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Dachdeckerbetrieb übernehmen: Meisterpflicht, Fuhrpark & DGUV
Volle Auftragsbücher durch Sanierungsboom und PV – aber Autokräne, DGUV-Auflagen und Gewährleistungsrisiken machen die Due Diligence zur Pflichtübung. Dieser Leitfaden zeigt dir, worauf es wirklich ankommt.

Anlage A HwO
Meisterpflicht zwingend
Deine Vorteile beim Kauf einer Dachdeckerei
Volle Auftragsbücher
Sanierungsboom, Extremwetter und PV-Nachfrage sorgen für stabile Umsätze.
Eingespieltes Team
Erfahrene Gesellen und Vorarbeiter – sofort einsatzbereit ohne Neueinstellungen.
Fuhrpark inklusive
Autokräne, Aufzüge und Fahrzeuge sind bereits vorhanden und amortisiert.
Etablierter Kundenstamm
Wartungsverträge, Stammkunden und Empfehlungsnetzwerk übernehmen.
Meisterpflicht im Dachdeckerhandwerk
Das Dachdeckerhandwerk gehört zu den gefahrengeneigten, zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterpflicht ist hier zwingend – ohne entsprechende Qualifikation oder Ausnahmeregelung ist ein Betrieb nicht erlaubt.
Es gibt drei legale Wege, um eine Dachdeckerei als Inhaber zu führen. Jeder Weg hat unterschiedliche Risiken und Voraussetzungen, die du vor der Übernahme sorgfältig abwägen solltest.
Meisterbrief Dachdecker
Der direkte Weg: Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk ablegen und selbst als Inhaber in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Technischer Betriebsleiter
Du stellst einen Dachdeckermeister in Vollzeit als technischen Betriebsleiter ein. Risiko: Kündigt er, verlierst du sofort deine Eintragung.
Altgesellenregelung § 7b HwO
6 Jahre Berufserfahrung als Dachdeckergeselle, davon 4 Jahre in leitender Funktion (Vorarbeiter mit Personal- und Baustellenverantwortung).
Was ist die Dachdeckerei wirklich wert?
Die Bewertung erfolgt nach dem AWH-Standard. In der Dachdeckerei gibt es zwei spezifische Werttreiber, die du in der Due Diligence extrem kritisch prüfen musst: den Fuhrpark und die Auftragsstruktur.
| Bewertungskomponente | Einfluss |
|---|---|
| Autokräne & Schrägaufzüge | Sehr hoch |
| Gerüstbaumaterial | Hoch |
| Fahrzeuge (Leasing vs. Eigentum) | Mittel |
| Auftragsstruktur (Neubau vs. Sanierung) | Sehr hoch |
| Wartungsverträge (Recurring Revenue) | Sehr hoch |
| Photovoltaik-Kompetenz | Hoch |
Tipp: Ein Autokran ohne aktuelle UVV-Prüfung ist kein Vermögenswert – er ist ein Haftungsrisiko. Lass alle Geräte vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.
Die 3 größten Risiken bei der Übernahme
Arbeitssicherheit & DGUV-Vorschriften
Dachdecker haben eines der höchsten Unfallrisiken im Handwerk. Hat der Altinhaber bei PSA gegen Absturz, Absturzsicherungen oder UVV-Prüfungen der Kräne gespart, kaufst du ein Haftungsrisiko. Die BG BAU kontrolliert streng – Nachrüstungen kosten schnell zehntausende Euro.
Gewährleistungsrisiken (Altlasten)
Bei einem Share Deal übernimmst du alle Rechte und Pflichten – auch Gewährleistungsansprüche aus alten Bauvorhaben (5 Jahre nach VOB/BGB). Lass dir eine Liste aller Großprojekte der letzten Jahre geben und vereinbare Freistellungsklauseln für versteckte Mängel im Kaufvertrag.
Fachkräftemangel & Team-Akzeptanz
Gute Dachdeckergesellen sind Mangelware. Nach § 613a BGB übernimmst du alle Arbeitsverträge. Wenn die Belegschaft dich als neuen Chef nicht akzeptiert und kündigt, kannst du die Aufträge nicht abarbeiten. Transparente Kommunikation ab dem ersten Tag ist überlebenswichtig.
Finanzierung & Förderung
Die Übernahme eines voll ausgestatteten Dachdeckerbetriebs (inkl. Autokran und Fuhrpark) erfordert oft Kapital im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich.
KfW-Gründerkredit (Programm 067)
Zinsgünstiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Fuhrpark (Kräne, Fahrzeuge) dient oft als Sicherheit – Banken finanzieren Dachdeckereien in der Regel gerne.
Bürgschaftsbank
Fehlt dir das Eigenkapital, kann die Bürgschaftsbank das Risiko für deine Hausbank absichern und ermöglicht so eine Finanzierung trotz geringer Eigenmittel.
BAFA-Förderung
Die Kosten für eine professionelle Gründungsberatung (Businessplan, AWH-Gutachten) werden mit 50–80 % bezuschusst. Antrag vor Beratungsbeginn stellen!
Verkäuferdarlehen
Der Altinhaber stundet einen Teil des Kaufpreises. Zeigt Vertrauen in den Betrieb und entlastet deine Liquidität in der Anlaufphase erheblich.
Mezzanine-Kapital
Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen ergänzen das Eigenkapital und verbessern deine Bonität gegenüber der Hausbank.
So läuft die Übernahme ab
Betrieb finden
nexxt-change, Handwerkskammer, Steuerberater-Netzwerke oder direkte Ansprache von Inhabern ohne Nachfolger.
Erste Analyse & NDA
Betriebskennzahlen, Fuhrpark-Liste und Mitarbeiterliste anfordern. Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.
Due Diligence
Unabhängigen Sachverständigen für Kräne und Gerüste beauftragen. DGUV-Unterlagen und UVV-Prüfbücher prüfen. Gewährleistungsaltlasten analysieren.
Unternehmensbewertung (AWH)
Substanzwert (Fuhrpark, Lager) + Ertragswert (Auftragsstruktur, Wartungsverträge) nach AWH-Standard ermitteln.
Finanzierung sichern
KfW-Antrag über Hausbank stellen, Bürgschaftsbank einschalten, Verkäuferdarlehen verhandeln.
Kaufvertrag & Übergabe
Freistellungsklauseln für Gewährleistungsaltlasten einbauen. Übergangszeitraum mit Altinhaber vereinbaren. Handwerksrolle ummelden.
Bereit für die Übernahme?
Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam dein Übernahme-Vorhaben: Kaufpreisbewertung, Finanzierungsstruktur und die wichtigsten Due-Diligence-Punkte für Dachdeckereien.
Kostenloses Erstgespräch buchenFAQ: Dachdeckerbetrieb übernehmen
Brauche ich einen Meisterbrief, um eine Dachdeckerei zu übernehmen?+
Wie wird der Kaufpreis für einen Dachdeckerbetrieb berechnet?+
Was ist das größte Risiko beim Kauf einer Dachdeckerei?+
Hafte ich für undichte Dächer des Vorbesitzers?+
Gibt es Fördermittel für die Übernahme eines Dachdeckerbetriebs?+
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. FoundingFits bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte zu Handwerksrecht, Kaufverträgen und Fördermitteln solltest du dich an deine zuständige Handwerkskammer, einen Fachanwalt oder einen Steuerberater wenden. Alle Angaben ohne Gewähr.