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Als Heilpraktiker selbstständig machen: Erlaubnis, Kosten & Freiberufler-Status
Du willst Menschen in deiner eigenen Praxis begleiten. Erlaubnis, Finanzplan und Werberegeln gehen wir gemeinsam an, Schritt für Schritt.
- Respekt vor der Überprüfung? Die Gründungsplanung läuft parallel zur Vorbereitung, nicht erst danach.
- Keine Kassenpatienten? Viele Praxen tragen sich mit Selbstzahlern. Der Finanzplan zeigt, ob deine trägt.
- Unsicher bei der Werbung? Ich zeige dir die typischen Fallen des Heilmittelwerbegesetzes.
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Kurz gesagt
Um dich als Heilpraktiker selbstständig zu machen, brauchst du die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, ein Führungszeugnis und eine bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt. Du arbeitest freiberuflich ohne Gewerbeanmeldung und rechnest mit Selbstzahlern ab. Inklusive Ausbildung planst du grob 20.000 bis 50.000 Euro ein.
Erlaubnis ist Pflicht
Ohne Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz darfst du keine Heilkunde ausüben. Sie setzt die Überprüfung beim Gesundheitsamt voraus.
Freier Beruf
Heilpraktiker sind Freiberufler. Du meldest dich beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt.
Selbstzahler-Markt
Keine Kassenzulassung. Patienten zahlen selbst, private Versicherer und Beihilfe erstatten teilweise.
Werbung mit Regeln
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Wirkaussagen und Heilversprechen.
Welche Erlaubnis brauche ich als Heilpraktiker?
Du brauchst die Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz, sonst darfst du keine Heilkunde ausüben. Erteilt wird sie von der zuständigen Behörde, meist dem Gesundheitsamt. Vorher prüft das Amt, ob von deiner Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen würde. Dazu kommen persönliche Voraussetzungen aus der Durchführungsverordnung.
| Voraussetzung | Was du nachweist |
|---|---|
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Schulbildung | mindestens Hauptschulabschluss |
| Zuverlässigkeit | aktuelles Führungszeugnis |
| Gesundheitliche Eignung | ärztliches Zeugnis |
| Kenntnisse | bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt |
Nach § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt die Behörde in deinem Land fest.
Neben der allgemeinen Erlaubnis gibt es sektorale Erlaubnisse, etwa beschränkt auf Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Welche Varianten dein Land anbietet, erfährst du beim Gesundheitsamt.

Wie läuft die Überprüfung beim Gesundheitsamt ab?
Für die allgemeine Erlaubnis gibt es in der Regel einen schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen und danach einen mündlich-praktischen Teil. Termine und Anmeldefristen legt jedes Land selbst fest, oft gibt es zwei Termine im Jahr. Plane deshalb genug Vorlauf ein, bevor du Räume anmietest oder kündigst.
- Schriftlicher Teil: Fragen zu Anatomie, Krankheitslehre, Diagnostik, Notfällen und Berufsrecht.
- Mündlich-praktischer Teil: Gespräch unter ärztlichem Vorsitz, meist mit Heilpraktikern als Beisitzern. In Bayern dauert er in der Regel rund 30 Minuten.
- Bei sektoralen Erlaubnissen fällt die Überprüfung kleiner aus, für Physiotherapie und Podologie teils nur mündlich.
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Muss ich als Heilpraktiker ein Gewerbe anmelden?
Nein. Heilpraktiker gehören nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den freien Berufen. Du meldest deine Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER innerhalb eines Monats beim Finanzamt an. Gewerbesteuer fällt auf deine Behandlungen nicht an. Anders ist es, sobald du Produkte verkaufst.
- Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind nach § 4 Nr. 14 UStG in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.
- Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa reine Wellness, können umsatzsteuerpflichtig sein.
- Für den Gewinn reicht in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Produktverkauf ist ein Gewerbe
Mehr zur Abgrenzung steht unter Freiberufler oder Gewerbe.
Was darf ich als Heilpraktiker bewerben?
Du darfst über dich, deine Ausbildung und deine Methoden sachlich informieren. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet aber irreführende Werbung, etwa wenn du Wirkungen behauptest, die nicht belegt sind, oder einen sicheren Erfolg in Aussicht stellst. Für bestimmte Krankheiten ist Werbung gegenüber Patienten ganz untersagt. Verstöße werden oft abgemahnt.
In der Regel unproblematisch
- Sachliche Beschreibung deiner Methoden
- Ausbildung, Werdegang und Schwerpunkte
- Praxisräume, Ablauf und Preise
Vermeiden
- Heil- oder Wirkversprechen
- Aussagen wie „hilft sicher“ oder „ohne Nebenwirkungen“
- Werbung mit Krankheiten, für die das Gesetz Werbung verbietet
Welche Schritte führen zur eigenen Heilpraktiker-Praxis?
Am Anfang steht die Erlaubnis, ohne sie darfst du nicht behandeln. Parallel entwickelst du dein Konzept und deinen Finanzplan. Erst dann lohnt sich die Suche nach Räumen. Zum Schluss folgen Anmeldungen, Versicherungen und eine Website, die die Werberegeln einhält. Wer den Gründungszuschuss will, beantragt ihn vor dem Start.
- 1
Erlaubnis erwerben
Vorbereitung und Überprüfung beim Gesundheitsamt, danach Erteilung der Erlaubnis. - 2
Konzept und Businessplan
Schwerpunkt, Zielgruppe, Preise und Finanzplan festlegen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen. - 3
Räume prüfen
Vor dem Mietvertrag klären, ob für Praxisräume eine Nutzungsänderung beim Bauamt nötig ist. - 4
Anmeldungen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER einreichen. In vielen Ländern zeigst du die Praxisaufnahme dem Gesundheitsamt an. - 5
Absicherung und Auftritt
Berufshaftpflicht abschließen, Website und Praxisschild nach den Regeln des Heilmittelwerbegesetzes gestalten.

Was kostet die Gründung einer Heilpraktiker-Praxis?
Rechne mit grob 20.000 bis 50.000 Euro, wenn du Ausbildung, eigene Räume und eine Reserve für die Anlaufzeit einbeziehst. Den größten Posten machen meist Räume, Einrichtung und die Reserve aus. Wer anfangs Räume stundenweise mietet oder sektoral startet, braucht deutlich weniger Kapital.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Vorbereitung an einer Heilpraktikerschule | 3.000 – 8.000 € |
| Überprüfung und Erlaubnis beim Gesundheitsamt | 400 – 1.000 € |
| Kaution und ggf. Makler für Praxisräume | 3.000 – 10.000 € |
| Einrichtung (Liege, Möbel, Wartebereich) | 2.000 – 8.000 € |
| Berufshaftpflicht (erstes Jahr) | 300 – 600 € |
| Website, Logo, erste Werbung | 1.000 – 3.000 € |
| Reserve für die ersten Monate | 10.000 – 20.000 € |
| Gesamt | rund 20.000 – 50.000 € |
Richtwerte. Sie hängen von Region, Schwerpunkt, Ausbildung und Größe der Praxis ab.
Wie du Kosten, Umsatz und Lebenshaltung sauber zusammenbringst, zeigt der Finanzplan.
Welche Rechtsform passt zur Heilpraktiker-Praxis?
Für die meisten ist die Einzelpraxis der einfachste Start. Du brauchst kein Mindestkapital und bleibst Freiberufler. Arbeiten mehrere zusammen, kommen GbR oder Partnerschaftsgesellschaft infrage. Eine GmbH schützt dein Privatvermögen besser, ist aber kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig und verursacht deutlich mehr Aufwand in Buchhaltung und Verwaltung.
| Rechtsform | Haftung | Passt für |
|---|---|---|
| Einzelpraxis | mit dem Privatvermögen | den Start allein |
| GbR | alle Gesellschafter persönlich | Gemeinschaftspraxis mit Kollegen |
| Partnerschaftsgesellschaft | für Berufsfehler in der Regel nur der handelnde Partner | Freiberufler, die gemeinsam arbeiten |
| GmbH | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | größere Praxen; 25.000 € Stammkapital, Gewerbesteuer |
Für die Wahl zählen Haftung, Steuern und wie viele Menschen in der Praxis arbeiten. Die Entscheidung triffst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Welche Versicherungen brauche ich als Heilpraktiker?
Am wichtigsten ist die Berufshaftpflicht, weil Behandlungsfehler teuer werden können. Bei der Berufsgenossenschaft bist du als selbstständiger Heilpraktiker nicht pflichtversichert, kannst dich aber freiwillig versichern. Eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht in der Regel nicht, deshalb solltest du die Altersvorsorge selbst einplanen.
| Absicherung | Pflicht? | Wofür |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | praktisch unverzichtbar | Schäden bei Patienten durch Behandlungsfehler |
| Krankenversicherung | Pflicht | gesetzlich freiwillig oder privat |
| BGW | für dich selbst freiwillig | Arbeitsunfälle; Pflicht für Mitarbeitende, Anmeldung innerhalb einer Woche |
| Altersvorsorge | in der Regel keine Rentenversicherungspflicht | eigene Vorsorge von Anfang an einplanen |
Mehr dazu unter Versicherungen für Selbstständige. Andere Heilberufe findest du unter Selbstständig im Gesundheitsbereich.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditFür Einrichtung und Anlaufkosten finanziert der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.
Viele Landesförderbanken bieten zusätzlich eigene Gründungsdarlehen an. Welche Programme es in deinem Land gibt, erfährst du bei deiner Hausbank oder der Förderbank des Landes.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Als Heilpraktiker selbstständig machen
Kann ich als Heilpraktiker mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen?
Nein, eine Kassenzulassung gibt es für Heilpraktiker nicht. Deine Patienten zahlen selbst. Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten je nach Tarif oder Vorschrift einen Teil der Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner und sektoraler Erlaubnis?
Mit der allgemeinen Erlaubnis darfst du die Heilkunde in ihrer ganzen Breite ausüben, mit gesetzlichen Ausnahmen wie Zahnheilkunde oder Geburtshilfe. Die sektorale Erlaubnis ist auf ein Gebiet beschränkt, etwa Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Die Überprüfung fällt dann kleiner aus, deine Tätigkeit bleibt aber auf dieses Gebiet begrenzt.
Brauche ich eine Ausbildung an einer Heilpraktikerschule?
Gesetzlich ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Die Überprüfung verlangt aber breites medizinisches Wissen, deshalb bereiten sich die meisten über eine Schule oder einen Fernlehrgang vor. Plane die Kosten dafür in deinen Finanzplan ein.
Wie lege ich meine Preise als Heilpraktiker fest?
Viele orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das private Versicherer oft als Grundlage für die Erstattung nehmen. Verbindlich ist es nicht. Entscheidend ist, dass dein Honorar deine Kosten, Rücklagen und dein Einkommen bei realistischer Auslastung deckt.
Kann ich eine bestehende Heilpraktiker-Praxis übernehmen?
Ja. Du sparst Einrichtungskosten und übernimmst im besten Fall einen Patientenstamm. Deine eigene Erlaubnis brauchst du trotzdem. Prüfe vor dem Kauf, wie viel Umsatz am Vorgänger hängt und ob Mietvertrag und Räume weiter passen.
Bekomme ich als Heilpraktiker den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.
Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
Du willst deine eigene Heilpraktiker-Praxis gründen?
In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.