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Pflegedienst übernehmen: Zulassung, PDL & Kaufpreis
Du willst mit Kunden und Team starten statt bei null. Gemeinsam prüfen wir Zulassung, Zahlen und Finanzierung, bevor du unterschreibst.
- Keine Pflegeausbildung? Mit einer angestellten Pflegedienstleitung kannst du trotzdem Träger werden.
- Hoher Kaufpreis? Förderkredite, Bürgschaften und ein Verkäuferdarlehen verteilen die Last.
- Angst vor versteckten Risiken? Eine gründliche Prüfung vor dem Kauf zeigt, worauf du dich einlässt.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Wenn du einen Pflegedienst übernimmst, entscheidet die Form des Kaufs über die Kassenzulassung. Kaufst du die Anteile einer GmbH, bleibt der Träger und damit der Versorgungsvertrag bestehen. Kaufst du nur den Betrieb, wechselt der Träger, und du klärst die Zulassung vorab mit den Pflegekassen. Du brauchst eine verantwortliche Pflegefachkraft, prüfst Zahlen, Personal und Prüfberichte und finanzierst meist über Bank, Förderkredite und Verkäuferdarlehen.
Versorgungsvertrag
Er hängt am Träger. Ob du Anteile oder den Betrieb kaufst, verändert den Weg zur Zulassung.
Pflegedienstleitung
Ohne verantwortliche Pflegefachkraft kein Versorgungsvertrag. Bleibt sie nach dem Kauf, ist viel gewonnen.
Team geht mit
Beim Kauf des Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel nach § 613a BGB auf dich über.
Kaufpreis
Er richtet sich vor allem nach dem künftigen Ertrag, weniger nach Fahrzeugen und Büro.
Geht der Versorgungsvertrag des Pflegedienstes auf mich über?
Das hängt von der Form des Kaufs ab. Der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen ist an den Träger gebunden. Kaufst du die Anteile einer GmbH, bleibt die Gesellschaft Träger und der Vertrag läuft weiter. Kaufst du nur den Betrieb, wechselt der Träger. Dann klärst du vor dem Kauf mit den Landesverbänden der Pflegekassen, wie die Zulassung übergeht.
| Thema | Anteile kaufen (Share Deal) | Betrieb kaufen (Asset Deal) |
|---|---|---|
| Träger | bleibt die Gesellschaft | wechselt zu dir oder deiner neuen Gesellschaft |
| Versorgungsvertrag (SGB XI) | läuft weiter, Änderungen bei Gesellschaftern und Leitung melden | Übergang vorab mit den Landesverbänden der Pflegekassen klären |
| Häusliche Krankenpflege (SGB V) | Vertrag läuft weiter | ebenfalls mit den Krankenkassen klären |
| Arbeitsverträge | bleiben bei der Gesellschaft | gehen in der Regel nach § 613a BGB über |
| Pflegeverträge mit Kunden | bleiben bestehen | brauchen in der Regel die Zustimmung der Kunden oder neue Verträge |
| Alte Verbindlichkeiten | bleiben in der Gesellschaft, die du kaufst | bleiben meist beim Verkäufer, bei Fortführung des Namens auf Haftung achten |
| Form | Kauf von GmbH-Anteilen nur mit Notar | in der Regel ohne Notar, außer bei Immobilien |
Vereinfachte Übersicht. Die Details klären Pflegekassen, Anwalt und Steuerberater im Einzelfall.
Tarifliche Bezahlung
Wer übernimmt nach dem Kauf die Pflegedienstleitung?
Die verantwortliche Pflegefachkraft braucht nach § 71 SGB XI eine abgeschlossene Pflegeausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Leitungsweiterbildung mit mindestens 460 Stunden. Erfüllst du das nicht selbst, stellst du eine qualifizierte Leitung an. Die Pflegekassen verlangen in der Regel auch eine Stellvertretung.
Bist du selbst Pflegefachkraft, aber die Weiterbildung fehlt noch, kannst du sie berufsbegleitend nachholen. Bis dahin brauchst du eine qualifizierte Leitung. Einzelne Länder verlangen für die Leitungsweiterbildung mehr Stunden, frag deshalb vorher bei den Pflegekassen nach.
Die Leitung ist ein Schlüsselrisiko

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Von der Suche bis zur Übergabe – worauf du achten solltest, wenn du einen bestehenden Betrieb übernimmst.
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Was prüfe ich vor dem Kauf eines Pflegedienstes?
Du prüfst, ob Zahlen, Zulassung und Team tragen. Dazu gehören die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, die Verträge mit Pflege- und Krankenkassen, die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes und die Personalstruktur. Lass auch Abrechnungen stichprobenartig prüfen, denn Rückforderungen der Kassen können teuer werden.
| Bereich | Was du prüfst |
|---|---|
| Verträge | Versorgungsvertrag nach SGB XI, Vertrag zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V, Vergütungsvereinbarungen |
| Qualität | Prüfberichte des Medizinischen Dienstes, Beschwerden, Pflegedokumentation |
| Personal | Qualifikationen, Fluktuation, Krankenstand, Bezahlung nach Tarif, Verträge der Leitung |
| Zahlen | Umsatz nach Leistungsart, Personalkosten, offene Forderungen, Rückforderungen der Kassen |
| Kunden | Zahl der Kunden, Pflegegrade, Einzugsgebiet, Touren |
| Sonstiges | Fahrzeuge und Leasing, Mietvertrag, Software, Umgang mit Patientendaten |
Eine allgemeine Liste für jede Übernahme findest du in der Checkliste zur Betriebsübernahme.
Was ist ein Pflegedienst wert?
Entscheidend ist, was der Dienst künftig verdient. Grundlage ist der bereinigte Gewinn der letzten Jahre, also ohne Sondereffekte und mit einem marktüblichen Gehalt für die Leitung. Fahrzeuge und Ausstattung spielen eine kleinere Rolle. Pauschale Faktoren aus Gesprächen sind nur grobe Richtwerte. Belastbar wird der Preis erst mit einer Bewertung, die Risiken einrechnet.
Was den Wert stützt
- stabile Leitung und wenig Fluktuation
- gute Prüfergebnisse und saubere Dokumentation
- breiter Kundenstamm ohne Abhängigkeit von wenigen Kunden
- Bezahlung nach Tarif schon in den Zahlen enthalten
Was den Wert drückt
- Leitung, die mit dem Verkäufer geht
- offene Rückforderungen oder laufende Prüfungen
- Personal am Limit und viele offene Stellen
- ungeklärte Zulassung beim Trägerwechsel
Wie Ertrag und Kaufpreis zusammenhängen, erklärt Firmenwert berechnen.

Was passiert mit den Mitarbeitern?
Kaufst du den Betrieb, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB in der Regel mit allen Rechten und Pflichten auf dich über. Eine Kündigung wegen der Übernahme ist unwirksam. Kaufst du GmbH-Anteile, bleibt die Gesellschaft Arbeitgeber und rechtlich ändert sich für das Team nichts. In beiden Fällen prägt das erste Gespräch die Stimmung.
Informationspflicht beim Betriebsübergang
- Vor der Unterschrift: Gespräche mit Leitung und Schlüsselkräften.
- Direkt nach dem Kauf: Treffen mit dem ganzen Team, ehrlich und konkret.
- In den ersten Monaten: Touren und Abläufe erst kennenlernen, dann ändern.

Wie läuft die Übernahme Schritt für Schritt ab?
Am Anfang stehen die Suche und ein erstes Gespräch mit Vertraulichkeitsvereinbarung. Danach prüfst du die Unterlagen, klärst mit den Pflegekassen den Weg zur Zulassung und sicherst die Finanzierung. Erst dann folgt der Kaufvertrag. Eine Übergabezeit, in der der Verkäufer noch mitarbeitet, hilft dir bei Team, Kunden und Ärzten.
- 1
Pflegedienst finden
Über die Unternehmensbörse nexxt-change, Verbände der Pflegewirtschaft, Steuerberater oder spezialisierte Vermittler. - 2
Erstgespräch
Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben und erste Kennzahlen ansehen. - 3
Prüfung
Zahlen, Verträge, Qualität und Personal prüfen lassen. - 4
Zulassung klären
Mit den Landesverbänden der Pflegekassen klären, was beim Träger- oder Gesellschafterwechsel nötig ist. - 5
Finanzierung
Businessplan erstellen, Bank, Förderkredite und Bürgschaft anfragen, Anträge vor dem Kauf stellen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen. - 6
Kaufvertrag und Übergabe
Leitung, Übergabezeit und Haftung im Vertrag regeln. Danach Meldungen an Kassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft.
Wie finanziere ich die Übernahme eines Pflegedienstes?
Meist über eine Kombination aus Eigenkapital, Bankdarlehen, Förderkrediten und oft einem Verkäuferdarlehen, bei dem der Verkäufer einen Teil des Preises stundet. Bürgschaftsbanken können einen Teil des Kreditrisikos übernehmen, wenn Sicherheiten fehlen. Banken achten bei Pflegediensten besonders auf Leitung, Personal und Zulassung. Diese Punkte gehören deshalb in den Businessplan.
| Baustein | Wofür | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Bankdarlehen | Kaufpreis und Betriebsmittel | Bank erwartet Businessplan mit Finanzplan |
| ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW) | Gründung und Übernahme | bis 200.000 €, kein Eigenkapital erforderlich (KfW, Stand Februar 2026) |
| Bürgschaft | Absicherung, wenn Sicherheiten fehlen | Antrag meist über die Hausbank |
| Verkäuferdarlehen | Teil des Kaufpreises | senkt den Kapitalbedarf am Anfang |
Überlegst du noch, ob du lieber selbst neu startest, findest du den Weg unter Pflegedienst gründen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditNach der Übernahme kann das BAFA mit der Förderung unternehmerischen Know-hows einen Teil der Kosten für eine Unternehmensberatung bezuschussen. Die Prüfung vor dem Kauf ist darüber nicht förderfähig. Der Antrag kommt vor Beginn der Beratung, aktuelle Bedingungen und Fördersätze nennt das BAFA.
Auch die Förderbanken der Länder haben Kredite für Gründungen und Nachfolgen. Einen Überblick gibt Förderung für die Unternehmensübernahme.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Pflegedienst übernehmen
Kann ich einen Pflegedienst ohne Pflegeausbildung kaufen?
Ja. Träger eines Pflegedienstes kann auch jemand ohne Pflegeausbildung sein. Du brauchst dann eine angestellte verantwortliche Pflegefachkraft und eine Vertretung, die die Vorgaben der Pflegekassen erfüllen. Plane deren Gehälter von Anfang an im Finanzplan ein.
Lohnt sich die Übernahme mehr als eine Neugründung?
Bei einer Übernahme startest du mit Kunden, Team und laufendem Umsatz. Dafür zahlst du einen Kaufpreis und übernimmst die Strukturen deines Vorgängers. Eine Neugründung kostet weniger Kapital, braucht aber Zeit bis zur Zulassung und bis die Touren ausgelastet sind.
Wie lange sollte der Verkäufer nach dem Kauf mitarbeiten?
Üblich sind Übergabezeiten von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Wichtig ist, dass Aufgaben, Dauer und Vergütung im Kaufvertrag stehen. Bei Ärzten, Kunden und Angehörigen hilft es sehr, wenn der Verkäufer dich persönlich vorstellt.
Muss ich den Pflegedienst unter dem alten Namen weiterführen?
Nein, aber ein bekannter Name kann Vertrauen halten. Führst du die Firma eines Kaufmanns fort, kannst du nach § 25 HGB für seine alten Verbindlichkeiten haften. Ein Haftungsausschluss wirkt nur, wenn er ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder den Gläubigern mitgeteilt wird.
Bekomme ich für die Übernahme den Gründungszuschuss?
Das ist möglich, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Übernahme noch mindestens 150 Tage Anspruch hast. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.
Wer hilft mir bei Bewertung und Kaufvertrag?
Für den Kaufvertrag brauchst du einen Anwalt, für Bewertung und Steuern einen Steuerberater, am besten jeweils mit Erfahrung in der Pflege. Ich unterstütze dich bei Businessplan, Finanzplan und der Vorbereitung auf Bank und Förderstellen. Rechts- und Steuerberatung ersetze ich nicht.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.