte, braucht die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Wir erklären das Verfahren, welche Unterlagen du brauchst und was du tun kannst, wenn dein Planungsbereich gesperrt ist.
Die Kassenzulassung (offiziell: Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung) ist die staatliche Erlaubnis, gesetzlich krankenversicherte Patienten auf Kosten der GKV zu behandeln. Ohne sie bist du auf Privatpatienten beschränkt.
Grundlage ist § 95 SGB V. Die Zulassung wird vom Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erteilt – und zwar nur dann, wenn im jeweiligen Planungsbereich noch Bedarf besteht.
Wer benötigt eine Kassenzulassung?
Als approbierter Arzt ohne Kassenzulassung darfst du ausschließlich als Privatarzt tätig sein und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Rund 90 % der Bevölkerung sind jedoch gesetzlich versichert – ein erheblicher Marktausschluss.

Ein unvollständiger Antrag wird vom Zulassungsausschuss zurückgewiesen – das kostet wertvolle Monate, da die Ausschüsse nur quartalsweise tagen. Reiche daher alle Unterlagen auf einmal ein.
| Unterlage | Status |
|---|---|
| Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie) | Pflicht |
| Facharzturkunde / Weiterbildungszeugnis | Pflicht |
| Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) | Pflicht |
| Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung | Pflicht |
| Lebenslauf (tabellarisch, lückenlos) | Pflicht |
| Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung | Pflicht |
| Nachweis über Praxisräume (Mietvertrag oder Eigentumsurkunde) | Pflicht |
| Bescheinigung über Weiterbildung (ggf. Schwerpunkt) | Je nach KV |
| Nachweise über Drogenfreiheit (ggf. gefordert) | Je nach KV |
Achtung: Quartalsweise Sitzungen
Zulassungsausschüsse tagen in der Regel nur vier Mal im Jahr. Verpasst du eine Einreichungsfrist, wartest du bis zum nächsten Quartal. Plane mindestens 6 Monate Vorlaufzeit ein.


Ist ein Planungsbereich für deine Fachgruppe gesperrt (Versorgungsgrad > 110 %), gibt es trotzdem Wege in die Kassenzulassung:
Kassensitz kaufen (Nachbesetzungsverfahren)
Gibt ein Vertragsarzt seinen Sitz auf, wird er ausgeschrieben. Du bewirbst dich und kaufst die Praxis (Inventar + Patientenstamm). Preise: 50.000–300.000 € je nach Fachgebiet und Lage.
Sonderbedarfszulassung
Bei nachgewiesenem lokalem Versorgungsengpass kann der Zulassungsausschuss eine Sonderbedarfszulassung erteilen – z. B. für seltene Spezialisierungen oder unterversorgte Stadtteile.
Jobsharing
Du arbeitest als angestellter Arzt in einer bestehenden Praxis oder gründest eine Gemeinschaftspraxis. Die Gesamtpunktzahl der Praxis darf dabei nicht erhöht werden.
Anstellung in MVZ oder Praxis
Als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Praxis kannst du GKV-Patienten behandeln, ohne eigene Zulassung.
Von der Prüfung des Planungsbereichs bis zur ersten GKV-Abrechnung – so gehst du strukturiert vor.
Auf der Website deiner KV den Versorgungsgrad für deine Fachgruppe und deinen Wunschort prüfen. Offen oder gesperrt?
Alle Pflichtdokumente (Approbation, Führungszeugnis, Attest, Lebenslauf, Haftpflichtnachweis) vollständig vorbereiten.
Antrag vor dem Einreichungsschluss des Quartals bei der KV einreichen. Fristen variieren je nach KV.
Zulassungsausschuss tagt quartalsweise. Bearbeitungszeit: 3–6 Monate. Ggf. persönliche Vorsprache.
Nach Zulassungsbescheid: Praxisräume finalisieren, Abrechnungssoftware einrichten, erste GKV-Abrechnung vorbereiten.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Ein approbierter Arzt ohne Kassenzulassung darf ausschließlich als Privatarzt tätig sein. Er rechnet seine Leistungen direkt mit den Patienten (meist nach der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) ab. Die Behandlung von gesetzlich Versicherten über die Versichertenkarte ist nicht möglich.
Das hängt von den Sitzungsterminen des Zulassungsausschusses ab. In der Regel solltest du von der Antragstellung bis zur endgültigen Entscheidung mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen.
Nein. Die frühere Altersgrenze von 68 Jahren wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft. Du kannst deine vertragsärztliche Tätigkeit so lange ausüben, wie du möchtest und gesundheitlich dazu in der Lage bist.
Gemäß § 19a Abs. 2 Ärzte-ZV kannst du deinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte (Faktor 0,5) oder drei Viertel (Faktor 0,75) reduzieren. Das ist besonders attraktiv, wenn du Beruf und Familie besser vereinbaren möchtest oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand planst.
Nein. Die Zulassung ist an deine Person gebunden und kein handelbares Wirtschaftsgut. Du kannst nur deine Praxis (Inventar + Patientenstamm) verkaufen. Im gesperrten Planungsbereich muss der Sitz zudem offiziell ausgeschrieben werden (Nachbesetzungsverfahren), und der Zulassungsausschuss entscheidet, ob dein Wunschkandidat den Sitz erhält.
Der Weg zur Kassenzulassung ist komplex – von der Planungsbereichsprüfung bis zum Nachbesetzungsverfahren. Wenn du gerade aus der Anstellung heraus gründest oder arbeitssuchend bist, kannst du mit einem AVGS der Agentur für Arbeit professionelle Gründungsberatung zu 100 % kostenfrei in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.