Ein eigenes Café scheint der perfekte Shortcut zu sein: Die Kaffeemaschine steht, die Genehmigungen sind da, die Gäste kennen den Weg. Doch wer ein Café übernimmt, kauft in der Regel keine Immobilie, sondern das Recht, in fremden Räumen Geld zu verdienen. Der Pachtvertrag ist wichtiger als der Kaufpreis.

Eine Übernahme startet mit Stammgästen, eingespieltem Team und laufendem Betrieb – das spart Jahre des Aufbaus.
Ab Tag eins kommen Gäste, die den Weg kennen. Kein monatelanges Aufbauen einer Laufkundschaft – der Umsatz läuft vom ersten Tag an.
Erfahrene Baristas und Servicekräfte, die die Abläufe kennen, sind das wertvollste Asset. Sie sichern die Qualität und Atmosphäre vom ersten Tag an.
Historische BWA-Daten der letzten 3–5 Jahre sind für Banken belastbarer als reine Prognosen – das verbessert Kreditkonditionen erheblich.
Siebträgermaschine, Kühltheken, Mobiliar und Einrichtung sind vorhanden. Du kaufst Zeit und vermeidest teure Erstinvestitionen.
Die Gaststättenerlaubnis ist personenbezogen und wird nicht automatisch übertragen. Doch nicht jedes Café braucht eine Schankerlaubnis.
Wenn du ausschließlich Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke anbietest, benötigst du keine Gaststättenerlaubnis – nur eine Gewerbeanmeldung. Das vereinfacht die Übernahme erheblich.
Sobald Wein, Bier oder Cocktails auf der Karte stehen, greift das Gaststättengesetz. Die Konzession ist personenbezogen und wird nicht übertragen – du musst eine eigene Erlaubnis beantragen.
Bei der Übernahme einer bestehenden Gaststätte kann die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen. Das ermöglicht einen nahtlosen Übergang, während deine Unterlagen geprüft werden.
Gastronomieunternehmen werden oft niedriger bewertet als andere Betriebe – wegen schwankender Ergebnisse, Standortabhängigkeit und Pachtstruktur.
| Komponente | Beschreibung | Hinweis |
|---|---|---|
| Substanzwert (Inventar) | Zeitwert von Siebträgermaschine, Kühltheken, Mobiliar – hoher Wertverlust bei Gastro-Technik | Nur Zeitwert, nicht Wiederbeschaffungswert |
| Ertragswert (Goodwill) | Bereinigter Jahresgewinn × Kapitalisierungsfaktor – typisch 1,5- bis 3-faches EBIT | Prüfe: Ist Goodwill transferierbar? |
| Pachtkonditionen | Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen, Pachthöhe (max. 8–12 % des Nettoumsatzes) | Wichtigstes Bewertungskriterium |
| Richtwert | Kleines Stadtteil-Café: 30.000–80.000 €; etabliertes Café mit Konzept: 100.000–250.000 € | Stark abhängig von Lage und Pacht |
Lass den Pachtvertrag durch einen Fachanwalt für Gewerbemietrecht prüfen, bevor du den Kaufvertrag unterzeichnest – die Restlaufzeit ist das entscheidende Bewertungskriterium.
Ein kurzer Restpachtvertrag oder fehlende Verlängerungsoption macht das Café wertlos. Prüfe vor dem Kauf: Wie lange läuft der Vertrag? Kann er übertragen werden? Hast du die schriftliche Zusage des Vermieters? Ohne gesicherten Standort kaufst du nichts.
Wenn das Café nur läuft, weil der bisherige Inhaber jeden Gast mit Namen kennt, kaufst du ein Charisma-Konzept. Sobald er geht, gehen auch die Stammgäste. Ein transferierbares Konzept (besondere Kaffeerösterei, einzigartiges Frühstücksangebot) ist deutlich mehr wert.
Du übernimmst automatisch alle Arbeitsverhältnisse zu den bisherigen Konditionen. Prüfe Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche und Betriebszugehörigkeiten genau – unerwartete Personalkosten können die Kalkulation kippen.
Neben der Ablösesumme musst du Kaution (2–3 Monatspachten), Renovierung, Rebranding und eine Liquiditätsreserve einplanen. Diese Wege stehen dir offen.
Bis 100.000 €, bis zu 100 % des Gesamtbedarfs – auch für Gründer mit wenig Eigenkapital geeignet
Für höheren Finanzierungsbedarf – zinsgünstig, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Standardweg; Eigenkapital von 10–20 % empfohlen, Businessplan und BWA-Analyse erforderlich
Übernimmt bis zu 80 % des Kreditrisikos – besonders hilfreich bei geringem Eigenkapital
Altinhaber stundet Teil des Kaufpreises – senkt Liquiditätsbelastung in den Anlaufjahren erheblich
50–80 % Zuschuss für Beratungskosten (Unternehmensbewertung, Pachtvertragsprüfung, Businessplan)
Café finden
nexxt-change.org, IHK-Nachfolgebörse, Gastronomiemakler oder diskreter Kontakt zur IHK als Übernahmeinteressent. Viele Übergaben laufen ohne öffentliches Inserat.
Erstgespräch & NDA
Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen, erste Kennzahlen sichten: BWA der letzten 3 Jahre, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Pachtvertrag und Restlaufzeit.
Pachtvertrag & Due Diligence
Pachtvertrag durch Fachanwalt für Gewerbemietrecht prüfen lassen. Inventar bewerten, Konzessionserfordernis klären, § 613a BGB-Risiken analysieren.
Finanzierung sichern
KfW-Antrag, Bürgschaft und ggf. Verkäuferdarlehen strukturieren. Bankgespräche mit vollständigem Businessplan und Liquiditätsplan führen.
Kaufvertrag & Konzession
Notariellen Kaufvertrag abschließen, Gewerbeanmeldung stellen, ggf. Gaststättenerlaubnis beantragen (vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG sichern).
Übergabephase (4–8 Wochen)
Gemeinsam mit dem Altinhaber im Café – Stammgäste aktiv übergeben, Team binden, Konzept behutsam weiterentwickeln ohne Stammkundschaft zu verlieren.
Lass uns gemeinsam prüfen, ob dein Übernahme-Vorhaben auf einem soliden Fundament steht. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Pachtvertrag, Kaufpreis und Finanzierung.
Kostenloses Erstgespräch buchenHinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.