Der Beruf des Raumausstatters vereint handwerkliches Geschick mit kreativem Design. Ob Polsterarbeiten, Fensterdekorationen, Wandbekleidungen oder Bodenbeläge – Raumausstatter verleihen Räumen eine individuelle Atmosphäre. Doch Vorsicht: Seit 2020 unterliegt das Raumausstatter-Handwerk wieder der Meisterpflicht.

Bis Ende 2019 war der Raumausstatter ein zulassungsfreies Handwerk. Das änderte sich mit der Gesetzesnovelle zum 1. Januar 2020: Der Raumausstatter wurde wieder in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen. Du benötigst zwingend einen Meisterbrief, um dich als Raumausstatter selbstständig zu machen und in die Handwerksrolle eingetragen zu werden.
Wenn du keinen Meisterbrief besitzt, ist der Traum von der Selbstständigkeit nicht automatisch geplatzt. Der Gesetzgeber sieht drei legale Wege vor:
Altgesellenregelung (§ 7b HwO)
Abgeschlossene Gesellenprüfung im Raumausstatter-Handwerk plus mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (z. B. als Vorarbeiter). Du beantragst eine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer.
Betriebsleiter einstellen
Du gründest das Unternehmen (z. B. als GmbH) und stellst einen Raumausstattermeister als technischen Betriebsleiter in Vollzeit ein. Er übernimmt die fachliche Verantwortung für den Betrieb.
Bestandsschutz
Gilt für Betriebe, die vor der Gesetzesänderung gegründet wurden. Wenn du deinen Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2020 rechtmäßig als zulassungsfreies Handwerk gegründet hast, darfst du ihn auch ohne Meisterbrief weiterführen.

Als Raumausstatter deckst du theoretisch vier Kernbereiche ab: Polstern, Bodenlegen, Wand-/Deckenbekleidung und Fensterdekoration. In der Praxis kommt es häufig zu Überschneidungen mit anderen Gewerken.
Erlaubt als Raumausstatter
Tapeten anbringen, Wände mit textilen Materialien bekleiden, Teppiche, PVC oder Laminat verlegen, Vorhänge und Sonnenschutz montieren, Polsterarbeiten.
Fremdes Gewerk – Vorsicht!
Vollflächiges Streichen von Fassaden oder Lackieren von Türen (→ Maler- und Lackiererhandwerk, Anlage A). Verlegen von Massivparkett oder Fliesen (→ Parkettleger- bzw. Fliesenlegerhandwerk, Anlage A).
💡 Tipp: Alternative für Bodenleger
Wer ausschließlich Böden verlegt (ohne Parkett), kann sich alternativ als Bodenleger (Anlage B1, zulassungsfrei) selbstständig machen – ohne Meisterpflicht. Die genaue Abgrenzung sollte immer mit der zuständigen HWK geklärt werden.
| Rechtsform | Haftung | Startkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Die häufigste Rechtsform für den Start. Haftungsrisiko ist durch eine gute Betriebshaftpflicht abdeckbar. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Wenn du mit einem Partner gründest. Volles Risiko für das Privatvermögen beider Partner. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 3.000 €) | Bietet Haftungsschutz, erfordert aber Rücklagenbildung und doppelten Buchführungsaufwand. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Sinnvoll, wenn du direkt größer einsteigst, einen Showroom mietest oder einen Meister als Betriebsleiter anstellst. |
→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Fahrzeug (Transporter/Kastenwagen) | 15.000 € – 35.000 € |
| Werkstatt-Ausstattung (Industrienähmaschinen, Zuschneidetische, Polsterwerkzeug) | 5.000 € – 15.000 € |
| Showroom-Einrichtung & Musterkollektionen | 5.000 € – 12.000 € |
| Büroausstattung & Handwerker-Software | 1.500 € – 3.000 € |
| Marketing (Website, Logo, Fahrzeugbeschriftung) | 2.000 € – 4.000 € |
| Liquiditätsreserve (für die ersten 3–4 Monate) | 15.000 € – 25.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf für den Start | ca. 43.500 € – 94.000 € |
💡 Preise und Stundensatz kalkulieren
Stundensatz (Montage, Polstern): ca. 55,00 € bis 75,00 € netto
Materialaufschlag: Branchenüblicher Aufschlag auf eingekaufte Stoffe und Materialien
Hinweis: Wer auf eine eigene Werkstatt verzichtet und mobil arbeitet, kann die Startkosten deutlich reduzieren.

| Förderprogramm | Zielgruppe | Konditionen |
|---|---|---|
| Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit) | Gründer aus der Arbeitslosigkeit | Bis zu 9 Monate Zuschuss in Höhe des ALG I + 300 €/Monat Pauschale. |
| KfW-StartGeld (Kredit 067) | Alle Gründer | Bis zu 125.000 € Kredit für Fahrzeug, Maschinen und Showroom-Einrichtung. |
| Meister-BAföG (AFBG) | Raumausstatter in der Meisterschule | Bis zu 15.000 € Zuschuss + Darlehen für Meisterkurs und Prüfungsgebühren. |
| AVGS-Coaching | Gründer mit Vermittlungsgutschein | Gefördertes Gründungscoaching für Businessplan und Kalkulation. |
→ Alle Förderprogramme im Überblick: Fördermittel für Gründer
BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Gesetzlich vorgeschrieben für dich und alle Mitarbeiter. Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung.
Rentenversicherungspflicht (§ 2 SGB VI)
Als zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) bist du rentenversicherungspflichtig. Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Gründung. In den ersten drei Jahren: halber Regelbeitrag möglich.
SOKA-BAU
Raumausstatterbetriebe unterliegen in der Regel nicht dem Geltungsbereich der SOKA-BAU. Wenn du jedoch gewerkeübergreifend tätig bist (z. B. überwiegend Bodenbelagsarbeiten), kann eine Beitragspflicht entstehen. Im Zweifel direkt mit der SOKA-BAU klären.
Betriebshaftpflichtversicherung
Existenziell! Deckt Personen- und Sachschäden ab (z. B. beschädigte Möbel, angebohrte Leitungen). Mindestdeckungssumme: 3 Mio. Euro.
Inhaltsversicherung
Schützt Maschinen, Musterkollektionen und Werkzeug vor Diebstahl, Feuer und Leitungswasser.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Raumausstatter ist körperlich anstrengend (Heben, Tragen, Knien). Eine BU sichert dein Einkommen bei Berufsunfähigkeit.
→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige
Du willst dich als Raumausstatter selbstständig machen, bist aber noch unsicher bei Finanzierung, Businessplan oder Fördermitteln? Ein gefördertes Gründungscoaching hilft dir, die ersten Schritte strukturiert anzugehen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.