Raumausstatter selbstständig machen: Meisterpflicht, Kosten & Ablauf 2026

Der Beruf des Raumausstatters vereint handwerkliches Geschick mit kreativem Design. Ob Polsterarbeiten, Fensterdekorationen, Wandbekleidungen oder Bodenbeläge – Raumausstatter verleihen Räumen eine individuelle Atmosphäre. Doch Vorsicht: Seit 2020 unterliegt das Raumausstatter-Handwerk wieder der Meisterpflicht.

  • Meisterpflicht seit 2020 – Anlage A der Handwerksordnung
  • Kosten ab 43.500 € – Fahrzeug, Werkstatt & Showroom
  • Altgesellenregelung & Bestandsschutz als Ausnahme nutzen
  • BG BAU, Rentenversicherung & Fördermittel sichern

Meisterpflicht und Ausnahmen seit 2020

Die Rückkehr der Meisterpflicht (Anlage A)

Bis Ende 2019 war der Raumausstatter ein zulassungsfreies Handwerk. Das änderte sich mit der Gesetzesnovelle zum 1. Januar 2020: Der Raumausstatter wurde wieder in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen. Du benötigst zwingend einen Meisterbrief, um dich als Raumausstatter selbstständig zu machen und in die Handwerksrolle eingetragen zu werden.

Selbstständig ohne Meisterbrief – Die 3 Ausnahmen

Wenn du keinen Meisterbrief besitzt, ist der Traum von der Selbstständigkeit nicht automatisch geplatzt. Der Gesetzgeber sieht drei legale Wege vor:

Altgesellenregelung (§ 7b HwO)

Abgeschlossene Gesellenprüfung im Raumausstatter-Handwerk plus mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (z. B. als Vorarbeiter). Du beantragst eine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer.

Betriebsleiter einstellen

Du gründest das Unternehmen (z. B. als GmbH) und stellst einen Raumausstattermeister als technischen Betriebsleiter in Vollzeit ein. Er übernimmt die fachliche Verantwortung für den Betrieb.

Bestandsschutz

Gilt für Betriebe, die vor der Gesetzesänderung gegründet wurden. Wenn du deinen Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2020 rechtmäßig als zulassungsfreies Handwerk gegründet hast, darfst du ihn auch ohne Meisterbrief weiterführen.

Meisterbrief Raumausstatter-Handwerk auf einem Schreibtisch mit Handschlag – Meisterpflicht Raumausstatter

Wichtig: Gewerkeabgrenzung beachten

Als Raumausstatter deckst du theoretisch vier Kernbereiche ab: Polstern, Bodenlegen, Wand-/Deckenbekleidung und Fensterdekoration. In der Praxis kommt es häufig zu Überschneidungen mit anderen Gewerken.

Erlaubt als Raumausstatter

Tapeten anbringen, Wände mit textilen Materialien bekleiden, Teppiche, PVC oder Laminat verlegen, Vorhänge und Sonnenschutz montieren, Polsterarbeiten.

Fremdes Gewerk – Vorsicht!

Vollflächiges Streichen von Fassaden oder Lackieren von Türen (→ Maler- und Lackiererhandwerk, Anlage A). Verlegen von Massivparkett oder Fliesen (→ Parkettleger- bzw. Fliesenlegerhandwerk, Anlage A).

💡 Tipp: Alternative für Bodenleger

Wer ausschließlich Böden verlegt (ohne Parkett), kann sich alternativ als Bodenleger (Anlage B1, zulassungsfrei) selbstständig machen – ohne Meisterpflicht. Die genaue Abgrenzung sollte immer mit der zuständigen HWK geklärt werden.

Die richtige Rechtsform für deinen Raumausstatterbetrieb

RechtsformHaftungStartkapitalEignung
EinzelunternehmenUnbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalDie häufigste Rechtsform für den Start. Haftungsrisiko ist durch eine gute Betriebshaftpflicht abdeckbar.
GbRUnbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch)Kein MindestkapitalWenn du mit einem Partner gründest. Volles Risiko für das Privatvermögen beider Partner.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 € (praktisch 3.000 €)Bietet Haftungsschutz, erfordert aber Rücklagenbildung und doppelten Buchführungsaufwand.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 €Sinnvoll, wenn du direkt größer einsteigst, einen Showroom mietest oder einen Meister als Betriebsleiter anstellst.

→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen

Was kostet die Gründung?

Typische Investitionskosten (Richtwerte für den Start)

KostenpunktGeschätzte Kosten
Fahrzeug (Transporter/Kastenwagen)15.000 € – 35.000 €
Werkstatt-Ausstattung (Industrienähmaschinen, Zuschneidetische, Polsterwerkzeug)5.000 € – 15.000 €
Showroom-Einrichtung & Musterkollektionen5.000 € – 12.000 €
Büroausstattung & Handwerker-Software1.500 € – 3.000 €
Marketing (Website, Logo, Fahrzeugbeschriftung)2.000 € – 4.000 €
Liquiditätsreserve (für die ersten 3–4 Monate)15.000 € – 25.000 €
Gesamtkapitalbedarf für den Startca. 43.500 € – 94.000 €

💡 Preise und Stundensatz kalkulieren

Stundensatz (Montage, Polstern): ca. 55,00 € bis 75,00 € netto

Materialaufschlag: Branchenüblicher Aufschlag auf eingekaufte Stoffe und Materialien

Hinweis: Wer auf eine eigene Werkstatt verzichtet und mobil arbeitet, kann die Startkosten deutlich reduzieren.

Professionelle Raumausstatter-Werkstatt mit Industrienähmaschine, Stoffrollen und Showroom

Fördermittel und Zuschüsse

FörderprogrammZielgruppeKonditionen
Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)Gründer aus der ArbeitslosigkeitBis zu 9 Monate Zuschuss in Höhe des ALG I + 300 €/Monat Pauschale.
KfW-StartGeld (Kredit 067)Alle GründerBis zu 125.000 € Kredit für Fahrzeug, Maschinen und Showroom-Einrichtung.
Meister-BAföG (AFBG)Raumausstatter in der MeisterschuleBis zu 15.000 € Zuschuss + Darlehen für Meisterkurs und Prüfungsgebühren.
AVGS-CoachingGründer mit VermittlungsgutscheinGefördertes Gründungscoaching für Businessplan und Kalkulation.

→ Alle Förderprogramme im Überblick: Fördermittel für Gründer

Versicherungen und Pflichtabgaben für Raumausstatter

Pflichtversicherungen und Abgaben

BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Gesetzlich vorgeschrieben für dich und alle Mitarbeiter. Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung.

Rentenversicherungspflicht (§ 2 SGB VI)

Als zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) bist du rentenversicherungspflichtig. Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Gründung. In den ersten drei Jahren: halber Regelbeitrag möglich.

SOKA-BAU

Raumausstatterbetriebe unterliegen in der Regel nicht dem Geltungsbereich der SOKA-BAU. Wenn du jedoch gewerkeübergreifend tätig bist (z. B. überwiegend Bodenbelagsarbeiten), kann eine Beitragspflicht entstehen. Im Zweifel direkt mit der SOKA-BAU klären.

Empfohlene Gewerbeversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Existenziell! Deckt Personen- und Sachschäden ab (z. B. beschädigte Möbel, angebohrte Leitungen). Mindestdeckungssumme: 3 Mio. Euro.

Inhaltsversicherung

Schützt Maschinen, Musterkollektionen und Werkzeug vor Diebstahl, Feuer und Leitungswasser.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Raumausstatter ist körperlich anstrengend (Heben, Tragen, Knien). Eine BU sichert dein Einkommen bei Berufsunfähigkeit.

→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

FAQ – Häufige Fragen zur Gründung als Raumausstatter

Brauche ich einen Meisterbrief, um mich als Raumausstatter selbstständig zu machen?+
Ja, seit dem 1. Januar 2020 unterliegt das Raumausstatter-Handwerk wieder der Meisterpflicht (Anlage A der Handwerksordnung). Eine Gründung ohne Meisterbrief ist nur über Ausnahmeregelungen (z. B. Altgesellenregelung oder Einstellung eines Betriebsleiters) möglich.
Unterliegen selbstständige Raumausstatter der Rentenversicherungspflicht?+
Ja. Da der Raumausstatter zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A gehört, bist du als selbstständiger Handwerker gesetzlich rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Du musst dich innerhalb von drei Monaten nach der Gründung bei der Deutschen Rentenversicherung melden.
Muss ich als Raumausstatter Beiträge an die SOKA-BAU zahlen?+
In der Regel unterliegen reine Raumausstatterbetriebe nicht dem Geltungsbereich der SOKA-BAU. Wenn du jedoch gewerkeübergreifend tätig bist und beispielsweise überwiegend Bodenbelagsarbeiten oder Trockenbau durchführst, kann eine Beitragspflicht entstehen. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wie hoch ist der übliche Stundensatz für Raumausstatter?+
Der durchschnittliche Stundensatz für handwerkliche Leistungen (Montage, Polstern) liegt je nach Region und Spezialisierung zwischen 55,00 € und 75,00 € netto. Hinzu kommen branchenübliche Aufschläge auf die eingekauften Materialien und Stoffe.
Kann ich Fördermittel für die Gründung beantragen?+
Ja. Neben dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst du für die Finanzierung von Fahrzeugen, Maschinen und der Werkstatteinrichtung zinsgünstige Kredite wie das KfW-StartGeld (Kredit 067) beantragen.

Jetzt durchstarten – mit dem richtigen Coaching

Du willst dich als Raumausstatter selbstständig machen, bist aber noch unsicher bei Finanzierung, Businessplan oder Fördermitteln? Ein gefördertes Gründungscoaching hilft dir, die ersten Schritte strukturiert anzugehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

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