Sushi Restaurant eröffnen: Roher Fisch, Hygiene & Kosten

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du willst Sushi machen, das Gäste wiederkommen lässt. Den Weg zum eigenen Restaurant planen wir gemeinsam: Hygiene, Kalkulation und Förderung.

  • Keine Sushi-Ausbildung? Vorgeschrieben ist keine. Erfahrung im Team brauchst du trotzdem.
  • Angst vor den Hygieneregeln? Gefrieren, Kühlkette und Reis lassen sich klar planen und dokumentieren.
  • Hohe Investition? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
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Sushi-Koch in weißer Kochjacke rollt an einem Holztresen Maki, davor eine Platte mit Nigiri

Kurz gesagt

Für ein Sushi Restaurant brauchst du keinen Meisterbrief, aber ein strenges Hygienekonzept. Fisch zum Rohverzehr muss nach EU-Recht vorher mindestens 24 Stunden bei -20 °C oder 15 Stunden bei -35 °C durchgefroren sein, Ausnahmen nur mit Nachweis. Dazu kommen Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Belehrung und je nach Land Gaststättenerlaubnis oder Anzeige. Für den Start planst du grob 100.000 bis 270.000 Euro.

Kein Meister nötig

Gastronomie ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Bei rohem Fisch zählt vor allem Hygienewissen.

Gefrierbehandlung

Fisch zum Rohverzehr muss vorher durchgefroren sein, außer bei nachgewiesener Ausnahme.

HACCP

Wareneingang, Kühlung, Reis und Trennung von roh und fertig gehören in dein Eigenkontrollsystem.

Startkapital

Grob 100.000 bis 270.000 Euro. Küche, Kühltechnik und Gastraum sind die größten Posten.

Voraussetzungen

Was brauche ich, um ein Sushi Restaurant zu eröffnen?

Du brauchst keinen Meisterbrief und keine bestimmte Ausbildung. Nötig sind die Gewerbeanmeldung, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und ein Hygienekonzept, das den Umgang mit rohem Fisch abdeckt. Mit Alkoholausschank kommt je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige hinzu.

PflichtWoWann
GewerbeanmeldungGewerbeamtvor dem Start
Gaststättenerlaubnis oder AnzeigeGewerbe- oder Ordnungsamt, je nach Landvor der Eröffnung; Anzeige in Baden-Württemberg in der Regel 6 Wochen, in Niedersachsen 4 Wochen vorher
Registrierung als LebensmittelunternehmenLebensmittelüberwachung, oft beim Veterinäramtvor der Eröffnung
Belehrung nach § 43 IfSGGesundheitsamt oder beauftragte Stellevor dem ersten Einsatz, höchstens drei Monate alt
NutzungsänderungBauamtwenn die Räume noch keine Gaststätte waren
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungFinanzamt über ELSTERinnerhalb eines Monats
Anmeldung bei der BGNBerufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbeinnerhalb einer Woche

Melde dich früh bei der Lebensmittelüberwachung, am besten bevor die Küche eingebaut wird. Wie die Gewerbeanmeldung abläuft, steht unter Gewerbe anmelden.

Roher Fisch

Muss Fisch für Sushi vorher eingefroren werden?

Ja, in der Regel. Nach der EU-Hygieneverordnung 853/2004 muss Fisch, der roh verzehrt wird, vorher gefroren werden, damit Parasiten wie Fadenwurmlarven absterben. Die Temperatur muss in allen Teilen des Fischs erreicht werden. Das gilt auch für Restaurants. Du kannst selbst einfrieren oder bereits behandelte Ware mit Nachweis kaufen.

VarianteTemperaturDauer
Option 1-20 °C oder kälter in allen Teilenmindestens 24 Stunden
Option 2-35 °C oder kälter in allen Teilenmindestens 15 Stunden

VO (EG) Nr. 853/2004, Anhang III Abschnitt VIII Kapitel III Teil D.

  • Gerät: Vorgeschrieben ist die Kerntemperatur, kein bestimmtes Gerät. Ein Profi-Schockfroster schafft sie zuverlässig, viele Haushaltsgeräte nicht.
  • Nachweis: Dokumentiere Datum, Uhrzeit und Temperatur jeder Charge.
  • Zukauf: Kaufst du gefrorene Ware, lass dir die Behandlung vom Lieferanten bestätigen.
Köchin lagert vakuumierte Lachsfilets vor der Sushi-Zubereitung im Tiefkühlschrank des Restaurants

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Ausnahmen

Welche Ausnahmen von der Gefrierpflicht gibt es?

Es gibt wenige Ausnahmen, und alle brauchen einen Nachweis. Fisch aus Aquakultur kann ausgenommen sein, wenn der Betrieb belegt, dass die Tiere parasitenfrei aufgezogen und gefüttert wurden. Für Wildfang gilt eine Ausnahme nur mit Daten zum Fanggebiet und Genehmigung der Behörde. Eine pauschale Ausnahme nur wegen der Fischart steht nicht in der Verordnung.

Auf Papiere bestehen

Verlass dich nicht auf Aussagen wie „Zuchtlachs ist immer sicher“ oder „Thunfisch muss nicht gefroren werden“. Lass dir für jede Lieferung bestätigen, ob der Fisch behandelt wurde oder unter eine Ausnahme fällt. Fehlt der Nachweis, frierst du selbst ein.

Der Begriff Sushi-Qualität ist nicht gesetzlich festgelegt. Er ersetzt weder die Gefrierbehandlung noch den Nachweis einer Ausnahme. Im Zweifel fragst du bei deiner Lebensmittelüberwachung nach.

Sushi-Reis

Worauf kommt es beim Sushi-Reis an?

Gekochter Reis ist ein Risiko, weil sich bestimmte Keime darin schnell vermehren. Deshalb wird Sushi-Reis mit Essig gesäuert und zügig abgekühlt. Wie sauer er sein muss und wie lange er ungekühlt stehen darf, legst du in deinem HACCP-Konzept fest, misst es regelmäßig und dokumentierst die Werte.

  • Säuern: Essigmischung immer nach demselben Rezept zugeben und den Säuregrad regelmäßig mit einem pH-Messgerät oder Teststreifen prüfen.
  • Zeit: Festlegen, wie lange gesäuerter Reis bei Raumtemperatur verwendet werden darf, und Reste danach entsorgen.
  • Trennung: Rohen Fisch, Gemüse und fertiges Sushi mit getrennten Brettern, Messern und Flächen verarbeiten.

Zielwerte abstimmen

Konkrete Grenzwerte für den Säuregrad schreibt das Gesetz nicht vor. Stimme deine Werte mit der Lebensmittelüberwachung ab oder nutze eine Leitlinie für gute Hygienepraxis.
Hände wenden gesäuerten Sushi-Reis in einer Holzschüssel, damit er nach dem Kochen zügig abkühlt
HACCP

Welche Hygienepunkte sind beim Sushi besonders kritisch?

Kritisch sind vor allem Temperatur und Zeit. Frischer Fisch gehört nahe 0 Grad gelagert, fertiges Sushi bei höchstens 7 Grad. Dazu kommen die Gefrierbehandlung, der gesäuerte Reis und die Trennung von roh und fertig. Alles legst du in deinem Eigenkontrollsystem nach HACCP fest und dokumentierst es täglich.

PunktWas du prüfst
WareneingangTemperatur, Geruch, Aussehen und Nachweis zur Gefrierbehandlung
Lagerung frischer Fischnahe Schmelzeistemperatur, also um 0 °C, ohne zu gefrieren
GefrierenKerntemperatur und Dauer je Charge
Fertiges Sushirasch kühlen, höchstens 7 °C, kurze Standzeiten
Running Sushifestlegen, wie lange Teller ungekühlt auf dem Band bleiben
AllergeneFisch, Krebstiere, Soja, Sesam und Gluten, etwa in Sojasauce, angeben

Lagertemperaturen nach VO (EG) 853/2004 und DIN 10508, laut Lebensmittelüberwachung Jena. Konkrete Vorgaben für deinen Betrieb klärst du mit der Lebensmittelüberwachung.

Konzept

Welches Sushi-Konzept passt zu dir?

Das Konzept, das zu Standort, Zielgruppe und deinem Können passt. Der Wareneinsatz für guten Fisch ist hoch, deshalb entscheidet die Kalkulation über jedes Modell. All you can eat braucht viele Gäste, Lieferung kostet Provision, Running Sushi eine teure Technik und Premium-Sushi ein sehr erfahrenes Team.

All you can eat

Hoher Andrang nötig, Portionen und Wareneinsatz müssen genau kalkuliert sein.

Lieferung und Abholung

Bei Lieferando laut Branchenberichten rund 13 bis 14 Prozent Provision mit eigener Lieferung, rund 30 Prozent mit Plattform-Fahrern.

Running Sushi

Laufband spart Service, kostet aber Technik und strenge Regeln zu Standzeiten.

Premium und Omakase

Kleine Zielgruppe, hohe Preise. Lebt von Können und Ruf des Kochs.

Mehr zu Küche, Gastraum und Kalkulation steht unter Restaurant eröffnen. Willst du ein bestehendes Lokal kaufen, lies Gastronomie übernehmen.

Gründerin richtet hinter der Holztheke ihres kleinen Sushi-Restaurants Nigiri auf einem Schieferbrett an
Startkapital

Was kostet es, ein Sushi Restaurant zu eröffnen?

Für ein Sushi Restaurant mit Sitzplätzen rechnest du grob mit 100.000 bis 270.000 Euro. Teuer sind Küche, Kühlzellen, Gefriertechnik und der Gastraum. Übernimmst du ein eingerichtetes Lokal, sinken die Umbaukosten, dafür kann eine Ablöse fällig werden. Ein reiner Liefer- und Abholbetrieb kommt mit deutlich weniger aus.

KostenpositionBetrag
Gewerbe, Erlaubnis, Belehrung150 – 1.000 €
Kaution und Maklerkosten5.000 – 15.000 €
Ablöse für Inventar, falls fällig10.000 – 50.000 €
Umbau und Einrichtung Gastraum20.000 – 60.000 €
Küche, Kühlzellen, Gefriertechnik30.000 – 70.000 €
Kasse mit TSE und Software1.500 – 4.000 €
Erster Warenbestand5.000 – 12.000 €
Website, Marketing, Eröffnung2.000 – 5.000 €
Reserve für die Anlaufmonate30.000 – 50.000 €
Gesamtgrob 100.000 – 270.000 €

Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort, Konzept, Größe und Zustand der Räume.

Mindestlohn und Arbeitszeit

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Im Gastgewerbe musst du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen. Erfahrene Sushi-Köche sind gesucht, plane ihre Gehälter realistisch ein.

Wie du Investitionen und Reserve zusammenführst, zeigt der Finanzplan.

Schritt für Schritt

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?

Erst kommen Konzept, Standort und Finanzierung, dann Mietvertrag, Bauamt und Lebensmittelüberwachung, zum Schluss Gewerbe, Finanzamt, Lieferanten und Personal. Den Gründungszuschuss beantragst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Weil Umbau und Abstimmung mit den Behörden Vorlauf brauchen, lohnt sich ein Zeitplan vom Eröffnungstag rückwärts.

  1. 1

    Konzept und Businessplan

    Modell, Karte, Preise und Wareneinsatz festlegen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen.
  2. 2

    Standort prüfen

    Nutzung als Gaststätte, Platz für Kühlzellen und Gefriertechnik, Lüftung und Fettabscheider klären.
  3. 3

    Finanzierung und Förderung

    Kredit und Förderung vor dem Start beantragen, nicht danach.
  4. 4

    Behörden und Hygiene

    Küchenplanung mit der Lebensmittelüberwachung abstimmen, HACCP-Konzept schreiben, Belehrung erledigen, Erlaubnis oder Anzeige einreichen.
  5. 5

    Lieferanten

    Fischhändler mit verlässlichen Nachweisen zur Gefrierbehandlung oder zu Ausnahmen auswählen.
  6. 6

    Betrieb startklar machen

    Gewerbe, ELSTER, BGN, Kasse mit TSE melden, Allergenangaben und Versicherungen klären.

Aus meiner Praxis

Genehmigungen, Hygieneschulung und Belehrung nach Infektionsschutzgesetz haben Vorlauf. Ich plane sie deshalb rückwärts vom Eröffnungstermin ein.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Bei höherem Kapitalbedarf kombinieren viele Gründer ihn mit einem Bankkredit oder Programmen der Landesförderbank.

Gefördert wird in der Regel nur, was du vor dem Kauf oder Vertragsabschluss beantragst. Banken achten bei Sushi besonders auf einen realistischen Wareneinsatz.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Sushi Restaurant eröffnen

Brauche ich eine Ausbildung als Sushi-Koch?

Gesetzlich nein. Gastronomie ist kein zulassungspflichtiges Handwerk, auch für Sushi gibt es keinen vorgeschriebenen Abschluss. Weil roher Fisch hohe Anforderungen an Hygiene stellt, brauchst du aber selbst Erfahrung oder einen erfahrenen Sushi-Koch im Team.

Was bedeutet Sushi-Qualität beim Fischhändler?

Der Begriff ist nicht gesetzlich festgelegt und ersetzt keinen Nachweis. Entscheidend ist, ob der Fisch die Gefrierbehandlung durchlaufen hat oder unter eine Ausnahme fällt. Lass dir das vom Lieferanten schriftlich bestätigen und heb die Unterlagen auf.

Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Das Gesundheitszeugnis gibt es seit 2001 nicht mehr. Du und alle, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, braucht vor dem ersten Einsatz eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die höchstens drei Monate alt ist. Danach belehrst du dein Team alle zwei Jahre selbst.

Wer kontrolliert mein Sushi-Restaurant?

Zuständig ist die Lebensmittelüberwachung, in vielen Kreisen als Teil des Veterinäramts. Die Behörde registriert deinen Betrieb und kontrolliert in der Regel ohne Ankündigung. Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz macht dagegen das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Stelle.

Brauche ich eine Konzession, wenn ich Sake oder Bier ausschenke?

In vielen Bundesländern brauchst du für Alkohol zum Verzehr vor Ort eine Gaststättenerlaubnis. Andere Länder wie Niedersachsen, Hessen und seit 2026 Baden-Württemberg verlangen stattdessen eine Anzeige. Ein reiner Liefer- und Abholbetrieb fällt nicht unter das Gaststättenrecht.

Gelten für Sushi zum Mitnehmen und im Restaurant dieselben Steuern?

Bei den Speisen ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Satz von 7 Prozent, auch vor Ort. Getränke wie Sake, Bier oder Tee werden weiter mit 19 Prozent versteuert.

Bekomme ich für mein Sushi-Restaurant den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.