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Holding gründen: Aufbau, Kosten & Steuerlogik
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du baust etwas auf, das wachsen soll. Mit der passenden Struktur bleiben Gewinne im Unternehmen und du entscheidest in Ruhe, nicht unter Steuerdruck.
- Zu kompliziert? Das Grundprinzip ist einfach: Eine GmbH hält Anteile an einer anderen.
- Zu wenig Kapital? Auch eine UG kann als Holding starten.
- Angst vor Steuerfehlern? Die Struktur planst du vor dem Start mit Steuerberatung, nicht danach.
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Kurz gesagt
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern meist eine GmbH oder UG, die Anteile an einer operativen Gesellschaft hält. Gewinne, die die Tochter an die Holding ausschüttet, bleiben dort unter bestimmten Voraussetzungen zu 95 Prozent steuerfrei. Das lohnt sich vor allem, wenn du Gewinne reinvestieren willst. Dafür zahlst du doppelte Gründungs- und Verwaltungskosten. Die genaue Struktur klärst du vor der Gründung mit Steuerberatung.
Keine eigene Rechtsform
Die Holding ist meist eine GmbH oder UG, die Anteile an einer oder mehreren Töchtern hält.
95 Prozent steuerfrei
Dividenden der Tochter sind bei der Holding unter Voraussetzungen weitgehend steuerfrei.
Doppelter Aufwand
Zwei Gesellschaften heißt zwei Buchhaltungen, zwei Abschlüsse und zwei Steuererklärungen.
Vorher planen
Vor dem Start ist die Holding einfacher aufzusetzen als nachträglich.
Was ist eine Holding und wie funktioniert sie?
Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält. Meist ist das eine GmbH oder UG. Du bist Gesellschafter der Holding, die Holding ist Gesellschafterin der operativen Firma. Das Tagesgeschäft mit Kunden, Mitarbeitern und Verträgen läuft in der Tochter, die Holding bündelt Beteiligungen und Gewinne.
| Ebene | Wer | Aufgabe |
|---|---|---|
| Privat | du als Person | hältst die Anteile an der Holding |
| Holding | GmbH oder UG | hält die Anteile an der Tochter, sammelt Gewinne, investiert |
| Tochter | operative GmbH oder UG | macht das eigentliche Geschäft und trägt die laufenden Risiken |
Wie die einzelnen Gesellschaften gegründet werden, steht unter GmbH gründen und UG gründen.

Für wen lohnt sich eine Holding?
Eine Holding lohnt sich vor allem, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden sollen. Auch wer mehrere Firmen aufbauen, Risiken trennen oder einen späteren Verkauf vorbereiten will, profitiert. Brauchst du die Gewinne dagegen jedes Jahr für deinen Lebensunterhalt, bringt die Struktur meist mehr Kosten als Nutzen.
Kann passen, wenn
- Gewinne in Team, Produkte oder neue Firmen fließen sollen
- du mehrere Gesellschaften oder Beteiligungen planst
- ein Verkauf der Tochter später denkbar ist
- die Gewinne deutlich über deinem privaten Bedarf liegen
Eher nicht, wenn
- du die Gewinne laufend privat entnehmen musst
- das Geschäft klein ist und klein bleiben soll
- noch gar nicht klar ist, ob überhaupt Gewinne entstehen
- der Mehraufwand die Steuerersparnis auffrisst
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Wie werden Gewinne in einer Holding besteuert?
Schüttet die Tochter Gewinne an die Holding aus, bleiben diese in der Regel zu 95 Prozent steuerfrei. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent, für die Gewerbesteuer von 15 Prozent, jeweils zu Beginn des Jahres. Erst wenn Geld aus der Holding an dich privat fließt, fällt die volle Steuer an.
| Vorgang | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Dividende von der Tochter an die Holding | zu 95 % steuerfrei, Belastung grob rund 1,5 % (bei mindestens 15 % Beteiligung) |
| Dividende bei weniger als 10 % Beteiligung | voll körperschaftsteuerpflichtig |
| Verkauf der Anteile an der Tochter | Gewinn in der Regel zu 95 % steuerfrei, unabhängig von der Beteiligungshöhe |
| Ausschüttung der Holding an dich privat | Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, auf Antrag unter Voraussetzungen Teileinkünfteverfahren |
Vereinfachte Darstellung nach § 8b KStG und § 9 Nr. 2a GewStG. Die tatsächliche Belastung hängt vom Hebesatz und deinem Einzelfall ab.
Keine Steuerberatung
Welche Schritte führen zur eigenen Holding?
Bei einer Neugründung gründest du zuerst die Holding und lässt diese dann die operative Gesellschaft gründen. So entsteht die Struktur von Anfang an richtig und du sparst dir eine spätere Umstrukturierung. Vorher klärst du Ziel, Beteiligungen und Finanzierung, denn jede Gesellschaft braucht eigenes Kapital und eigene Konten.
- 1
Ziel klären
Reinvestieren, mehrere Firmen, Risikotrennung oder späterer Verkauf: Schreib auf, wofür du die Struktur brauchst. - 2
Struktur planen
Mit Steuerberatung festlegen, wer welche Anteile hält und welche Gesellschaft welches Kapital braucht. - 3
Holding gründen
Satzung beim Notar beurkunden, Stammkapital einzahlen, Eintragung ins Handelsregister. - 4
Tochter gründen
Die Holding gründet als Gesellschafterin die operative GmbH oder UG. - 5
Anmeldungen
Für jede Gesellschaft den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER einreichen, die operative Gesellschaft beim Gewerbeamt anmelden. Details unter Gewerbe anmelden. - 6
Getrennt organisieren
Eigene Konten, Buchhaltung und schriftliche Verträge für jede Gesellschaft, auch für Geld, das zwischen den Firmen fließt.
Was kostet es, eine Holding zu gründen?
Du gründest zwei Gesellschaften, also fallen Notar, Handelsregister und Stammkapital zweimal an. Bei einer GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital vorgeschrieben, bei Bargründung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Dazu kommen jedes Jahr Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für beide Gesellschaften. Plane diese laufenden Kosten fest ein.
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Stammkapital GmbH | 25.000 € je Gesellschaft, mindestens 12.500 € bei Bargründung eingezahlt |
| Stammkapital UG | ab 1 €, sinnvoll ist mehr |
| Notar und Handelsregister | grob 400 – 1.200 € je Gesellschaft, je nach Satzung |
| Steuerberatung zur Struktur | je nach Umfang einige hundert bis mehrere tausend Euro |
| Laufende Buchhaltung und Abschluss | grob 600 – 2.000 € pro Jahr und Gesellschaft |
Richtwerte. Sie hängen von Satzung, Umfang der Geschäfte und deiner Steuerberatung ab.

Kann ich eine Holding auch nachträglich gründen?
Ja, aber es ist aufwendiger als vor dem Start. Meist bringst du deine Anteile an der bestehenden GmbH in eine neue Holding ein. Das kann auf Antrag steuerneutral laufen, löst aber eine Sperrfrist von sieben Jahren aus. Verkauft die Holding die Anteile in dieser Zeit, wird nachträglich besteuert.
- Die Einbringung läuft in der Regel als Anteilstausch nach dem Umwandlungssteuergesetz und braucht einen Antrag beim Finanzamt.
- Innerhalb der sieben Jahre schmilzt die nachträgliche Steuer jedes Jahr um ein Siebtel ab.
- Hält die Gesellschaft Grundstücke, kann Grunderwerbsteuer anfallen.
- Kredit- und Gesellschafterverträge können Klauseln für einen Wechsel der Eigentümer enthalten. Prüfe sie vorher.
Schützt eine Holding vor Haftung?
Nur teilweise. Gerät die Tochter in Schwierigkeiten, haftet zunächst nur ihr eigenes Vermögen, die Gewinne in der Holding sind davon getrennt. Bürgt die Holding für die Tochter oder leiht ihr Geld, ist dieses Geld im Ernstfall aber mit betroffen. Verletzt du als Geschäftsführer deine Pflichten, haftest du persönlich. Die Trennung wirkt nur, wenn sie auch gelebt wird.
Was die Holding leistet
- Gewinne liegen getrennt vom Risiko des Tagesgeschäfts
- neue Geschäftsfelder bekommen eine eigene Gesellschaft
- ein Verkauf einzelner Firmen wird einfacher
Was sie nicht leistet
- Schutz vor persönlichen Bürgschaften
- Schutz bei Pflichtverletzungen als Geschäftsführer
- Ersatz für Versicherungen und solide Finanzplanung
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditAls Gesellschafter-Geschäftsführer kommt es beim Gründungszuschuss darauf an, ob du sozialversicherungsrechtlich als selbstständig giltst. Das hängt vor allem von deiner Beteiligung und deinem Einfluss in der Gesellschaft ab. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit.
Bei Förderkrediten klärst du vorher mit der Hausbank, welche Gesellschaft den Kredit aufnimmt und welche Sicherheiten verlangt werden. Wie du den Kapitalbedarf beider Gesellschaften planst, zeigt der Finanzplan.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Holding gründen
Kann ich eine UG als Holding nutzen?
Ja, auch eine UG (haftungsbeschränkt) kann Anteile an einer Tochter halten. Sie muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage stellen, bis das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht ist. Für eine Holding, die Gewinne ohnehin behalten soll, ist das selten ein Hindernis.
Brauchen Holding und Tochter verschiedene Geschäftsführer?
Nein. Du kannst in beiden Gesellschaften Geschäftsführer sein. Wichtig ist, dass Beschlüsse, Verträge und Zahlungen zwischen den Gesellschaften sauber dokumentiert sind, damit jede Gesellschaft für sich nachvollziehbar bleibt.
Kann ich mir aus der Holding ein Gehalt zahlen?
Das ist möglich, wenn du für die Holding echte Aufgaben übernimmst. Häufig zahlt aber die operative Tochter das Geschäftsführergehalt. In jedem Fall muss das Gehalt angemessen sein, sonst wertet das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung.
Lohnt sich eine Holding für ein Einzelunternehmen?
Nicht direkt. Eine Holding hält in der Regel Anteile an Kapitalgesellschaften, ein Einzelunternehmen hat keine Anteile. Du müsstest das Unternehmen zuerst in eine GmbH oder UG überführen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von der Höhe der Gewinne ab, die du nicht privat brauchst.
Muss eine Holding einen Jahresabschluss veröffentlichen?
Ja. Als GmbH oder UG erstellt die Holding jedes Jahr eine Bilanz und muss den Abschluss beim Unternehmensregister einreichen. Die Erleichterungen für Kleinstgesellschaften, etwa die bloße Hinterlegung der Bilanz, gelten nicht für reine Beteiligungsgesellschaften, die nicht in die Verwaltung ihrer Töchter eingreifen. Wie deine Holding einzuordnen ist, klärt die Steuerberatung.
Kann eine Holding auch Immobilien halten?
Grundsätzlich ja. Immobilien bringen aber eigene Steuerfragen mit, etwa bei Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer. Viele Unternehmer halten Immobilien deshalb bewusst in einer eigenen Gesellschaft. Lass diese Frage vor dem Kauf steuerlich prüfen.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.